REGIONALE ENERGIEBERATUNG
Ungedämmte Heizleitungen In vielen Heizungskellern sieht es so aus: Heizungs- und Warmwasserrohre sind gar nicht oder unzureichend gedämmt. Vielen Hausbe sitzern ist nicht bewusst, dass sie jeder nicht isolierte Meter Heizungsrohr jährlich zwischen 1 und 6 Franken kostet und der entstehende Energieverlust keinerlei praktischen Nutzen hat.
Dämmstärken und Materialien Die Dämmstärken bewegen sich im Rahmen von 30 bis 50 mm. Bei oberarmdicken Leitungen können auch 80 mm notwendig sein. Zum Einsatz kommen geschäumte Kunststoffschalen, Scha len aus Mineralwolle sowie flexible und geschlitzte Schläuche aus weichem Kunststoff. Wo nötig, werden für die Umhüllung des Dämmmaterials Alu-Grobkornfolie sowie Mäntel aus Blech oder PVC verwendet. Entscheidend ist eine saubere Ausführung. Die Dämmung muss satt anliegen und alle Stösse und Schlitze müs sen dicht und vor allem dauerhaft gesichert ausgeführt werden. Aussenleitungen benötigen ausserdem einen erhöhten UV-Schutz sowie einen ausreichenden mechanischen Schutz gegen Witte rungseinflüsse und Vogelpick.
Links Thermische Solaranlage 25 m2. Einsparung durch Weglassen Dämmung CHF 1400.–. Geringere Solarernte in 25 Jahren CHF 1900.–. Mitte Neubau: Erdgastherme mit Boiler. Einsparung durch Weglassen Dämmung CHF 300.–. Mehrverbrauch in 25 Jahren CHF 600.–. Rechts Altbau: Ölkessel mit Boiler. Einsparung durch Weglassen Dämmung CHF 200.–. Mehrverbrauch in 25 Jahren CHF 700.–.
Gesetzliche Regelungen
Kosten/Nutzen von Rohrleitungsdämmungen
Anlagen sind so zu erstellen, dass möglichst geringe Energiever
Die Amortisationszeiten mit den heutigen tiefen Energiepreisen lie
luste entstehen.
gen bei 10 bis 20 Jahren, können aber, je nach Ausgangslage, auch kürzer sein. Werden Sie als Heimwerker selbst tätig, so halbieren
Heizleitungen ausser halb des beheizten Wohnraumes müssen
sich die Amortisationszeiten. Mit gut gedämmten Heizleitungen
eine lückenlose Dämmung einschliesslich Armaturen und Pumpen
leisten Sie zusätzlich einen sinnvollen Beitrag für die Umwelt.
aufweisen. Heizungskeller gelten immer als unbeheizt, eine Tem perierung von ungedämmten Kellerräumen oder von Garagen
Text Regionale Energieberatung Bilder Markus May
durch ungedämmte Wärmeverteilungen ist nicht zulässig. Brauch warmwasserleitungen sind auch innerhalb des beheizten Wohn raumes zu dämmen. Die Dämmpflicht besteht auch für die Leitungen von solarthermi
Energiefragen?
schen Anlagen, wobei vorkonfektionierte Solarleitungen bis zu ei
Regionale Energieberatung
nem Rohrdurchmesser von 25 mm geringere Dämmstärken auf
Industriestrasse 6, 3607 Thun
weisen dürfen. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers sind frei zugäng
Telefon 033 225 22 90
liche bestehende Leitungen gemäss den geltenden Anforderungen
info@regionale-energieberatung.ch
zu dämmen.
www.regionale-energieberatung.ch
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