SI Dezember 2013

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of f izieller Teil

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Neues Abfallreglement der Gemeinde Spiez Inkrafttreten per 1. Januar 2014

Am 1. Januar 2014 tritt das neue Abfallreglement der Gemeinde Spiez in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind die Abfuhr des Grünguts in normierten Containern, die Vorschrift für Mehrweggeschirr an grossen Anlässen und Bestimmungen für Restaurants, die Take-Away-Speisen verkaufen. In Spiez wird ein zeitgemässes, gänzlich neues Abfallreglement, die bisherigen Vorschriften, die seit 1992 gelten, ersetzen. Wichtigste Neuerungen sind die Abfuhr des Grünguts in normierten Containern, die Vorschrift für Mehrweggeschirr an gros­sen Anlässen auf öffentlichem Grund sowie ­Bestimmungen für Restaurants, die Take-Away-Speisen verkaufen. Hauptziele sind die Vermeidung und Wiederverwertung aller im Abfall enthaltenen Wertstoffe. Der gros­ se Gemeinderat beschloss das neue Reglement am 24. Juni, es wird Anfang 2014 in Kraft treten.

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Auslöser für die Erarbeitung eines neuen Abfallreglementes der Einwohnergemeinde Spiez waren nicht nur die rasanten Veränderungen im Entsorgungsbereich in den letzten 20 Jahren, sondern auch die rasch wachsenden Take-Away-Abfallmengen. Hauptziele sind die Reduktion der gesamten Abfallmenge, die Trennung und die mög-

lichst weit gehende Wiederverwertung von Wertstoffen. Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Gewerbebetriebe wird sich vor allem dies ändern:

Grüngut nur noch in Norm-Containern Für die Grüngutabfuhr dürfen nur noch normierte Container benutzt werden, also keine Säcke oder Körbe mehr. So kann effizienter, kostengünstiger und für die Mitarbeitenden des Werkhofs gesundheitsschonender entsorgt werden. Äste und Zweige dürfen weiterhin gebündelt abgeführt werden.

Mehrweggeschirr für grosse Anlässe auf öffentlichem Grund Für bewilligungspflichtige – meist grös­ sere – Anlässe auf öffentlichem Grund muss neu Mehrweggeschirr verwendet werden, also beispielsweise Teller und Becher mit Rückgabepfand. Erscheint dies als nicht zumutbar, müssen andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Abfalls getroffen werden. In beiden Fällen ist durch den Verursacher der Gemeinde ein Abfallkonzept zu unterbreiten.

Take-Away-Betriebe müssen Behälter bereit stellen Imbissstände, Tankstellenshops, Läden mit verlängerten Öffnungszeiten und andere Take-Away-Betriebe müssen ihrer Kundschaft genügend Abfallbehäl-


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