Ausgabe Februar 2021/03 6. Jahrgang
Herausgeberin
Liebe Leserin, lieber Leser, nächste Woche ist es so weit. Endlich kommt der Tag, auf den wir seit Monaten warten. Falls Sie jetzt an Rosenmontag oder Faschingsdienstag denken, liegen Sie falsch. Ich meine den Aschermittwoch. Dieser soll laut Erwin Rüddel, dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bundestag, der Stichtag für mehr Freiheiten in der Corona-Pandemie sein. Das prognostizierte er am 26.01.2021 auf Twitter. Er dankte in seinem Tweet der Bevölkerung, die dies durch ihre Besonnenheit möglich gemacht habe. Ganz ehrlich: Diese Besonnenheit kann ich bei einigen unserer Zeitgenossen nicht erkennen. Sie sind aber nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Das macht mir Hoffnung. Und selbst, wenn sich die Prognose von Herrn Rüddel nächste Woche Mittwoch als Irrtum entpuppt, auch ich hoffe darauf, dass wir nicht mehr so lange auf weitere Lockerungen warten müssen. Bis es soweit ist, halte ich die angeordneten Maßnahmen ein und unterstütze Restaurants und Einzelhändler in meinem Wohnort, indem ich Essen und Waren bestelle und abhole. Gerade ersteres erleichtert mir aktuell das Leben zu Hause enorm. War ich sonst an normalen Arbeitstagen allein zu Haus – meinen Hund zähle ich jetzt mal nicht –, ist jetzt die gesamte Familie anwesend und mit homeschooling, online-Studium und homeoffice beschäftigt. Da sind leckere Mittagsmahlzeiten aus dem Restaurant ein- oder zweimal pro Woche eine wunderbare Ergänzung. Doch Freiheiten hin oder her, unsere Arbeit ruht nicht. Das geht übrigens nicht nur uns so, sondern auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der, wie Sie wissen, u.a. in Richtlinien das Nähere zur Verordnung sogenannter ärztlich veranlasster Leistungen festlegt. Aktuell befasst sich der GBA damit, eine Richtlinie für die außerklinische Intensivpflege zu erarbeiten. Dazu muss er vorab in einem Stellungnahmeverfahren die von diesem Thema betroffenen Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene sowie Verbände von unmittelbar Betroffenen – also z. B. von Klienten, die außerklinische Intensivpflege benötigen – beteiligen. Aber: Im Gesetz ist nicht eindeutig festgelegt, welche Organisationen zu beteiligen sind. In diesem Fall muss der GBA dazu aufrufen, dass sich betroffene Verbände und Organisationen bei ihm melden. Das hat er am 26.01.2021 mit einem entsprechenden Aufruf im Bundesanzeiger getan. >>> Hier können Sie den Aufruf im Bundesanzeiger downloaden Dieser Aufruf richtet sich sowohl an Verbände und Organisationen auf Bundesebene als auch an Fachgesellschaften. Diese sollen Gelegenheit erhalten, beim Verfassen des ersten Richtlinien-Entwurfes ihre Stellungnahme abzugeben. Die Meldefrist endet mit Ablauf des 23.02.2021. Meldungen sind zu senden an: Gemeinsamer Bundesausschuss Abteilung Methodenbewertung & Veranlasste Leistungen Postfach 12 06 06 10596 Berlin E-Mail: aki@g-ba.de Nachmeldungen sind zulässig. Sollten Sie Kontakt zu potenziell infrage kommenden Verbänden, Organisationen oder Fachgesellschaften haben, geben Sie diese Information bitte weiter. Welche Unterlagen beim GBA zusammen mit der Anmeldung vorzulegen sind, steht im o. g. Aufruf im Bundesanzeiger.
Carmen P. Baake Diplom-Ökonomin (Volkswirtschaft), Sozialversicherungsexpertin, Fachautorin zu Themen rund um Pflege- und Krankenversicherung
Inhalt dieser Ausgabe Recht einfach Gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen: Weshalb Pflegepersonen ihre Rechte kennen sollten!.....................................2 Ihre Fragen kurz beantwortet Klientin verweigert Mitwirkung an aktivierender Pflege – welche Konsequenzen drohen?......................................4 Pflege beendet: Mit welchem Arbeitslosengeld kann meine Klientin rechnen?..................4 Wird das Pflegeunterstützungsgeld bei anderen Sozialleistungen angerechnet?..............................................5 Verlangt die Pflegekasse für die Vergangenheit Pflegegeld zurück, wenn die Klientin niedriger eingestuft wird?...........................................5 Bezug von ALG II: Muss mein Klient eine Vollzeitstelle annehmen, obwohl er seinen pflegebedürftigen Großvater versorgt?....................................6 Arbeitshilfe Zuständige Unfallkassen für Pflegepersonen nach Bundesländern................................8
Ihre Carmen P. Baake 1
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