Ausgabe Januar 2021/02 6. Jahrgang
Herausgeberin
Liebe Leserin, lieber Leser, langsam kommt das Jahr 2021 in Gang, wenn man vom Lockdown absieht. Die meisten Arztpraxen haben wieder geöffnet, Metzgereien und Bäcker ihre Betriebsruhe beendet. Obwohl unter uns gesagt nicht immer eine geplante Betriebsruhe der Grund für ein länger geschlossenes Lebensmittelgeschäft sein muss, manchmal war es auch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne – oder, wie mir der Metzger meines Vertrauens zuraunte: Wir sind positiv in das neue Jahr gestartet 😉 Das Statistische Bundesamt veröffentlicht alle zwei Jahre eine umfangreiche Pflegestatistik. Die für das Jahr 2019 wurde im Dezember letzten Jahres veröffentlicht. >>> Hier können Sie die Deutschlandergebnisse der Pflegestatistik 2019 downloaden Ich habe mir in den Pflegestatistiken ab dem Jahr 2009 die Entwicklung der Pflegebedürftigen angesehen, die Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen beziehen, und die Entwicklung der Mitarbeiter in ambulanten Pflegeeinrichtungen – ausgewiesen in sogenannten Vollzeitäquivalenten. Es wird Sie nicht überraschen: Seit 2009 sind beide Werte gestiegen. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die die genannten Leistungen beziehen, erhöhte sich um 43,5 % von 464.465 im Jahr 2009 auf 666.597 im Jahr 2019. Die Zahl der Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste (in Vollzeitäquivalenten) erhöhte sich im selben Zeitraum um 63 % von 176.856 im Jahr 2009 auf 288.268 im Jahr 2019. Aber: In Hessen würde man sagen „Uffbasse!“ Obwohl es beim Blick auf die prozentuale Steigerung so aussieht, als müsste es für ambulante Pflegedienste ein Leichtes sein, die Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen aufzufangen – so ist es keineswegs. Sehen wir uns nämlich die absoluten Zahlen an, nahmen im Jahr 2019 202.132 Pflegebedürftige mehr die Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch als im Jahr 2009. Demgegenüber standen im Jahr 2019 aber nur 111.412 mehr Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) in ambulanten Pflegediensten als im Jahr 2009 zur Verfügung. Positiv entwickelt hat sich gleichwohl das Verhältnis Anzahl Pflegebedürftige/Anzahl Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste (in Vollzeitäquivalenten), wie dieses Diagramm zeigt: So hat sich die Zahl Pflegebedürftige pro Mitarbeiter amb. Pflegedienst (VzÄ) von 2009 bis 2019 entwickelt 2009 2,63
2011
2013
2015
2017
2019
2,59 2,51
Carmen P. Baake Diplom-Ökonomin (Volkswirtschaft), Sozialversicherungsexpertin, Fachautorin zu Themen rund um Pflege- und Krankenversicherung
Inhalt dieser Ausgabe Recht einfach Hessisches Landessozialgericht: Wann die Krankenkasse die Kosten für Blutzuckermessung abweichend vom Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen übernehmen muss!..............2 Achtung: Korrektur der Covid-19-Sonderregelung zur Verwendung des im Jahr 2019 nicht verbrauchten Entlastungsbetrages!..........4 Was Sie diese Woche erledigen sollten Bieten Sie jetzt Beratungsgespräche per Telefon an!..............................................4
2,47 2,35
2,31
so viele Pflegebedürftige kommen auf ein Vollzeitäquivalent
Ob die Pläne des Gesetzgebers, ab dem 01.01.2021 bis zu 20.000 zusätzliche Pflegeassistenzstellen in der vollstationären Pflege zu fördern, diese positive Entwicklung in der ambulanten Pflege bremsen oder sogar umkehren, werden wir abwarten müssen. Ich befürchte es, lasse mich aber wie immer gern positiv überraschen 😉.
Ihre Frage kurz beantwortet Welchen zeitlichen Pflegeaufwand soll die Pflegeperson bei der Rund-um-dieUhr-Pflege angeben?..........5 Arbeitshilfe Fragebogen für Beratungsgespräche am Telefon..........8
Ihre Carmen P. Baake 1
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