1 minute read

Über den Tod hinaus Gutes tun

Schönes für die Nachwelt bewirken: Diesen Wunsch haben viele Menschen. Wer als Erblasser eine wohltätige Institution unterstützen möchte, sollte aber ein paar Punkte beachten.

Text: Markus Sutter

Advertisement

Noch nie wurde in der Schweiz so viel Geld vererbt wie im Jahre 2022: Rund 90 Milliarden Franken sollen es sein, hat Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor an der Universität Lausanne, kürzlich errechnet.

«Helfen Sie uns zu helfen»: Mit diesem Appell richtet sich eine wohltätige Organisation aus der Schweiz gezielt an künftige Erblasserinnen und Erblasser. Bisher kommt nur ein Bruchteil der vererbten Summe – Schätzungen gehen von 1 bis 2 Prozent aus – wohltätigen Organisationen zugute. Doch das ist kein Naturgesetz.

Ein weites Feld

Trotz einengender Pflichtteilsansprüche verbleibt bei Erbschaften nämlich ein weites Feld, um zusätzlich einer der zahllosen Institutionen, die der Gesellschaft wertvolle Dienste erweisen, finanziell unter die Arme zu greifen. Mit dem neuen Erbrecht, das den Pflichtteil für die Nachkommen weiter reduziert, erweitert sich der Spielraum sogar noch.

Zu empfehlen ist in jedem Fall ein schriftlich hinterlegtes Testament, erst recht für Personen ohne nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner. «Ich, A. B., geboren am ..., lege hiermit fest, dass ich der wohltätigen Organisation X einen Betrag von ... Franken aus meinem Nachlass vermache»: Eine kleine, handschriftlich angefertigte Notiz dieser Art mit Datum und Unterschrift genügt. Wer eine wohltätige Organisation berücksichtigen möchte, sollte auf das Zewo­Gütesiegel achten. Die Zewo ist die Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Non ­ Profit ­ Organisationen. Das Gütesiegel zeichnet Institutionen (rund 500 in der Schweiz, darunter auch Pro Senectute Kanton Zürich) für den gewissenhaften Umgang mit Geldern aus. Gefordert werden unter anderem Transparenz, ethisches Verhalten sowie ein angemessener für Unterstützung im Haushalt, Wohnungsreinigung, -räumung, -wechsel, Entsorgungen, Gartenarbeiten, Versand, Lagerarbeiten usw.

Kontrollmechanismus. Auch müssen der Datenschutz und die Privatsphäre von Spendenden respektiert werden.

Auflagen ja, aber ...

Es besteht die Möglichkeit, Auflagen und Bedingungen für die Verwendung eines Vermächtnisses zu nennen. Fachleute raten jedoch vor einer allzu rigiden Zweckbindung ab. Empfohlen wird vielmehr, sich am besten über eine geeignete Formulierung mit der bevorzugten Institution direkt abzusprechen. Fairerweise sollte man auch die Erben ins Bild setzen, wenn für eine Non­Profit­Organisation ein namhafter Teil des Erbes vorgesehen ist.

Anstelle eines Legats kann auch die Errichtung einer Stiftung eine Option sein. Wegen des damit verbundenen hohen Aufwands rechtfertigt sich aber eine derartige Lösung nur bei Vermächtnissen von mehreren Millionen Franken.

This article is from: