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Frau Grüün hat etwas gefunden
in Gang setzen, und wenn sich dann die Trommel von der Waschmaschine drehen würde, könnte diese, also die Waschmaschine, eine Pumpe antreiben, die das Wasser wieder in die verstopfte Pfättere befördern würde. Und von derselbigen, also der Pfättere, würde dann das Wasser wieder auf das Rad herunterstürzen, und so weiter, und so weiter.
Frau Grüün quittierte meine ungläubigen Blicke mit einem Achselzucken und meinte: Ja, ja das sei immer schon so gewesen mit den grossen Erfindungen. Am Anfang verstehe die niemand so richtig. Aber ich könne dann schauen, zmools seien noch alle froh darum. Dann, wenn uns dann nämlich einmal der Pfuus ausgehe.
Frau Grüün hat etwas gefunden
Letzthin betrat Frau Grüün nach intensivem Klopfen meine Wohnung. Sie wedelte aufgeregt mit einem dünnen Büchlein in der Luft herum und meinte empört, also so gehe das nicht. Sie hielt mir das Büchlein unter die Nase. Das habe sie beim Räumen gefunden und da stehe es drin. Das sei die Verordnung über das Polizeiwesen des Kantons Appenzell der äusseren Rhoden. Und das gelte für uns, weil wir ja eben die Äusseren seien. Sie blätterte bis Seite zwanzig, ermahnte mich eindringlich, ich solle jetzt gut zuhören und begann laut zu lesen: «Das Hausierwesen. Artikel 50. Lebensmittel, die reif und nicht in Ver-
derbnis übergegangen sind, dürfen frei und ungehindert im ganzen Kanton feilgeboten und verkauft werden.»
«Ja und?», fragte ich mit einem Achselzucken.
Frau Grüün hob erstaunt die Augenbrauen, wedelte abermals mit dem Büchlein und wiederholte erzürnt, nein, so gehe das jetzt äfach nicht. Dann versicherte sie mir, «reif und nicht in Verderbnis übergegangen», das könne man ja gar nicht nachkontrollieren. Und Hausierer gebe es schon lange nicht mehr. Und wenn es um Lebensmittel gehe, müsse in so einer Verordnung etwas über das Ablaufdatum stehen und über die Zusammensetzung, die Herkunft, die Rückverfolgbarkeit und über deklarationspflichtige allergene Zutaten und natürlich auch über Farbstoffe, Hilfsstoffe, Trägerstoffe sowie alle anderen Stoffe.
Ich sah mir das Büchlein etwas genauer an und stellte fest, dass diese Verordnung vom 4. November 1887 stammte. Damals habe man kein Ablaufdatum gekannt und nicht von Farb-, Hilfs- oder Trägerstoffen gesprochen, klärte ich Frau Grüün auf.
Frau Grüün schnappte nach Luft. Wie man denn gemerkt habe, ob man etwas noch essen könne, und ob man es überhaupt verliiden möge, wollte sie wissen.
Tja, sagte ich darauf zu ihr, vielleicht hätten sich die Leute damals ganz einfach auf ihre Nase, ihren Mund und ihren gesunden Menschenverstand verlassen.