Ernst Würzburger
»Der letzte Landsberger«
„Niemand kann aus der Geschichte seines Volkes austreten. Man soll und darf die Vergangenheit nicht auf sich beruhen lassen, weil sie sonst auferstehen und zu neuer Gegenwart werden könnte.“ Jean Amery Schriftsteller und Philosoph (1912-1978)
Für Mona
Ernst Würzburger
»Der letzte Landsberger« Amnestie, Integration und die Hysterie um die Kriegsverbrecher in der Adenauer-Ära
Verlag Jörg Mitzkat Holzminden 2015
Impressum Herausgegeben vom Heimat- und Geschichtsverein für Landkreis und Stadt Holzminden e.V.
Gedruckt mit freundlicher Unterstützung von Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Heimat- und Geschichtsverein für Landkreis und Stadt Holzminden e.V. Gisela Reviol, München
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
© Ernst Würzburger Gestaltung: Verlag Jörg Mitzkat, Holzminden Druck: Lönneker, Stadtoldendorf ISNB 978-3-940751-97-3 Holzminden, 2015 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.
Inhalt INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
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EINLEITUNG
13
DIE KRIEGSVERBRECHERPROZESSE
19 19 23 23 34 44 45 47 52
Ein Kriegsziel: Bestrafung der Kriegsverbrecher Die Nürnberger Prozesse Der Internationale Militärgerichtshof Die Nürnberger Nachfolgeprozesse Die Weiterentwicklung zum Völkerrecht Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse Der erste Dachauer Prozeß – Rechtsgrundlage für Nachfolgeprozesse Der Buchenwald Hauptprozess
HANS SCHMIDT – DER „LETZTE LANDSBERGER“ Biographie von Hans Schmidt Eintritt in die NSDAP und in die SS Einsatz im Sonderlager Hinzert Schmidts Krankengeschichte Adjutant im KZ Buchenwald Versuch einer Charakterisierung von Hans Schmidt Anklage und Vernehmungen von Hans Schmidt Aussagen von KZ-Häftlingen Das Urteil
DIE DISKUSSION UM DIE KRIEGSVERBRECHER Deutschland unter den Besatzungsmächten Die Kirchen als Fürsprecher der Kriegsverbrecher Erste Gnadengesuche für Hans Schmidt Zuflucht in der Religion Die Überprüfung der Urteile Kampagnen gegen Militärgerichtsbarkeit
57 57 60 65 66 67 69 72 77 80 83 83 89 99 104 108 120
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Inhalt Vergangenheitspolitik unter Adenauer Die Gründung der Bundesrepublik Das Straffreiheitsgesetz von 1949 Das 131er Gesetz Das Straffreiheitsgesetz von 1954 Der Widerstand organisiert sich Die Debatte der Wiederbewaffnung Die große Gnadenaktion Protestkundgebung in Landsberg Gnadenentscheidung veröffentlicht Die Reaktionen in der Presse Die Reaktionen in Höxter und Holzminden Die Kritik verstummt nicht Mehrfacher Aufschub der Hinrichtungen Die endgültige Entscheidung Die Reaktionen auf die Hinrichtungen Die Beerdigung in Höxter Die Reaktionen auf die Beerdigung Der Abschluss der Kriegsverbrecherproblems Gemischter Gnadenausschuss Hinterbliebenenrente als Rehabilitierung? Letzter Akt Hans Schmidt: Klage gegen die Illustrierte REVUE
127 127 130 134 137 139 143 158 158 161 164 167 174 184 191 193 200 202 211 211 214 220
DIE „NORMATIVE ABGRENZUNG“ NACH RECHTS
223 223 224 227 232 235
Anti-nationalsozialistischer Gründungskonsens Der Fall Hedler Aufstieg und Ende der Sozialistischen Reichspartei (SRP) „Kriegserklärung gegen den Radikalismus“ Die Naumann-Affäre
NS-VERBRECHEN VOR DEUTSCHEN GERICHTEN Die „Furchtbaren Juristen“ „Alle Beamtenverhältnisse sind erloschen“ NS-Juristen als Opfer des Nationalsozialismus
6
241 242 245 248
Inhalt Erfolgreiche Braunbuch-Kampagne Altes und neues Gesinnungsstrafrecht Wieder Kommunistenverfolgung Beginn der Selbstkritik NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess Die „Zentrale Stelle“ in Ludwigsburg Der Auschwitz-Prozess Der Majdanek-Prozess Der Prozess gegen John Demjanjuk
252 255 257 262 264 267 270 275 280 284
SCHLUSSBEMERKUNGEN
287
ANHANG
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Ausgewählte Dokumente Briefwechsel zwischen Adenauer und McCloy vom Frühjahr 1950 Auszüge aus: LANDSBERG. Ein dokumentarischer Bericht TAH-Aufruf: Wir bitten um Gnade für Hans Schmidt Gnadengesuch des TAH an Hochkommissar McCloy und General Handy Bundesjustizministerium zur Bestätigung der sieben Todesurteile Brief von Hans Schmidt an Stadtdirektor Holle Leichenpass von Hans Schmidt Rede von Franz Plutz bei der Beerdigung von Hans Schmidt Auszüge aus einem Flugblatt des DGB-Kreisausschuß Paderborn
294 294 296 301 304 306 308 310 311 315
Literaturverzeichnis
318
Quellenverzeichnis
323
Abkürzungen
323
Abbildungsnachweis
325
Namensverzeichnis
326
7
8
VORWORT
A
ls der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1993 ein Internationales Kriegsverbrechertribunal (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) im niederländischen Den Haag einsetzte, um die schwersten Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien zu ahnden, war dies seit dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg das erste Gericht dieser Art seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Und genau 51 Jahre nach der deutschen Kapitulation begann in Den Haag „auf der neu gezimmerten Anklagebank der Welt“1 der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien. Während dieses Tribunal durch einen Beschluss des Sicherheitsrates mit begrenztem Auftrag ins Leben gerufen worden war, besteht heute mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGh), ebenfalls in Den Haag, ein ständiges internationales Strafgericht, das Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffskrieg ahnden soll. Die vertragliche Grundlage dazu wurde im sogenannten Rom-Statut geregelt, das von 139 Staaten unterzeichnet und bisher von 123 Staaten (Januar 2015) ratifiziert worden ist, darunter allein 41 europäische Staaten.2 Wenn man sich an die Rede des amerikanischen Chefanklägers Robert H. Jackson zur Eröffnung der Nürnberger Prozesse am 21. November 1945 erinnert, ist die Verweigerung der USA, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) anzuerkennen, doppelt bitter. Jackson sagte damals: „Denn wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.“3 Die USA hatten das Rom-Statut zwar unterzeichnet, 2002 ihre Unterschrift aber wieder zurückgezogen. Die Strafverfolgung des vierten Delikts – Angriffs1 2 3
FR, 8.05.1996. Die Frankfurter Rundschau war die dritte deutsche Zeitung, die nach dem Krieg gegründet und am 1.08.1945 in der amerikanischen Zone lizensiert wurde. Vgl. Die Zeit, 15.6.2010. Zitiert nach: www.zeno.org/Geschichte/M/Der+Nürnberger+Prozeß (20.10.2014).
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Vorwort krieg – war zunächst ausgesetzt worden, da sich die Delegierten nicht über Definition und Verfahrensfragen einigen konnten. 2010 wurde ein Kompromiss gefunden, der die Ahndung eines Angriffskriegs erlaubt, falls der UN-Sicherheitsrat zustimmt. Damit können die fünf Vetomächte – darunter die USA – eine eigenständige Ermittlung des Internationalen Strafgerichtshof verhindern. Längst gehört auch Deutschland, das den Anlass zum ersten Internationalen Tribunal zur Verurteilung von Kriegsverbrechen gegeben hat, wieder als angesehenes Mitglied der Völkergemeinschaft an. Auch vor und nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen hat es weltweit immer wieder fürchterliche Kriegsverbrechen gegeben, in die bedauerlicherweise auch die damaligen Siegerstaaten, die über Deutschland zu Gericht gesessen hatten, involviert waren.4 Dies darf selbstverständlich nicht dazu führen, Kriegsverbrechen gegeneinander aufzurechnen, um sich damit aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Das heißt aber auch insbesondere für uns Deutsche, sich diesen geschichtlichen Tatsachen angemessen zu stellen. Dem Erinnern geht aber auch das Wissen um unsere Geschichte voraus. Diese Studie soll dazu einen Beitrag leisten und einen Teilaspekt unserer jüngsten Geschichte in Erinnerung rufen beziehungsweise der jüngeren Generation vermitteln. Der sogenannte „Nürnberger Prozess“ ist nur noch wenigen Bürgern unseres Landes aus eigenem Erleben und aufgrund der damals breiten Berichterstattung bekannt, aber auch für die Mehrheit der heutigen Bevölkerung mehr oder weniger ein Begriff. Weniger bekannt sind dagegen die zwölf „Nürnberger Nachfolgeprozesse“, und fast völlig unbekannt sind beim überwiegenden Teil der heutigen Bevölkerung die „Dachauer Kriegsverbrecherprozesse“, bei denen in fast 500 Verfahren etwa 1.430 Angeklagte5 verurteilt wurden, darunter 196 zu lebenslänglichen Haftstrafen und 434 zum Tode, von denen wahrscheinlich 268 vollstreckt wurden. 4
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10
Als Beispiele seien genannt: USA in Vietnam, Sowjetunion in Afghanistan und Tschetschenien, Frankreich in Algerien. Der Vorstand des Forum Justizgeschichte e.V., ein Zusammenschluss von Juristen und Historikern, gab am 15.02.2003 folgende Presseerklärung heraus: „Nähme man die in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter der führenden Beteiligung der USA entwickelten (und in grundlegenden Normen der UN-Charta verankerten) Prinzipien ernst, müssten die für den bevorstehenden Angriffskrieg gegen den Irak Verantwortlichen bereits heute vor Gericht gestellt werden.“ US-Präsident George W. Bush hatte im Januar 2003 angekündigt, den Irak auch ohne UN-Resolution anzugreifen. Der völkerrechtswidrige Krieg begann am 20. März 2003 mit einem Bombardement auf Bagdad. Eiber, S. 55; die Angaben über die Zahl der Verfahren, Angeklagten und die jeweiligen Urteile differieren teilweise erheblich.
Vorwort Während der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und auch die verhängten Strafen von der deutschen Bevölkerung allgemein akzeptiert wurden, waren die Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen die „zweite Garnitur“ des NS-Regimes und insbesondere einige besonders spektakuläre Verfahren der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse äußerst umstritten. Sie stießen nicht nur bei breiten Schichten der Bevölkerung, sondern auch in der Politik und zunehmend auch in der Publizistik bis weit in die 50er Jahre hinein überwiegend auf Ablehnung, ebenso wie die Entnazifizierung durch die Militärregierungen. Die bisher vorliegenden Darstellungen der Geschichtsschreibung zu diesem Themenkomplex stellen überwiegend die juristische Seite dieser Prozesse in den Vordergrund, also die Beweisaufnahme der Taten, die Anklagen, den Prozessverlauf oder die Strategien der Verteidiger der Angeklagten. Dies soll hier um die Darstellung des zunehmenden Drucks auf die amerikanische Militärregierung im Zuge der sich verändernden innen- und außenpolitischen Verhältnisse sowie die Reaktionen aus Politik, Publizistik, Kirche und auch der aus der Bevölkerung erweitert werden. Geprägt war die Nachkriegszeit in den Westzonen nicht nur durch die Erfahrung des Zusammenbruchs des NS-Regimes, das Flüchtlings- und Vertriebenenelend, den Kampf um das tägliche Überleben oder die Demontagen von Industrieanlagen, sondern auch durch die Anforderungen der Alliierten, sich mit der jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen, wobei diese statt „bewältigt“ weitgehend „verdrängt“ worden ist. Politisch flankiert wurde die „Vergangenheitsbewältigung“ nach Gründung der Bundesrepublik durch eine weitreichende „Vergangenheitspolitik“6 der Adenauer-Regierung (1949 bis 1963), aber auch durch eine „normative Abgrenzung“ nach rechts. Die Nürnberger Nachfolgeprozesse und die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse waren mit der Beendigung des amerikanischen „War Crimes Program“ – auf das sich diese Darstellung beschränkt – Mitte 1948 weitgehend abgeschlossen, die Diskussion um die Begnadigung – insbesondere der zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher – reichte bis in die 1950er Jahre hinein. 6
Vgl. die vielbeachtete Habilitationsschrift von Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. Frei war wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, Professor an der Ruhr-Universität Bochum und hat seit 2007 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena einen Lehrstuhl für Neue und Neueste Geschichte. Er gilt als einer der deutungsmächtigsten deutschen Zeithistoriker.
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Vorwort Mit der Vollstreckung des Todesurteils gegen den ehemaligen Adjutanten des KZ Buchenwald, SS-Hauptsturmführer Hans Theodor Schmidt, im US-Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg setzte die amerikanische Militärgerichtsbarkeit in der inzwischen aus den Westzonen entstandenen Bundesrepublik Deutschland einen Schlusspunkt. Er war damit der letzte Mensch, der auf dem Boden der „alten“ Bundesrepublik hingerichtet worden ist.7
Am 17. Juni 1945 begann in Potsdam die Konferenz der „Großen Drei“ (von links): Der sowjetische Regierungschef Josef Stalin, US-Präsident Harry S. Truman und Großbritanniens Premierminister Winston Churchill. Die Formulierung „Hysterie um die Kriegsverbrecher“ im Titel des Buches wurde gewählt, um damit auch die Irrationalität zum Ausdruck zu bringen, mit der der „Kampf um die Kriegsverbrecher“ überwiegend geführt wurde.
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12
In der ehemaligen DDR wurde 1976 das letzte Todesurteil gegen einen Kriegsverbrecher ausgesprochen. Ob es vollstreckt wurde, konnte nicht festgestellt werden. Die Todesstrafe wurde in der DDR 1987 abgeschafft. Vgl. Koch.
Einleitung
EINLEITUNG
E
inen Tag bevor Großadmiral Dönitz8 am 7. Mai 1945 im amerikanischen Hauptquartier in Reims die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches unterzeichnete – die einen Tag später auf Wunsch Stalins im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst wiederholt wurde –, wurde in Hollersbach bei Zell am See in Österreich eine Gruppe von SS-Leuten, bestehend aus einigen SS-Offizieren und etwa 40 Unterführern, von amerikanischen Soldaten festgenommen. Es handelte sich um Mitglieder des Kommandanturstabes des KZ Buchenwald, darunter auch dessen ehemaliger Kommandant, SS-Oberführer Hermann Pister, und sein Adjutant, SS-Hauptsturmführer Hans Theodor Schmidt.9 Knapp vier Wochen zuvor hatte sich diese SS-Gruppe aus dem KZ Buchenwald abgesetzt und das Lager war in die Hände der Häftlinge gefallen. Zwei Tage später wurde das bereits von innen befreite KZ Buchenwald durch eine Abteilung der III. US-Armee übernommen. Schmidt wanderte nach seiner Festnahme durch zahlreiche Kriegsgefangenenlager und wurde im Mai 1946 endgültig in das ehemalige KZ Dachau verlegt, wo am 15. November 1945 die später als Dachauer Kriegsverbrecherprozesse bezeichneten Verfahren begannen, darunter am 11. April 1947 – genau zwei Jahre nach der Befreiung des KZ – das Buchenwald-Hauptverfahren. Vier Monate später erfolgte der Urteilsspruch: von den 31 Angeklagten wurden 22 zum Tode verurteilt, darunter neben Pister auch dessen Adjutant Hans Schmidt. Alle Verurteilten wurden in das amerikanische Kriegsgefangenengefängnis in Landsberg/ Lech eingeliefert. Danach setzte eine wahre Flut von Anträgen auf Begnadigung ein. Das Urteil wurde von zahlreichen amerikanischen Institutionen überprüft und immer wieder bestätigt. Zu guter Letzt lag die Entscheidung bei General Handy, dem Oberbefehlshaber der amerikanischen Besatzungsmacht. Zeitgleich mit dem amerikanischen Hohen Kommissar McCloy10, der für die Überprüfung der Urteile aus 8 9 10
Von Hitler vor dessen Selbstmord am 30. April noch zum Nachfolger als Reichspräsident und Oberbefehlshaber der Wehrmacht eingesetzt. Nachfolgend nur noch Hans Schmidt genannt. „Hoher Kommissar“ war nach dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts die Amtsbezeichnung des jeweils höchsten Vertreters der westlichen alliierten Siegermächte. Dies war vom September 1949 bis August 1952 der Jurist und Politiker John McCloy (1895-1989).
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Einleitung den Nürnberger Nachfolgeprozessen zuständig war, wurde am 31. Januar 1951 im Rahmen einer großzügigen Begnadigungsaktion das Todesurteil über Hans Schmidt allerdings aufrechterhalten. Nach dieser endgültigen Entscheidung – in Landsberg gab es jetzt nur noch sieben Todeskandidaten – begannen nochmals vielfältige Initiativen, die eine Revision insbesondere dieser Todesurteile verlangten. Nach letzten erfolglosen Hinrichtungsaufschüben aufgrund der Anrufung amerikanischer Gerichte wurden in der Nacht vom 6. auf 7. Juni 1951 die sieben Todesurteile vollstreckt. Bei der Beerdigung von Hans Schmidt in seiner ostwestfälischen Heimatstadt Höxter sollte ein riesiges Polizeiaufgebot verhindern, dass daraus eine Kundgebung von Ewiggestrigen wird. Der Tenor der Grabrede und die Niederlegung eines Kranzes durch die Sozialistische Reichspartei (SRP)11 sorgten dafür, dass diese Beerdigung sogar im Bundestag zur Sprache kam. Diese knappe Darstellung einiger Fakten über das Einzelschicksal eines eigentlich unbedeutenden SS-Offiziers ist ein winziger Ausschnitt dessen, was sich nach dem „totalen Zusammenbruch“ des sogenannten Dritten Reiches in dieser nur sechsjährigen Zeitspanne zuerst in den damaligen Westzonen und dann in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hat. Der „Fall Hans Schmidt“ bietet aber – neben dem Blick auf einen der vielen „Täter“ – zahlreiche Ansatzpunkte, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Ziele die Westalliierten während der Besatzungszeit verfolgten und vor allem, wie die Betroffenen mit der geforderten Umerziehung – ein wichtiges Ziel neben der Entmilitarisierung – umgingen. In der Geschichtsschreibung wird diese Zeitspanne – von Detailuntersuchungen einmal abgesehen – bisher meist nur sehr oberflächlich behandelt. Dies ist um so erstaunlicher, als gerade nach einer weitgehend missglückten Entnazifizierung die Frage der Bestrafung der deutschen Kriegsverbrecher über Jahre hinweg ein wesentliches innenpolitisches Thema war, lehnten es die meisten Deutschen doch zunehmend ab, weiterhin mit ihrer jüngsten Vergangenheit konfrontiert zu werden. Die Forderung nach einem „Schlußstrich“ unter die politischen Säuberung wurde immer lauter, wobei die weltpolitischen Veränderungen diese Zielsetzung begünstigten. Im ersten Hauptteil wird zunächst gezeigt, welche Pläne die Alliierten bereits während des Krieges zur Bestrafung von Kriegsverbrechen formuliert hatten 11
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1952 vom Bundesverfassungsgericht als NSDAP-Nachfolgeorganisation verboten.
Einleitung und wie diese nach der bedingungslosen Kapitulation auf verschiedenen Ebenen umgesetzt wurden. Neben einer Darstellung der „Nürnberger Prozesse“ und der „Nürnberger Nachfolgeprozesse“ liegt der Schwerpunkt bei den „Dachauer Kriegsverbrecherprozessen“, deren Bedeutung vielfach zu gering eingeschätzt wird. Die Darstellung erfolgt dabei zunächst aus der Perspektive der amerikanischen Militärgerichte. Der überwiegende Teil der Kriegsverbrecherprozesse in der amerikanischen Besatzungszone fand in Dachau statt. Die Todesurteile wurden im Landsberger Gefängnis vollstreckt, das zum War Criminal Prison Nr. 1 bestimmt worden war und wo die Verurteilten auch ihre Haftstrafen verbüßten (1. April 1950 insgesamt 662 Inhaftierte). Die britischen Militärgerichtsprozesse fanden in Lüneburg und Celle (die elf Todesurteile im KZ Bergen-Belsen-Prozess wurden in Hameln vollstreckt) sowie Hamburg statt, inhaftiert wurden die Verurteilten im Britischen Militärgefängnis in Werl (380 Inhaftierte), wo in einigen Fällen auch Todesurteile vollstreckt wurden. Eine vergleichbare Einrichtungen in der französischen Besatzungszone war das Kriegsverbrechergefängnis Wittlich (273 Inhaftierte), wobei Rastatt (KZ-Personal), Baden-Baden und Tübingen Gerichtsorte waren.12 Anschließend wird anhand biographischer Daten der typische Lebensweg eines Mannes nachgezeichnet, „den Kriegsgesetze auf diesen Posten stellten“ und dem nicht nur die Bürger seiner Heimatstadt „irgendein Verbrechen gegen die Menschlichkeit seiner ganzen Persönlichkeit nach“13 nicht zutrauen wollten. Beispielhaft konkretisiert wird dann anhand von Prozessdokumenten das Verfahren gegen den KZ-Adjutanten Hans Schmidt, der nicht nur der sogenannte „letzte Landsberger“ war, sondern dessen Fall sicherlich bis zuletzt mit zu den umstrittensten gehörte. Der dritte Hauptteil beschäftigt sich mit der „Kriegsverbrecherfrage“ während der Besatzungszeit und in den Anfangsjahren der Bundesrepublik. Dargestellt wird, wie sich zunächst insbesondere die Kirchen – die einzigen scheinbar halbwegs unbelasteten Institutionen – vehement für die verurteilten Kriegsverbrecher einsetzten und wie die Bonner Politik nach Gründung der Bundesrepublik 12
13
Zahlreiche Verfahren gegen Kriegsverbrecher fanden auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Griechenland, Jugoslawien, Norwegen, Tschechoslowakei, Ungarn und der UdSSR statt. Vgl. Ueberschär, S. 10. Der Militärhistoriker Gerd R. Ueberschär war bis 2005 Archivar am Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg. Das erste Zitat stammt von Margot Schmidt, das zweite aus einem Gnadengesuch von Höxteraner Bürgern. Vgl. S. 101 unten.
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Einleitung belastete Teile der Bevölkerung mit einer vergangenheitspolitischen Gesetzgebung erfolgreich amnestierte und in das neue System integrieren konnte. Aufgezeigt wird dann der jahrelange Kampf um die Kriegsverbrecher, wobei neben den Kirchen weitere Institutionen wie der „Heidelberger Juristenkreis“ oder eine vom Bundesjustizministerium eingerichtete „Zentrale Rechtsschutzstelle“ als Fürsprecher bei den amerikanischen Besatzungsbehörden auftraten und diese immer mehr unter Druck setzten. Erleichtert wurde dies seit dem Koreakrieg mit der Diskussion um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, wobei die ehemaligen Wehrmachtssoldaten ihre Beteiligung davon abhängig machen wollten, ob ihre „kriegsverurteilten“ Kameraden freigelassen würden. Breite Unterstützung fanden diese vielfältigen Bemühungen zunehmend auch in Politik und Presse. Die massiver werdende Kritik an den amerikanischen Kriegsverbrecherprozessen aufgrund von Zweifeln an ihrer Durchführung und Rechtmäßigkeit sowie die veränderte Interessenlage aufgrund des Ost-West-Konflikts bewogen die Amerikaner – in ihren jeweiligen Zonen aber auch die Briten und Franzosen –, die Angelegenheit möglichst zu einem schnellen Ende zu bringen. Mit einer weitreichenden Begnadigungsaktion und zahlreichen frühzeitigen Entlassungen trugen sie dieser Entwicklung Rechnung. Beleuchtet wird dabei auch das Widerstreben der überwiegenden Mehrheit der Deutschen, sich mit der jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen, sowie das partielle Erstarken von Kräften, die das „Dritte Reich“ in seinen Grundzügen als durchaus fortsetzenswertes Gesellschaftssystem ansahen. So gaben selbst nach der Aufdeckung der nationalsozialistischen Verbrechen in mehreren repräsentativen Erhebungen „jeweils mehr als die Hälfte der Befragten an, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei, die nur schlecht ausgeführt worden wäre.“14 Ziel dieser Darstellung ist es – überwiegend anhand von Dokumenten, die vielfach unkommentiert zitiert werden –, ein möglichst ungeschminktes Bild dieser Zeit wieder lebendig werden zu lassen. Dabei sind weder Unverständnis über die massiven deutschen Forderungen nach Begnadigung von Kriegsverbrechern noch Empörungen über die Anklagen gegen die „alliierte Siegerjustiz“ angebracht. Auch die Frage nach der Schuld oder Unschuld der Verurteilten wird 14
16
Schildt, S. 21.
Einleitung nicht beantwortet werden. Dies gilt auch für das höchst umstrittene Urteil über Hans Schmidt, „die letzte Rotjacke von Landsberg“ und „das Schlußlicht einer Schuld ohne Beispiel“15. Diese Frage zu beantworten war ausschließlich Aufgabe der damaligen Gerichte – und nicht einer historischen Studie. Die Darstellung wechselt dabei zwischen zwei Ebenen: der allgemeinen Entwicklung der Nachkriegsgeschichte in Deutschland und der Konkretisierung am Subjekt Hans Schmidt.
15
Berthold, S. 373.
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Die Kriegsverbrecherprozesse
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