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an alle
Haushalte
223 / 04.24
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg mit Amtsblatt

10. Mai

20. Juli

KULTURWOCHEN HAUZENBERG 2024

Eröffnung der 52. Kulturwochen

10. Mai

BLECHSCHADEN

19.30 Uhr Adalbert-Stifter-Halle Hauzenberg

20. Mai

Musikalisch-Kulinarischer Frühschoppen beim Gidibauer

11.00 Uhr, Gidibauer Hof Hauzenberg

21. Juni

Forum Hauzenberg

Prof. Dr. Hannelore Putz

19.30 Uhr Granitzentrum Hauzenberg

26. Juni

Abendlesung mit Martina Fischer

19.00 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Hauzenberg

20. Juli

Chor Orchesterkonzert

19.30 Uhr Stadtpfarrkirche Hauzenberg

28. Juni

Anna Veit

19.30 Uhr Veit-Hof Raßreuth

www.kulturwochen-hauzenberg.de Tickets und weitere Infos Veranstalter: Förderkreis Kulturwochen Hauzenberg e.V. Tel.: 08586 1035 – E-Mail: info@kulturwochen-hauzenberg.de
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„Nun habe ich mein Herz hier so weit hinweg spazieren geführt und es so recht gemüthlich im Sonnenschein der Andacht ausgelabt und eingesommert“

Einsommern

Lachend hat dieser Tage eine liebe Bekannte bei mir angerufen und nachgefragt, ob ich denn auch schon „eingesommert“ wäre. Was ich zunächst nur als lustiges Wortspiel in Anspielung auf meinen Namen verstanden habe, hat sich aber schnell als durchaus gängige Bezeichnung für die Einlagerung diverser Wintersportgeräte herausgestellt – sie hatte gerade Ihre Ski „einsommern“ lassen. „Einsommern“, dass war mir bisher nicht geläufig. „Einwintern“, ja, das kennt man – von den Balkon-/Terassenpflanzen über die Gartenmöbel bis hin zu den Sommerreifen – viele Dinge, die wir vor der zerstörenden Kälte in Sicherheit bringen – einlagern, „einwintern“. Aber was müssen wir vor dem Sommer und der Hitze so massiv schützen, dass es dafür eine eigene Begrifflichkeit braucht? Schnell kam in mir der Verdacht auf, dass es sich hier um eine moderne, werbeund umsatzwirksame Wortschöpfung der Wintersportindustrie handeln könnte. Aber weit gefehlt.

Angestachelt durch die Namensverwandtschaft habe ich mich auf die Suche nach der Herkunft und der ursprünglichen Wortbedeutung gemacht und bin im „Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache“ fündig geworden. Schon vor 400 Jahren (1624) wird unter dem Begriff „einsömmern“ der Zeitablauf für die Einbringung der Sommerernte beschrieben; wann der Roggen „eingesömmert“, das Gras gemäht und die Äcker „läär und geraumbt“ sein sollten. Einsommern als zeitliches Regelwerk für die bäuerliche Arbeit.

Weniger schwer und nur von der Arbeit bestimmt, erfährt „einsommern“ in der Romantik des 18. und 19. Jahrhunderts eine ganz neue, emotionale und sehr persönliche Bereicherung. Neben der jahreszeitlichen Arbeit kommt nun auch unser „Gefühl“ für die warme Jahreszeit, die Freude, das Leben und der Aufbruch nach kalten und entbehrungsreichen Wintertagen in die Welt. In zahlreichen Gedichten und Zitaten wird dieses „sich auf den Sommer einstellen und einlassen“ froh und in hoffnungsvoller Erwartung beschrieben. Das Herz, das Gefühl „einsommern“ – das gefällt mir, mehr als das bloße Wegräumen der Wintergeräte. Heute sind die Jahreszeiten in unserem modernen Lebenslauf leider oft zur bloßen kalendarischen Selbstverständlichkeit verkümmert und es scheint, als hätten wir verlernt und vergessen wie emotional und schön der Wechsel der Jahreszeiten ist. Warum auch? Sommer gibts im Winter auch auf den Kanaren und irgendwo auf der Welt ist immer gerade auch mein Sehnsuchtsplatz verfügbar – „einbuchen statt einsommern“? Nein, das eine ist eine kleine Auszeit, das andere ist das Leben! Und wie schön und erlebnisreich das in unserer heimatlichen Naturlandschaft sein kann ist zu keiner Zeit besser spürbar als im Frühling. Jetzt, wo die Natur zum Leben erwacht und uns mit vollem Tatendrang nach draußen lockt, ist es Zeit das froh und erwartungsvoll zu genießen – es ist Zeit, dass wir uns einsommern!

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt

Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

titelbild

Divid - stock.adobe.com

text, fotos und illustration

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

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werbung@ui-hauzenberg.de

grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück

verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 07. Mai 2024

anzeigenannahmeschluss 26. April 2024

3 ui | Editorial von Manfred Sommer

Echter Baldrian

Der Baldrian – in früheren Zeiten eine sagenumwobene Pflanze. Da die typischen Standorte feuchte Auen, Quellen oder Bäche sind, war dies in der Vorstellung der damaligen Bevölkerung auch der Aufenthaltsort von Feen, Nixen und Elfen. Die alten Namen wie „Elfenkraut“ oder „Mondwurze“ gehen darauf zurück. Einst und heute ist der Echte Baldrian eines der wichtigsten Heilkräuter.

beschreIbung

Baldriane (Valeriana) sind eine Pflanzengattung in der Unterfamilie der Baldriangewächse innerhalb der Familie der Geißblattgewächse (Caprifoliaceae) und umfassen über 150 Arten. Der echte Baldrian kommt in ganz Mitteleuropa vor. Die Pflanze bevorzugt feuchte und eher schwere Böden und wächst bevorzugt auf feuchten Wiesen, an Bachufern oder an Weg- und Waldrändern. Der medizinisch verwendete Echte Baldrian (Valeriana officinalis) hat weiße bis rosafarbene, doldenartige Blütenstände und gefiederte Laubblätter. Im Boden bildet der Baldrian helle Wurzeln aus, die mehrfach verzweigt sind und einen starken Geruch haben. Je nach Boden und Lichtverhältnissen werden die Pflanzen zwischen 80 bis 120 cm hoch. Die Hauptblütezeit ist von Juni bis August.

Verwendung In der Küche …

Die jungen, zarten Blätter können vor der Blüte geerntet und in frischen Salaten, Salatsaucen oder Gemüsegerichten verwendet werden. Aus den aromatischen Blüten kann auch eine erfri -

schende Kräuterlimonade hergestellt werden. Die Blüten machen sich außerdem gut in sommerlichen Kräuterbowlen und Obstsalaten. In der indischen Küche wird gemahlene Baldrian-Wurzel zumeist als Bestandteil von Gewürzmischungen und auch in Eintöpfen verwendet.

… als heIlmIttel zählt der Echte Baldrian zu den wichtigsten und wohl auch bekanntesten heimischen Heilpflanzen. Für den medizinischen Gebrauch werden die Wurzeln des Heilkrauts verarbeitet. Schon seit der Antike wird Baldrian als wirksames Heilkraut angewandt. Im Mittelalter wurde die vielseitige Heilpflanze universell gegen verschiedenste Leiden und Krankheiten, wie Pest, Augenerkrankungen bis hin zur Epilepsie, eingesetzt. Baldrian enthält eine Vielfalt an Inhaltsstoffen und ist heutzutage in erster Linie für seine beruhigende und krampflösende Wirkung bekannt. Häufig wird er bei Stress, Schlafstörungen, Prüfungsangst oder Nervosität eingesetzt. Baldrian wird in Form von Dragees, Tropfen, Tinkturen, Tees und Badezusätzen verwendet.

4 ui | ui Botanik
Valeriana officinalis

1 Teil des Blütenstandes 2 Blüte 3 Blumenkrone, Staubblätter und Narbe 4 Blütenlängsschnitt 5 Staubblätter 6 junge Frucht mit eingerolltem Kelch 7 Frucht mit entwickelter Federkrone 8 Frucht nach dem Abwerfen der Federkrone

5 ui | Echter Baldrian
BOTANIK
1 8 6 5 3 4 2 7 5

MOOS | BAD GRIESBACH

1. MAI – 21. SEPTEMBER 2024

FREYUNG | HAUZENBERG BERNRIED | BODENMAIS

SPIEGELAU | VIECHTACH

SPORT, SPASS & BEWEGUNG IN UNSERER REGION

JETZT anmelden & DABEI SEIN!

HTT GAUDI

#friday

HAUZENBERG

Freitag, 21. Juni in Hauzenberg

1. – 21. Juni 2024

1359 1359 1359

Marktfreiheit zu Hauzenberg

Teil II

Von Donnerstag 09. bis Sonntag 12. Mai 2024 – an allen Tagen erwartet die Besucher ein unterhaltsames Programm mit Gaukeleien für Jung und Alt, historischer Musik, Spezereien, süß und herzhaft, schmackhaftes Gebräu und Händler mit allerlei Tand und Handwerk. Mit einem Blick hunderte Jahre zurück bis ins Jahr 1359 (siehe Ausgabe ui 222 / 03.2024) möchten wir Sie einstimmen auf eine Zeit, die eine andere war.

Einmal königlich, lange bischöflich und jetzt bayerisch!

Eine lange und gedeihliche Entwicklung Hauzenbergs unter dem Krummstab der Passauer Fürstbischöfe, die fast 5 ½ Jahrhunderte andauerte, prägte Land und Leute in de r Region entscheidend.

1803 kam Hauzenberg, zusammen mit dem östlich der Ilz gelegenen Teil des ehemaligen Abteilandes an Großherzog Ferdinand von Salzburg Toskana und 1806 schließlich zu Bayern.

Der Marktplatz, ein Denkmal, geprägt aus fürstbischöflicher Zeit

Die Verleihung der Marktrechte im Jahre 1359 durch den Passauer Fürstbischof Gottfried von Weisseneck brachte in der Folgezeit den Hauzenbergern viele Vorteile. Sie genossen Monopolrechte auf dem Gebiet des Handwerks und des Handels und damit beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung und stetiges Wachstum.

Der Marktplatz von damals – als Straßenzug heute Teil des Zentrums der Innenstadt – war neben der Kirche die wichtigste Einrichtung eines mittelalterlichen Marktortes. Die Kirche bildete das Eingangstor zum Marktplatz (siehe Übersichtsplan Seite 8) und erst hinter dem beherrschenden Kirchengelände öffnet sich ein breiterer Straßenzug, begleitet von dicht zusammengedrängten Häusern zu beiden Seiten des Marktplatzes, die diesen Platz nach außen abgrenzten. Es war der Platz, wo sich über Jahrhunderte das Wirtschafts- und Rechtsleben der Marktsiedlung und der umliegenden Ortschaften abspielte. Am Eingang zum Markt, wo heute wieder der barocke Marienbrunnen seinen Platz gefunden hat, stand früher der Pranger als Zeichen der niederen Gerichtsbarkeit des fürstbischöflichen Marktes.

In der nächsten Ausgabe: Vom Markt zur Stadt

HAUZENBERGER MARKTFREIHEIT
7 ui | Heimat & Geschichte
Hauzenberg, Ansicht um 1824

Der Marktplatz in Hauzenberg und das zugehörige Gewerbe im 17.–19. Jahrhundert

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Marktplatz um 1910 8 ui | Heimat & Geschichte

Marktplatz 1 (Bayerwald-Apotheke)

Alte Hausnummer 62

Hausname, Gewerbe Kaiseranwesen mit realer Krämer- und Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Stephan Weidinger

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Krämer und Weber

Marktplatz 4 (Raiffeisenbank)

Alte Hausnummer 60

Hausname, Gewerbe Kaiserpeternhaus mit realer Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Sigmundt Praitnpaur

Beruf 1603 Schuster

Gewerbe 18./19. Jh. Weber

Marktplatz 6 (Schwarzer Adler)

Alte Hausnummer 59

Hausname, Gewerbe Ertlandrähaus mit realer Wirths- und Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Hanns Khelbl

Beruf 1603 Marktrichter

Gewerbe 18./19. Jh. Weber

Marktplatz 11 (Friseur Reichenberger)

Alte Hausnummer 33

Hausname, Gewerbe Schneiderhiesenhaus mit realer Schneider- und Melbergerechtigkeit

Inhaber 1603

Hans Griebl (Grübl)

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Schneider und Melber 1

Marktplatz 15 (Haller)

Alte Hausnummer 35

Hausname, Gewerbe Hirschenwirtshaus mit realer Wirths- und Seifensiedergerechtigkeit

Inhaber 1603 David Schaibinger

Beruf 1603 Marktrichter

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt- und Seifensieder

Marktplatz 18 (Weilnböck)

Alte Hausnummer 55

Hausname, Gewerbe Ertlbettenhaus mit realer Melber-, Wirths- und Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Andre Schretinger

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Melber 1, Wirt und Weber

Marktplatz 2 (Andraschko)

Alte Hausnummer 61

Hausname, Gewerbe Oberes Schmidhaus mit realer Schmidgerechtigkeit

Inhaber 1603 Wolfgang Ruebmannstorfer

Beruf 1603 Hufschmied, Wein- und Bierwirt

Gewerbe 18./19. Jh. Schmid

Marktplatz 5 (Foto Dünnbier)

Alte Hausnummer 30

Hausname, Gewerbe Schuhmacheranwesen mit realer Schuhmachergerechtigkeit

Inhaber 1603 Andre Spindelpauer

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Schuhmacher

Marktplatz 9 (ehemalige Volksbank)

Alte Hausnummer 32

Hausname, Gewerbe Langsche Anwesen mit realer Wirths-, Bäcker- und Melbergerechtigkeit

Inhaber 1603 Mathias Lang

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1

Marktplatz 12 (Marieles Café)

Alte Hausnummer 57

Hausname, Gewerbe Breitreitlhaus mit realer Krämer-, Weber- und Tischlergerechtigkeit

Inhaber 1603 Matheus Fürst

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Krämer, Weber und Tischler

Marktplatz 16 (Patentamt u. Markenamt)

Alte Hausnummer 56

Hausname, Gewerbe Fleischadamanwesen mit realer Metzger- und Wirthsgerechtigkeit

Inhaber 1603 Stephan Khrininger

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt und Metzger

Marktplatz 19 (Stadtapotheke)

Alte Hausnummer 37

Hausname, Gewerbe Mairhoferanwesen mit realer Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Matheus Maurer

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Weber

Marktplatz 3 (Modehaus H2)

Alte Hausnummer 29

Hausname, Gewerbe Heideckeranwesen mit realer Webergerechtigkeit

Inhaber 1603 Michl Tuscher

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Weber

Marktplatz 7 (Müller-Markt)

Alte Hausnummer 31

Hausname, Gewerbe Schreinerbäckeranwesen mit realer Wirths-, Bäckerund Melbergerechtigkeit

Inhaber 1603 Michael Khelbl

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1

Marktplatz 10 (jetzt Rathaus)

Alte Hausnummer 58

Hausname, Gewerbe Gesellschaftsbräuhaus mit realer Brauereigerechtsame

Inhaber 1603

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh.

Marktplatz 13

Alte Hausnummer 34

Hausname, Gewerbe Wurmanwesen mit realer Bier- und Weinwirths-, dann Fleischereigerechtigkeit

Inhaber 1603 Michael Stadler

Beruf 1603 nicht bekannt

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt und Fleischer

Marktplatz 17 (Sport Küspert)

Alte Hausnummer 36

Hausname, Gewerbe Leurerhaus

Inhaber 1603 Georg Polster

Beruf 1603 Wein- und Bierwirth

Gewerbe 18./19. Jh. Binder 2

Marktplatz 21 (Metzgerei Heindl)

Alte Hausnummer 38

Hausname, Gewerbe Gottingeranwesen mit realer Wirths-, Bäcker- und Melbergerechtigkeit

Inhaber 1603 Paul Seidl

Beruf 1603 Hufschmied

Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1

1 Melber: Mehlhandlung, 2 Binder: Fassbinder

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9 ui | Marktfreiheit zu Hauzenberg

Stadtrallye Hauzenberg

Entdecke unsere Stadt

Eine aufregende Zusammenarbeit zwischen der 6. Klasse der Michael-Atzesberger-Schule - Sonderpädagogisches Förderzentrum und der Stadt Hauzenberg führte zur Erstellung einer spannenden Stadtrallye. Im Zuge der wöchentlichen Draußen-Lerntage haben sich die 11 Schüler auf den Weg durch unsere Innenstadt gemacht und haben sich dazu 24 Fragen überlegt. Diese innovative Initiative ermöglichte es den Schülern nicht nur, ihre Stadt besser kennenzulernen, sondern auch ihre kreativen und organisatorischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer und Theresa Lenz von der Stadtverwaltung übergaben der Schulklasse rund um Petra Klöpfer als Dankeschön Kinogutscheine.

Touristinfo im Rathaus Hauzenberg abgeholt werden!

Die Rallye führt die Teilnehmer durch die verschiedenen Stationen in der Innenstadt und regt zum Entdecken und Lernen an. Zum Schluss ergibt sich mit den jeweils 24 Lösungsbuchstaben ein Lösungssatz. Dieser ist dann auf dem beigelegten Blatt einzutragen und in der Touristinfo im Rathaus Hauzenberg abzugeben. Bei Abgabe darf man sich ein kleines Geschenk aussuchen. Einmal im Monat wird dann unter allen Teilnehmern ein größeres Geschenk verlost.

Wir wünschen viel Spaß bei der Hauzenberger Stadtrallye!

10 ui | Stadt Hauzenberg

Ein Tag voller Spaß & Abenteuer

Kinderund Jugendtag 2024

13.04.2024

(Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 20.04.2024)

Die Innenstadt erwacht zum Leben, bunt und fröhlich, wenn der erste Hauzenberger Kinderund Jugendtag seine Tore öffnet. Ein Tag, der den Jüngeren unserer Gesellschaft gewidmet ist, um zu feiern, zu spielen und zu lernen. Die Straßen sind gesäumt von Ständen und Aktivitäten, die darauf warten, von neugierigen Augen entdeckt zu werden. Entlang der gepflasterten Straßen bieten zahlreiche Mitmachaktionen den jungen Gästen die Möglichkeit, ihre Kreativität und Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und einfach Spaß zu haben.

von 10–15 Uhr in der Innenstadt von Hauzenberg
11 ui | Kinder- und Jugendtag 2024

Kinderund Jugendtag 2024

STATIONEN AN DIESEM TAG

Realschule Hauzenberg: Präsentation der Wahlfächer Astronomie und Robotik und Verkauf der Catering AG

Bergwacht Hauzenberg-Waldkirchen: Parcours mit Einsatzmittel Gebirgstrage und Fahrzeugausstellung

Polizei Hauzenberg: Präventionsstand und Vorstellung Polizeiauto samt Ausrüstung

WERDE LÖWENSTARK - Karin Feilmeier:

Basteln eines Gefühlskompasses

FF Stadt Hauzenberg: Präsentation der verschiedenen Fahrzeuge und Vorstellung der unterschiedlichen Schutzkleidung

BRK: Fahrzeugausstellung

Stadtkapelle Hauzenberg: Vorführung und Erklärung der Instrumente

Reitverein Hauzenberg: Hobby Horsing auf Hindernisparcours und Basteln von Steckenpferden

Bayeride: Fahrtechnikparcours und Infostand über Verein und das Mountainbikeangebot im Raum Hauzenberg

Caritas-Kindergarten Hauzenberg: „Schau mal wer ich bin!“ Kinderschminken (von 10–13 Uhr)

Kleinstadtliebe Hauzenberg: Mitmachworkshops und Spielspaß

Öko-Mobil

Stadtbücherei Hauzenberg: Kinderlesung im Rathausfoyer um 10:00 Uhr

Freunde der Malerei: Malübungen Hüpfburgen und Selfie-Box … auch für das leibliche Wohl wird gesorgt!

Nachholtermin von „KUNST STATT LEER – Graffiti-Mitmachaktion“ mit dem Passauer Street-Art-Künstler Fabian Edenharder

Gestaltet mit allen interessierten Hauzenbergerinnen und Hauzenbergern eine mobile Graffitiwand in der Innenstadt. Kommt vorbei und werdet kreativ!

WAS IST SONST NOCH GEBOTEN?

MUSIKALISCHE UNTERHALTUNG:

10:00 – 12:00 Uhr: Stadtkapelle Hauzenberg

12:00 – 12:30 Uhr: Bläsergruppe der 4. Klasse der Grundschule Germannsdorf

13:00 – 15:00 Uhr: Band „7 same targets“ der Kreismusikschule Passau

JUNGBÜRGERBETEILIGUNG:

Die Jugendbeauftragten aus dem Hauzenberger Stadtrat Patricia und Lukas, sowie unsere Stadtjugendpflegerin Martina laden Euch ganz herzlich zur Teilnahme an dieser Jungbürgerbeteiligung ein. Ihr habt die Gelegenheit, Eure Ideen, Anliegen und Vorschläge zu äußern, die Euch und Eure Mitmenschen betreffen. Ob es um Freizeitangebote, Umweltschutz, Bildung oder andere Themen geht - wir möchten Euch ermutigen, Eure Perspektiven und Lösungsansätze einzubringen.

Unter allen Teilnehmern der Jungbürgerbeteiligung werden attraktive Preise verlost:

1. Platz: Merida Fahrrad – BIG.NINE 60 im Wert von 850 €

2. Platz: JBL Box Extreme 3 im Wert von 330 €

3. Platz: Gutschein für 5 Personen in der JumpZoneX im Wert von 120 €

4. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 75 €

5. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 50 €

6. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 40 €

7. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 30 € 8.-10. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 20 €

Für die ersten 500 Kinder gibt es eine leckere Kugel Eis vom Eiscafé Capriccio!

GRATIS 1 KUGEL EIS im Eiscafé inCapriccio Hauzenberg Kinderund Jugendtag 2024

MUSTER
12 ui | Stadt Hauzenberg

KLEINSTADTLIEBE HAUZENBERG

Eiscafé Capriccio

HIER FINDET IHR DIE STATIONEN:

REITVEREIN HAUZENBERG

BAYERIDE POLIZEI

Kirchplatz

FF STADT HAUZENBERG und BRK

AmRathaus

ÖKO-MOBIL

REALSCHULE HAUZENBERG

Hüpfburg

KIRCHE

KINDERGARTEN HAUZENBERG

WERDE LÖWENSTARK

Karin Feilmeier

BITTE BEACHTEN

BÜHNE

Selfie-Box

STADTKAPELLE HAUZENBERG

Marktplatz

Hüpfburg

STADTBÜCHEREI Vorlesen für Kinder

RATHAUS

GRAFFITI-AKTION

FREUNDE DER MALEREI BERGWACHT

Marktstraße

Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung um eine Woche auf den 20.04.2024 verschoben. Falls es dazu kommen würde, wird dies in der Hauzenberg-App und auf der Facebook-Seite der Stadt Hauzenberg bekannt gegeben.

13 ui | Kinder- und Jugendtag 2024

Gesundheit nehmen wir persönlich.

Unterdurchschnittlicher, günstiger Beitragssatz

Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten

Beitragsvorteil bei AllianzZusatzversicherungen

Zusatzleistungen bei Schwangerschaft und künstlicher Befruchtung

Informieren Sie sich über unsere Vorteile und Mehrwerte bei unserem Neukunden-Abend am Montag, 06. Mai 2024, ab 19.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle in Hauzenberg, Posthalterweg 7.

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Veranstaltungen

April

Samstag 06. April

BRK Wasse RW acht hauzen B e R g Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Gottinger

Bis Sonntag 07. April

Samstag 13. April

stadt hauzen B e R g

Kinder- und Jugendtag 2024

10–15:00 Uhr | Innenstadt

stadt B üche R ei hauzen B e R g Vorlesestunde für Kinder

10:00 Uhr | Bücherei

Schatzsuche im Granitzentrum

gR anitzent R um

Baye R ische R Wald Schatzsuche im Granitzentrum

Öffnungszeiten:

Di – So 10:00 – 18:00 Uhr

Einlass bis 16:00 Uhr www.granitzentrum.bayern

Sonntag 07. April

tR achtenve R ein

imme R g R ün Wotzdo R f Altennachmittag

14:00 Uhr | Vereinsheim

Dienstag 09. April

a ltenclu B hauzen B e R g Vortrag über Arthrose

14:00 Uhr | Pfarrsaal

Referent: Dr. Clarenz

Freitag 12. April

tR achtenve R ein

imme R g R ün Wotzdo R f Vereinsabend und Jugend

18:30 Uhr | Vereinsheim

Lustige und interessante Geschichten mit Peter Weska

Sonntag 14. April

h eimat- und tR achtenve R ein

d 'f R eudensee R e.v.

Preisschafkopf

14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Startgebühr 10,00 €

Dienstag 16. April

a ltenclu B h auzen B e R g Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

a ltenclu B h auzen B e R g Tanz mit, bleib fit

14:30 – 18:00 Uhr | Pfarrsaal

f R auen B und hauzen B e R g Fotografiekurs

18:00 Uhr | Pfarrsaal

Professionelle Tipps rund ums Fotografieren von Zsofie Debelyacsko

Sonntag 21. April

altenclu B hauzen B e R g 50-jähriges Jubiläum

10:00 Uhr | Pfarrkirche + Pfarrsaal Gottesdienst, anschließend Festveranstaltung im Pfarrsaal

16 ui | Veranstaltungen

Freitag 26. April

tR achtenve R ein imme R g R ün Wotzdo R f Vereinsabend und Jugend

18:30 Uhr | Vereinsheim

K R eismusi K schule

Zweigstellenkonzert

19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Montag 29. April

f R auen B und o B e R diendo R f Tag der Diakonin

19:00 Uhr | Pfarrkirche Tiefenbach

Anschließend Einkehr in der Pizzeria Vesuvio

Dienstag 30. April

a ltenclu B h auzen B e R g Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

a ltenclu B h auzen B e R g Tanz mit, bleib fit

14:30 – 18:00 Uhr | Pfarrsaal

Mittwoch 01. Mai

ste R nschützen o B e R diendo R f e. v . Maibaum-Aufstellen

10:00 Uhr | Schützenheim Oberdiendorf

Dienstag 07. Mai

a ltenclu B h auzen B e R g

Halbtagesfahrt:

Besichtigung der Skisprunganlage in Rastbüchl

13:00 Uhr | Abfahrt am Busbahnhof

Anschließend Kaffee und Kuchen im Sportheim

Donnerstag – Sonntag

09. Mai – 12. Mai

1359 1359 1359

stadt hauzen B e R g

1359 Marktfreiheit in Hauzenberg

Do – Sa: 11:00 – 22:00 Uhr

So: 11:00 – 18:00 Uhr

Bürgerpark

jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg

8:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt

jeden Dienstag

s enio R enheim s t. Josef Second-Hand-Laden

für Jedermann/-frau

08–12:00 Uhr | Seniorenheim

Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht, Abgabe tagsüber an der Rezeption im Seniorenheim.

jeden Mittwoch

stadt hauzen B e R g

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

Freitag 10. Mai

f R auen B und o B e R diendo R f Dekanatsmaiandacht

19:00 Uhr | Pfarrkirche Obernzell

Kultu RW ochen h auzen B e R g e . v . Eröffnung der 52. Kulturwochen Hauzenberg

19:30 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Hauzenberg

Ensemble Blechschaden

jeden Donnerstag

stadt h auzen B e R g g esunde g emeinde

Fitness am Freudensee

17:30 Uhr | Treffpunkt Parkplatz

Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- und Gesundheitstrainerin

jeden Donnerstag

Johannisve R ein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

04.04.24 Stemplinger Hansl

11.04.24 Landgasthof Gidibauer

18.04.24 Brauliebe Hirz

25.04.24 Musikcafé Intermezzo

02.05.24 Kai's Bistro

jeden Freitag

W ande R f R eunde h auzen B e R g Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

HAUZENBERGER MARKTFREIHEIT
17 ui | April

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär

FrühjahrsPutz FrühjahrsPutz

Es war ein wunderschöner Frühlingstag und Bärtl machte sich schon am frühen Morgen auf, um seinen Freund Maxi zu besuchen. Es sollte ein gemütlicher Tag mit Spiel und Plaudereien auf der Blumenwiese vor der Ferienhöhle des Bären werden. Doch dann ist alles ganz anders gekommen …

Bärtl war gut gelaunt unterwegs, pfiff ein Lied, sprang mit einem gekonnten Schwung über einen Baumstamm und schon stand er an der Waldlichtung vor der Blumenwiese. Aber, wie angewurzelt und mucksmäuschenstill starrt er nun auf die Wiese und reibt sich die Augen, als könnte er nicht glauben was er da sieht: Die Blumenwiese ist übersät mit Erdhaufen, ein Bild der Verwüstung. „Um Himmelswillen, was ist denn hier passiert?

Maaxiiee!!!!“ Vom Brüllen des Bären aufgeschreckt, krabbelt Maxi aus seinem Hügel, steckt die Schaufel in den Erdhaufen, klopft sich die Erdreste aus seiner pelzigen Arbeitskleidung und antwortet, mit einer Gelassenheit wie es nur erfahrene Bergarbeiter können: „Guten Morgen mein Freund, was bist Du denn so aufgeregt, alles in Ordnung und alles unter Kontrolle!“ „Bist Du denn verrückt? Nichts ist in Ordnung, überall Unordnung und Deine Haufen!“, schimpft Bärtl verärgert über die Ignoranz seines Freundes. „Papperlapapp, von wegen Unordnung, ganz im Gegenteil! Das ist der Frühjahrsputz in meiner unterirdischen Wohnung – aufräumen, neue Gänge für die Nahrungssuche graben und wenn ich Glück habe, kommt auch eine

fesche Maulwurffrau bei mir vorbei. Da muss schon alles picobello sein, findest Du nicht auch?“ „Ja, schon…T'schuldigung“ antwortet der Bär, verlegen, weil er den Freund vielleicht ein wenig zu Unrecht und voreilig geschimpft hatte. „Schon gut, mir scheint, Du weißt nicht all zu viel über uns Maulwürfe. Ich muss jetzt ohnehin mal eine Pause machen und mich von der ganzen Buddelei ausruhen. Wenn Du willst, dann erzähle ich Dir ein wenig von unserer Art und unserer Arbeit“. „Oh, ja gerne“, antwortet der Bär neugierig. Dann setzen sich beide neben die Tür zu Bärtls Ferienhöhle, der kleine Maulwurf rückt seine Brille zurecht und beginnt, mit einem leichten bär-lehrenden Unterton, zu erzählen:

Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
ui | Kinderseite

„Wenn wir bei der Nahrungssuche unsere unterirdischen Gänge graben, ist ja ganz klar, dann muss die Erde irgendwo nach draußen. Das sind die Haufen, die Dich so stören. Übrigens graben wir natürlich nicht mit dem Maul, wie man wegen unserem Namen vielleicht annehmen könnte, sondern, schau mal (dabei hält Maxi seine beiden Hände unter Bärtls Nase) mit diesen großen, schaufelartigen Vorderfüßen. Unser Name ist aus dem mittelhoch-

deutschen Wort ‚Molte‘ entstanden, was soviel wie Staub/Erde bedeutet. Wörtlich übersetzt bin ich also ein Erd(haufen)werfer“ lacht Maxi und fügt an „aber unser bayerischer Hausname „Scher“ gefällt mir ohnehin besser, der beschreibt auch viel treffender unsere unterirdische, grabende und Erde ab-scherende Tätigkeit. Wie eine Tunnelbohrmaschine schieben wir so bis zum 10-fachen unseres eigenen Gewichtes nach oben. Diese Erde ist locker und

absolut schädlingsfrei – beste Pflanzerde für Deine Blumenbeete, Bärtl. Bärtl?“ Noch bevor Maxi von der großen ökologischen Bedeutung der Maulwurftätigkeit referieren und schwärmen kann, ist Bärtl in der warmen Frühjahrssonne eingeschlafen. „Banause“ murmelt Maxi, kuschelt sich in der Sonne an den Freund und dann machen beide was gute Freunde halt gelegentlich so machen: ein kleines Mittagsnickerchen.

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DasAmtsblatt der

Jahrgang

Amtliche

Hauzenberg
Schulverbandes Hauzenberg
Stadt
und des
02. April 2024 31 Standesamt
51.03
Bekanntmachungen 32 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ 33 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116 (SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld) 34 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“ 35 Änderung des Bebauungsplanes „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 36 Änderung des Bebauungsplanes „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 17 36 Änderung des Bebauungsplanes „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6 37 Antragsfristen für Sitzungen Informationen aus dem Sitzungsdienst 37 Stadtrat, Sitzung vom 04.03.2024 Informationen 38 Nächster Rentensprechtag 38 Jagdgenossenschaft Krinning-Geiersberg 38 ILE Abteiland wird smarte ILE 39 Kreismusikschule: Konzert der Zweigstelle Hauzenberg 39 Bürgerbüro geschlossen 39 Neue Location für das Standesamt Hauzenberg 40 Melden Sie Ihre Leerstände 40 ILE Abteiland informiert: Kostenloses Energieberatungsangebot 40 vhs Hauzenberg – Kurse April 41 Adressen & Öffnungszeiten

Geburten 06.03.2024

Ronja Deiner Miriam und Stefan Deiner Kramersdorf 13, Hauzenberg

bund fürs leben

16.03.2024

Anna Klimt und Florian Bogner

Schröck 22, Hauzenberg

16.03.2024

Tamara Koller und Sandro Baumann Satzreut 20, Hauzenberg wir trauern

07.02.2024

Franz Pilsl Hafnerstraße 15, Hauzenberg 81 Jahre

24.02.2024

Josef Kronawitter Mühlenweg 24, Hauzenberg

63 Jahre

14.02.2024

Erwin Hödl

Renfting 12, Hauzenberg 89 Jahre

28.02.2024

Karola Innetsberger Kusserstraße 14, Hauzenberg 80 Jahre

20.02.2024

Willibald Meisinger Erlet 8, Hauzenberg 82 Jahre

21.02.2024

Johann Moser Kollersberg 5, Hauzenberg

72 Jahre

h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.

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31 Amtsblatt | 51.03 Standesamt

a ufstellung e I nes V orhabenbezogenen b ebauungsplanes „ so s olarpar K g lotz I ng- r ohrfeld“

hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116.

Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar

betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 23.01.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl.

13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitpla -

nung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und Landratsamt Passau: Oberflächenentwässerung

Landratsamt Passau, Wasserrecht: Kein Wasserschutzgebiet Grundwasserstände

Keine Eintragung im Altlasten Kataster (lt. ABuDiS).

Im Falle von Aufschüttungen im Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht wäre § 12 BBodSchG zu beachten.

Auf die Verpflichtungen nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen.

Keine Lage im Überschwemmungsgebiet

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde:

Hinweis zu Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Bund Naturschutz in Bayern e. V.: Bepflanzung und Artenvielfalt

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

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32 Amtsblatt | 51.03 Amtliche Bekanntmachungen

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 07.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des f l Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 116 ( so s olarpar K g lotz I ngr ohrfeld)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.

2 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld.

Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich

Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 116 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl. 13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

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Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

zu Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung

zur Oberflächenentwässerung kein festgesetztes Wasserschutzgebiet

keine Altlasten lt. ABuDiS

bei Aufschüttungen: Hinweis auf § 12 BBodSchG und § 7 BBodSchG keine Lage im Überschwemmungsgebiet

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33 Amtsblatt | 51.03 Amtliche Bekanntmachungen

fassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 13.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

2. e rwe I terung der o rtsabrundungssatzung

„ r enft I ng“

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern.

Die Erweiterung betrifft unmittelbar die Grundstücke bzw. Teilflächen von den Flur-Nrn. 1500/1 und 1500 jeweils Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting.

Mit dem Erlass der Satzung soll die Erweiterungsfläche in den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen, als Innenbereich abgegrenzt werden und ist dann im Rahmen des § 34 BauGB bebaubar.

Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die zweite Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“ als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ortsabrundungssatzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Die Satzung einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung

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34 Amtsblatt | 51.03 Amtliche Bekanntmachungen

der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 04.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes „ wa - s chröc K e rwe I terung II“ m I t d ec K blatt n r. 3 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 26.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern.

Geplant ist, die zwei östlichen Grundstücke Flur-Nrn. 713/5 und 713/7 jeweils Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Bebauungsplanes zu verschmelzen, dadurch sollen die zwei Bauparzellen zu einer verbunden werden (künftige Bauparzelle Nr. 4). Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Wohnhauses zulassen.

Auf den künftigen Parzellen Nr. 2 und 3 (Flurnummer 713/4 Gemarkung Jahrdorf) sollen zwei Bauparzellen realisiert werden.

Hierfür werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von

Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 04.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

35 Amtsblatt | 51.03 Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des b ebauungsplanes „ m ühlberg“ m I t d ec K blatt n r. 17 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 17 zu ändern.

Mit der Änderung soll die im Bebauungsplan mit Deckblatt Nr. 13 festgesetzte Wendemöglichkeit entfallen, da der ZAW Donau-Wald keine zusätzliche Wendemöglichkeit mehr benötigte.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 17 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergeb -

nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 06.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes

„ s chachet- o st“ m I t d ec K blatt n r. 6 hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 05.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Beabsichtigt ist eine intensivere Bebauung des Grundstückes. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Geplant ist ein Kellergeschoss (Tiefgarage), Untergeschoss, Erdgeschoss sowie ein Staffelgeschoss

Hierfür werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der

36 Amtsblatt | 51.03 Amtliche Bekanntmachungen

üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 02.04.2024 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations pflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 06.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ntragsfr I sten für sI tzungen

— Am 09.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 22. April 2024 — Am 23.04. für die Sitzung des Stadtrates am 06. Mai 2024 — Am 30.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 13. Mai 2024

informationen

aus dem sitzun G sdienst

s tadtrat, sI tzung V om 04.03.2024

Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“; Änderungsbeschluss –abgelehnt 11:12

Der Bebauungsplan soll auf Antrag in nordöstliche Richtung erweitert werden. Derzeit befindet sich der westliche Teilbereich der Fl.-Nr. 700 Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Um die Gesamtfläche der FlNr. 700 mit zwei Dreiseithöfen (Wohnungen) bebauen zu können, soll nun der restliche, östliche Teilbereich der FlNr. 700 in den Geltungsbereich mitaufgenommen werden. Nach umfangreicher Diskussion wurde die Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“ abgelehnt.

Deckensanierung 2024 – Rachelweg, Arberweg; Vergabe – einstimmig beschlossen

Das Sanierungskonzept Deckenbau 2021 - 2024 sieht die Asphaltsanierung vom Rachelweg und Arberweg im Jahr 2024 vor. Zwei Firmen haben ein Angebot entsprechend Ausschreibung abgegeben. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Karl Bachl GmbH, Röhrnbach als wirtschaftlichster Bieter zur Angebotssumme von 460.582 € brutto.

abrundungssatzung Renfting wird ein weiterer Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung benötigt. Da sich im Bestand bereits überlange Hausanschlussleitungen befinden und für das neu zu erschließende Grundstück ebenfalls eine überlange Leitung notwendig wäre, soll nun eine geregelte Erschließung mit Hauptleitung und drei neuen Hausanschlüssen hergestellt werden. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 19.500 €.

Abwasserleitung in der Hochfeldstraße – Im Zuge der Vorarbeiten der Straßensanierung Hochfeldstraße, Raßreuth, wurde auch eine Kanalinspektion durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Die Abwasserleitung sowie die dazugehörigen Hausanschlüsse sollen nun erneuert werden. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 86.300 €.

Europawahl 2024; Erfrischungsgeld für Wahlhelfer – einstimmig beschlossen

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt. Es wurde beschlossen, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € als Entschädigung zu gewähren.

e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen

Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen; Durchführung und Vergabe der Planung –einstimmig beschlossen Wasserleitung Bereich Hintertiessen – Im Bereich FlNr. 831 Gemarkung Wotzdorf sind derzeit lediglich zwei von fünf Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Erschließung aller Anlieger in diesem Bereich ist sinnvoll und auch seitens Anliegern gewünscht. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 25.600 €. Wasserleitung Bereich Renfting –Durch die geplante Erweiterung der Orts -

Widmungen für standesamtliche Trauungen

Gemäß Personenstandsgesetz können standesamtliche Trauungen auch außerhalb des Standesamtes vorgenommen werden. Hierzu müssen die Orte entsprechend gewidmet werden.

Widmung Steinhauerkantine im Granitzentrum für standesamtliche Trauungen – Abstimmung 22:1

Die Steinhauerkantine würde ein besonderes Ambiente für Trauungen bieten. Mit der Zentrumsleitung wurde vereinbart, dass Trauungen künftig an ausgewählten Freitagen und Samstagen stattfinden könnten, ebenso nach vorheriger Absprache. Die Widmung als Trauungsraum wurde beschlossen.

37 Amtsblatt | 51.03 Informationen aus dem Sitzungsdienst

Antrag der Fraktion „Junge Liste“ auf Widmung der Seebühne für standesamtliche Trauungen ab 2024 – Antrag wurde zurückgezogen

FF Raßberg – Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW; Vergabe – einstimmig beschlossen Die Regierung von Niederbayern bezuschusst den Kauf eines Mannschaftstransportwagens mit einem Festbetrag in Höhe von 18.850 €, die Stadt Hauzenberg mit einem Betrag in Höhe von 23.850 €, den Rest übernimmt die FF Raßberg. Die Ausschreibung und Bewertung erfolgte durch ein Feuerwehrfachbüro aus Passau. Die Vergabe erfolgte für 3 Lose.

Los 1 – Fahrgestell an MAN Truck & Bus GmbH, Regensburg mit Angebotspreis von 70.745,50 €

Los 2 – Aufbau an RDF-tec GmbH, Waidhaus zum Angebotspreis von 40.999,07 €

Los 3 – Beladung an Kilian Fire & Safety GmbH, Zwiesel zum Angebotspreis von 4.612,61 €.

informationen

nÄ chster r entensprechtag

Das staatliche Versicherungsamt Passau wird am Montag, den 25.04.2024 von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Fragen der Bürger zum Rentenrecht beantworten.

Das Versicherungsamt erteilt Auskunft zu allen Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht; z. B. zu Rentenauskünften, zu Regelungen der Mini- und Midi-Jobs, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht von Selbständigen und Handwerkern, zwischenstaatlichen Regelungen, Voraussetzungen für eine Rente usw.

Die ratsuchenden Bürger werden gebeten, im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer E.04) einen Termin zu vereinbaren und entsprechende Unterlagen zur Vorsprache mitzubringen. Bei der Stellung von persönlichen Auskünften ist aus Datenschutzgründen der Personalausweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.

Ansprechpartner für Terminvereinbarung: Stadt Hauzenberg, Bürgerbüro Frau Hartl Tel.: 08586/30-60, Frau Anetzberger Tel.: 08586/30 -62 und Frau Stefan Tel.: 08586/30 -63

Jagdgenossenschaft

Kr I nn I ng- g e I ersberg

Die Versammlung der Jagdgenossen Krinning-Geiersberg hat am 14.03.2024 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2023/24 nicht auszubezahlen, sondern als Rücklage für später anzusparen.

Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen einem Monat, vom Tag der Bekanntmachung angerechnet, schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen.

Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt der Anspruch. Geiersberg, den 15.03.2024

Johann Ledermüller (Jagdvorsteher)

I le a bte I land

w I rd s marte I le

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten über das Interreg-Programm referierte Kaspar Sammer von der Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald - Unterer Inn auf der Beteiligtenversammlung der ILE Abteiland. Durch die beiden Förderprogramme Interreg Bayern-Tschechien bzw. Interreg Bayern-Österreich besteht die Möglichkeit, für grenzüberschreitende Projekte Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union zu erhalten. Besonders erfreulich ist, dass wohl die bürokratischen Anforderungen reduziert wurden, so dass diese Förderprogramme noch attraktiver werden.

Gute Nachrichten hatte die Vorsitzende der ILE, Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer aus Hauzenberg zu berichten und präsentierte die Zusage von Staatsministerin Michaela Kaniber am Projekt „Smarte ILE“, um das sich die ILE Abteiland per Video beworben hatte. Spezialisten vom Technologie Campus Grafenau unterstützen nun die ILE bei der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie. Die erste Auftaktveranstaltung fand bereits statt – die intensive Phase wird im Herbst 2024 beginnen.

Auch mit dem Thema Bürgerapp hatte sich das Handlungsfeld Digitalisierung näher befasst. Verena Hazott aus Wegscheid berichtete über die Gespräche mit vier Anbietern und stellte jeweils die Unterschiede der verschiedenen Apps vor, wie zukünftig Bürger noch schneller und einfacher über wichtige Meldungen aus der jeweiligen Gemeinde informiert werden könnten.

Den Entwurf eines Aktionsplans stellte die Umsetzungsbegleiterin Edith Stadlmeyer vor. Dieser Aktionsplan dient dazu, um einen bestmöglichen Überblick über die laufenden und offenen Projekte der gesamten ILE in den verschiedenen Handlungsfeldern zu haben.

Auch wurde die Budgetplanung abgestimmt. Neben Kosten für die Geschäftsstelle wurden wieder externe Unterstützung im Handlungsfeld Innenentwicklung / Daseinsvorsorge sowie im Handlungsfeld Energie eingeplant.

38 Amtsblatt | 51.03 Informationen

Christian Zeidler vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) berichtete, dass die beantragte Maßnahme des Programms „Kernwegenetz“ im Bereich Jandelsbrunn 2024 umgesetzt werden kann. Christian Zeidler wird auch zukünftig die Betreuung der ILE Abteiland seitens ALE von Sven Päplow fest übernehmen. Gudrun Donaubauer bedankte sich bei Sven Päplow ausdrücklich für die gute Betreuung.

Freuen sich über die Zusage zum Pilotprojekt Smarte ILE v.l.n.r.: Christian Zeidler (ALE), Hermann Duschl (Bgm Untergriesbach), Franz Mautner (2. Bgm Thyrnau), Kristina Urmann (Bgm Neureichenau), Klaus Weidinger (Bgm Sonnen), Klaus Ernst (GL Thyrnau), Albert Zillner (GL Wegscheid), Gudrun Donaubauer (Bgm Hauzenberg und ILE-Vorsitzende), Theresa Lenz (Wirtschaftsförderung Hauzenberg), Edith Stadlmeyer (ILE Umsetzungsbegleiterin), Roland Freund (Bgm Jandelsbrunn), Christian Escherich (Bgm Wegscheid), Johann Sterl (GL Obernzell), Sven Päplow (ALE), Helga Altendorfer-Kristl (stv. GL Waldkirchen), Heinz Pollak (Bgm Waldkirchen), Adolf Barth (Bgm Breitenberg), Ludwig Prügl (Bgm Obernzell), Michael Graml (GL Untergriesbach), Max Pöschl (GL Jandelsbrunn)

Kre I smus IK schule:

Konzert der z we I gstelle h auzenberg

Die Zweigstelle Hauzenberg der Kreismusikschule veranstaltet am Freitag, 26. April 2024, um 19.00 Uhr ein öffentliches Zweigstellenkonzert in der Adalbert Stifter Halle Hauzenberg (Eckmühlstr.22). Schüler aus Basis- und Hauptfächern stellen Werke aus unterschiedlichen Epochen vor. Zweigstellenleiterin Karin Siegmann lädt die Bevölkerung herzlich dazu ein. Der Eintritt ist frei. Spenden zu Gunsten der Kreismusikschule sind willkommen. (Förderung durch den Freistaat Bayern)

b ürgerbüro geschlossen

Am Mittwoch, den 03.04.2024 ist das Bürgerbüro der Stadt Hauzenberg aufgrund einer Wahlschulung für die kommende Europawahl 2024 geschlossen. Ebenso am Donnerstag, den 04.04.2024 von 08:00 – 13:00 Uhr. An diesem Tag steht Ihnen das Bürgerbüro ab 13:00 Uhr wieder zur Verfügung.

Die übrigen Abteilungen sind von den Schließungen nicht betroffen und stehen Ihnen in der aktuell gewohnten Weise zur Verfügung. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Nähere und aktuelle Informationen erhalten Sie auch immer auf der Homepage der Stadt Hauzenberg im Bereich Bürger & Service, der Heimat-Info-App und auf dem Facebook-Kanal der Stadt Hauzenberg.

n eue l ocat I on für das s tandesamt h auzenberg

Feiern Sie Ihren besonderen Tag in der einzigartigen Atmosphäre der Steinhauerkantine im Granitzentrum Hauzenberg. Geben Sie sich das Ja-Wort umgeben von der faszinierenden Geschichte und der beeindruckenden Naturschönheit des Bayerischen Waldes.

Die Steinhauerkantine bietet den perfekten Rahmen für eine standesamtliche Hochzeit, die in Erinnerung bleibt. Genießen Sie mit Ihren Liebsten einen unvergesslichen Tag in dieser besonderen Location.

Erleben Sie die Romantik und den Charme einer Hochzeitszeremonie,eingebettet in das historische Ambiente der Steinhauerkantine und machen Sie Ihre Hochzeit zu einem unvergleichlichen Erlebnis.

Wir freuen uns darauf, Ihren großen Tag im Granitzentrum Hauzenberg zu etwas ganz Besonderem zu machen.

Von April bis September bietet das Standesamt Hauzenberg Trauungen in der Steinhauerkantine im Granitzentrum Hauzenberg an.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Tina Risinger unter 08586/3064 oder bei Nadine Anetzberger unter 08586/3062.

Auch per E-Mail unter standesamt@hauzenberg.de sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

39
Foto:
Amtsblatt | 51.03 Informationen
©ILE Abteiland

m elden sI e Ihre l eerst Ä nde!

Die Stadt Hauzenberg will Firmen bei der Gründung, Ansiedlung oder Betriebserweiterung unterstützen. Gerade für kleinere Firmen ist es interessant, zunächst Flächen und Räume anzumieten, bevor in eigene Grundstücke und Hallen investiert wird. Andererseits haben auch Besitzer freier Geschäftsflächen ein Interesse, diese möglichst schnell wieder einer Nut -

Die ILE Abteiland informiert Tipps aus dem Handlungsfeld Energie

zung zuzuführen. Zudem ist es uns ein Anliegen ungenutzten Wohnraum, sei es Grundstücke oder Immobilien, weiterzuvermitteln und so private Leerstände zu verringern.

Wenn Sie also über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie, das Meldeformular (gewerblich oder privat) sowie die Einverständniserklärung auszufüllen. Alle Dokumente finden Sie auf der Homepage

Kostenloses Energieberatungsangebot

Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine im Büro der Firma Nigl + Mader GmbH in Passau oder in weiteren Beratungsstellen in der Region an.

Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 0851/9883480, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800 809 802 400 erforderlich.

Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 30 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.

Heizungstausch und Gebäudesanierung – aktuelle Fördermöglichkeiten von KfW und BAFA

der Stadt Hauzenberg unter der Rubrik Planen & Bauen & Wohnen. Anschließend schicken Sie beide Formulare wieder zurück an theresa.lenz@hauzenberg.de. Für Rückfragen steht Theresa Lenz unter 08586-3032 gerne zur Verfügung.

Hauzenberg, 18.01.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

hauzenber G kurse april

09.04. iPhone Grundlagen

Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 09.04. Step-Aerobic Powertraining

Di, 18:30 – 19:45 Uhr, 6 ×

11.04. Rückenfit

Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 8 ×

11.04. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates

Do, 18:30 – 19:30 Uhr, 8 × 19.04. Seife sieden

Fr, 17:00 – 20:00 Uhr, 1 ×

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben zum Jahresanfang ihre Förderkonditionen angepasst. Nachfolgend sind die aktualisierten Förderkonditionen für private Bauherren kurz zusammengefasst:

1. Heizen mit erneuerbaren Energien

Grundförderung 30 % für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (Biomasse, Solarthermie, bei Wärmepumpen plus 5 % Förderung) + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei selbstgenutzem Eigentum und Austausch besonders alter Heizungen

+ 30 % Einkommensabhänginger Bonus bei selbstgenutztem Eigentum und max. 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

➔ Begrenzung auf maximal 70 % Gesamtzuschussquote

➔ Max. 30.000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit, plus 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, plus 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

2. Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen:

Grundförderung 15 % plus 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), sowie Heizungsoptimierung

➔ bis zu 30.000 € förderfähiger Kosten pro Wohneinheit (ohne iSFP)

➔ max. 60.000 € bei Vorliegen eines iSFPs

➔ Übernahme von förderfähigen Kosten bis zu 90.000 € (Einfamilienhaus) möglich, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden!

Hinweis: Weitere Infos zu den Förderprogrammen erhalten Sie unter www.bafa.de sowie www.kfw.de Bildquellen: www.bafa.de und www.kfw.de

21.04. Express Yourself –freies künstlerisches Gestalten

So, 18:00 – 20:00 Uhr, 2 ×

27.04. Nähmaschinenführerschein-Party – ab 6 Jahre

Sa, 10:00 – 12:00 Uhr, 1 × 29.04. Computer Einsteigerkurs für Senioren

Mo, 13:30 – 15:45 Uhr, 5 × 30.04. Android-Smartphone

Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 04.05. Kindernähparty – ab 7 Jahre

Sa, 10:00 – 13:00 Uhr, 1 × 07.05. WhatsApp für Senioren

Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 07.05. Filz-Werkstatt: Gartenträume

Di, 18:00 – 21:30 Uhr, 1 ×

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet:

www.vhs-passau.de

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail:

info-hauzenberg@vhs-passau.de

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Amtsblatt | 51.03 Informationen

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

b auhof Jahrdorf

Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

b ayer I sches r otes Kreuz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat

Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

b eratungs- und

b egegnungsterm I n der

b ayer. b l I nden- und

s ehbeh I ndertenbundes e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

b rennpun K t –offener Jugendtreff Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

cc ar I tas

Eckhofkeller 6

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst

dI özese p assau

Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allenbad h auzenberg ( e c K mühlstr. 28)

Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa 14:00 – 17:00 Uhr

Kfz- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

Kre I smus IK schule

Telefon: 08586/9 10 47

p ol I ze II nspe K t I on

Langfeld 1

(Gewerbegebiet Eben)

Telefon: 08586/96050

p ostagentur – fI l I ale

h auzenberg

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

r athaus h auzenberg Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Mo, Di + Do 13.00 – 17.00 Uhr

Mi + Fr nachmittags geschlossen

s s tadtbüchere I h auzenberg

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tü V- p rüfstelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

w aldbauerngenossenschaft s te I nberg

Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

w ertstoffhof

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Sommer-Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr, Sa: 09:00 – 14:00 Uhr

w ochenmar K t

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

V dK- s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b eratung für w aldbes I tzer

Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070

per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

b eratungsstelle der l ebensh I lfe p assau für m enschen m I t

b eh I nderung e.V.

Telefon: 08 51/949 94-710

a b h p
k w r ao
K
41 Amtsblatt | 51.03 Adressen & Öffnungszeiten
CW Maler- und Lackierermeister CHRISTIAN WATZINGER Wolkar 25 Telefon (08586)975922 94051 Hauzenberg Mobil (0151) 116374 03 www.malerbetrieb-watzinger.de Der ideale Spaß für Ihr Event – ob Kindergeburtstag, Hochzeit, Firmenveranstaltung u.v.m. ... Hüpf buRg Vermietung und viele mehr ... Für alle kleinen Prinzessinnen ... und für die, die gerne noch eine sein wollen.

Donnerstag – Sonntag

Marktfreiheit in Hauzenberg

9.– 12. Mai 2024

Bürgerparkt-Festplatz

Unterhaltsames Programm an allen Tagen mit Gaukeleien, begleitet von historischer Musik.

Marktzeiten:

Do – Sa 11:00 – 22:00 Uhr

So 11:00 – 18:00 Uhr

Spezereien, süß und herzhaft, schmackhaftes Gebräu, Lagergruppen und Händler mit allerley Tand und Handwerk.

Eintrittspreise:

Erwachsene: 6,00 €

Ermäßigte + Gewandete: 4,00 €

Kinder bis 1,20 Schwertlänge: frei

Planung, Organisation und Marktbüro:

Axel und Hanni Hascher

Mobil: +49 160 3 09 35 35

E-Mail: axel.hascher@gmail.com

www.familia-canem-nigrum.de

Mitveranstalter:

Stadt Hauzenberg

94051 Hauzenberg

Infotelefon: +49 (0) 85 86 - 3031

www.hauzenberg.de

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