

KULTURWOCHEN HAUZENBERG 2024
Eröffnung der 52. Kulturwochen
10. Mai
BLECHSCHADEN
19.30 Uhr Adalbert-Stifter-Halle Hauzenberg


20. Mai
Musikalisch-Kulinarischer Frühschoppen beim Gidibauer
11.00 Uhr, Gidibauer Hof Hauzenberg
21. Juni
Forum Hauzenberg
Prof. Dr. Hannelore Putz
19.30 Uhr Granitzentrum Hauzenberg




26. Juni
Abendlesung mit Martina Fischer
19.00 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Hauzenberg
20. Juli
Chor Orchesterkonzert
19.30 Uhr Stadtpfarrkirche Hauzenberg
28. Juni
Anna Veit
19.30 Uhr Veit-Hof Raßreuth
„Nun habe ich mein Herz hier so weit hinweg spazieren geführt und es so recht gemüthlich im Sonnenschein der Andacht ausgelabt und eingesommert“
Johann Ludwig Tieck (31.05.1773 28.04.1853)Einsommern
Lachend hat dieser Tage eine liebe Bekannte bei mir angerufen und nachgefragt, ob ich denn auch schon „eingesommert“ wäre. Was ich zunächst nur als lustiges Wortspiel in Anspielung auf meinen Namen verstanden habe, hat sich aber schnell als durchaus gängige Bezeichnung für die Einlagerung diverser Wintersportgeräte herausgestellt – sie hatte gerade Ihre Ski „einsommern“ lassen. „Einsommern“, dass war mir bisher nicht geläufig. „Einwintern“, ja, das kennt man – von den Balkon-/Terassenpflanzen über die Gartenmöbel bis hin zu den Sommerreifen – viele Dinge, die wir vor der zerstörenden Kälte in Sicherheit bringen – einlagern, „einwintern“. Aber was müssen wir vor dem Sommer und der Hitze so massiv schützen, dass es dafür eine eigene Begrifflichkeit braucht? Schnell kam in mir der Verdacht auf, dass es sich hier um eine moderne, werbeund umsatzwirksame Wortschöpfung der Wintersportindustrie handeln könnte. Aber weit gefehlt.
Angestachelt durch die Namensverwandtschaft habe ich mich auf die Suche nach der Herkunft und der ursprünglichen Wortbedeutung gemacht und bin im „Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache“ fündig geworden. Schon vor 400 Jahren (1624) wird unter dem Begriff „einsömmern“ der Zeitablauf für die Einbringung der Sommerernte beschrieben; wann der Roggen „eingesömmert“, das Gras gemäht und die Äcker „läär und geraumbt“ sein sollten. Einsommern als zeitliches Regelwerk für die bäuerliche Arbeit.
Weniger schwer und nur von der Arbeit bestimmt, erfährt „einsommern“ in der Romantik des 18. und 19. Jahrhunderts eine ganz neue, emotionale und sehr persönliche Bereicherung. Neben der jahreszeitlichen Arbeit kommt nun auch unser „Gefühl“ für die warme Jahreszeit, die Freude, das Leben und der Aufbruch nach kalten und entbehrungsreichen Wintertagen in die Welt. In zahlreichen Gedichten und Zitaten wird dieses „sich auf den Sommer einstellen und einlassen“ froh und in hoffnungsvoller Erwartung beschrieben. Das Herz, das Gefühl „einsommern“ – das gefällt mir, mehr als das bloße Wegräumen der Wintergeräte. Heute sind die Jahreszeiten in unserem modernen Lebenslauf leider oft zur bloßen kalendarischen Selbstverständlichkeit verkümmert und es scheint, als hätten wir verlernt und vergessen wie emotional und schön der Wechsel der Jahreszeiten ist. Warum auch? Sommer gibts im Winter auch auf den Kanaren und irgendwo auf der Welt ist immer gerade auch mein Sehnsuchtsplatz verfügbar – „einbuchen statt einsommern“? Nein, das eine ist eine kleine Auszeit, das andere ist das Leben! Und wie schön und erlebnisreich das in unserer heimatlichen Naturlandschaft sein kann ist zu keiner Zeit besser spürbar als im Frühling. Jetzt, wo die Natur zum Leben erwacht und uns mit vollem Tatendrang nach draußen lockt, ist es Zeit das froh und erwartungsvoll zu genießen – es ist Zeit, dass wir uns einsommern!
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH
Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de
redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)
amtsblatt
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)
titelbild
Divid - stock.adobe.com
text, fotos und illustration
Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)
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werbung@ui-hauzenberg.de
grafische gestaltung
Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de
auflage
6.000 Stück
verteilung
Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 07. Mai 2024
anzeigenannahmeschluss 26. April 2024
Echter Baldrian
Der Baldrian – in früheren Zeiten eine sagenumwobene Pflanze. Da die typischen Standorte feuchte Auen, Quellen oder Bäche sind, war dies in der Vorstellung der damaligen Bevölkerung auch der Aufenthaltsort von Feen, Nixen und Elfen. Die alten Namen wie „Elfenkraut“ oder „Mondwurze“ gehen darauf zurück. Einst und heute ist der Echte Baldrian eines der wichtigsten Heilkräuter.



beschreIbung
Baldriane (Valeriana) sind eine Pflanzengattung in der Unterfamilie der Baldriangewächse innerhalb der Familie der Geißblattgewächse (Caprifoliaceae) und umfassen über 150 Arten. Der echte Baldrian kommt in ganz Mitteleuropa vor. Die Pflanze bevorzugt feuchte und eher schwere Böden und wächst bevorzugt auf feuchten Wiesen, an Bachufern oder an Weg- und Waldrändern. Der medizinisch verwendete Echte Baldrian (Valeriana officinalis) hat weiße bis rosafarbene, doldenartige Blütenstände und gefiederte Laubblätter. Im Boden bildet der Baldrian helle Wurzeln aus, die mehrfach verzweigt sind und einen starken Geruch haben. Je nach Boden und Lichtverhältnissen werden die Pflanzen zwischen 80 bis 120 cm hoch. Die Hauptblütezeit ist von Juni bis August.
Verwendung In der Küche …
Die jungen, zarten Blätter können vor der Blüte geerntet und in frischen Salaten, Salatsaucen oder Gemüsegerichten verwendet werden. Aus den aromatischen Blüten kann auch eine erfri -
schende Kräuterlimonade hergestellt werden. Die Blüten machen sich außerdem gut in sommerlichen Kräuterbowlen und Obstsalaten. In der indischen Küche wird gemahlene Baldrian-Wurzel zumeist als Bestandteil von Gewürzmischungen und auch in Eintöpfen verwendet.
… als heIlmIttel zählt der Echte Baldrian zu den wichtigsten und wohl auch bekanntesten heimischen Heilpflanzen. Für den medizinischen Gebrauch werden die Wurzeln des Heilkrauts verarbeitet. Schon seit der Antike wird Baldrian als wirksames Heilkraut angewandt. Im Mittelalter wurde die vielseitige Heilpflanze universell gegen verschiedenste Leiden und Krankheiten, wie Pest, Augenerkrankungen bis hin zur Epilepsie, eingesetzt. Baldrian enthält eine Vielfalt an Inhaltsstoffen und ist heutzutage in erster Linie für seine beruhigende und krampflösende Wirkung bekannt. Häufig wird er bei Stress, Schlafstörungen, Prüfungsangst oder Nervosität eingesetzt. Baldrian wird in Form von Dragees, Tropfen, Tinkturen, Tees und Badezusätzen verwendet.
1 Teil des Blütenstandes 2 Blüte 3 Blumenkrone, Staubblätter und Narbe 4 Blütenlängsschnitt 5 Staubblätter 6 junge Frucht mit eingerolltem Kelch 7 Frucht mit entwickelter Federkrone 8 Frucht nach dem Abwerfen der Federkrone







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1. MAI – 21. SEPTEMBER 2024













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HAUZENBERG

Freitag, 21. Juni in Hauzenberg



1. – 21. Juni 2024


1359 1359 1359
Marktfreiheit zu Hauzenberg
Text: Centa Allmannsberger
Teil II
Von Donnerstag 09. bis Sonntag 12. Mai 2024 – an allen Tagen erwartet die Besucher ein unterhaltsames Programm mit Gaukeleien für Jung und Alt, historischer Musik, Spezereien, süß und herzhaft, schmackhaftes Gebräu und Händler mit allerlei Tand und Handwerk. Mit einem Blick hunderte Jahre zurück bis ins Jahr 1359 (siehe Ausgabe ui 222 / 03.2024) möchten wir Sie einstimmen auf eine Zeit, die eine andere war.
Einmal königlich, lange bischöflich und jetzt bayerisch!
Eine lange und gedeihliche Entwicklung Hauzenbergs unter dem Krummstab der Passauer Fürstbischöfe, die fast 5 ½ Jahrhunderte andauerte, prägte Land und Leute in de r Region entscheidend.
1803 kam Hauzenberg, zusammen mit dem östlich der Ilz gelegenen Teil des ehemaligen Abteilandes an Großherzog Ferdinand von Salzburg Toskana und 1806 schließlich zu Bayern.

Der Marktplatz, ein Denkmal, geprägt aus fürstbischöflicher Zeit
Die Verleihung der Marktrechte im Jahre 1359 durch den Passauer Fürstbischof Gottfried von Weisseneck brachte in der Folgezeit den Hauzenbergern viele Vorteile. Sie genossen Monopolrechte auf dem Gebiet des Handwerks und des Handels und damit beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung und stetiges Wachstum.
Der Marktplatz von damals – als Straßenzug heute Teil des Zentrums der Innenstadt – war neben der Kirche die wichtigste Einrichtung eines mittelalterlichen Marktortes. Die Kirche bildete das Eingangstor zum Marktplatz (siehe Übersichtsplan Seite 8) und erst hinter dem beherrschenden Kirchengelände öffnet sich ein breiterer Straßenzug, begleitet von dicht zusammengedrängten Häusern zu beiden Seiten des Marktplatzes, die diesen Platz nach außen abgrenzten. Es war der Platz, wo sich über Jahrhunderte das Wirtschafts- und Rechtsleben der Marktsiedlung und der umliegenden Ortschaften abspielte. Am Eingang zum Markt, wo heute wieder der barocke Marienbrunnen seinen Platz gefunden hat, stand früher der Pranger als Zeichen der niederen Gerichtsbarkeit des fürstbischöflichen Marktes.
In der nächsten Ausgabe: Vom Markt zur Stadt
HAUZENBERGER MARKTFREIHEITDer Marktplatz in Hauzenberg und das zugehörige Gewerbe im 17.–19. Jahrhundert



Marktplatz 1 (Bayerwald-Apotheke)
Alte Hausnummer 62
Hausname, Gewerbe Kaiseranwesen mit realer Krämer- und Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Stephan Weidinger
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Krämer und Weber

Marktplatz 4 (Raiffeisenbank)
Alte Hausnummer 60
Hausname, Gewerbe Kaiserpeternhaus mit realer Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Sigmundt Praitnpaur
Beruf 1603 Schuster
Gewerbe 18./19. Jh. Weber
Marktplatz 6 (Schwarzer Adler)
Alte Hausnummer 59
Hausname, Gewerbe Ertlandrähaus mit realer Wirths- und Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Hanns Khelbl
Beruf 1603 Marktrichter
Gewerbe 18./19. Jh. Weber
Marktplatz 11 (Friseur Reichenberger)
Alte Hausnummer 33
Hausname, Gewerbe Schneiderhiesenhaus mit realer Schneider- und Melbergerechtigkeit
Inhaber 1603
Hans Griebl (Grübl)
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Schneider und Melber 1
Marktplatz 15 (Haller)
Alte Hausnummer 35
Hausname, Gewerbe Hirschenwirtshaus mit realer Wirths- und Seifensiedergerechtigkeit
Inhaber 1603 David Schaibinger
Beruf 1603 Marktrichter
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt- und Seifensieder
Marktplatz 18 (Weilnböck)
Alte Hausnummer 55
Hausname, Gewerbe Ertlbettenhaus mit realer Melber-, Wirths- und Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Andre Schretinger
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Melber 1, Wirt und Weber
Marktplatz 2 (Andraschko)
Alte Hausnummer 61
Hausname, Gewerbe Oberes Schmidhaus mit realer Schmidgerechtigkeit
Inhaber 1603 Wolfgang Ruebmannstorfer
Beruf 1603 Hufschmied, Wein- und Bierwirt
Gewerbe 18./19. Jh. Schmid
Marktplatz 5 (Foto Dünnbier)
Alte Hausnummer 30
Hausname, Gewerbe Schuhmacheranwesen mit realer Schuhmachergerechtigkeit
Inhaber 1603 Andre Spindelpauer
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Schuhmacher
Marktplatz 9 (ehemalige Volksbank)
Alte Hausnummer 32
Hausname, Gewerbe Langsche Anwesen mit realer Wirths-, Bäcker- und Melbergerechtigkeit
Inhaber 1603 Mathias Lang
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1
Marktplatz 12 (Marieles Café)
Alte Hausnummer 57
Hausname, Gewerbe Breitreitlhaus mit realer Krämer-, Weber- und Tischlergerechtigkeit
Inhaber 1603 Matheus Fürst
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Krämer, Weber und Tischler
Marktplatz 16 (Patentamt u. Markenamt)
Alte Hausnummer 56
Hausname, Gewerbe Fleischadamanwesen mit realer Metzger- und Wirthsgerechtigkeit
Inhaber 1603 Stephan Khrininger
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt und Metzger
Marktplatz 19 (Stadtapotheke)
Alte Hausnummer 37
Hausname, Gewerbe Mairhoferanwesen mit realer Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Matheus Maurer
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Weber
Marktplatz 3 (Modehaus H2)
Alte Hausnummer 29
Hausname, Gewerbe Heideckeranwesen mit realer Webergerechtigkeit
Inhaber 1603 Michl Tuscher
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Weber
Marktplatz 7 (Müller-Markt)
Alte Hausnummer 31
Hausname, Gewerbe Schreinerbäckeranwesen mit realer Wirths-, Bäckerund Melbergerechtigkeit
Inhaber 1603 Michael Khelbl
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1
Marktplatz 10 (jetzt Rathaus)
Alte Hausnummer 58
Hausname, Gewerbe Gesellschaftsbräuhaus mit realer Brauereigerechtsame
Inhaber 1603
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh.
Marktplatz 13
Alte Hausnummer 34
Hausname, Gewerbe Wurmanwesen mit realer Bier- und Weinwirths-, dann Fleischereigerechtigkeit
Inhaber 1603 Michael Stadler
Beruf 1603 nicht bekannt
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt und Fleischer
Marktplatz 17 (Sport Küspert)
Alte Hausnummer 36
Hausname, Gewerbe Leurerhaus
Inhaber 1603 Georg Polster
Beruf 1603 Wein- und Bierwirth
Gewerbe 18./19. Jh. Binder 2
Marktplatz 21 (Metzgerei Heindl)
Alte Hausnummer 38
Hausname, Gewerbe Gottingeranwesen mit realer Wirths-, Bäcker- und Melbergerechtigkeit
Inhaber 1603 Paul Seidl
Beruf 1603 Hufschmied
Gewerbe 18./19. Jh. Wirt, Bäcker und Melber 1
1 Melber: Mehlhandlung, 2 Binder: Fassbinder
Stadtrallye Hauzenberg
Entdecke unsere Stadt
Eine aufregende Zusammenarbeit zwischen der 6. Klasse der Michael-Atzesberger-Schule - Sonderpädagogisches Förderzentrum und der Stadt Hauzenberg führte zur Erstellung einer spannenden Stadtrallye. Im Zuge der wöchentlichen Draußen-Lerntage haben sich die 11 Schüler auf den Weg durch unsere Innenstadt gemacht und haben sich dazu 24 Fragen überlegt. Diese innovative Initiative ermöglichte es den Schülern nicht nur, ihre Stadt besser kennenzulernen, sondern auch ihre kreativen und organisatorischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer und Theresa Lenz von der Stadtverwaltung übergaben der Schulklasse rund um Petra Klöpfer als Dankeschön Kinogutscheine.

Touristinfo im Rathaus Hauzenberg abgeholt werden!

Die Rallye führt die Teilnehmer durch die verschiedenen Stationen in der Innenstadt und regt zum Entdecken und Lernen an. Zum Schluss ergibt sich mit den jeweils 24 Lösungsbuchstaben ein Lösungssatz. Dieser ist dann auf dem beigelegten Blatt einzutragen und in der Touristinfo im Rathaus Hauzenberg abzugeben. Bei Abgabe darf man sich ein kleines Geschenk aussuchen. Einmal im Monat wird dann unter allen Teilnehmern ein größeres Geschenk verlost.
Wir wünschen viel Spaß bei der Hauzenberger Stadtrallye!
Ein Tag voller Spaß & Abenteuer
Kinderund Jugendtag 2024
13.04.2024
(Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 20.04.2024)
Die Innenstadt erwacht zum Leben, bunt und fröhlich, wenn der erste Hauzenberger Kinderund Jugendtag seine Tore öffnet. Ein Tag, der den Jüngeren unserer Gesellschaft gewidmet ist, um zu feiern, zu spielen und zu lernen. Die Straßen sind gesäumt von Ständen und Aktivitäten, die darauf warten, von neugierigen Augen entdeckt zu werden. Entlang der gepflasterten Straßen bieten zahlreiche Mitmachaktionen den jungen Gästen die Möglichkeit, ihre Kreativität und Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und einfach Spaß zu haben.
Kinderund Jugendtag 2024
STATIONEN AN DIESEM TAG
Realschule Hauzenberg: Präsentation der Wahlfächer Astronomie und Robotik und Verkauf der Catering AG
Bergwacht Hauzenberg-Waldkirchen: Parcours mit Einsatzmittel Gebirgstrage und Fahrzeugausstellung
Polizei Hauzenberg: Präventionsstand und Vorstellung Polizeiauto samt Ausrüstung
WERDE LÖWENSTARK - Karin Feilmeier:
Basteln eines Gefühlskompasses
FF Stadt Hauzenberg: Präsentation der verschiedenen Fahrzeuge und Vorstellung der unterschiedlichen Schutzkleidung
BRK: Fahrzeugausstellung
Stadtkapelle Hauzenberg: Vorführung und Erklärung der Instrumente
Reitverein Hauzenberg: Hobby Horsing auf Hindernisparcours und Basteln von Steckenpferden
Bayeride: Fahrtechnikparcours und Infostand über Verein und das Mountainbikeangebot im Raum Hauzenberg
Caritas-Kindergarten Hauzenberg: „Schau mal wer ich bin!“ Kinderschminken (von 10–13 Uhr)
Kleinstadtliebe Hauzenberg: Mitmachworkshops und Spielspaß
Öko-Mobil
Stadtbücherei Hauzenberg: Kinderlesung im Rathausfoyer um 10:00 Uhr
Freunde der Malerei: Malübungen Hüpfburgen und Selfie-Box … auch für das leibliche Wohl wird gesorgt!
Nachholtermin von „KUNST STATT LEER – Graffiti-Mitmachaktion“ mit dem Passauer Street-Art-Künstler Fabian Edenharder
Gestaltet mit allen interessierten Hauzenbergerinnen und Hauzenbergern eine mobile Graffitiwand in der Innenstadt. Kommt vorbei und werdet kreativ!
WAS IST SONST NOCH GEBOTEN?
MUSIKALISCHE UNTERHALTUNG:
10:00 – 12:00 Uhr: Stadtkapelle Hauzenberg
12:00 – 12:30 Uhr: Bläsergruppe der 4. Klasse der Grundschule Germannsdorf
13:00 – 15:00 Uhr: Band „7 same targets“ der Kreismusikschule Passau
JUNGBÜRGERBETEILIGUNG:
Die Jugendbeauftragten aus dem Hauzenberger Stadtrat Patricia und Lukas, sowie unsere Stadtjugendpflegerin Martina laden Euch ganz herzlich zur Teilnahme an dieser Jungbürgerbeteiligung ein. Ihr habt die Gelegenheit, Eure Ideen, Anliegen und Vorschläge zu äußern, die Euch und Eure Mitmenschen betreffen. Ob es um Freizeitangebote, Umweltschutz, Bildung oder andere Themen geht - wir möchten Euch ermutigen, Eure Perspektiven und Lösungsansätze einzubringen.
Unter allen Teilnehmern der Jungbürgerbeteiligung werden attraktive Preise verlost:
1. Platz: Merida Fahrrad – BIG.NINE 60 im Wert von 850 €
2. Platz: JBL Box Extreme 3 im Wert von 330 €
3. Platz: Gutschein für 5 Personen in der JumpZoneX im Wert von 120 €
4. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 75 €
5. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 50 €
6. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 40 €
7. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 30 € 8.-10. Platz: H!aktiv Gutschein im Wert von 20 €
Für die ersten 500 Kinder gibt es eine leckere Kugel Eis vom Eiscafé Capriccio!
GRATIS 1 KUGEL EIS im Eiscafé inCapriccio Hauzenberg Kinderund Jugendtag 2024






































KLEINSTADTLIEBE HAUZENBERG
Eiscafé Capriccio
HIER FINDET IHR DIE STATIONEN:
REITVEREIN HAUZENBERG
BAYERIDE POLIZEI
Kirchplatz
FF STADT HAUZENBERG und BRK
AmRathaus
ÖKO-MOBIL
REALSCHULE HAUZENBERG
Hüpfburg
KIRCHE
KINDERGARTEN HAUZENBERG
WERDE LÖWENSTARK
Karin Feilmeier
BITTE BEACHTEN
BÜHNE
Selfie-Box
STADTKAPELLE HAUZENBERG
Marktplatz
Hüpfburg
STADTBÜCHEREI Vorlesen für Kinder
RATHAUS
GRAFFITI-AKTION
FREUNDE DER MALEREI BERGWACHT
Marktstraße
Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung um eine Woche auf den 20.04.2024 verschoben. Falls es dazu kommen würde, wird dies in der Hauzenberg-App und auf der Facebook-Seite der Stadt Hauzenberg bekannt gegeben.
Gesundheit nehmen wir persönlich.
Unterdurchschnittlicher, günstiger Beitragssatz
Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten
Beitragsvorteil bei AllianzZusatzversicherungen
Zusatzleistungen bei Schwangerschaft und künstlicher Befruchtung
Informieren Sie sich über unsere Vorteile und Mehrwerte bei unserem Neukunden-Abend am Montag, 06. Mai 2024, ab 19.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle in Hauzenberg, Posthalterweg 7.
Wir bewirten Sie mit gesunden Snacks.
Einfach bis zum 30. April 2024 online anmelden über diesen
QR-Code und gewinnen:

Bis zu 300 Euro jährlich für Gesundheitskurse
Spezielle Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten
Clarimedis: Wir beantworten Ihre Gesundheitsfragen rund um die Uhr
Es gibt viele Krankenkassen, aber nur eine Gesundheitskasse.
Warum Sie jetzt zur AOK Bayern wechseln sollten:
Kinder- und Jugendarzttarif und erweiterte Haushaltshilfe Volle Kostenübernahme von Reiseimpfungen
Beitragsrückerstattung mit Bonustarif
Persönliche Pflegeberatung für pflegende Angehörige
Moderne Therapieformen und innovative Behandlungsmethoden
Persönliche Beratung in der Geschäftsstelle
Genehmigungsverzicht bei Rehasport und Funktionstraining
NeukundenGeschenkpaket bei Ihrem Wechsel zur AOK
Veranstaltungen
April
Samstag 06. April
BRK Wasse RW acht hauzen B e R g Jahreshauptversammlung
19:00 Uhr | Gasthaus Gottinger
Bis Sonntag 07. April
Samstag 13. April
stadt hauzen B e R g
Kinder- und Jugendtag 2024
10–15:00 Uhr | Innenstadt
stadt B üche R ei hauzen B e R g Vorlesestunde für Kinder
10:00 Uhr | Bücherei

Schatzsuche im Granitzentrum

gR anitzent R um
Baye R ische R Wald Schatzsuche im Granitzentrum
Öffnungszeiten:
Di – So 10:00 – 18:00 Uhr
Einlass bis 16:00 Uhr www.granitzentrum.bayern
Sonntag 07. April
tR achtenve R ein
imme R g R ün Wotzdo R f Altennachmittag
14:00 Uhr | Vereinsheim
Dienstag 09. April
a ltenclu B hauzen B e R g Vortrag über Arthrose
14:00 Uhr | Pfarrsaal
Referent: Dr. Clarenz
Freitag 12. April
tR achtenve R ein
imme R g R ün Wotzdo R f Vereinsabend und Jugend
18:30 Uhr | Vereinsheim
Lustige und interessante Geschichten mit Peter Weska
Sonntag 14. April
h eimat- und tR achtenve R ein
d 'f R eudensee R e.v.
Preisschafkopf
14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth
Startgebühr 10,00 €
Dienstag 16. April
a ltenclu B h auzen B e R g Handarbeit
14:00 Uhr | Pfarrsaal
a ltenclu B h auzen B e R g Tanz mit, bleib fit
14:30 – 18:00 Uhr | Pfarrsaal
f R auen B und hauzen B e R g Fotografiekurs
18:00 Uhr | Pfarrsaal
Professionelle Tipps rund ums Fotografieren von Zsofie Debelyacsko
Sonntag 21. April
altenclu B hauzen B e R g 50-jähriges Jubiläum
10:00 Uhr | Pfarrkirche + Pfarrsaal Gottesdienst, anschließend Festveranstaltung im Pfarrsaal
Freitag 26. April
tR achtenve R ein imme R g R ün Wotzdo R f Vereinsabend und Jugend
18:30 Uhr | Vereinsheim
K R eismusi K schule
Zweigstellenkonzert
19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle
Montag 29. April
f R auen B und o B e R diendo R f Tag der Diakonin
19:00 Uhr | Pfarrkirche Tiefenbach
Anschließend Einkehr in der Pizzeria Vesuvio
Dienstag 30. April
a ltenclu B h auzen B e R g Handarbeit
14:00 Uhr | Pfarrsaal
a ltenclu B h auzen B e R g Tanz mit, bleib fit
14:30 – 18:00 Uhr | Pfarrsaal
Mittwoch 01. Mai
ste R nschützen o B e R diendo R f e. v . Maibaum-Aufstellen
10:00 Uhr | Schützenheim Oberdiendorf
Dienstag 07. Mai
a ltenclu B h auzen B e R g
Halbtagesfahrt:
Besichtigung der Skisprunganlage in Rastbüchl
13:00 Uhr | Abfahrt am Busbahnhof
Anschließend Kaffee und Kuchen im Sportheim
Donnerstag – Sonntag
09. Mai – 12. Mai
1359 1359 1359
stadt hauzen B e R g
1359 Marktfreiheit in Hauzenberg
Do – Sa: 11:00 – 22:00 Uhr
So: 11:00 – 18:00 Uhr
Bürgerpark
jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg
8:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt
jeden Dienstag
s enio R enheim s t. Josef Second-Hand-Laden
für Jedermann/-frau
08–12:00 Uhr | Seniorenheim
Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht, Abgabe tagsüber an der Rezeption im Seniorenheim.
jeden Mittwoch
stadt hauzen B e R g
Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153
Freitag 10. Mai
f R auen B und o B e R diendo R f Dekanatsmaiandacht
19:00 Uhr | Pfarrkirche Obernzell
Kultu RW ochen h auzen B e R g e . v . Eröffnung der 52. Kulturwochen Hauzenberg
19:30 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle
Hauzenberg
Ensemble Blechschaden
jeden Donnerstag
stadt h auzen B e R g g esunde g emeinde
Fitness am Freudensee
17:30 Uhr | Treffpunkt Parkplatz
Freudensee mit einer ausgebildeten Sport- und Gesundheitstrainerin
jeden Donnerstag
Johannisve R ein
Vereinsabend | 18:00 Uhr
04.04.24 Stemplinger Hansl
11.04.24 Landgasthof Gidibauer
18.04.24 Brauliebe Hirz
25.04.24 Musikcafé Intermezzo
02.05.24 Kai's Bistro
jeden Freitag
W ande R f R eunde h auzen B e R g Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär
FrühjahrsPutz FrühjahrsPutz
Es war ein wunderschöner Frühlingstag und Bärtl machte sich schon am frühen Morgen auf, um seinen Freund Maxi zu besuchen. Es sollte ein gemütlicher Tag mit Spiel und Plaudereien auf der Blumenwiese vor der Ferienhöhle des Bären werden. Doch dann ist alles ganz anders gekommen …
Bärtl war gut gelaunt unterwegs, pfiff ein Lied, sprang mit einem gekonnten Schwung über einen Baumstamm und schon stand er an der Waldlichtung vor der Blumenwiese. Aber, wie angewurzelt und mucksmäuschenstill starrt er nun auf die Wiese und reibt sich die Augen, als könnte er nicht glauben was er da sieht: Die Blumenwiese ist übersät mit Erdhaufen, ein Bild der Verwüstung. „Um Himmelswillen, was ist denn hier passiert?

Maaxiiee!!!!“ Vom Brüllen des Bären aufgeschreckt, krabbelt Maxi aus seinem Hügel, steckt die Schaufel in den Erdhaufen, klopft sich die Erdreste aus seiner pelzigen Arbeitskleidung und antwortet, mit einer Gelassenheit wie es nur erfahrene Bergarbeiter können: „Guten Morgen mein Freund, was bist Du denn so aufgeregt, alles in Ordnung und alles unter Kontrolle!“ „Bist Du denn verrückt? Nichts ist in Ordnung, überall Unordnung und Deine Haufen!“, schimpft Bärtl verärgert über die Ignoranz seines Freundes. „Papperlapapp, von wegen Unordnung, ganz im Gegenteil! Das ist der Frühjahrsputz in meiner unterirdischen Wohnung – aufräumen, neue Gänge für die Nahrungssuche graben und wenn ich Glück habe, kommt auch eine
fesche Maulwurffrau bei mir vorbei. Da muss schon alles picobello sein, findest Du nicht auch?“ „Ja, schon…T'schuldigung“ antwortet der Bär, verlegen, weil er den Freund vielleicht ein wenig zu Unrecht und voreilig geschimpft hatte. „Schon gut, mir scheint, Du weißt nicht all zu viel über uns Maulwürfe. Ich muss jetzt ohnehin mal eine Pause machen und mich von der ganzen Buddelei ausruhen. Wenn Du willst, dann erzähle ich Dir ein wenig von unserer Art und unserer Arbeit“. „Oh, ja gerne“, antwortet der Bär neugierig. Dann setzen sich beide neben die Tür zu Bärtls Ferienhöhle, der kleine Maulwurf rückt seine Brille zurecht und beginnt, mit einem leichten bär-lehrenden Unterton, zu erzählen:
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
„Wenn wir bei der Nahrungssuche unsere unterirdischen Gänge graben, ist ja ganz klar, dann muss die Erde irgendwo nach draußen. Das sind die Haufen, die Dich so stören. Übrigens graben wir natürlich nicht mit dem Maul, wie man wegen unserem Namen vielleicht annehmen könnte, sondern, schau mal (dabei hält Maxi seine beiden Hände unter Bärtls Nase) mit diesen großen, schaufelartigen Vorderfüßen. Unser Name ist aus dem mittelhoch-
deutschen Wort ‚Molte‘ entstanden, was soviel wie Staub/Erde bedeutet. Wörtlich übersetzt bin ich also ein Erd(haufen)werfer“ lacht Maxi und fügt an „aber unser bayerischer Hausname „Scher“ gefällt mir ohnehin besser, der beschreibt auch viel treffender unsere unterirdische, grabende und Erde ab-scherende Tätigkeit. Wie eine Tunnelbohrmaschine schieben wir so bis zum 10-fachen unseres eigenen Gewichtes nach oben. Diese Erde ist locker und
absolut schädlingsfrei – beste Pflanzerde für Deine Blumenbeete, Bärtl. Bärtl?“ Noch bevor Maxi von der großen ökologischen Bedeutung der Maulwurftätigkeit referieren und schwärmen kann, ist Bärtl in der warmen Frühjahrssonne eingeschlafen. „Banause“ murmelt Maxi, kuschelt sich in der Sonne an den Freund und dann machen beide was gute Freunde halt gelegentlich so machen: ein kleines Mittagsnickerchen.

Montageplatte für elektrische Bauteile elektronischer Speicherort Wiedereingliederung Kranker (Kurzwort)
Staat in Mittelasien Pferd Sammelstelle Teil des Bogens deutscher Sozialist (Karl) fleißig, zielbewusst
Lederart
Gestalt aus Moby-Dick (Kapitän...) preisgeben; spenden englischer Artikel
Kameraeinstellung Seebad in Belgien spanischer Fluss kaufen, anschaffen (ugs.)
Zierlatte schmeckend probieren
Schiffsfahrt
asiatisches Reitervolk
Feingewicht für Edelmetalle
Besessenheit
Sondervergütung
Lufttrübung ein Marder
Wind am Gardasee Wohnzins
Notwendigkeit, Erfordernis männliches Rind, Bulle
Gewürz-, Heilpflanze
Marktbude
saure Flüssigkeit zum Würzen spöttisch: schöner Mann (franz.)
Bratensaft, Tunke
Ansehen, Prestige, Bild (engl.)
Schiffseigner besondere Vereinbarung die Waffen strecken (sich ...) 1
Abschnitt der Woche
Stock; Hochsprunggerät
Weigerung; Verzicht







Präsentation am 20. April
Kronreuth
Auflösung aus 222/03.2024
Kreuzworträtsel: OSTERNEST
Sudoku: 174 889 288
Die spielerische Memorix-Überraschung fürs Osternest haben gewonnen: Petra Halm, Hauzenberg und Johannes Knon, Oberholz
Wir wünschen viel Spaß und gute Konzentration bei unserem Spiel mit Maxi+Bärtl

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Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 21.04.2024 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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DasAmtsblatt der
Jahrgang
Amtliche
Geburten 06.03.2024
Ronja Deiner Miriam und Stefan Deiner Kramersdorf 13, Hauzenberg
bund fürs leben
16.03.2024
Anna Klimt und Florian Bogner
Schröck 22, Hauzenberg
16.03.2024
Tamara Koller und Sandro Baumann Satzreut 20, Hauzenberg wir trauern
07.02.2024
Franz Pilsl Hafnerstraße 15, Hauzenberg 81 Jahre
24.02.2024
Josef Kronawitter Mühlenweg 24, Hauzenberg
63 Jahre
14.02.2024
Erwin Hödl
Renfting 12, Hauzenberg 89 Jahre
28.02.2024
Karola Innetsberger Kusserstraße 14, Hauzenberg 80 Jahre
20.02.2024
Willibald Meisinger Erlet 8, Hauzenberg 82 Jahre
21.02.2024
Johann Moser Kollersberg 5, Hauzenberg
72 Jahre
h I nwe I s
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.


a ufstellung e I nes V orhabenbezogenen b ebauungsplanes „ so s olarpar K g lotz I ng- r ohrfeld“
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116.
Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar
betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 23.01.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl.
13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitpla -

nung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und Landratsamt Passau: Oberflächenentwässerung
Landratsamt Passau, Wasserrecht: Kein Wasserschutzgebiet Grundwasserstände
Keine Eintragung im Altlasten Kataster (lt. ABuDiS).
Im Falle von Aufschüttungen im Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht wäre § 12 BBodSchG zu beachten.
Auf die Verpflichtungen nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen.
Keine Lage im Überschwemmungsgebiet
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde:
Hinweis zu Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Bund Naturschutz in Bayern e. V.: Bepflanzung und Artenvielfalt
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 07.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des f l Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 116 ( so s olarpar K g lotz I ngr ohrfeld)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld.
Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich


Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 116 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl. 13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
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Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
zu Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung
zur Oberflächenentwässerung kein festgesetztes Wasserschutzgebiet
keine Altlasten lt. ABuDiS
bei Aufschüttungen: Hinweis auf § 12 BBodSchG und § 7 BBodSchG keine Lage im Überschwemmungsgebiet
zu Naturschutz und Landschaft.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss -

fassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 13.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
2. e rwe I terung der o rtsabrundungssatzung
„ r enft I ng“
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern.
Die Erweiterung betrifft unmittelbar die Grundstücke bzw. Teilflächen von den Flur-Nrn. 1500/1 und 1500 jeweils Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting.
Mit dem Erlass der Satzung soll die Erweiterungsfläche in den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen, als Innenbereich abgegrenzt werden und ist dann im Rahmen des § 34 BauGB bebaubar.


Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die zweite Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“ als Satzung.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ortsabrundungssatzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Die Satzung einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
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Götzer

»nichts ist natürlicher und schöner wie echter naturstein.«
Natursteinmauern, Verblendmauerwerk
Findlingströge, Quellsteine
der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 04.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des b ebauungsplanes „ wa - s chröc K e rwe I terung II“ m I t d ec K blatt n r. 3 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 26.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern.
Geplant ist, die zwei östlichen Grundstücke Flur-Nrn. 713/5 und 713/7 jeweils Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Bebauungsplanes zu verschmelzen, dadurch sollen die zwei Bauparzellen zu einer verbunden werden (künftige Bauparzelle Nr. 4). Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Wohnhauses zulassen.
Auf den künftigen Parzellen Nr. 2 und 3 (Flurnummer 713/4 Gemarkung Jahrdorf) sollen zwei Bauparzellen realisiert werden.
Hierfür werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 04.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des b ebauungsplanes „ m ühlberg“ m I t d ec K blatt n r. 17 Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 17 zu ändern.
Mit der Änderung soll die im Bebauungsplan mit Deckblatt Nr. 13 festgesetzte Wendemöglichkeit entfallen, da der ZAW Donau-Wald keine zusätzliche Wendemöglichkeit mehr benötigte.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Mühlberg“ mit Deckblatt Nr. 17 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergeb -
nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 06.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des b ebauungsplanes
„ s chachet- o st“ m I t d ec K blatt n r. 6 hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 05.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Beabsichtigt ist eine intensivere Bebauung des Grundstückes. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Geplant ist ein Kellergeschoss (Tiefgarage), Untergeschoss, Erdgeschoss sowie ein Staffelgeschoss
Hierfür werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.04.2024 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 13.05.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der
üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 02.04.2024 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations pflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 06.03.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ntragsfr I sten für sI tzungen
— Am 09.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 22. April 2024 — Am 23.04. für die Sitzung des Stadtrates am 06. Mai 2024 — Am 30.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 13. Mai 2024
informationen
aus dem sitzun G sdienst
s tadtrat, sI tzung V om 04.03.2024
Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“; Änderungsbeschluss –abgelehnt 11:12
Der Bebauungsplan soll auf Antrag in nordöstliche Richtung erweitert werden. Derzeit befindet sich der westliche Teilbereich der Fl.-Nr. 700 Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Um die Gesamtfläche der FlNr. 700 mit zwei Dreiseithöfen (Wohnungen) bebauen zu können, soll nun der restliche, östliche Teilbereich der FlNr. 700 in den Geltungsbereich mitaufgenommen werden. Nach umfangreicher Diskussion wurde die Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“ abgelehnt.
Deckensanierung 2024 – Rachelweg, Arberweg; Vergabe – einstimmig beschlossen
Das Sanierungskonzept Deckenbau 2021 - 2024 sieht die Asphaltsanierung vom Rachelweg und Arberweg im Jahr 2024 vor. Zwei Firmen haben ein Angebot entsprechend Ausschreibung abgegeben. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Karl Bachl GmbH, Röhrnbach als wirtschaftlichster Bieter zur Angebotssumme von 460.582 € brutto.
abrundungssatzung Renfting wird ein weiterer Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung benötigt. Da sich im Bestand bereits überlange Hausanschlussleitungen befinden und für das neu zu erschließende Grundstück ebenfalls eine überlange Leitung notwendig wäre, soll nun eine geregelte Erschließung mit Hauptleitung und drei neuen Hausanschlüssen hergestellt werden. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 19.500 €.
Abwasserleitung in der Hochfeldstraße – Im Zuge der Vorarbeiten der Straßensanierung Hochfeldstraße, Raßreuth, wurde auch eine Kanalinspektion durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Die Abwasserleitung sowie die dazugehörigen Hausanschlüsse sollen nun erneuert werden. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 86.300 €.
Europawahl 2024; Erfrischungsgeld für Wahlhelfer – einstimmig beschlossen
Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt. Es wurde beschlossen, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € als Entschädigung zu gewähren.
e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen
Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen; Durchführung und Vergabe der Planung –einstimmig beschlossen Wasserleitung Bereich Hintertiessen – Im Bereich FlNr. 831 Gemarkung Wotzdorf sind derzeit lediglich zwei von fünf Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Erschließung aller Anlieger in diesem Bereich ist sinnvoll und auch seitens Anliegern gewünscht. Die Durchführung wurde beschlossen. Die Vergabe der Planung erfolgte an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH, Thyrnau mit 25.600 €. Wasserleitung Bereich Renfting –Durch die geplante Erweiterung der Orts -
Widmungen für standesamtliche Trauungen
Gemäß Personenstandsgesetz können standesamtliche Trauungen auch außerhalb des Standesamtes vorgenommen werden. Hierzu müssen die Orte entsprechend gewidmet werden.
Widmung Steinhauerkantine im Granitzentrum für standesamtliche Trauungen – Abstimmung 22:1
Die Steinhauerkantine würde ein besonderes Ambiente für Trauungen bieten. Mit der Zentrumsleitung wurde vereinbart, dass Trauungen künftig an ausgewählten Freitagen und Samstagen stattfinden könnten, ebenso nach vorheriger Absprache. Die Widmung als Trauungsraum wurde beschlossen.
Antrag der Fraktion „Junge Liste“ auf Widmung der Seebühne für standesamtliche Trauungen ab 2024 – Antrag wurde zurückgezogen
FF Raßberg – Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW; Vergabe – einstimmig beschlossen Die Regierung von Niederbayern bezuschusst den Kauf eines Mannschaftstransportwagens mit einem Festbetrag in Höhe von 18.850 €, die Stadt Hauzenberg mit einem Betrag in Höhe von 23.850 €, den Rest übernimmt die FF Raßberg. Die Ausschreibung und Bewertung erfolgte durch ein Feuerwehrfachbüro aus Passau. Die Vergabe erfolgte für 3 Lose.
Los 1 – Fahrgestell an MAN Truck & Bus GmbH, Regensburg mit Angebotspreis von 70.745,50 €
Los 2 – Aufbau an RDF-tec GmbH, Waidhaus zum Angebotspreis von 40.999,07 €
Los 3 – Beladung an Kilian Fire & Safety GmbH, Zwiesel zum Angebotspreis von 4.612,61 €.
informationen
nÄ chster r entensprechtag
Das staatliche Versicherungsamt Passau wird am Montag, den 25.04.2024 von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Fragen der Bürger zum Rentenrecht beantworten.
Das Versicherungsamt erteilt Auskunft zu allen Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht; z. B. zu Rentenauskünften, zu Regelungen der Mini- und Midi-Jobs, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht von Selbständigen und Handwerkern, zwischenstaatlichen Regelungen, Voraussetzungen für eine Rente usw.
Die ratsuchenden Bürger werden gebeten, im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer E.04) einen Termin zu vereinbaren und entsprechende Unterlagen zur Vorsprache mitzubringen. Bei der Stellung von persönlichen Auskünften ist aus Datenschutzgründen der Personalausweis und ggf. eine Vollmacht vorzulegen.
Ansprechpartner für Terminvereinbarung: Stadt Hauzenberg, Bürgerbüro Frau Hartl Tel.: 08586/30-60, Frau Anetzberger Tel.: 08586/30 -62 und Frau Stefan Tel.: 08586/30 -63
Jagdgenossenschaft
Kr I nn I ng- g e I ersberg
Die Versammlung der Jagdgenossen Krinning-Geiersberg hat am 14.03.2024 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2023/24 nicht auszubezahlen, sondern als Rücklage für später anzusparen.
Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen einem Monat, vom Tag der Bekanntmachung angerechnet, schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen.
Nach Ablauf der Monatsfrist erlischt der Anspruch. Geiersberg, den 15.03.2024
Johann Ledermüller (Jagdvorsteher)
I le a bte I land
w I rd s marte I le
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten über das Interreg-Programm referierte Kaspar Sammer von der Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald - Unterer Inn auf der Beteiligtenversammlung der ILE Abteiland. Durch die beiden Förderprogramme Interreg Bayern-Tschechien bzw. Interreg Bayern-Österreich besteht die Möglichkeit, für grenzüberschreitende Projekte Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union zu erhalten. Besonders erfreulich ist, dass wohl die bürokratischen Anforderungen reduziert wurden, so dass diese Förderprogramme noch attraktiver werden.
Gute Nachrichten hatte die Vorsitzende der ILE, Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer aus Hauzenberg zu berichten und präsentierte die Zusage von Staatsministerin Michaela Kaniber am Projekt „Smarte ILE“, um das sich die ILE Abteiland per Video beworben hatte. Spezialisten vom Technologie Campus Grafenau unterstützen nun die ILE bei der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie. Die erste Auftaktveranstaltung fand bereits statt – die intensive Phase wird im Herbst 2024 beginnen.
Auch mit dem Thema Bürgerapp hatte sich das Handlungsfeld Digitalisierung näher befasst. Verena Hazott aus Wegscheid berichtete über die Gespräche mit vier Anbietern und stellte jeweils die Unterschiede der verschiedenen Apps vor, wie zukünftig Bürger noch schneller und einfacher über wichtige Meldungen aus der jeweiligen Gemeinde informiert werden könnten.
Den Entwurf eines Aktionsplans stellte die Umsetzungsbegleiterin Edith Stadlmeyer vor. Dieser Aktionsplan dient dazu, um einen bestmöglichen Überblick über die laufenden und offenen Projekte der gesamten ILE in den verschiedenen Handlungsfeldern zu haben.
Auch wurde die Budgetplanung abgestimmt. Neben Kosten für die Geschäftsstelle wurden wieder externe Unterstützung im Handlungsfeld Innenentwicklung / Daseinsvorsorge sowie im Handlungsfeld Energie eingeplant.
Christian Zeidler vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) berichtete, dass die beantragte Maßnahme des Programms „Kernwegenetz“ im Bereich Jandelsbrunn 2024 umgesetzt werden kann. Christian Zeidler wird auch zukünftig die Betreuung der ILE Abteiland seitens ALE von Sven Päplow fest übernehmen. Gudrun Donaubauer bedankte sich bei Sven Päplow ausdrücklich für die gute Betreuung.

Freuen sich über die Zusage zum Pilotprojekt Smarte ILE v.l.n.r.: Christian Zeidler (ALE), Hermann Duschl (Bgm Untergriesbach), Franz Mautner (2. Bgm Thyrnau), Kristina Urmann (Bgm Neureichenau), Klaus Weidinger (Bgm Sonnen), Klaus Ernst (GL Thyrnau), Albert Zillner (GL Wegscheid), Gudrun Donaubauer (Bgm Hauzenberg und ILE-Vorsitzende), Theresa Lenz (Wirtschaftsförderung Hauzenberg), Edith Stadlmeyer (ILE Umsetzungsbegleiterin), Roland Freund (Bgm Jandelsbrunn), Christian Escherich (Bgm Wegscheid), Johann Sterl (GL Obernzell), Sven Päplow (ALE), Helga Altendorfer-Kristl (stv. GL Waldkirchen), Heinz Pollak (Bgm Waldkirchen), Adolf Barth (Bgm Breitenberg), Ludwig Prügl (Bgm Obernzell), Michael Graml (GL Untergriesbach), Max Pöschl (GL Jandelsbrunn)

Kre I smus IK schule:
Konzert der z we I gstelle h auzenberg
Die Zweigstelle Hauzenberg der Kreismusikschule veranstaltet am Freitag, 26. April 2024, um 19.00 Uhr ein öffentliches Zweigstellenkonzert in der Adalbert Stifter Halle Hauzenberg (Eckmühlstr.22). Schüler aus Basis- und Hauptfächern stellen Werke aus unterschiedlichen Epochen vor. Zweigstellenleiterin Karin Siegmann lädt die Bevölkerung herzlich dazu ein. Der Eintritt ist frei. Spenden zu Gunsten der Kreismusikschule sind willkommen. (Förderung durch den Freistaat Bayern)
b ürgerbüro geschlossen
Am Mittwoch, den 03.04.2024 ist das Bürgerbüro der Stadt Hauzenberg aufgrund einer Wahlschulung für die kommende Europawahl 2024 geschlossen. Ebenso am Donnerstag, den 04.04.2024 von 08:00 – 13:00 Uhr. An diesem Tag steht Ihnen das Bürgerbüro ab 13:00 Uhr wieder zur Verfügung.
Die übrigen Abteilungen sind von den Schließungen nicht betroffen und stehen Ihnen in der aktuell gewohnten Weise zur Verfügung. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Nähere und aktuelle Informationen erhalten Sie auch immer auf der Homepage der Stadt Hauzenberg im Bereich Bürger & Service, der Heimat-Info-App und auf dem Facebook-Kanal der Stadt Hauzenberg.
n eue l ocat I on für das s tandesamt h auzenberg
Feiern Sie Ihren besonderen Tag in der einzigartigen Atmosphäre der Steinhauerkantine im Granitzentrum Hauzenberg. Geben Sie sich das Ja-Wort umgeben von der faszinierenden Geschichte und der beeindruckenden Naturschönheit des Bayerischen Waldes.

Die Steinhauerkantine bietet den perfekten Rahmen für eine standesamtliche Hochzeit, die in Erinnerung bleibt. Genießen Sie mit Ihren Liebsten einen unvergesslichen Tag in dieser besonderen Location.

Erleben Sie die Romantik und den Charme einer Hochzeitszeremonie,eingebettet in das historische Ambiente der Steinhauerkantine und machen Sie Ihre Hochzeit zu einem unvergleichlichen Erlebnis.
Wir freuen uns darauf, Ihren großen Tag im Granitzentrum Hauzenberg zu etwas ganz Besonderem zu machen.
Von April bis September bietet das Standesamt Hauzenberg Trauungen in der Steinhauerkantine im Granitzentrum Hauzenberg an.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Tina Risinger unter 08586/3064 oder bei Nadine Anetzberger unter 08586/3062.
Auch per E-Mail unter standesamt@hauzenberg.de sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
m elden sI e Ihre l eerst Ä nde!
Die Stadt Hauzenberg will Firmen bei der Gründung, Ansiedlung oder Betriebserweiterung unterstützen. Gerade für kleinere Firmen ist es interessant, zunächst Flächen und Räume anzumieten, bevor in eigene Grundstücke und Hallen investiert wird. Andererseits haben auch Besitzer freier Geschäftsflächen ein Interesse, diese möglichst schnell wieder einer Nut -
Die ILE Abteiland informiert Tipps aus dem Handlungsfeld Energie
zung zuzuführen. Zudem ist es uns ein Anliegen ungenutzten Wohnraum, sei es Grundstücke oder Immobilien, weiterzuvermitteln und so private Leerstände zu verringern.
Wenn Sie also über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie, das Meldeformular (gewerblich oder privat) sowie die Einverständniserklärung auszufüllen. Alle Dokumente finden Sie auf der Homepage

Kostenloses Energieberatungsangebot
Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine im Büro der Firma Nigl + Mader GmbH in Passau oder in weiteren Beratungsstellen in der Region an.
Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 0851/9883480, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800 809 802 400 erforderlich.
Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 30 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.
Heizungstausch und Gebäudesanierung – aktuelle Fördermöglichkeiten von KfW und BAFA
der Stadt Hauzenberg unter der Rubrik Planen & Bauen & Wohnen. Anschließend schicken Sie beide Formulare wieder zurück an theresa.lenz@hauzenberg.de. Für Rückfragen steht Theresa Lenz unter 08586-3032 gerne zur Verfügung.
Hauzenberg, 18.01.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

hauzenber G kurse april
09.04. iPhone Grundlagen
Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 09.04. Step-Aerobic Powertraining
Di, 18:30 – 19:45 Uhr, 6 ×
11.04. Rückenfit
Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 8 ×
11.04. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates
Do, 18:30 – 19:30 Uhr, 8 × 19.04. Seife sieden
Fr, 17:00 – 20:00 Uhr, 1 ×


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben zum Jahresanfang ihre Förderkonditionen angepasst. Nachfolgend sind die aktualisierten Förderkonditionen für private Bauherren kurz zusammengefasst:
1. Heizen mit erneuerbaren Energien
Grundförderung 30 % für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (Biomasse, Solarthermie, bei Wärmepumpen plus 5 % Förderung) + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei selbstgenutzem Eigentum und Austausch besonders alter Heizungen
+ 30 % Einkommensabhänginger Bonus bei selbstgenutztem Eigentum und max. 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
➔ Begrenzung auf maximal 70 % Gesamtzuschussquote
➔ Max. 30.000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit, plus 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, plus 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
2. Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen:
Grundförderung 15 % plus 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), sowie Heizungsoptimierung

➔ bis zu 30.000 € förderfähiger Kosten pro Wohneinheit (ohne iSFP)
➔ max. 60.000 € bei Vorliegen eines iSFPs
➔ Übernahme von förderfähigen Kosten bis zu 90.000 € (Einfamilienhaus) möglich, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden!
Hinweis: Weitere Infos zu den Förderprogrammen erhalten Sie unter www.bafa.de sowie www.kfw.de Bildquellen: www.bafa.de und www.kfw.de
21.04. Express Yourself –freies künstlerisches Gestalten
So, 18:00 – 20:00 Uhr, 2 ×
27.04. Nähmaschinenführerschein-Party – ab 6 Jahre
Sa, 10:00 – 12:00 Uhr, 1 × 29.04. Computer Einsteigerkurs für Senioren
Mo, 13:30 – 15:45 Uhr, 5 × 30.04. Android-Smartphone
Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 04.05. Kindernähparty – ab 7 Jahre
Sa, 10:00 – 13:00 Uhr, 1 × 07.05. WhatsApp für Senioren
Di, 09:00 – 12:00 Uhr, 1 × 07.05. Filz-Werkstatt: Gartenträume
Di, 18:00 – 21:30 Uhr, 1 ×
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet:
www.vhs-passau.de
Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail:
info-hauzenberg@vhs-passau.de
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 8.30 – 17.30 Uhr
b auhof Jahrdorf
Industriestraße 9
Telefon: 08586/3055
Telefax: 08586/30-155
Wasserwart: 0171/7374332
b ayer I sches r otes Kreuz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf
• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat
Florianstraße 5
Telefon: 08586/970-93
Mobil: 0176/10222044
b eratungs- und
b egegnungsterm I n der
b ayer. b l I nden- und
s ehbeh I ndertenbundes e.V.
Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Leitung: Egid Mühlberger
Telefon: 08584/638
b rennpun K t –offener Jugendtreff Pfarrstraße 3
Leitung: Jugendpflegerin
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
cc ar I tas
Eckhofkeller 6
Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse
Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst
dI özese p assau
Leitung Maria Eder
Tel. 08592/1888
Mobil: 0160/4532412
h allenbad h auzenberg ( e c K mühlstr. 28)
Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr
Sa 14:00 – 17:00 Uhr
Kfz- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
Kre I smus IK schule
Telefon: 08586/9 10 47
p ol I ze II nspe K t I on
Langfeld 1
(Gewerbegebiet Eben)
Telefon: 08586/96050
p ostagentur – fI l I ale
h auzenberg
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr
Sa: 07:30 – 13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
r athaus h auzenberg Marktplatz 10
Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di + Do 13.00 – 17.00 Uhr
Mi + Fr nachmittags geschlossen
s s tadtbüchere I h auzenberg
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Mo 16:00 – 18:30 Uhr
Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr
Sa 10:00 – 11:30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tü V- p rüfstelle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
w aldbauerngenossenschaft s te I nberg
Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
w ertstoffhof
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
Sommer-Öffnungszeiten:
Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr, Sa: 09:00 – 14:00 Uhr
w ochenmar K t
Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr
Zentrum Hauzenberg



s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841
V dK- s prechstunde
Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
b eratung für w aldbes I tzer
Telefon: 08586/3090
Mobil: +49 (0)162/1316070
per E-Mail:
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
b eratungsstelle der l ebensh I lfe p assau für m enschen m I t
b eh I nderung e.V.
Telefon: 08 51/949 94-710



































































































Donnerstag – Sonntag



Marktfreiheit in Hauzenberg

9.– 12. Mai 2024

Bürgerparkt-Festplatz
Unterhaltsames Programm an allen Tagen mit Gaukeleien, begleitet von historischer Musik.









Marktzeiten:
Do – Sa 11:00 – 22:00 Uhr
So 11:00 – 18:00 Uhr





Spezereien, süß und herzhaft, schmackhaftes Gebräu, Lagergruppen und Händler mit allerley Tand und Handwerk.



Eintrittspreise:
Erwachsene: 6,00 €
Ermäßigte + Gewandete: 4,00 €
Kinder bis 1,20 Schwertlänge: frei






Planung, Organisation und Marktbüro:
Axel und Hanni Hascher
Mobil: +49 160 3 09 35 35
E-Mail: axel.hascher@gmail.com
www.familia-canem-nigrum.de








Mitveranstalter:
Stadt Hauzenberg
94051 Hauzenberg
Infotelefon: +49 (0) 85 86 - 3031
www.hauzenberg.de





