

Ab nach Sommerzeit
Heute Nacht sind wir in den Sommer gereist. Unbemerkt, im Schlaf, pünktlich um 2:00 Uhr sind wir abgefahren und nach einer Stunde frühmorgens in der Sommerzeit aufgewacht. Eigentlich sollte es diese jahreszeitliche Zeitenwende nicht mehr geben, hatte doch die EU-Kommision nach einer Onlinebefragung 2018 deren Ende für März 2021 in Aussicht gestellt. Allerdings scheint es so, als würde uns die Zeitumstellung noch eine lange Zeit erhalten bleiben, denn welche Zeit künftig gelten soll, ist unter den Mitgliedsstaaten heftig umstritten und es droht ein regelrechter ZeitFleckerlteppich in der EU. Je nach geografischer Nord- oder Südlage gibt es Präferenzen für eine dauerhafte Winter- oder Sommerzeit. Glaubt man der Befragung von 2018, dann ist in Deutschland die Frage der Zeitmessung entschieden: eine überwältigende Mehrheit hat sich für eine dauerhafte Sommerzeit ausgesprochen, obwohl eigentlich die Winterzeit die „Normalzeit“ war und ist. Aber was heißt schon „Normalzeit“, wenn uns die Sommerzeit eine Stunde mehr „Feier-Abend“, mehr Freizeit für Familie, Sport, Feste, Vergnügen und Grillabende schenkt? Längst hat sich die Diskussion der Anfangstage der Zeitumstellung, von Produktivität der Arbeitsalltages und möglicher Energieeinsparung, zur Freizeitfrage gewandelt – und da ist die Sommerzeit unschlagbar.
Problematisch ist nur der Winter. Würde eine dauerhafte Sommerzeit auch im Winter gelten, müssten wir in Kauf nehmen, dass wir die Sonne an jedem Wintermorgen noch eine Stunde später aufgehen sähen als bisher. Für Langschläfer und Spätaufsteher sicher kein Problem, für Schichtarbeiter oder Schulkinder aber problematisch. Ein Unterrichtsbeginn um acht, und bis zur ersten Pause, um halb zehn, im Dunkeln sitzen und produktiv sein, dürfte in den Wintermonaten auch bei uns keine Seltenheit sein und je weiter nördlich die Kinder wohnen und leben, umso später wird der Morgen erwachen. Etwas, was der Biologie des Menschen grundsätzlich widerspricht. Eigentlich – so heißt es auch aus
der Schlafforschung – wäre es am gesündesten, seinen Tagesablauf nicht nach der Uhrzeit, sondern nach dem Sonnenverlauf auszurichten. Das hieße: Aufstehen, wenn es hell, und schlafen gehen, wenn es dunkel wird. Eine ganzjährige Sommerzeit ist aus wissenschaftlicher Sicht also gar nicht so fantastisch, wie es scheint. Je länger der Zeitraum zwischen dem Weckerklingeln und dem Sonnenaufgang, desto schwerer hat es der Körper mit der Anpassung. Mediziner:innen müssten und würden zwar wohl für ein Ende des Uhrzeitwechsels plädieren, aber zugunsten einer durchgehenden Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), also der Normalzeit, der Winterzeit, entscheiden.
Da haben wir den Salat: Weder Sommernoch Winterzeit taugen zu einer befriedigenden ganzjährigen Lösung und es stellt sich die Frage, warum nicht die saisonale Zeitenregelung akzeptieren? Nur, weil das zweimal jährliche Uhrenstellen nervt und der Biorhythmus für eine kurze Weile stottert? Was wäre wohl, wenn wir den Blick auf die Problematik ändern, akzeptieren was sich in absehbarer Zeit ohnehin nicht ändern lässt und uns auf den Wechsel der Zeit zu freuen, anstelle sich über die unangenehmen Nebeneffekte ständig zu ärgern? Ich freue mich auf lange und warme Sommerabende, kann aber auch die frühen und dunklen Winterabende genießen. Es ist wie eine Reise durch das Jahr, eine Reise die ihre eigene Zeit und Dynamik hat. Wie eine Reise in ein fremdes Land, erwartungsvoll und voller Freude was wir wohl erleben werden. Ein Jetlag hat uns noch nie davon abgehalten in die Ferne zu reisen, auch wenn die Zeitverschiebung viele Stunden waren, eine Zeitverschiebung von nur einer Stunde bei unserer Reise durch die (Jahres-)Zeit wird problematisiert als ginge es ums Überleben. Es heißt, für eine Stunde Zeitverschiebung braucht der Körper einen Tag, um sich anzupassen – das ist nichts im Vergleich zu einer Fernreise – und morgen, Montag bin ich angekommen. Angekommen in der Sommerzeit, im Frühling und voller Vorfreude auf den Sommer. Starten Sie mit uns und mit dieser April-ui in die Sommerzeit 2023. Gute Reise.
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
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Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg
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für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)
amtsblatt
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)
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Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)
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Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 02. Mai 2023
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21. April 2023
Der Frühling

Wenn auf Gefilden neues Entzücken keimt Und sich die Ansicht wieder verschönt und sich An Bergen, wo die Bäume grünen, Hellere Lüfte, Gewölke zeigen,
O! welche Freude haben die Menschen! froh Gehn an Gestaden Einsame, Ruh und Lust Und Wonne der Gesundheit blühet, Freundliches Lachen ist auch nicht ferne.

Streuobstwiese
Wichtiger Lebensraum für schützenswerte Baumsorten, Insekten und Kleintiere
Nordwestlich der Eckhofsiedlung am Wanderweg zum Freudensee liegt die vielfach eher unbeachtete Streuobstwiese, die der Verein für Gartenbau und Landschaftspflege e.V. Hauzenberg nunmehr seit 30 Jahren gepachtet hat, pflegt und aberntet.

Der Grundstein für die eher extensiv ausgelegte Nutzfläche wurde in einer Ausschusssitzung des Vereins am 02.11.1992 gelegt. In der Vereinschronik ist zu lesen, dass der damals zuständige 1. Bürgermeister Bernd Zechmann dem Gartenbauverein das bis dahin ungenutzte Grundstück zur Anlegung einer Streuobstwiese angeboten hatte. Im Jahre 1993 wurde dann schließlich der Pachtvertrag mit der Stadt Hauzenberg geschlossen und die ersten 70 Hochstämme gepflanzt. Damals gab es vom Landkreis Passau einen Zuschuss mit 2.712,00 DM für den Erwerb der Bäume. Im gleichen Jahr noch wurde der Lehrbienenstand des Bienenzuchtvereins Hauzenberg e. V. aufgebaut. Damit wurden fleißige Bestäuberinnen in der Nähe der blütenträchtigen Bäume angesiedelt und eine Erfolgsgeschichte konnte ihren Lauf nehmen. Im Jahre 2002 kam schließlich noch ein Gerätehaus hinzu, damit der Verein die notwendigen Werkzeuge und Maschinen, die für die Bewirtschaftung der Streuobstwiese erforderlich sind, unterbringen konnte.
Der zweite Vorstand, Michael Neubauer, der nebenbei noch Jäger, Biberbeauftragter und Imker ist sowie der Kassier des Gartenbauvereins, Gerhard Geier, haben im Gespräch mit der ui die Bedeutung der Streuobstwiese für die Natur und für die Erhaltung historischer Baumsorten aufgezeigt. Da die Wiese nicht gedüngt wird und keine Chemikalien verspritzt werden, wachsen dort viele Wild -

kräuter. In der Vergangenheit wurden auch schon Kräuterwanderungen zwischen den stattlichen Bäumen durchgeführt. Es wird auch nur zweimal pro Jahr gemäht, das erste Mal Ende Juni, mit Rücksicht auf die Wiesenbrüter und schließlich noch einmal Ende September.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung handelt es sich bei den Bäumen auf der Streuobstwiese nicht um Kommun-Bäume, also wo Obst für den eigenen Bedarf gesammelt oder gepflückt werden dürfte. Das auf der Wiese erzeugte Obst steht dem Pächter, also dem Gartenbauverein Hauzenberg e. V. zu.



Die Äpfel werden in der vereinseigenen Saftpresse im ehemaligen Feuerwehrhaus in Jahrdorf verarbeitet. Der gewonnene Saft wird veräußert und die Veräußerungserlöse werden wieder zur Finanzierung benötigter Gerätschaften und sonstiger Aufwendungen für den Verein verwendet. Aktuell verlängert sich der Pachtvertrag jährlich, der Pachtzins mit einem Euro ist lediglich symbolisch, da der Verein letztlich die gesamte Grundstückspflege übernimmt und die Pflege der Obstbäume zu tragen hat.
Bei einem Baumschneidekurs, der aktuell von Leo Hazod, dem 1. Vorsitzenden des Gartenbauvereins Fürstenzell durchgeführt wurde, konnten 22 interessierte Mitglieder des Vereins drei Stunden lang viele grundlegende Informationen und praktische Tipps mit nach Hause nehmen.

Nach einer Werkzeugkunde wurden die Unterschiede erklärt, zwischen Pflanzschnitt, bei dem der junge, gerade eingepflanzte Baum seine spätere Form vorgegeben bekommt, über den Pflegeschnitt, der alle paar Jahre einmal durchzuführen ist, zum Sommerschnitt, bei dem man am belaubten Baum sieht, welche Optimierungen notwendig sind. Auch können im sogenannten „Juni-Riss“ Wassertriebe ausgerissen werden, um ein fehlgeleitetes Wachstum und Energieverluste weitgehend zu reduzieren.
Schon beim Pflanzen der Bäume ist es wichtig, dass auf der Fläche für die Wurzeln mit Hornspänen gedüngt wird, da ein späteres Düngen praktisch nicht mehr zielführend ist, Oberflächenwasser kann meistens nicht ausreichend tief zum Wurzelwerk vordringen.
Der Gartenbauverein hat aktuell 765 Mitglieder, wovon sich allerdings nur zwischen 10 und 15 Personen um die Streuobstwiese kümmern.

Wünschenswert wäre es nach dem zweiten Vorstand Michael Neubauer und dem Kassierer Gerhard Geier schon, dass sich in Zukunft wieder mehr Mitglieder bereit erklären würden, die ehrenamtlichen Arbeiten auf der doch ca. 10.700 m² umfassenden Fläche zu erledigen.
Aktuell stehen dort 90 Bäume, der Sturm Kolle im Jahre 2017 hatte einige Bäume genommen aber wichtige und historisch wertvolle und wohlschmeckende Sorten blieben erhalten. Namen, wie Alkmene, Beutelsbacher Rambur, Berlepsch, Brettacher, Boskoop, Geheimrat Oldenburg, Maunzenapfel und Fromms Goldrenette, von denen die Meisten sicher noch nichts gehört haben, befinden sich darunter. Ergänzt wird die lange Liste durch einige Birnensorten, Kirschen und auch anderen Gewächsen, wie etwa einem Quitten- und Nussbaum.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat in Bayern seit den 60er Jahren leider einen Rückgang von über 70 % der Streuobstwiesen errechnet. Gründe hierfür seien eine Überalterung der Bestände und mangelnde Pflege. Dementsprechend drohen auch in der Zukunft weitere Verluste. Solange es in Hauzenberg den Gartenbauverein mit seinen freiwilligen Helfern gibt, ist ein wichtiger Lebensraum für Bäume, Insekten, Vögel und zahlreichen Kleintieren gesichert.
Wer möchte, kann seinen Beitrag zum aktiven Naturschutz liefern und sich beim Verein für Gartenbau und Landschaftspflege e. V. Hauzenberg als Helfer engagieren.
Verein für Gartenbau und Landespflege Hauzenberg e.V., Brückenstraße 7, 94051 Hauzenberg,
1. Vorstand Martin Eder, 2. Vorstand Michael Neubauer
Telefon: 08586 978260
Weitere Vereine:
Verein für Gartenbau und Landespflege Oberdiendorf e. V., Hermann Rauscher
Thyrnauer Str. 42, 94051 Hauzenberg
Telefon: 08586 4337
Verein für Gartenbau und Landespflege Raßberg e. V., Ulrich Koller

Hofwiesenweg 1, 94051 Hauzenberg
Telefon: 08586 917226
Die Schaffung von Naturräumen im eigenen Garten liegt voll im Trend und wird von verschiedenen Organisationen gefördert. Mit der Gartenplakette „Naturgarten – Bayern blüht“ werden jetzt auch private Gärten ausgezeichnet. Die Bewerbungsfrist für die Zertifizierung läuft ...


Naturnahe Gärten Bayern blüht auf
„Der Garten ist ein Ort der Erholung und Entschleunigung für uns Menschen. Viel mehr noch, er bietet einen wunderbaren Erlebnisraum für das Wachsen und Gedeihen von Pflanzen, für das Begreifen von Naturzusammenhängen und Stoffkreisläufen. Im Garten leben wir nach dem Rhythmus der Jahreszeiten und mit den Lebensgesetzen der Natur. Dort kann der erwachsene Mensch sich wieder „erden“. Für Kinder ist er Entdeckungsland und Schule fürs Leben.“
Mit dieser Einführung wirbt der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. zusammen mit dem Arbeitskreis Naturgartenzertifizierung für den Garten. Der Naturgarten sei dabei in ganz besonderer Weise auch Lebensraum und Heimat für viele Pflanzen und Tiere. Der Erhalt und die Förderung der heimischen Tierwelt im Garten sei deshalb gerade heute, in Zeiten des Artensterbens, von unschätzbarer Bedeutung.
Was I st e I n n aturgarten?
Ein Naturgarten kann Vieles sein: Vom Bauerngarten bis zur Blumenwiese und vom Trockenbiotop bis zum Gartenteich ist alles erwünscht. Hier blühen Ringelblumen neben dem Salat, Vögel bauen ihr Nest im Hartriegel, Schmetterlinge und Bienen besuchen die Blüten und holen sich Nektar und Nahrung. Übers Wasser laufen Wasserläufer und Igel verstecken sich im Laub. Für alle ist Platz im Garten und alle leben miteinander und voneinander. Natürlich will auch ein Naturgarten gepflegt sein, denn Naturgarten bedeutet nicht, der Wildnis einfach freien Lauf zu lassen.


Weitere Informationen über Naturgärten und die Zertifzierung finden Sie unter:
www.gartenbauvereine.org/service/ gartenzertifizierung/ oder www.bv-gartenbauvereine-niederbayern.de
oder auf der Homepage des Landkreises
Passau:
www.landkreis-passau.de/natur-umwelt-klima/ naturgartenzertifizierung
Kontakt / Ansprechpartnerin:
Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am LRA Passau
Gundula Hammerl
Tel. +49 851 397-438
E-Mail: gundula.hammerl@landkreis-passau.de

Schlüsselblume Echte
Himmelsschlüssel
Die Bezeichnung Schlüsselblume kommt wohl von der Ähnlichkeit des ganzen Blütenstandes mit einem Schlüssel, wobei die Blüten selbst den Schlüsselbart und der Stängel das Schlüsselrohr darstellen. Zur Entstehung des Namens Himmelsschlüssel gibt es eine alte volkstümliche Erzählung. Demnach soll der heilige Petrus seinen Schlüssel zum Himmelstor verloren haben. Der Schlüssel ist auf die Erde gefallen und dort in Form der Schlüsselblume aus dem Boden gewachsen. Die Echte Schlüsselblume wächst in freier Natur immer seltener, so dass die Pflanze unter Naturschutz steht – sie darf in der Natur weder gepflückt noch ausgegraben werden.
beschre I bung
Schlüsselblumen sind die Vorboten des Frühlings und blühen von März bis Mai. Die Blume gehört zur Familie der Primelgewächse. An Wuchshöhe erreicht die Echte Schlüsselblume 15 bis 25 Zentimeter und wird fast ebenso breit. Die Blätter der Pflanze stehen in einer grundständigen Rosette, sind matt graugrün, weich und behaart. Die Blattspreite ist runzelig und zungenförmig, der Blattrand gezähnt. Sie wächst aufrecht aus kräftigen Pfahlwurzeln. Auch Früchte werden ausgebildet. Das sind etwa ein Zentimeter lange Kapseln, die heranreifen und nach einiger Zeit aufgehen. In den Kapseln befinden sich die Samen. Der Duft der Pflanze ist angenehm süß. Die Schlüsselblume ist ein einheimisches Gewächs und wächst in bis zu 1.700 Meter Höhe. Die Pflanze ist in weiten Teilen Europas und Asiens zu finden.



VerWendung In der Küche … Blätter und Blüten der Echten Schlüsselblume sind grundsätzlich essbar. Früher wurden die Blätter wie Gemüse als Teil einer Mahlzeit gegessen, da viel Vitamin C in der Pflanze steckt. Heute
ist das nicht mehr üblich, da aufgrund des hohen Anteils an Saponinen gelegentlich Magenreizungen auftreten können und so die Bedeutung der Pflanze als Küchenkraut deutlich zurückgegangen ist. Man kann aber ein paar Blätter in einen Salat geben und sie unter Tomaten, Gurken und Salatblätter mischen.
… als heIlmIttel
Die Blüten und die Wurzel der Echten Schlüsselblume kommen bei der Behandlung von unterschiedlichen Beschwerden und Krankheiten zum Einsatz. Die Wurzel beziehungsweise der Wurzelstock der Pflanze gilt dabei als besonders wirksames pflanzliches Heilmittel. Am häufigsten werden die Pflanzenteile der Echten Schlüsselblume zur Behandlung von Erkältungskrankheiten, Bronchitis und Nasennebenhöhlenentzündungen verwendet. Der in der Wurzel gespeicherte Saponin-Gehalt sorgt dafür, dass der Schleim in den Atemwegen schneller verflüssigt und abgehustet werden kann. Teile der Schlüsselblume sind in unterschiedlichen pflanzlichen Medikamenten enthalten.


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Fr. 7:00 – 14:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
»nichts ist natürlicher und schöner wie echter naturstein.«
Veranstaltungen April
Mittwoch 05. April
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Mittwochs-Wanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg bei jedem Wetter. Dazu sind Jedermann/-frau und Urlaubsgäste herzlich eingeladen.
Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153
Donnerstag 06. April
Johannisstiftung
Vereinsabend
18:00 Uhr | Beim Charly
Freitag 07. April
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
Dienstag 11. April
a ltenclub hauzenberg
Handarbeitsgruppe
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Tanz mit – bleibfit
Seniorentanz
14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Mittwoch 12. April
s tadt h auzenberg
Mittwochswanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Wochenmarkt

Hauzenberg
jeden Dienstag
8:00 – 12:00 Uhr
Innenstadt Hauzenberg
Freitag 14. April
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
stadbücherei hauzenberg
Vorlesestunde für Kinder mit Peter Weska
16:00 Uhr | Rathausfoyer Hauzenberg
Sonntag 16. April
h eimat- und Volkstrachten V erein d ' f reudenseer e.V.
Preisschafkopf
14:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth
Dienstag 18. April
a ltenclub hauzenberg
Vortrag „Vorbeugung, Diagnose, Therapie bei Osteoporose“
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Referent: Dr. Clarenz
Mittwoch 19. April
s tadt h auzenberg
Mittwochswanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Donnerstag 20. April
Johannisstiftung
Vereinsabend
18:00 Uhr | Brauliebe Hirz
s eniorenbeirat h auzenberg
Internettreff von Senioren für Senioren
14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal
Donnerstag 13. April
Johannisstiftung
Vereinsabend
18:00 Uhr | Landgasthof Gidibauer
Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen; Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web.de; Unkostenbeitrag 2,00 Euro pro Tag, Leiter: Franz Sommer
Freitag 21. April
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
k leinstadtliebe h auzenberg
Handmade-Markt
14:00 Uhr | Innenstadt Hauzenberg
Samstag 22. April
k leinstadtliebe h auzenberg
Handmade-Markt
14:00 Uhr | Innenstadt Hauzenberg
Sonntag 23. April
s unninger-basar-team
Großer Kinder-Frühlings-Basar
09:00 – 11:00 Uhr
Don-Bosco-Haus Sonne
Am Kirchberg 5
Angeboten wird Babygrundausstattung, Bekleidung in den Größen 50–176, Kinderschuhe, Spielsachen aller Art, Umstandsmode, uvm.
Mittwoch 26. April
s tadt h auzenberg
Mittwochswanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Donnerstag 27. April
s eniorenbeirat h auzenberg
Internettreff von Senioren für Senioren
14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal Näheres siehe Eintrag 20. April
Johannisstiftung
Vereinsabend
18:00 Uhr | Intermezzo
Freitag 28. April
wanderfreunde h auzenberg
Freitagswanderung
14:00 Uhr | ab Bürgerpark
k reismusikschule Passau
Zweigstellenkonzert
19:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle
b ündnis 90/die gr ünen
Mehr Schwung für Energiewende und Windkraft im Landkreis Passau
19:00 Uhr | Granitzentrum Hauzenberg
Dienstag 02. Mai
a ltenclub hauzenberg
Maiandacht
13:00 Uhr | Wollaberg mit anschließender Einkehr
Mittwoch 03. Mai
s tadt h auzenberg
Mittwochswanderer
13:00 Uhr | Bürgerpark
Donnerstag 04. Mai
s eniorenbeirat h auzenberg
Internettreff von Senioren für Senioren
14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal Näheres siehe Eintrag 20. April
Johannisstiftung
Vereinsabend
18:00 Uhr | Kai's Bistro
Freitag 05. Mai
k ulturwochen h auzenberg
Eröffnungskonzert
stadt hauzenberg
Puppentheater „Kasperl und die Feuerwehr

16:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle
Original Bayerische Puppenbühne
Michael Elze
Dienstag 25. April
a ltenclub hauzenberg
Handarbeitsgruppe
14:00 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
Tanz mit – bleibfit Seniorentanz
14:30 + 16:30 Uhr | Pfarrsaal St. Vitus
MdL Martin Stümpfig informiert über entscheidende Schritte –auch im Windenergiebereich –zur Begrenzung der Klimaüberhitzung und die Chancen der notwendigen Umgestaltung unseres Energiesystems
Samstag 29. April
Verein für gartenbau und l andschafts P flege h auzenberg
Jahreshauptversammlung
19:00 Uhr | Gasthaus Gottinger
19:30 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle Programm siehe Seite 2 hier im ui
h eimat- und Volkstrachten V erein d ' f reudenseer e.V.
Vereinsabend
20:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth
Anmeldefrist nicht versäumen:
Mittwoch 24. Mai
f rauenbund g ermannsdorf
Meditative Klangreise
18:30 Uhr | Turnhalle Germannsdorf
Anmeldung bis 03.05.2023 bei Petra Anetseder, Tel. 08586-979565 (Edeka Germannsdorf),
Unkostenbeitrag: FB-Mitglieder: 18,00 €
Nicht-Mitglieder: 22,00 €
z Kreu
Sitzbereich im Theater
Lochvorstecher, Pfriem
Kuhantilope bereitwillig
Tanzart mit Spezialschuhen
student. Organisation (Abk.)
Geschwindigkeit
englischer Hochadliger
Schneckenlinie
auslegen erklären
Vorsilbe: Zehntel einer Einheit
amerik.engl. Dichter (T. S.)
Schreibart; Kunstrichtung
umgeknickte Heftecke
Hochschule (Kurzwort)
einfaches, keines Haus
britische Münze
Bad in Hessen, im Taunus Singvogel
deutsches Mittelgebirge
kurzer, heftiger Regenschauer
poetisch:
Leid, Schmerz
Stadt an der Weißen Elster
Tier oder Pflanze a. fernen Ländern
Vogelfang5 3 7

englisch: Ja Hörfunk
Dummkopf (ugs.)
musterhaft, vollkommen
Unterbau 4
Klangfarbe der Stimme
Berliner Zeichner, Fotograf (Heinrich)
Lösungswort
ägyptische Göttin
KfzZeichen Kiel
beharrlich, konsequent
Hauptstadt Armeniens
Abk. für Landeskriminalamt
Abwesenheitsnachweis
Kanton der Schweiz
Lotteriescheine ziehen
scher 1
2 6
Hornschuh des Pferdes
mittelgroßer Papagei chemisches Zeichen für Arsen Getreideart, Kukuruz Staubbesen eine Baltin dunkler Tagesabschnitt
8 9
1 5 3 7 2 6 4 8 9 10 11
w
Bundesstaat der USA
10 11
ort
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GEISTLINGER TIEFBAU GMBH
BAGGERBETRIEB – TRANSPORTE – BAUSTOFFE Rindenmulch – Rasensubstrat Pflanzerde – Blumenerde – Tomaten- und Gemüseerde Sand – Estrichsand – Betonkies – Steinsand – Splitt – Frostschutz – Rollkies Baumaschinenverleih – Verdichtungsgeräte – Kompressor – Bautrockner 94051 Hauzenberg-Jahrdorf | Industriestraße 8 | Tel. 0 85 86 - 97 61 96 | www.geistlinger-tiefbau.de

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Auflösung aus 211/3.2023
Kreuzworträtsel: FASTENZEIT
Sudoku: 555 573 936
Die beiden Eintrittskarten zu einem schönen und unterhaltsamen Abend mit Helmut A. Binser hat Frau Renate Grillhösl aus Breitenberg gewonnen. Wir gratulieren!
2 9 3 8 5 2 4 4 2 3 7 2 4 3 5 4 6 1 2 2 8 7 5 9 1 6 7 7 2 4
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CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.
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BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort (95 kW / 129 PS 1 6-Gang-Schaltgetriebe / Hubraum 1.373 ccm / Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6, 7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,1 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO2 Emissionen kombiniert 132 g/km.
1 Endpreis für einen Suzuki S-Cross 1.4
BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort.
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Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Sonntag, 16.04.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
sel
Su do Rät
Die Umstellung auf das neue WLTP-Messverfahren macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich.
Die Novellierung der Pkw-EnVKV ist bislang noch nicht erfolgt. Da NEFZ-Werte für dieses Fahrzeug nicht vorliegen, haben wir die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte als WLTP-Werte angegeben. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Korrelierte NEFZ-Werte, ermittelt auf Basis des Prüfverfahrens .WLTP“. Weitere Informationen unter www.auto.suzuki.de/wltp.
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Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher
&Oster- Bär Hase- Scher
„Wo bleibt denn nur Harry?“, wundern sich Maxi und Bärtl seit vielen Tagen. Harry Hase, von Beruf Osterhase und nach der Ostereier-Malaktion im letzten Jahr – ihr erinnert euch sicher noch daran, oder? – dicker Freund von Maxi und Bärtl. Schon vor Wochen hatten sie sich verabredet, um Harry bei der jährlichen Eier-Färberei wieder kräftig zu unterstützen. Aber nichts geschah und auch jetzt kein Harry weit und breit in Sicht. „Hoffentlich ist ihm nichts zugestoßen“, brummelt Bärtl und kratzt sich nachdenklich hinter dem Ohr. Maxi hat, um einen besseren Überblick über die Wiese zum bekommen, schon vor Tagen damit begonnen, seinen Maulwurfshügel ein wenig höher zu schaufeln. Da stehen sie nun neben dem Apfelbaum auf der Blumenwiese und warten geduldig auf ihren Freund - aber nichts passiert. Halt, oder doch? Was ist das? Ein stöhnendes und jammerndes Wesen humpelt über die Wiese auf den Apfelbaum zu. Und dann erkennen Maxi und Bärtl ihren Freund Harry, auf Krücken gestützt und Arm und Bein bandagiert. „Um Himmels Willen, Harry! Was ist denn Dir passiert?“ rufen beide besorgt dem Freund zu. „Oh jeh, oh jeh“, jammert Harry, während er den Korb mit den gefärbten Eiern abstellt, die Krücken


an den Baum lehnt und sich vorsichtig und erschöpft ins Gras setzt und an den Baum lehnt.
„Ahhh, endlich bin ich da!“ seufzt der Hase und dann beginnt er zu erzählen:
„Es war einer dieser arbeitsreichen Eier-Einsammel-Tage, wie sie halt vor Ostern so sind. Ich hatte gerade Dutzende von frischen Eiern bei Henriette Huhn abgeholt, um sie auf dem schnellsten Weg in die Färberei zu bringen. Ich kenne da eine Abkürzung dem Bach entlang, zum See, durch den Wald

und über den steinigen Feldweg direkt zur Ostereier-Malerei. Ich war gut unterwegs, ein persönlicher Lieferrekord zeichnete sich ab, als ich einen Stein mitten im Feldweg übersah. Wäre besser gewesen, nicht so zu rasen und ein wenig mehr auf den Weg zu achten. Aber so endete meine Lieferfahrt an diesem Stein, und wie in Zeitlupe flogen die Eier durch die Luft und ich hinterher, um nach wenigen Metern hart auf dem Feldweg aufzuschlagen. Die Eier waren Matsch und ich habe mir den Arm und das Bein gebrochen. Aber das wird schon wieder, Zeit heilt alle Wunden. Was aber nicht heilt, ist die Enttäuschung bei den Kindern, wenn ich dieses Jahr keine Ostereier verstecken kann und es keine Osternester gibt.“ Harrys Stimme stockt und Tränen kullern aus den Hasenaugen. „Das ist furchtbar und es tut mir so leid, aber es ist mir mit meinen Verletzungen unmöglich, meine liebste und wichtigste Arbeit zu erledigen“, schluchzt Harry und weint, dass es den kleinen Hasenkörper nur so rüttelt und schüttelt. Sprachlos und traurig stehen Maxi und Bärtl neben dem Freund. Dann legt der Bär seine Tatze über Harrys Schulter und flüstert dem Hasen mit leichtem Grinsen ein „Ich hätte da eine Idee!“ ins Ohr. „Ja?“, antwortet Harry neugierig und wischt sich die Tränen aus dem Hasengesicht „Was für eine Idee?“ „Wir, Maxi und ich sind in diesem Jahr die Osterhasen und übernehmen deine Aufgabe!“, antwortet Bärtl mit einer Bären-Überzeugungskraft in der Stimme, die keine Zweifel zulässt.

„Wie soll das denn gehen?“ wendet sich Maxi fragend an seinen pelzigen Freund. „Papperlapapp“ antwortet Bärtl, „wir haben letztes Jahr bei der Bemalung der Eier mitgeholfen, da werden wir doch in diesem Jahr auch die Auslieferung an die Kinder übernehmen können!“, erwidert Bärtl. „Aber wir sind doch ein Bär und ein Maulwurf und niemals ein Hase!“ wundert sich Maxi über das Vorhaben von Bärtl. „Maxi, es gibt Menschen, die verkleiden sich erfolgreich als Bären, da werden wir es sicher auch schaffen, uns als Hasen zu verkleiden“, erklärt Bärtl dem kleinen Maulwurf seinen Plan. „Ach so – das ist ein guter und lustiger Plan, mein Freund, das gefällt mir, das machen wir!“. Und dann bastelten sie sich tolle Hasenkostüme, holten die gefärbten Eier aus der Ostereier-Malerei und machten, was gute Freunde für Freunde halt so machen: Sie sind füreinander da und helfen sich, wenn einer Hilfe braucht – so wie in dieser Geschichte Harry Hase, der Freund von Bärtl und Maxi.


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für die kleinen Feuerwehr-Fans und Hippies

DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 50.03
4. April 2023
40 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
41 Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12
41 Änderung des Bebauungsplanes „Fritz-Weidinger-Straße/ Hopfgartenweg“ mit Deckblatt Nr. 9
42 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115 (Solarpark Oberkümmering-Oberfeld)
43 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“
43 Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering
44 Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg
(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2023
45 Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebühren) vom 15.01.2023
Informationen aus dem Sitzungsdienst
46 Stadtrat, Sitzung vom 13.02.2023
46 Schulverband, Sitzung vom 15.02.2023
46 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 15.02.2023
47 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 02.03.2023
47 Stadtrat, Sitzung vom 06.03.2023
48 Bauausschuss, Sitzung vom 13.03.2023
Informationen
48 Antragsfristen für Sitzungen
48 Neu auf unserer Internetseite – Virtueller Rundgang durch das Rathaus
49 Neuer Bauhofleiter und Stellvertreter
49 Mikrozensus 2023
50 Kreisjugendring Passau – Jahresprogrammheft
50 Das KJR-Team sucht Verstärkung
50 Kreisjugendring Passau – UmdenkBarCamp
50 Kreismusikschule Passau – Zweigstellenkonzert
50 Puppentheater – Kasperl und die Feuerwehr
51 vhs Hauzenberg – Kurse April
52 Adressen & Öffnungszeiten
Geburten 07.01.2023
Lia Ratschmann
Isabell Ratschmann
Neustifter Straße 4, Hauzenberg
17.02.2023
Emira Seltan
Filliz und Murat Seltan
Birkenweg 3, Hauzenberg
18.02.2023
Rosa Meisinger
Furtstraße 13, Hauzenberg
89 Jahre
07.03.2023
Georg Mader
Kaindlmühle 1, Hauzenberg

75 Jahre
h I n W e I s
14.02.2023
Anna Resch
Kristina und Josef Resch
Schröck 12 B, Hauzenberg
22.02.2023
Emma Saxinger
Stefanie und Christoph Saxinger
Am Kalvarienberg 16, Hauzenberg
17.02.2023
Miriam Franziska Klinger
Melanie Klinger und Marvin Zimmermann
Lieblmühle 15, Hauzenberg
08.03.2023
Toni Höll
Karin und Michael Höll
Schachet 15, Hauzenberg
23.02.2023
Ludwig Obermüller
Kussersiedlung 42, Hauzenberg
87 Jahre
03.03.2023
Ruth Seidl
Schachet 7, Hauzenberg
66 Jahre
11.03.2023
Emilie Schmid
Unterfeldweg 3, Hauzenberg
90 Jahre
16.03.2023
Gustav Steininger
Weiherfeldstraße 36, Hauzenberg
66 Jahre
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.
Ruhige und sonnige Lage mit Donaublick in Obernzell

Änderung des b ebauungsplanes „ r öhren WI esen“
m I t d ec K blatt n r. 12; Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a, § 13 i.V.m. § 4 a Abs.
3 BauGB
befasst und beschlossen, die Planung in Teilen anzupassen und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen nach § 13 a, § 13 und § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Im Verfahren zur erneuten Beteiligung werden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden verkürzt. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt.
Wesentliche Änderungen:
— Festlegungen zu Stellplätzen und Carports
— Verringerung der zulässigen Geschoße beim südlichen Gebäude
— Ausschluss von Schottergärten
mationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 17.03.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des b ebauungsplanes „Fr I tz-We I d I ngers trasse/ h op F garten W eg“ m I t d ec K blatt n r. 9
Bekanntmachung des Satzungsbeschluss, Inkrafttreten
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 04.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Röhrenwiesen“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 12.
Mit der Änderung sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplans an Knappenweg/Kollersberger Straße Änderungen zur Nachverdichtung erfolgen. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nrn. 1646/1 Gemarkung Germannsdorf.
Mit der Änderung soll eine erweiterte Bebauung des bislang mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes ermöglicht werden. Hierzu werden die Baufelder und die notwendigen Festsetzungen angepasst.
Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 12 erfolgt nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Bauausschuss hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in der Sitzung am 06.02.2023
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 12.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.
Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Infor -
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Fritz-Weidinger-Straße/Hopfgartenweg mit Deckblatt Nr. 9 (vorher deklariert als Nr. 10) zu ändern. Mit der Änderung wurden für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans westlich der Eckmühlstraße Festsetzungen zur Nachverdichtung geändert werden.


Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 13.03.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB das Deckblatt Nr. 9 zum Bebauungsplan „Fritz-WeidingerStraße/Hopfgartenweg“ als Satzung.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-
08586/1260
res seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 22.03.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Fl Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 115 ( s olarpar K o ber K ümmer I ngo ber F eld) hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
nördlich von Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“. Mit der Bauleitplanung soll nördlich von Oberkümmering die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2470 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,95 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des April-Amtsblattes in der Zeit bis 05.05.2023. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
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über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 23.03.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a u F stellung e I nes
V orhabenbezogenen
b ebauungsplanes
„ s olarpar K o ber-
K ümmer I ng- o ber F eld“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115.
Mit der Bauleitplanung soll nördlich von Oberkümmering die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2470 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,95 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des April-Amtsblattes in der Zeit bis 05.05.2023. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich aller Anlagen kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
e r W e I terung der o rtsabrundungssatzung
nI eder K ümmer I ng;
hier: Erneute Beteiligung nach §13
i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB
Planentwurf
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nördlich von Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Änderung des
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 23.03.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 30.05.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Niederkümmering zu erweitern.


Die Ortsabrundungssatzung soll im Norden hin Richtung Inneröd rechtsseitig erweitert werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstücke Flur-Nrn. 1403 Gemarkung Oberdiendorf mit einer Teilfläche.
Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 13.03.2023 mit den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und beschloss die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung. Wesentliche Änderungen sind die Eingrünung, die Ausgleichsflächen sowie minimale Änderungen der textlichen Festsetzungen.
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Umweltbezogene Belange liegen vor zu:
— Ortsrandeingrünung, Ausgleichsflächen
— Niederschlagswasser
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist wegen der Anpassung der Planung erneut auszulegen und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Nach § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Außerdem wird die Dauer der Auslegung angemessen verkürzt. Die Grundzüge der Planung sind insoweit nicht berührt.

Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 13 Abs. 2, § 4a Abs. 3 BauGB ab 12.04.2023 bis 28.04.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung schriftlich geltend gemacht werden.
Zusätzlich werden die Verfahrensunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg, www.hauzenberg.de, im Bereich „Planen und Bauen, Bauleitplanung“ zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 23.03.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
h aushaltssatzung des s chul V erbandes
h auzenberg
( l and K re I s p assau)
F ür das h aushaltsjahr
2023
Aufgrund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.791.970 € und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.864.800 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.233.800 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.284.585 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 395 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 3.252,11 € festgesetzt.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hauzenberg, 20.03.2023 SCHULVERBAND HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
II.
Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 09.03.2023, Gz: 944, die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.V. m. Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.233.800 € genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß Art. 24 KommZG i.V. m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird.
Hauzenberg, 20.03.2023
SCHULVERBAND HAUZENBERG
Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
s atzung
über d I e erhebung V on hallenbenutzungsgebühren ( t urnhallengebühren) V om 15.01.2023
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Satzung:
§ 1 g eltungsbere I ch Diese Satzung regelt die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren für die Grundschulturnhallen im Eigentum der Stadt Hauzenberg. Grundschulturnhallen der Stadt Hauzenberg sind die Turnhallen der Grundschulen Hauzenberg, Germannsdorf und Haag.
§ 2 Kosten F re I e n utzung
Die Benutzung der Turnhallen im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres ist kostenfrei.
§ 3 b enutzungsgebühr
1. Im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. wird eine Benutzungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro 45 Minuten erhoben.
2. Mit der Benutzungsgebühr sind alle Betriebskosten abgegolten.
3. Die Benutzungsgebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).
4. Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sowie für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Markierungen oder Einrichtungen sind von den
Benutzern zu tragen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Die Benutzungsgebühr unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Sollte seitens der Stadt Hauzenberg oder der Finanzbehörde festgestellt werden, dass die Benutzungsgebühr umsatzsteuerrelevant ist, ist die Stadt Hauzenberg berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer auch nachträglich zu erheben.
§ 4 e ntstehung und F Ä ll I g K e I t der b enutzungsgebühr
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme in den Belegungsplan und ist zu zahlen, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit eine schriftliche Absage bei der Stadt Hauzenberg eingeht.
2. Die Gebührenschuld wird im zweiten Quartal eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum (01.10.-31.03.) abgerechnet.
§ 5 In K ra F ttreten
Diese Satzung über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren (Turnhallengebührensatzung) tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauzenberg, den 15.01.2023 STADT HAUZENBERG Gudrun Donaubauer, 1.Bürgermeisterin
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informationen
aus dem sitzun G sdienst
s tadtrat, sI tzung V om 13.02.2023
Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Raßreuth –einstimmig beschlossen
Die Freiwillige Feuerwehr Raßreuth wählte am 15.01.2023 Herrn Stefan Deiner zum Feuerwehrkommandanten, sowie Herrn Rainer Anetzberger zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz bestätigt der Stadtrat die Ernennung der Gewählten. Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 102 (Hemerau-West); Billigung und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen
Der Stadtrat hatte bereits im Jahr 2014 beschlossen, für eine bauliche Entwicklung in Hemerau den Flächennutzungsplan zu ändern und eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Erst nach langwierigen Verhandlungen konnte ein bestehender Weiher auf dem Grundstück Flur-Nr. 1101 Gemarkung
Wotzdorf nahe Hemerau nun als notwendiger Löschwasserteich dinglich gesichert werden. Vor Weiterführung dieses Verfahrens sollten insbesondere die lärmtechnische Bewertung und die Erfüllung der abwassertechnischen Voraussetzungen (insbesondere die Regenwasserableitungen), geklärt werden. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, sobald die genannten Voraussetzungen vorliegen.
Wegenutzungen und Entschädigung für die Verlegung von Energieleitungen in öffentlichen Flächen außerhalb des Konzessionsrechts –einstimmig beschlossen
Mit der Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sind zwangsläufig auch Anbindungen an geeignete Einspeisepunkte notwendig. Für die Verlegung der Leitungen bieten sich die öffentlichen Straßengrundstücke an. Der Bayerische Gemeindetag hat kürzlich mit verschiede-
nen Projektträgern einen Vorschlag für die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen für den Bau und Betrieb eines Kabelsystems aus Strom- und Kommunikationskabel erarbeitet. Die Entschädigung soll sich grundsätzlich an den Nettoerlösen aus der Einspeisung und den benutzten Straßenlängen und -querungen orientieren. Der Stadtrat beschloss eine Entschädigungsregelung auf Basis der Vorschläge des Bayerischen Gemeindetages als Ausgleich für die Aufgrabung und Beeinträchtigung der Verkehrswege als auch für die Durchleitung von Energie auf städtischen Flächen. Beschaffung eines Kleintraktors mit Anbaugeräten; Durchführung –einstimmig beschlossen
Für den Bauhof steht die Anschaffung eines Kleintraktors an. Der jetzige Kleintraktor „John Deere“, BJ 2010 ist sehr reparaturanfällig, eine vollständige Instandsetzung ist unwirtschaftlich. Es wurde vorgeschlagen, das Fahrzeug mit Pflug und Anbaugeräte auszustatten, damit ein möglichst ganzjähriger Einsatz erreichbar ist. Mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 211.500 € ist zu rechnen. Eine Förderung für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) ist möglich. Die Beschaffung eines Kleintraktors mit Kommunalausstattung, eines Auslegers mit Schlegelmähkopf und Heckenschneider, eines Vario-Schneeräumschildes sowie eines Kipptransporters wurde, vorbehaltlich der Gewährung von staatlichen Zuwendungen, beschlossen.
s chul V erband, sI tzung V om 15.02.2023
Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2022 – einstimmig beschlossen
Heizkosten; Deckungsbeschluss – Mittelbereitstellung von 13.100 € auf Grund gestiegener Energiepreise Sanierung Sportmittelschule KIP-S – WCTrakt; Deckungsbeschluss – Mittelbereitstellung von 12.220 € auf Grund höherer Baukosten
Beide Haushaltsstellen wurden durch Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA 1 – Vergaben –einstimmig beschlossen
Für die beschlossene Generalsanierung der Mittelschule Hauzenberg wurden verschiedene Ausschreibungen durchgeführt. Die Vergabe erfolgte jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter.
Zimmererarbeiten - Fa. Haidl Holzbau GmbH aus Röhrnbach, Angebotssumme in Höhe von 190.796,15 €
Gerüstbauarbeiten – Fa. Matthias Bauer GmbH aus Hauzenberg, Angebotssumme in Höhe von 22.187,32 €.
Spenglerarbeiten – Fa. Hans Wagner aus Hauzenberg, Angebotssumme in Höhe von 36.705,56 €
Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 des Schulverbandes Hauzenberg – einstimmig beschlossen
Der Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Schulverbandes Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Gesamtvolumen von 5.656.770 €, die Genehmigung des Stellenplanes des Schulverbandes Hauzenberg sowie der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 und die Finanzplanjahre bis 2026 wurde beschlossen.
h aupt- und F I nanzausschuss, sI tzung V om 15.02.2023
Beratung des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2023 – einstimmig beschlossen
Von der Verwaltung wurde ein Entwurf des Vermögenshaushaltes 2023 ausgearbeitet. Der Vermögenshaushalt beträgt gesamt ca. 19,486 Mio. €, das Investitionsvolumen rund 18,963 Mio. €. Zudem wurden die wichtigsten Einnahmen- und Ausgaben des VMH, der Stand der Rücklagen sowie der Schuldenstand in der Sitzung erläutert. Die Empfehlung an den Stadtrat, den Vermögenshaushalt 2023 in der überarbeiteten Form zu verabschieden, wurde beschlossen.
h aupt- und
Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTWs) –einstimmig beschlossen
Der Feuerwehrbedarfsplan sieht die Beschaffung von MTWs für die Feuerwehren FF Hauzenberg, FF Raßberg sowie die FF Windpassing vor. Die Kosten der einzelnen MTWs betragen je Feuerwehr etwa 85.000 €. Der Zuschuss des Freistaates Bayern beträgt aktuell 14.500,00 € je Fahrzeug. Es wurde beschlossen, die MTWs für die FF Hauzenberg, FF Raßberg und FF Windpassing auszuschreiben und entsprechende Zuschussanträge zu stellen. Die Stadt übernimmt einen Festbetrag von 19.500 € je Fahrzeug zuzüglich der anteiligen Kosten der Ausschreibung. Gewährung eines Zuschusses für das Bayerische Rote Kreuz – Zuschuss für die Ersatzbeschaffung des Katastrophenschutz-LkWs –einstimmig beschlossen
Das Bayerische Rote Kreuz, KV Passau, unterhält einen LKW für den Katastrophenschutz. Nachdem dieser bereits in die Jahre gekommen ist, ist eine Ersatzbeschaffung unumgänglich mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 300.000 €. Der Kreisverband Passau bittet schriftlich um eine Zuwendung zur Finanzierung. Die Schnelleinsatzlogistik, zu welcher der LKW gehört, ist in Hauzenberg beheimatet und würde unterstützend auch für andere Organisationen zum Einsatz kommen. Es wurde beschlossen, die Ersatzbeschaffung des Katastrophenschutz-LKWs des Bayerischen Roten Kreuzes, KV Passau, mit einem Betrag in Höhe von 10.000 EUR zu unterstützen.
Gewährung eines Zuschusses für die Siedlungsschützen Haag zum Neubau eines Schützenheims –Nachtrag; einstimmig beschlossen Den Siedlungsschützen Haag wurde im Jahr 2020 eine Zuschusszusage in Höhe von 29.724,15 € gewährt. Ausgangspunkt waren Neubaukosten inkl. berücksichtigungsfähiger Eigenleistungen von 254.991,49 € sowie Grunderwerbskosten von 42.250,00 €. Aufgrund der mittler -
weile eingetretenen, allgemeinen Kostensteigerungen sowie höherer Kosten an dem neuen Standort, werden die Baukosten auf nunmehr 347.426,29 € veranschlagt. Ein Grunderwerb ist nicht mehr notwendig. Die zuwendungsfähigen Eigenleistungen betragen 106.822,24 €. Es ergeben sie somit vorläufige Gesamtkosten von 454.248,53 €. Der Beschluss vom 25.05.2020 wird geändert. Entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Hauzenberg wurde beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten, somit neu 45.424,90 €, für den Neubau des Schützenhauses der Siedlungsschützen Haag e.V., zu gewähren.
s tadtrat, sI tzung V om 06.03.2023
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Raßberg; Durchführung –einstimmig beschlossen Durch die geplante Neuanschaffung eines zweiten Fahrzeuges im Jahr 2024, den fehlenden Räumlichkeiten für das zusätzliche Fahrzeug und der nicht mehr zeitgemäßen Unterbringung der Feuerwehr im bestehenden Gebäude ist ein An- und Umbau des Feuerwehrhauses erforderlich. Die gesamten Baukosten belaufen sich auf ca. 696.300 €. Für die Stellplätze ist mit Zuwendungen in Höhe von 127.000 € zu rechnen.
Die Durchführung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Raßberg wurde, vorbehaltlich der Gewährung staatlicher Zuwendungen, beschlossen.
Straßensanierung nach Sturm
„Kolle“; Vergabe 2023 (Teil 3) –einstimmig beschlossen
Im Jahr 2023 wird der dritte Teil der Sanierungsmaßnahme (inkl. Mitverlegen von Breitbandleerrohren) ausgeführt. Die Ausschreibung des dritten Teils erfolgte in 4 Abschnitten.
Abschnitt 1: Röhrendobl – Ruhmannsberg
Abschnitt 2: Steindobl – Kramersdorf
Abschnitt 3: Kaltrum – Hintertiessen
Abschnitt 4: Raßreuth - Geiersberg
Die Vergabe der Straßensanierung nach Sturm „Kolle“ erfolgt für die Abschnitte 1, 2 und 4, an die Fa. Karl Bachl, Hoch und Tiefbau GmbH & Co. KG, Röhrnbach, zu
einer Angebotssumme von insgesamt 1.947.747,69 €. Der Abschnitt 3 wurde an die Fa. Strabag AG, Regensburg, zu einer Angebotssumme von 263.853,87 € vergeben
Erneuerung der Wasserleitung in der Böhmerwaldstraße; Nachtragsangebot Deckenbau – einstimmig beschlossen
Derzeit wird die Maßnahme umgesetzt und die bauliche Ausführung verläuft planmäßig. Die Wasserleitung wurde in der Böhmerwaldstraße bereits zum Großteil verlegt. Für die Sanierung der drei angrenzenden Stichstraßen wurde ein Nachtragsangebot seitens der Fa. Karl Bachl erstellt. Die Kosten entsprechen dem aktuellen Preisniveau. Es wurde beschlossen, das Nachtragsangebots in Höhe von 136.161,00 € der Fa. Karl Bachl Hoch und Tiefbau GmbH & Co.KG im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung in der Böhmerwaldstraße anzunehmen.
Deckenerneuerung Wastmühlstraße Richtung Wastlmühle; Änderung in Vollausbau mit Erweiterung der Planungsleistungen – einstimmig beschlossen
Das Sanierungskonzept „Deckenbau 2021–2024“ sieht die Asphaltsanierung der Wastlmühlstraße von „Edscha bis Wastlmühle“ vor. Die durchgeführte Baugrunduntersuchung ergab eine Asphaltstärke unter 10 cm bei 13 von 14 Kernbohrungen. Zudem ist kaum frostsicheres Material vorhanden. Auf Grund dieser Ergebnisse und der geringen Lebensdauer von 8 bis 10 Jahren bei einer einfachen Deckenerneuerung wird nun ein Vollausbau, bei einer Lebensdauer von ca. 20–25 Jahre, in Betracht gezogen. Bei geschätzten 1,3 Mio.€ Baukosten und einem möglichen Fördersatz von 75 % bei einem Vollausbau würde sich der Eigenanteil auf rund 325.000 € für die Stadt belaufen. Die Durchführung der Straßensanierung Wastlmühle im Vollausbau in Höhe von ca. 1.3 Mio.€ sowie die Erweiterung der Planungsleistungen von 35.800 € auf 93.000 € wurde vorbehaltlich der Gewährung staatlicher Zuwendungen beschlossen.
Dorferneuerung Haag – Bereich Pisling; Vergabe Tiefbauarbeiten –einstimmig beschlossen
Im Rahmen der Dorferneuerung Haag wird der Ortsteil Pisling neugestaltet. Die Tiefbauarbeiten (Wasserversorgung), sowie die Deckensanierung (Pisling-Petzenberg) wurden in Zuge der Dorferneuerung Haag mit ausgeschrieben. Es lagen drei form- und fristgerechte Angebote vor. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Karl Bachl GmbH & Co.KG, Röhrnbach mit einer Angebotssumme von 560.709,61 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter.
b auausschuss, sI tzung V om 13.03.2023
Aufstellung der Ortsabrundungssatzung Hemerau-West; Abwägung und erneute Beteiligung – einstimmig beschlossen
Im Verfahren zur Beteiligung für die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung gingen verschiedene Hinweise, Bedenken und Einwendungen ein, die Seitens der Verwaltung sorgfältig geprüft wurden. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss nach Anpassung der Planung die erneute Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachstellen.
Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering; Abwägung und erneute Beteiligung – einstimmig beschlossen
Die Ortsabrundungssatzung soll nördlich Richtung Inneröd rechtsseitig erweitert werden. Dadurch wird Baurecht auf einer Teilfläche geschaffen. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen gingen diverse Hinweise, Anregungen und Einwendungen ein, die seitens der Verwaltung abgewogen wurden. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen.
Änderung des Bebauungsplanes
„Fritz-Weidinger-Straße/Hopfgartenweg“ Deckblatt Nr. 9; Abwägung und Satzungsbeschluss –Abstimmung 12:1
Mit der Änderung des Bebauungsplanes
„Fritz-Weidinger-Straße/Hopfgartenweg“ sollen für einen Teilbereich Festsetzungen zur Nachverdichtung geändert werden. Wesentliche Änderungen sind Vergrößerung der Baufelder, Festlegung größerer Wandhöhen mit drei zulässigen Geschossen, Anpassung von Dachformen und Festlegung der Zulässigkeit von Stellplätzen. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wurde zugestimmt und das Deckblatt Nr. 9 als Satzung beschlossen.
Wasserversorgung Hauzenberg – OT Ruhmannsdorf; Nachtrag zur Entsorgung des Aushubs – einstimmig beschlossen
Da der angefallene Aushub des Wasserleitungsbaus Ruhmannsdorf auf Grund Z1.2 haltigen Materials für einen Einbau nicht geeignet war, wurde der zwischenzeitlich gelagerte Aushub durch die Fa. Wundsam Bau entsorgt. Gestiegene Entsorgungskosten sowie zu niedrig angesetzte spezifische Gewichte ergaben bei der endgültigen Abrechnung für insgesamt 5.009,17 t angefallenen Aushub Mehrkosten von 91.040,82 €. Der Nachtrag wurde beschlossen.
Umbau des Sandplatzes in eine Rasen-/Bolzplatz am Sportgelände SV Haag; Vergabe – einstimmig beschlossen
Der SV Haag beantragt den Umbau des Sandplatzes in einen Rasentrainingsplatz. Im Gegenzug stellt der SV Haag die notwendige Fläche für den Neubau des Schützenheims für die Siedlungsschützen Haag zur Verfügung. Der neu zu schaffende Rasenplatz kann dann zusätzlich als Bolzplatz für die Haager Kinder und Jugendlichen sowie als Sportgelände für die Grundschule genutzt werden. Der Umbau des Sandplatzes in einen Trainingsplatz mit Rasen mit voraussichtlichen Umbaukosten in Höhe von 58.500 EUR wurde beschlossen. Bauherr ist der SV Haag, die Kosten übernimmt die Stadt Hauzenberg.
a ntrags F r I sten
F ür sI tzungen
— Am 04.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 17. April
— Am 12.04. für die Sitzung des Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschusses am 25. April
— Am 19.04. für die Sitzung des Stadtrates am 02. Mai
— Am 02.05. für die Sitzung des Bauausschusses am 15. Mai
n eu au F unserer Internetse I te – V I rtueller r undgang durch das r athaus
Seit dem 01.03.2023 wird auf der Internetseite der Stadt Hauzenberg ein virtueller Rundgang durch das Rathaus angeboten. Mit der visuellen 360°Grad-Tour erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte einen Einblick in unser Rathaus. Das Angebot des virtuellen Rundgangs steht Rund um die Uhr zur Verfügung. Die Entdeckungstour durch das gesamte Gebäude ist für jeden Nutzer über gängige Internetbrowser aufrufbar. Die Nutzenden profitieren von einem modernen und innovativen Informationsarrangement mit hochauflösenden Fotos. Die User können sich frei im virtuellen Rathaus bewegen und vorab schon die richtigen Sachgebiete einschließlich Kontaktdaten für ihre Anliegen finden. Mit einer umfangreichen Suchfunktion werden Sie schnell vor die virtuelle Tür des jeweiligen Mitarbeiters geführt.

Haupteingang
Mit dem virtuellen Rundgang wird unser digitaler Servicebereich nun erneut erweitert. Bereits seit 2021 bietet die Stadt Hauzenberg das virtuelle Bürgerbüro an.
Hier können Termine via Online-/Videokonferenz genutzt werden um verschiedenste Anliegen zu diskutieren und Vorgänge zu bearbeiten. Zudem gibt es das Bürger-Service-Portal mit der Möglichkeit diverse Dienste online zu erfassen mit direkter Weiterleitung an das Bürgerbüro. Sie sind neugierig geworden? Dann klicken Sie doch rein unter www.hauzenberg.de unter „Rathaus & Bürgerservice | Rathaus Hauzenberg“ und erkunden Sie unser neues Angebot des virtuellen Rundgangs.
n euer b auho F le I ter und s tell V ertreter
bI tte geben sI e a us K un F t:
„ mIK rozensus 2023“
startet I n b ayern
60 000 Haushalte werden befragt Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.

von Informations- und Kommunikations-technologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.
Der städtische Bauhof Hauzenberg hat mit Thomas Schmöller nun offiziell einen neuen Leiter. Herr Schmöller war in der Vergangenheit bereits stellvertretender Bauhofleiter und übernahm die Leitung des Bauhofs seit September 2022 kommissarisch. Mit Thomas Schmöller hat die Stadt Hauzenberg einen qualifizierten und engagierten Bauhofleiter gefunden, der sich in das umfangreiche Aufgabenfeld des Bauhofleiters bereits sehr gut eingearbeitet hat. Auch die Position des Stellvertreters im Bauhof wurde mit Stephan Zoidl neu besetzt. Her Zoidl hat sich in den vergangenen Monaten ebenfalls sehr gut in die neue Rolle eingearbeitet. Mit Nico Peschl und Thomas Neustifter gab es zudem zwei Neueinstellungen im Bauhof. Die Mannschaft um den neuen Bauhofleiter Thomas Schmöller ist damit wieder bestens für die künftigen Aufgaben aufgestellt und gerüstet.
Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwie-genden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.
Fürth. Im Jahr 2023 findet im Freistaat – wie im gesamten Bundesgebiet –wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung
60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshil-fen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https:// www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_ bevoelkerung/mikrozensus/index.html
j ahresprogrammhe F t
Auch 2023 bietet der Kreisjugendring Passau wieder ein buntes Jahresprogramm. Mit dabei sind altbekannte aber auch neue Veranstaltungen.
Ein Blick in das Heft lohnt sich nicht nur für Kinder, denn auch für Jugendliche ist einiges dabei! Die ersten Veranstaltungen finden bereits in den Osterferien statt. Bei „Einer Reise ins Glück“ können sich die Jugendlichen bei einem Camp mit den Themen Klimaschutz, Müllvermeidung, Ernährung auseinandersetzen. Hier wird sich selbst versorgt, vieles ausprobiert, selbst gemacht und der Spaß kommt dabei nicht zu kurz! In der zweiten Osterferienwoche geht es nach Leipzig. Im Gepäck sind bereits spannende Ausflugsziele, die aber letztendlich die Gruppe individuelle zusammenstellen darf. Natürlich bleibt auch noch freie Zeit um die Stadt auf eigene Faust zu erkunden.

Das neue Jahresprogramm des Kreisjugendrings ist ab sofort online unter www.kjr-passau.de abrufbar und liegt demnächst in gedruckter Form unter anderem im Rathaus aus. Zudem werden an alle Schüler und Schülerinnen der Grundschule im Landkreis Passau die Programmhefte verteilt. Anmeldungen sind ab sofort möglich!

d as K jr - t eam sucht Verst Ä r K ung!
Jedes Jahr unterstützen etwa 25 junge Menschen den Kreisjugendring mit großem Engagement bei der Durchführung von Freizeitmaßnahmen, der Ökomobiltour und beim Demokratiemobil. Ohne diese Unterstützung wäre die Vielfalt der Angebote nicht möglich.
Nicht nur für den KJR ist die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen ein großer Gewinn, auch die jungen Menschen selbst profitieren von ihrem Engagement. Es wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich sozial zu engagieren, Verantwortung zu übernehmen, sich und etwas auszuprobieren und dabei wichtige Erfahrungen zu machen. Sie erwerben und trainieren soziale, organisatorische Kompetenzen und weitere Softskills. Sie wachsen und reifen in ihrer Persönlichkeit.
Um bei den verschiedenen Angeboten des KJR als Betreuer:in mit an Bord sein zu können, ist die Teilnahme an der Schulung Voraussetzung.
Die alljährliche Betreuer:innenschulung für junge Menschen ab 16 Jahren findet dieses Jahr am ersten Mai Wochenende 05.-07.05 im Jugendzeltdorf am Rannasee statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind ab sofort möglich!
Für Essen und Trinken ist gesorgt und auch einen Busshuttle wird es geben. Interesse? Mehr Infos auf www.kjr-passau.de oder auf Instagram @laura_kjrpassau
Wann: 13.05.23
(ca. 09:30 Uhr – 22:00 Uhr)
Alter: 14 – 27 Jahre
Preis: Kostenlos
Ort: Gasthaus Fuchs, Haarbach
Kre I smus IK schule: Konzert der zW e I gstelle h auzenberg
Hauzenberg. Die Zweigstelle Hauzenberg der Kreismusikschule veranstaltet am Freitag, 28. April 2023, um 19.00 Uhr
ein öffentliches Zweigstellenkonzert in der Adalbert Stifter Halle Hauzenberg (Eckmühl-str.22)w.
Schüler aus Basisfächern und mehreren Instrumentalklassen stellen Werke aus unterschiedlichen Epochen vor. Zweigstellenleiterin Karin Siegmann lädt die Bevölkerung herzlich dazu ein. Der Eintritt ist frei. Spenden zu Gunsten der Kreismusikschule sind willkommen. (Förderung durch den Freistaat Bayern)
u mden Kbarcamp

Bei Fragen können Sie sich bei Laura Fischl unter: laura.fischl@kjr-passau.de oder 0151 28188238 melden.
Ein ganz neues Format probiert der Kreisjugendring 2023 aus. Am 13.05.23 wird es das erste Barcamp im Landkreis Passau geben. Mit einer „Bar“ hat das Ganze allerdings nichts zu tun. Was die Teilnehmenden erwartet, ist ein Tag voll gelebter Demokratie. Keine vorgefertigten Themen, sondern die Möglichkeit sich mit neuen Leuten auszutauschen, die vielleicht ähnliche Interesse haben und bei toller Atmosphäre zusammen „Zukunft zu gestalten“. Ein buntes Festival voller Ideen, Mitmachstationen und Musik. Einbringen können sich alle so wie sie möchten – alles kann, nichts muss!

p uppentheater
„Kasperl und d I e Feuer W ehr“

Sonntag, 23. April 2023 | 16.00 Uhr
Adalbert-Stifter-Halle Hauzenberg
Kartenvorverkauf Tourismusbüro
Hauzenberg, Tel. 08586/3030
Eintritt: € 4,00, Sitzplatznummerierung !
hauzenber G kurse a pril
14.04. Seife sieden
Fr, 17:00 - 20:00 Uhr, 1
17.04. Russisch Stufe A1.1., Otlitschno!, ab Lekt. 1
Mo, 19:00 - 20:30 Uhr, 10 x
18.04. Hatha-Yoga –Ganzheitlich Erleben
Di, 18:30 - 20:00 Uhr, 6 x
20.04. Rückenfit
Do, 17:30 - 18:30 Uhr, 10 x
20.04. Fit für den Alltag –Ganzkörperkräftigung mit Pilates
Do, 18:30 - 19:30 Uhr, 10 x
21.04. Make up – Grundkurs
Fr, 09:30 - 12:30 Uhr, 1
22.04. Waldbaden – die Kraft aus dem Wald
Sa, 09:00 - 11:00 Uhr, 1
24.04. Android-Smartphone Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
24.04. Computer Einsteigerkurs für Senioren
Mo, 13:30 - 15:45 Uhr, 5 x
24.04. Essen als Seelenpflaster Mo, 18:00 - 19:30 Uhr, 1 x
27.04. Filzwerkstatt: Nuno-Filzen
Do, 18:00 - 22:00 Uhr, 1 x 02.05. WhatsApp für Senioren
Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de
Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de


ao K
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 8.30 – 17.30 Uhr
b auho F j ahrdor F
Industriestraße 9
Telefon: 08586/3055
Telefax: 08586/30-155
Wasserwart: 0171/7374332
b ayer I sches r otes Kreuz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehö-
rige • Essen auf Rädern • Hausnotruf
• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse
jeden letzten Samstag im Monat
Florianstraße 5
Telefon: 08586/970-93
Mobil: 0176/10222044
b eratungs- und
b egegnungsterm I n der
b ayer. b l I nden- und
s ehbeh I ndertenbundes e.V.
Jeden letzten Samstag im Monat ab
14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Leitung: Egid Mühlberger
Telefon: 08584/638
b rennpun K t –
o FF ener j ugendtre FF
Pfarrstraße 3
Leitung: Jugendpflegerin
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle
Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
c ar I tas
Eckhofkeller 6
• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen
auf Rädern • Kranken-Pflegekurse
Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
f lÄ ndl I cher Fam I l I end I enst
dI özese p assau
Leitung Maria Eder Tel. 08592/1888
Mobil: 0160/4532412
h allenbad h auzenberg ( e c K mühlstr. 28)
Das Hallenbad ist geöffnet:
Di. + Fr.: 17:00 – 20:00 Uhr
Sa.: 14:00 – 17:00 Uhr

K F z- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
Kre I smus IK schule
Telefon: 08586/9 10 47
p ol I ze II nspe K t I on
Florianstraße 8
Telefon: 08586/96050
p ostagentur – F I l I ale h auzenberg
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr
Sa: 07:30 – 13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
r athaus h auzenberg
Marktplatz 10
Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
s tadtbüchere I h auzenberg
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Mo 16:00 – 18:30 Uhr
Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr
Sa 10:00 – 11:30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tü V- p rü F stelle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Telefon: 08586/91557
s te I nberg
Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
Wertsto FF ho F
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
Öffnungszeiten:
Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,
Sa: 09:00 – 14:00 Uhr
Wochenmar K t
Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr
Zentrum Hauzenberg
s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g esundhe I tsamt p assau –s oz I aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841
V dK- s prechstunde
Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
b KK z F + p artner
Tel. 0851/213733-2010
Fax 0851/213733-222010
b eratung F ür Waldbes I tzer
Telefon: 08586/3090
Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail:
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
b eratungsstelle der l ebensh I l F e p assau F ür m enschen m I t
b eh I nderung e.V.
Telefon: 08 51/949 94-710
s prechtag des s en I orenbe I rat Sprechstunde immer am 1. Dienstag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr
04. April: Gabi Skiba-Mautschke, Tel. 1457
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