an alle Haushalte
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg
210 / 01+02.23
§ Schurm, Granat & Partner mbB Steuerberater Dr.-Schindler-Straße 9 | 94107 Untergriesbach | +49 (0) 85 93 9001-0
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Andrea Bauer
Künstliche Intelligenz
Es war der 10. Februar 1996 als zum ersten Mal ein Computer den Menschen im Schachspiel besiegt. Schachweltmeister Garri Kasparov verliert eine Partie gegen die von IBM entwickelte Computersoftware „Deep Blue“. Noch kann er den Gesamtsieg davon tragen, schon ein Jahr später aber verliert er das gesamte Spiel gegen die Software. Während „Deep Blue“ relativ naiv nur mit geballter Rechenleistung von bis zu 200 Millionen möglichen Zügen/pro Sekunde punktete, lernen moderne intelligente Schachprogramme ständig hinzu und lassen dem Menschen im Spiel längst keine Chance mehr. War der „Deep Blue“-Sieg vor über 25 Jahren noch ein mediales Großereignis, nehmen wir die dynamische Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz heute kaum noch wahr, steuern über Sprache Geräte und entsperren unsere Smartphones per FaceID wie selbstverständlich. Dabei könnte 2023 das Jahr der Künstlichen Intelligenz werden. In den vergangenen Monaten ist der Hype um KI geradezu explodiert. Das Internet wird mit bunten, künstlich generierten Bildern geflutet (Dall-E) und eine Software namens Chat GPT produziert verblüffend menschliche Texte. Hinter all dem steckt die amerikanische Firma „Open AI“ von Sam Altman (Hauptsponsor: Microsoft).
Nachdem einige amerikanische Nachrichtenmagazine schon Berichte und Recherchen von dieser Software schreiben lassen, hat mich das auch für unsere ui interessiert und ich habe Chat GPT gebeten, ein Editorial für die Heimatzeitung zu schreiben. Nach einer knappen Minute war die Antwort auf dem Rechner – ich hätte für die Ausformulierung sicher Stunden gebraucht. Das Ergebnis ist beeindruckend, insofern aber auch beängstigend: In einer Welt, die sich immer schneller verändert, ist es wichtig, dass wir uns mit unseren Wurzeln und unserer Heimat verbunden fühlen. Eine Heimatzeitung kann dazu beitragen, indem sie uns über die Neuigkeiten und Ereignisse in unserer Gemeinde informiert und uns ermöglicht, uns mit unseren Nachbarn und Freunden zu verbinden.
Die Berichterstattung einer Heimatzeitung kann uns helfen, die Geschichte und Kultur unserer Region besser zu verstehen und uns daran erinnern, welche Dinge uns wirklich wichtig sind.
Es kann uns auch dabei helfen, uns über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in unserer Gemeinde informiert zu halten und uns die Möglichkeit geben, unsere Meinungen und Ansichten zu teilen.
Eine Heimatzeitung kann uns auch helfen, unsere Gemeinde zu stärken, indem sie uns über lokale Geschäfte, Dienstleistungen und Veranstaltungen informiert und uns ermöglicht, uns aktiv in unserer Gemeinde zu engagieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Heimatzeitung mehr ist als nur eine Sammlung von Nachrichten und Artikeln. Es ist ein Spiegelbild unserer Gemeinde und unserer Region und trägt dazu bei, unsere Identität und unsere Kultur zu bewahren. Es ist daher wichtig, dass wir uns aktiv dafür engagieren, unsere Heimatzeitung zu unterstützen und zu fördern, damit sie weiterhin eine wichtige Rolle in unserer Gemeinde spielen kann.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Heimatzeitung weiterhin eine starke und lebendige Stimme in unserer Gemeinde bleibt.
Inhaltlich kann ich dem KI-Heimatzeitung-Editorial nichts hinzuzufügen. Eine eigene Formulierung wäre sicher etwas persönlicher, näher an der realen Heimat, aber die Einschätzung zum Editorial-Ende finde ich genial. Überhaupt, je allgemeiner die Themenstellung, desto besser und umfassender sind die künstlichen Antworten. Da kommt was auf uns zu. Und, weil die Software angeblich auch witzig sein kann, noch ein Chat-GPT-Witz über Redakteure, also über uns mühsam Recherchierende + Schreibende:
Warum sind Redakteure immer so gut im Schreiben?
Weil sie ständig daran arbeiten, ihre Fehler zu korrigieren!
Frech is a nu diese KI !
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)
text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) anzeigen Sabrina Nader Telefon (Mobil) 0171 8129495 werbung@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 07. März 2023
anzeigenannahmeschluss 24. Februar 2023
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ui | Editorial von
& Chat GPT
Manfred Sommer
KI
Museen & Ausstellungen
gr A nitzentrum h A uzenberg Steinwelten Januar bis April täglich von 10:00 – 16:00 Uhr Einlass bis 15:00 Uhr Mehr Informationen unter www.granitzentrum.de Granitzentrum Hauzenberg • Hauzenberg
Sport, Fitness & Gesundheit
st A dt h A uzenberg Mittwochs-Wanderer jeden Mittwoch | 13:00 Uhr Gemeinsames Wandern auf Rundwegen rund um Hauzenberg bei jedem Wetter. Dazu sind Jedermann/-frau und Urlaubsgäste herzlich eingeladen. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Information unter Tel. 08586/3153 Bürgerpark • Pinocchio-Turm
W A nderfreunde hA uzenberg
Freitagswanderungen jeden Freitag | 14:00 Uhr Wanderungen rund um Hauzenberg. Information bei Josef Kronawitter, Tel. 0152/52133431 Bürgerpark • Hauzenberg
Vereine
Altenclub Handarbeitsgruppe Di. 24.01.23 | 14:00 Uhr Di. 14.02.23 | 14:00 Uhr Di. 28.02.23 | 14:00 Uhr
Leitung: Rita Lang und Elke Wimmer Pfarrsaal St. Vitus • Hauzenberg
Tanz mit, bleib fit – Seniorentanz Di. 24.01.23 | 14:30 + 16:30 Uhr Di. 07.02.23 | 14:30 + 16:30 Uhr Di. 28.02.23 | 14:30 + 16:30 Uhr Leitung: Irmgard Watzinger, in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule, Unkostenbetrag 3,00 € Pfarrsaal St. Vitus • Hauzenberg
Film: „Schöner Landkreis Passau“ Di. 31.01.23 | 14:00 Uhr mit Seniorenbeauftragter Gerlinde Kaupa, Kaffee & Kuchen
Pfarrsaal St. Vitus • Hauzenberg
Faschingsball
Di. 14.02.23 | 14:00 Uhr mit Musik „Zu Zwoat“ Gasthof Stemplinger Hansl • Hauzenberg
Joh A nnisstiftung
Vereinsabende der Johannisstiftung jeweils donnerstags, 18:00 Uhr 26.01.23 Intermezzo 02.02.23 Kais Bistro 09.02.23 Gasthaus Gottinger 16.02.23 Gasthaus Falkner 23.02.23 Gasthaus Grüblmühle 02.03.23 Gasthaus Nauert
Veranstaltungen
t r A chtenverein d ' f reudenseer kostenlose Tanzkurse So. 29.01.23 | So. 05.02.23 So. 12.05.23 | jeweils um 15.00 Uhr Anmeldung ist nicht erforderlich Trachtensaal Raßreuth
Starkbierzeit
Kn A ppen KA pelle Kropfmühl Starkbierfest
Fr. 03.03.23 | Sa. 04.03.23 Fr. 10.03.23 | Sa. 11.03.23 jeweils um 19:00 Uhr Zechensaal • Kropfmühl
4 ui | Veranstaltungen
Fa s 2023ching
kab Haag Bunte Abende
Sa. 21.01.23 | Sa. 28.01.23
Fr. 03.02.23 | Sa. 11.02.23 Sa. 18.02.23 | Mo. 20.02.23 jeweils um 19:30 Uhr
Bunter Nachmittag
So. 05.02.23 | 13:30 Uhr
Gasthof Waldbauer • Haag
Eintrittskarten zu den Terminen unter www.kab-haag.de
Fr. 17.02.23 | 16:00 Uhr mit der Kindergarde Germannsdorf
Gasthof Höfler • Germannsdorf
Pemperlzug Haag
Fr. 17.02.23 | 16:00 Uhr anschl. ab 17:00 Teeniegardetreffen und Stadlparty
Gasthof Waldbauer • Haag
Faschingszug Hauzenberg
Di. 21.02.23 | 14:00 Uhr Innenstadt Hauzenberg
Faschingszug Germannsdorf
Di. 21.02.23 | 16:00 Uhr Germannsdorf
Faschingsumzüge Kinderfasching Faschingsbälle
DJK Eintracht Oberkümmering Sa. 04.02.23 | 20:00 Uhr Gasthof Ritzer • Oberkümmering
Bauernball
Trachtenverein D'Freudenseer Sa. 18.02.23 | 20:00 Uhr Trachtensaal Raßreuth
Rosenmontagsball
Here I nspaz I ert!
Empfangstheke im Rathaus verbessert die Willkommenskultur
Faschingsgilde Germannsdorf Sa. 20.02.23 | 20:00 Uhr
Gasthof Höfler • Germannsdorf
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Februar
Deutscher Meister Lukas Stockmayer
Aushängeschild für den Schießsport in der Region
Text und Fotos: Reinhold Korbl
Der Schützensport ist keinesfalls altbacken oder unmo dern geworden, er hat auch in der heutigen Zeit nach wie vor seine Daseinsberechtigung. Es handelt sich um einen Breitensport, der von fast allen, insbesondere auch gehandicapten Menschen ausgeübt werden kann.
Im „Sportschützengau Unterer Wald“ also im Gebiet zwischen Hauzenberg, Breitenberg Untergriesbach und Wegscheid gibt es insgesamt 24 Vereine, die sich aktiv am Geschehen beteiligen. 1. Gauschützenmeisterin Evi Oberneder weiß, dass derzeit 1953 Schützinnen und Schützen im Verband gemeldet sind. Diese Zahl ist relativ stabil, zu Hochzeiten vor Corona wurde freilich die 2000er Marke überschritten. Nach wie vor können viele Kinder und Jugendliche für diese Sportart und die damit verbundenen Herausforderungen gewonnen werden. Spielerisch mit Lichtgewehr können schon Kinder erste Vereins-Erfahrungen sammeln. Sportliche und spielerische Aktivitäten werden von den Vereinen aufwendig organisiert und angeboten, um mit anderen Freizeitaktivitäten konkurrieren zu können. Wollte man den Schießsport und die bestehenden Möglichkeiten umfassend darstellen, würde das eine komplette ui Sonderausgabe füllen.
Gesellschaft, Kameradschaft und vor allen Dingen auch Teamgeist, Leidenschaft und Ehrgeiz sind Elemente, die den Schießsport prägen und dessen Reiz ausmachen.
Lukas Stockmayer aus Oberholz, ein sympathischer junger Mann, der Anfang Januar das 18. Lebensjahr vollendete, hat eine steile sportliche Karriere hingelegt, die jetzt mit einem Bayerischen und
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ui | Heimat & Sport
Mit Stolz präsentiert Lukas Stockmayer seine Medaillen u.a. als Deutscher Meister in der Disziplin Kleinkaliber-3-Positionen mit 571 Ringen und Bayerischer Meister mit dem Luftgewehr mit 412,0 Ringen
einem Deutschen Meistertitel gekrönt wurde. Schon mit 11 Jahren hatte der Leistungssportler, damals von Otto Eckert trainiert, an seinem ersten Wettkampf teilgenommen.
Er hat sich auf die Waffengattungen Luftgewehr und Kleinkaliber spezialisiert und nimmt damit u. a. an den Disziplinen „Stehend“ und „3-Positionen“, also stehend, kniend und liegend teil. Es ist die Jagd nach dem letzten zehntel Millimeter zum Zentrum der Scheibe, die es bei einer sehr großen Leistungsdichte aller Wettkampfschützen heutzutage sehr schwierig macht, im vorderen Feld mithalten zu können. Eine gute Ausrüstung alleine ist noch kein Garant für gute Ergebnisse. Der junge Sportler steht mehrmals in der Woche an den Schießständen in Oberdiendorf, Kropfmühl und Winzer und trainiert die verschiedenen Disziplinen aktuell unter Anleitung des Bezirkstrainers Markus Waschlinger. Er ist Mitglied beim Sternschützen Oberdiendorf e.V., dem Schützen- und Jägerverein Kropfmühl e.V., wo es Kleinkaliberstände gibt. Hinzu kommt noch die Mitgliedschaft im Gauverein, worauf 1. Gauschützenmeisterin Evi Oberneder besonders stolz ist. Hier erfahren vor allen Dingen junge Nachwuchstalente die notwendige
Förderung und Unterstützung durch erfahrene Trainerinnen und Trainer, wie etwa C-Leistungssporttrainerin Laura Oberneder.
Gerade bei jungen Schützen müssen die Eltern die sportliche Neigung der Sprösslinge unterstützen. Ein modernes Pressluftgewehr (Luftgewehr) kostet schon einmal 3.000 €, hinzu kommen noch diverse Anbauteile, etwa eine Optimierung der Visierung, für etwa 500 €. Ergänzt wird die Ausrüstung mit einer aufwendigen Schießbekleidung, die bei der Multifunktions-Unterwäsche beginnt und über eine speziell ausgesteifte Jacke und Hose bis hin zu Schuhen mit flachen Sohlen und Handschuhen reicht, für zusammengerechnet etwa 1.600 €.
7 ui | Lukas Stockmayer
ui | Lukas Stockmayer
Amen, Alexander Aulinger
Von der Kämmerei der Stadt Zwiesel in den Altarraum der Hauzenberger Stadtpfarrkirche St. Vitus. Alexander Aulinger, der Nachfolger von Alfons Eiber, ist alles andere als ein typisch katholischer Priester. Es gab bei ihm auch kein klassisches Berufungserlebnis, er ist Feuerwehrpfarrer und er war mal Verwaltungsbeamter. Seit Jahresanfang ist er Chef des größten Pfarrverbandes in der Diözese Passau. Unser ui-Reporter und Ex-Oberministrant Andreas Windpassinger, der mit dem 46-Jährigen schon auf der Theaterbühne beim Starkbierfest in Haag stand, hat dem Geistlichen für unser Heimatmagazin „etwas andere“ Fragen gestellt. Von der Wiege bis zur Bahre – der in Regen geborene lebensbejahende Mann, der 2009 zum Priester geweiht wurde, begleitet die Menschen in freudigen und traurigen Momenten. Und wer ihn nicht in der Kirche antrifft, der trifft ihn auf Facebook, Instragram und Snapchat. Social Media ist dem digitalen Seelsorger kein Fremdwort. Kirche beginnt für Aulinger im Kleinen vor Ort. Ein Interview mit einem Notfallseelsorger und Kreisbrandmeister, der Gott und den Menschen nahe sein will, beim Spenden des Segens, aber auch beim Schafkopfen.
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Text & Interview: Andreas Windpassinger, Fotos: JoeMillsPhoto
Pfarrer Alexander Aulinger
Beruf oder Berufung? Gab es bei Ihnen ein „klassisches Berufungserlebnis“? Warum sind Sie Priester geworden, und warum sind Sie Verwaltungsbeamter (Erstberuf) geworden?
Ein klassisches Berufungserlebnis kann ich nicht festmachen. Ich war von klein auf in der Pfarrei als Ministrant und auch im Chor engagiert. Die „Kirche“ war Bestandteil meines Lebens. Bereits als Ministrant liebäugelte ich immer damit, Pfarrer zu werden. Nach dem Schulabschluss war ich mir nicht mehr so sicher, deshalb habe ich zunächst die Ausbildung zum Beamten gemacht. Doch irgendwie blieb tief in mir dieser Wunsch, Priester zu werden. Deshalb machte ich mich auf den Weg.
Was sagen Sie über Ihren Vorgänger, Alfons Eiber?
Als Prodekan hatte ich bereits in den letzten Jahren sehr eng mit Pfarrer Eiber zusammengearbeitet. Er arbeitet sehr gewissenhaft und das Wohl seiner Mitarbeiter und der Seelsorgegemeinschaft lag ihm immer am Herzen. Ich habe mit ihm sehr gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet und kann nun hier nahtlos weiterarbeiten. Für seinen Ruhestand wünsche ich ihm Gesundheit und viel Segen.
Was war einer der schönsten Momente, was war einer der traurigsten Momente in Ihrem bisherigen Wirken als Geistlicher?
Die schönsten Momente sind jene, in denen ich Menschen in freudigen Situationen begleiten kann (u. a. Taufe, Hochzeit), aber auch die Jugendarbeit bereitet mir sehr schöne Momente. Ebenso, wenn ich mit Senioren unterwegs bin und diese begleiten darf. Traurige Momente, die mir sehr zu Herzen gehen, sind die Überbringung von Todesnachrichten.
Was würden Sie als Ihre Stärken, was würden Sie als Ihre Schwächen sehen? Was bekommen die Hauzenberger mit dem Menschen und Christen Alexander Aulinger?
Meine Stärken würde ich in Organisation und Verwaltung sehen, aber auch in der Jugend- und Sakramenten-Pastoral. Meine Schwäche ist mein Perfektionismus und manchmal meine Ungeduld.
Was haben Sie im Vorfeld über die Hauzenberger gehört? Gab es vorher schon eine Verbindung zur Granitstadt bzw. zum Pfarrverband? Direkte Verbindungen weniger. Mich verbindet eine Freundschaft zu Pfarrer Josef Tiefenböck, der bis 2013 hier Pfarrer war. Aber in meiner freien Zeit war ich bereits am Staffelberg und anderen Orten, die zum Stadtgebiet gehören. In meiner Aufgabe als Bezirksfeuerwehrpfarrer und Kreisbrandmeister gab es bereits einige Verbindungen zu den Feuerwehren im Stadtgebiet.
Was ist Ihnen in der Seelsorge wichtig, welche Herangehensweise an die seelsorgerische Aufgabe haben Sie? Wichtig ist mir, dass sich jeder in unserer Pfarrei wohl fühlt und dort Heimat finden kann. Dass wir ein Umfeld in Hauzenberg haben, in der jeder Spiritualität leben und so Gott in seinem Leben erfahren kann. Dass die Menschen die Werthaltigkeit des Glaubens im Lebensalltag erfahren können.
Was ist Ihre Erwartungshaltung an die Ihnen anvertrauten Katholiken des Pfarrverbands? Das wir uns immer auf Augenhöhe und wertschätzend begegnen und ich für jegliche Hilfe und Anregung dankbar bin.
Wie begegnen Sie in Ihrer Rolle der schrumpfenden Bedeutung der katholischen Kirche mit Blick auf die Austrittszahlen? Wie treten Sie gegenüber kirchenkritischen Menschen auf, oder jenen, die sich von der Kirche abgewandt haben? Es braucht eine völlig neue Willkommenskultur. Sicher hat die Kirche aktuell kein gutes Image, aber es liegt an uns, dass wir, alle Haupt- und Ehrenamtlichen, ein Umfeld schaffen, in der auch kritische und abgewandte Menschen sehen, was wir anbieten und leisten und so sehen werden, dass Kirche anders ist, als das, was an Negativem in den Medien geschrieben wird. Ich bin überzeugt, dass Kirche im Kleinen vor Ort beginnt, und dass wir in Hauzenberg – so hoffe ich – für jeden und jede da sein können und dürfen. Leider wird das Gute, das über die Ortskirche passiert, nicht mehr gesehen. Ich würde mir
ui | Pfarrer Alexander Aulinger
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wünschen, dass auch die Möglichkeiten, das Tiefe, das wir als Glaubensgemeinschaft auch sind – Gottsucher – wieder mehr gesehen wird.
Was wird in Hauzenberg anders sein als in Kellberg, Thyrnau, Salzweg, Straßkirchen, also ihr bisheriger Wirkungskreis?
Zunächst ist Hauzenberg größer, mehr Katholiken, ein größeres Team, das wird sicher anders sein. Aber ich freue mich auf diese neue herausfordernde Aufgabe.
Vervollständigen Sie den Satz: Der Sinn des Lebens besteht für mich darin, … …für andere da zu sein und ihnen durch ein Leben aus dem Glauben heraus Hoffnungsquellen aufzeigen zu können.
Wo sind Sie anzutreffen, wenn Sie nicht gerade einen Gottesdienst zelebrieren? Wie, wann, wo erreichen Sie die Menschen?
Ich bin sehr viel unterwegs, in der Tat, aber auch „bei de Leid“. Zu erreichen bin ich natürlich über das Pfarrbüro. Ansonsten: Email, Facebook, Instagram, Snapchat, BeReal.
Welche Vorlieben, welche Hobbys, welche Freizeitbeschäftigung hat Alexander Aulinger als Privatperson?
Ich lese gern, Wellnessen, Bergwandern, aber auch ein gemütlicher Schafkopf oder mit Freunden etwas zu unternehmen ist mir sehr wichtig.
In welchem Moment Ihres bisherigen Lebens hat Ihnen der Glaube besonders geholfen? Gerade dann, wenn ich persönlich ein Tief hatte, aber auch dann, wenn ich Menschen in schwierigen Situationen begleiten durfte. Aber generell ist für mich mein Glaube ein Halt in allen Phasen meines Lebens, weil er mir Kraft, Hoffnung und Orientierung schenkt.
Verraten Sie uns einen Spruch, der Ihnen am Herzen liegt? Gott ist die Liebe – mein Primiz-Spruch und auch ein Lebensmotto. Ich will diese Liebe, die uns von ihm geschenkt wird, zu den Menschen tragen und leben.
Sie gelten als digital affin und sind in Social Media aktiv. Sehen Sie in der digitalen Kirche die Zukunft?
Sicher. Als Kirche müssen wir auch in diesem Bereich aktiv(er) werden. Wir müssen dort sein, wo die Menschen von heute sind. Mal schauen, was wir hier in Hauzenberg in den nächsten Jahren entwickeln können.
Was soll man in 10 oder 20 Jahren über die „Ära Aulinger“ als Hauzenberger Stadtpfarrer sagen können?
Dass es eine gute Zeit war, in der wir die Pfarrei bzw. den Pfarrverband gut durch diese schwierige Zeit der Kirche geführt haben und, so hoffe ich, in 20 Jahren die Gottesdienste noch besucht werden und wir kein Gotteshaus schließen mussten.
ui | Interview 11
Kreu
Haarwuchs im Gesicht
Stromspeicher (Kzw.)
je, für (lateinisch) Backmasse
lange, schmale Vertiefung
SchiffsFlugzeugbesatzung (engl.)
Lockspeise zum Tierfang
Tadel Dickhäuter, Rüsseltier
unbrauchbares Schiff
sich täuschen
Auszeichnung
zusätzlich, außerdem Hergabe für Geld Himmelsrichtung
tätig sein, arbeiten
sehr nahe und vertraut
Fluss zur Aller (Oberharz) kraftlos, erschöpft
griechischer Liebesgott
Abk.: elektronische Datenverarbeitung
Weltorganisation (Abk.)
Zugbegleiter
deutscher Dichter (Theodor)
Staat der Westindischen Inseln Grund, Ursache
Ausruf der Verwunderung
chem. Zeichen für Kupfer
Reizleiter im Körper
Drama von Ibsen
Vergeltung für eine Wohltat
Schallbecken aus Metall Gabe, Spende
Skatwort
Laubbaum, Ölbaumgewächs
Stadt in Norditalien landwirtschaftlicher Betrieb
Frau Jakobs im A. T.
Fußballmannschaft
altrömische Mondgötting
Musik: Tongeschlecht
in Richtung, nach
elektr. geladenes Teilchen
biblischer König
großer asiat. Singvogel, Star Rundfunkgerät Möbelstück
keine Bedeutung beimessen römischer Kaiser
schweiz.dt. Autor (Hermann)
Futterbehälter
KfzKennzeichen Neuss mit Paddeln gefahrenes Sportboot
Fischfanggerät
auch, überdies
Kraftstoffverbrauch Suzuki Swift Sport 1.4 BOOSTERJET HYBRID Sport (95 kW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,2 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,0 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,9 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,2 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 125 g/km.
Die Umstellung auf das neue WLTP-Messverfahren macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich.
Die Novellierung der Pkw-EnVKV ist bislang noch nicht erfolgt. Da NEFZ-Werte für dieses Fahrzeug nicht vorliegen, haben wir die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte als WLTP-Werte angegeben. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
1 Finanzierungsbeispiel für einen Suzuki Swift Sport 1.4 BOOSTERJ ETY HYBRID Sport auf Basis des Endpreises in Höhe von 24.350,00 Euro, Nettokreditbetrag 20.715,18 Euro, Gesamtkreditbetrag 23.335,62 Euro, Anzahlungsbetrag 750,00 Euro, effektiver Jahreszins 3,99 %; gebundener Sollzinssatz 3,92 % p.a.; 49 Monate Laufzeit; 48 Raten à 249,00 Euro; Schlussrate 11.383,62 Euro (ausgehend von 10.000 km jährliche Laufleistung; sonst Abweichungen möglich); Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Das Angebot entspricht dem Beispiel gem. PAngV. N.icht mit anderen SuzukiA ktionen kombinierbar.
Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Kronreuth 2 94051 Hauzenberg Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de
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Gewi
Ihr Preis
Zum Valentinstag am 14. Februar verschenken wir an Sie oder an Jemanden im Auftrag für Sie einen wunderschönen Blumenstrauß von Blumen Raab!
Gewinn er ung
Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Donnerstag, 09.02.2023 mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Einsend
Lösung Lösung Su do Rät Bayerwaldstr. 10 94051 Hauzenberg Tel. 08586 9792616 Di. – Sa.: 11.00 – 13.30 Uhr und 17.00 – 22.00 Uhr Montag und Sonntag Ruhetag 18. 14. 8. + Januar Februar Mittwoch Mittwoch ab 18:00 Uhr nur 21,90 € Rosenmontag + Faschingsdienstag (20. + 21.02.) geschlossen von Insalata, Antipasti, Pizza, Pasta, Garni, Pesce bis hin zum Dolci Italienisches Bu et Februar Valentinstag Verwöhnen Sie Ihre Liebste bei romantischem Kerzenschein 3 4 8 9 6 3 3 2 1 7 4 3 8 3 2 6 7 4 5 2 2 6 1 4 4 3 6
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Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher
Maxi, der Eisstock-Steuermann
Es war einer dieser sehr kalten, aber wunderbaren Wintertage, als sich Maxi und Bärtl zu einem Spaziergang verabredet hatten. „Lass uns doch eine Runde um den See drehen“ schlug Maxi seinem Freund vor, „vielleicht ist er zugefroren und wir können über das Eis laufen!“ „Au ja, er muss aber eine dicke, feste Eisschicht haben, die mich auch trägt – ich bin nicht der Leichteste!“ antwortete Bärtl lachend und klopfte dem kleinen Freund fröhlich auf die Schulter. Dann machten sich die beiden auf den Weg, über die verschneite Wiese, durch den winterlichen Wald, hinunter zum See. Eisig glänzte der zugefrorene See in der Wintersonne. Aber was war das? Mitten auf dem Eis hatte sich eine Gruppe von Menschen versammelt, die wie wild Holzstöcke in die Luft wirbelten, um sie dann über die Eisfläche zu schleudern. Befehle wie „do muast her! – ram den weg! – nimm d'Daubn mit!“ hallten bis ans Seeufer. „Was machen die da,
Bärtl?“, fragte der kleine Maulwurf verwundert seinen großen Freund. „Die Menschen nennen das Eisstockschießen, Maxi. Das ist, wenn es mal wieder richtig kalt und gefroren ist, bei den Menschen seit Generationen ein geselliger und beliebter Wintersport. Ich hab' übrigens auch so einen Eisstock und lass' ihn bei Gelegenheit gerne über die Eisfläche flitzen!“ „Echt? Darf ich das auch einmal ausprobieren?“ „Aber natürlich, gleich morgen früh nehmen wir den Eisstock mit zum See und dann lassen wir ihn sausen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob du den Eisstock überhaupt heben und bewegen kannst, das Gerät ist mächtig schwer, mein kleiner Freund.“ Papperlapapp – Bärtl unterschätzt wohl meine enormen Kräfte, dachte der Maulwurf, als beide zurück zu Barts Höhle schlenderten. Maxi war unheimlich stolz, so einen erfahrenen Eisstockbären zum Freund zu haben und konnte den nächsten Morgen kaum noch erwarten.
ui | Kinderseite
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
Bärtl hatte natürlich recht. Es war für Maxi unmöglich, dieses Monster an Eisstock auch nur einen Millimeter zu bewegen. Da half kein Ziehen und Zerren, kein Schieben und auch kein enttäuschtes zorniges Treten mit dem Fuß - der Eisstock war für Bärenkräfte gebaut und nicht für kleine Maulwürfe geeignet. Traurig hockte Maxi auf dem Eisstock, da hatte Bärtl eine Idee. „Hhmm … Maxi, was hältst Du davon, wenn Du mein Eisstock-Steuermann wirst?“ „Eisstock-Steuermann?“ „Ja, Eisstock-Steuermann – ich schieße den Stock und Du steuerst durch geschickte Gewichtsverlagerung punktgenau ins Ziel!“ Maxis Augen begannen abenteuerlustig zu funkeln und mit einem Satz sprang er vom Eisstock, packte seinen Freund an der Pfote, rief noch, „nimm den Eisstock!“ und dann rannten beide so schnell sie nur konnten runter zum gefrorenen See.
Dort angekommen, hüpfte Maxi wieder auf den Eisstock und klammerte sich am Stiel fest, während Bärtl das ganze Gefährt mit einem kräftigen Schwung mächtig in Fahrt setzte. Huiii … und schon sausten Maxi und der Eisstock über die Eisfläche auf das Ziel – einen Holzklotz, den die Menschen „Daube“ nennen – zu.
Bärtl war ein guter Eissport-Schütze und Maxi ein hervorragender Steuermann und so war es nicht verwunderlich, dass der Eisstock
genau sein Ziel, die Daube, traf. Das hölzerne Ziel war über die Nacht auf der Eisfläche aber so festgefroren, so unbeweglich und unverrückbar, dass Maxi durch den Aufprall in einem hohen Bogen in den Schneehaufen neben der Eisbahn geschleudert wurde und darin verschwand. Bärtl, der die Karambolage von der Abschussstelle aus beobachtet hatte, wollte gerade seinem kleinen Freund zu Hilfe eilen, da bewegte sich der Schneehaufen und ein fröhlich winkender Maxi krabbelte heraus. „Juuhuu – hier bin ich, das macht ja riesig Spaß Bärtl, das machen wir bitte gleich noch einmal, ja?“ Wäre der Stein, der Bärtl in diesem Augenblick vom Herzen fiel, ein echter gewesen, hätte er wohl die Eisfläche durchschlagen. Erleichtert winkte Bärtl zurück und rief lachend „schaut ja aus, als hättest Du jetzt auch eine Winter-Maulwurfhügel-Wohnung“ seinem kleinen Freund zu. Und dann machten beide, was gute Freunde halt so machen: Sie lachten und spielten miteinander. Bärtl war Eisstockschütze, Maxi Eisstock-Steuermann und weil die Daube nicht mehr festgefroren war, blieben jetzt unerwartete Flugmanöver aus und der wunderschöne Winter-Eis-Tag verging für die beiden in Windeseile. „Wie im Flug!“, korrigiert mich Maxi gerade lachend.
15 ui | Maxi Scher
Hauzenberg goes global –mit der ICUnet.Group
Wie verschlägt es global agierende Unternehmen wie die 2001 in Passau gegründete ICUnet. Group nach Hauzenberg und welche spannenden Jobmöglichkeiten ergeben sich daraus für Hauzenberger:innen? ui durfte es im Gespräch mit Dr. Fritz Audebert, Vorstand und Gründer der ICUnet.Group, und drei seiner Hauzenberger Mitarbeitenden herausfinden!
Lieber Herr Dr. Audebert, wer ist die ICUnet.Group? Unser Unternehmen ist europäischer Marktführer für interkulturelle Beratung und Global Mobility. Wir begleiten Fachkräfte auf ihrer beruflichen Mission im Ausland und bereiten sie durch Trainings auf die interkulturelle Zusammenarbeit vor. Darüber hinaus unterstützen wir Entsandte – und oft auch ihre ganze Familie – in über 75 Ländern bei allen bürokratischen Schritten wie der Beantragung des Visums oder der Arbeitserlaubnis.
Welche Rolle spielen die niederbayerischen Wurzeln für das Unternehmen?
Zum einen liegt unser Gründungsort Passau ziemlich genau in der Mitte Europas, wodurch wir infrastrukturell bestens angebunden sind. Zum anderen sagt man uns in Niederbayern nach, dass wir durchhaltefähig sind. Das hilft in unserem dynamischen Berufsfeld sehr.
Seit 2019 gibt es Ihren Standort in Hauzenberg. Wie kam es dazu?
In Hauzenberg verbergen sich viele Hidden Champions wie die JELBA Werkzeug & Maschinenbau GmbH & Co. KG, die Edscha Automotive Hauzenberg GmbH, die Draxinger GmbH, die SWS Computersysteme AG und die AMG Mining GmbH sowie das Deutsche Patent- und Markenamt. Man trifft dort auf viele spannende Leute und ein reiches Kulturangebot. Auf der Suche nach unserem
ersten Büro außerhalb eines deutschen Ballungszentrums im Bayerischen Wald hat uns zudem Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer sowie die Verwaltung von Beginn an bestens unterstützt. Wie würden Sie interessierten Hauzenberger:innen Ihren Berufsalltag und die Zusammenarbeit mit Kolleg:innen beschreiben?
Was für mich einen unglaublichen Wert hat, ist die Familie. Folglich waren mir Familienwerte auch im Unternehmen von Anfang an enorm wichtig –insbesondere Zusammenhalt, dass man sich aufeinander verlassen und Probleme ansprechen kann. Aus diesem Grund ist bei uns das „Du“ gängig. Mit Carina Stemplinger, einer waschechten Hauzenbergerin, haben wir eine unserer besten Mitarbeiterinnen als Standortleiterin. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegen uns auch lebenslanges Lernen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Unternehmens am Herzen. Einzigartig in unserer Branche entwickelte die ICUnet.AG eine eigene Standardsoftware für weltweites Entsendungsmanagement. Diese Software nutzen mittlerweile über 200 international erfolgreiche Unternehmen.
Wenn Sie die ICUnet.Group mit einem Wort beschreiben müssten, welches wäre es und warum?
Orange! Die Farbe begleitet uns von Anfang an, da sie international positive Assoziationen wie „Energie“ hervorruft. Genau das wollen wir mit unserem sogenannten Orange Spirit ausstrahlen. Kommen Sie doch zu uns und entdecken Sie das Geheimnis unseres Orange Spirits!
16 ui | Unternehmensporträt
180 Mitarbeitende sind bei der ICUnet.Group beschäftigt. Eine davon ist Heidi Fürst. Sie arbeitet seit Mitte Juli vom Hauzenberger Büro aus, genauso wie Michael Kurzböck, der seit 2021 als Quereinsteiger im Move Management tätig ist. Carina Stemplinger, die seit 17 Jahren für das Unternehmen tätig ist, leitet den Standort in Hauzenberg. Spannend ist die Geschichte der drei deshalb, weil der Ausbildungshintergrund der gebürtigen Niederbayer:innen nicht unterschiedlicher sein könnte.
Heidi, sag mal, wie bist Du auf die Idee gekommen, Dich als Global Mobility Consultant zu bewerben, wenn Du doch eigentlich Schneidermeisterin bist?
Heidi: Die Möglichkeit mit Menschen aus aller Welt zu arbeiten, hat mein Interesse geweckt. Durch den Auslandsaufenthalt mit meiner Familie kann ich mich gut in die Bedürfnisse meiner Klient:innen hineinversetzen und ihnen dabei helfen, ihr neues Leben zu organisieren. Wie gestaltet sich denn ein typischer Arbeitstag bei Dir?
Heidi: Die von unseren Kund:innen erhaltenen Aufträge lege ich in dem von unserem Vorstand beschriebenen SoftwareTool an. Ich prüfe alle notwendigen Dokumente und unterstütze bei allen bürokratischen Angelegenheiten wie der Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland. Eigentlich koordiniere ich den kompletten Ablauf vor, während und oft auch nach des Entsendungsprozesses. Der Kontakt mit Kund:innen und Behören gehört zu meinem Tagesgeschäft.
Hattest Du keine Bedenken in einen klassischen Büro-Job zu wechseln?
Heidi: Anfangs schon ein bisschen, weil ich in meinem vorherigen Berufsfeld keinerlei Berührungspunkte mit der Immigration von Fachkräften hatte. Für mich hat es sich jedenfalls gelohnt, diesen Schritt zu wagen, denn die Arbeit ist sehr interessant und vielseitig. Durch die gute Einarbeitung und der vollen Unterstützung meines Teams war es einfacher als gedacht.
Michael, was hat Dich von der Politikwissenschaft zur Umschulung bewegt?
Michael: Durch die Umschulung konnte ich Erfahrungen in vielen Abteilungen der ICUnet.Group sammeln, zum Beispiel in den Bereichen Personal und Finanzen sowie im Reisemanagement. Die Arbeit im Umzugsmanagement macht mir am meisten Spaß, da es für mich erfüllend ist, Menschen in dieser anstrengenden Zeit bestmöglich zu unterstützen.
Carina, was begeistert Dich denn bei der ICUnet.Group so sehr, dass Du schon seit 17 Jahren dabei bist?
Carina: Ich durfte mich in all den Jahren ständig weiterentwickeln und unterschiedlichste Abteilungen kennenlernen. Ein sensationelles Team gab es schon immer. Lange Jahre hatte ich im Personalbereich meine Heimat gefunden. Jetzt freue ich mich wahnsinnig, als gebürtige Hauzenbergerin den Standort zu leiten.
Was zeichnet die ICUnet.Group
aus Eurer Sicht besonders aus?
Michael: Durch die Standorteröffnung in Hauzenberg 2019 kann ich lokal und nah an meinem Heimatort in einem internationalen Unternehmen arbeiten.
Heidi: Genau, das war auch für mich wichtig. Die guten Parkmöglichkeiten machen es noch angenehmer. Das Wichtigste aber ist das großartige Team und die Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort, wie etwa durch die Homeoffice-Möglichkeit.
Michael: Stimmt, manchmal ist es praktisch, im Homeoffice zu arbeiten. Gerade aber wenn sich die Kolleg:innen vor Ort treffen, herrscht immer besonders reger Austausch und eine gute Stimmung, vor allem auch in den gemeinsamen Mittagspausen.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Vielleicht noch: Carina: Ich würde mich freuen, wenn wir viele Mitarbeitende aus und um Hauzenberg für uns gewinnen können! Hast DU Lust, bald dazuzugehören? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Sie möchten mehr über die ICUnet.Group erfahren? Über den QR-Code gelangen Sie zu einem Video, in dem Sie Einblicke in das Hauzenberger Büro erhalten!
www.icunet.group
17 ui | ICUnet.Group
Heidi Fürst, Carina Stemplinger und Michael Kurzböck
Das ICUnet.Group-Team in Hauzenberg
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DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 50.01 24. Januar 2023
2 Jahresrückblick der Bürgermeisterin
4 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen 5 Erlaß einer Ortsabrundungssatzung für Bauzing-Kussersiedlung 5 Aufstellung der Ortsabrundungssatzung Haaghäusl 6 Änderung des Bebauungsplans „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11 6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorfer-Schacht“ 7 Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 121 („SO Solarpark Jahrdorfer-Schacht“) 7 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Glotzing-Rohrfeld“ 8 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116 (Solarpark Glotzing-Rohrfeld) 9 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Glotzing-Langfeld“ 9 Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 118 (Solarpark Glotzing-Langfeld) 10 Änderung des Bebauungsplans „Winkelfeld“ mit Deckblatt Nr. 6 11 Änderung des Bebauungsplanes „Fritz-Weidinger-Straße/ Hopfgartenweg“ mit Deckblatt Nr. 10 11 Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablöse von Kinderspielplätzen der Stadt Hauzenberg
Informationen aus dem Sitzungsdienst 13 Schulverband, Sitzung vom 01.12.2022 13 Stadtrat, Sitzung vom 06.12.2022 14 Bauausschuß, Sitzung vom 13.12.2022 14 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen 15 Anmeldung für das Kindergartenjahr 23/24 15 Einladung des Vereins Gönner und Förderer Sport-Mittelschule Hauzenberg 15 Schöffenwahl 2023 16 Hauzenberger Weihnachtspass-Aktion ausgelost 16 Verleihung von Dankurkunden 15 Hauzenberg als eine von drei Modellkommunen beim Innovationsprogramm „Kreative Zentren“ ausgewählt 17 vhs Hauzenberg – Kurse Januar–März 17 bfz: Qualifizierungskurse – Umschulungen 17 Schließtage des Rathauses 18 Adressen & Öffnungszeiten
1
worte der bürgermeisterin zum Jahreswechsel
Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger,
am 19. Dezember konnten wir nach 2 Jahren Pause wieder eine Abschlusssitzung des Stadtrates mit der Ehrung langjähriger Vereinsvorsitzenden abhalten – obwohl bald die Hälfte der aktuellen Stadtratsperiode vorbei ist –verrückte Welt.
Irgendwie haben wir doch alle das Gefühl, dass uns die „besonderen Zeiten“ nicht mehr loslassen – 2 Jahre Corona und jetzt schon fast ein Jahr Krieg direkt vor der Haustür.
Im Februar vergangenen Jahres sind wir schrittweise in den Normal-Modus zurückgekehrt: mehr Veranstaltungen, mehr Jahreshauptversammlungen, kann die Dult stattfinden. Über Weihnachten 2021 durften sich Ungeimpfte und Nichtgenesene nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. – ich zumindest habe das Gefühl, dass das ewig her ist.
Auch wenn das öffentliche Leben erst wieder an Fahrt und vor allem auch an Freude gewinnen musste, haben wir viel erleben und genießen können in diesem Jahr: Vereinsjubiläen, Kurkonzerte, die 50. Kulturwochen mit einer famosen Seebühne, die Dult, die Kleinstadtliebe und den Christkindlmarkt in der Innenstadt und vieles mehr.
Wir konnten uns wieder auf ein großartiges ehrenamtliches Engagement verlassen – in Feuerwehr und Rettungsdiensten, aber auch in vielen Vereinen, die unser soziales, kulturelles und sportliches Leben so herausragend prägen.
In unserer Arbeit im Stadtrat, in der Verwaltung und miteinander haben wir uns dieses Jahr wieder durch alle Ge -
fühlslagen und viele Themen – manchmal gekämpft. „Was gefällt Bürgerinnen und Bürgern – und noch viel herausfordernder die Frage „Was gefällt Ihnen nicht?“. Für was geben wir Geld aus –und für was eben nicht?“
Wie gehen wir mit NervenraubThemen um? Ja, das Thema Kläranlage raubt uns allen weiterhin Energie, Arbeitszeit und Nerven! Ja, schwierige Personalentscheidungen waren zu treffen –keiner von uns kann das ohne Emotionen! Ja, es gibt unterschiedliche Meinungen zum Granitzentrum, zum Pachtvertrag mit dem FC Sturm, zur Windkraft, zur ein oder anderen Baumaßnahme usw. – jeder hat seine persönlichen Hitlisten an herausfordernden Themen. Diese und einige andere Themen hätten wir gerne entweder gar nicht gehabt oder schon längst gut hinter uns gelassen.
Ich denke, das fordert uns alle gleichermaßen heraus.
Ich bedanke mich bei allen Stadträtinnen und Stadträten, dass wir den Konsens immer wieder trainiert haben - auch wenn es manchmal mühsam war! Übersehen wir nicht, was uns gelungen ist, wo wir einig waren, was wir alles angepackt haben - und das ist viel, sogar das meiste!
Allein 90 Projekte aus dem Vermögenshaushalt sind in unterschiedlichen Stadien in der Bearbeitung – Beschaffung, Investitionen in Gebäude und Infrastruktur mit allem was dazu gehört –Besprechungen, Förderanträge, Bürgerbeteiligung. Darin enthalten sind noch gar nicht die rechtlichen Verfahren –wie Wasserrechtsverfahren, Flächennut -
2 Amtsblatt | 50.01 Jahresrückblick
zungsplan, 36 Bebauungspläne, Satzungen für vielerlei Themen, Spielplatzablösung; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Betreuung der Schulen und Kindergärten, Zusammenarbeit mit den Vereinen, Sitzungsdienst, Personalangelegenheiten.
Rund 23 Mio Einnahmen und 19,5 Mio Ausgaben sind im Verwaltungshaushalt umgesetzt worden. Im Vermögenshaushalt sind es 7,9 Mio Einnahmen und 8,4 Mio Ausgaben – insgesamt ein Umsatz von 57 Mio EUR hinter denen viel Arbeit steckt. Viel Arbeit, bevor ein Projekt entscheidungsreif im Stadtrat ist und noch mehr Arbeit, wenn ein Projekt beschlossen ist.
Bei dem Besuch einer 4. Klasse –wir saßen im Sitzungssaal - fragte mich ein Kind: „Welcher Raum im Rathaus ist der wichtigste?“ HmmH? Hätte ich sie selbst nach der Antwort gefragt, hätten sie vermutlich gesagt: das Zimmer der Bürgermeisterin? Der Sitzungssaal? Das habe ich den Kindern gesagt: Nein – nicht das Bürgermeisterzimmer, nicht der Sitzungssaal, es sind die Zimmer unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Team von Verwaltung und Bauhof ist auch ohne Bürgermeister(in) und Stadtrat arbeitsfähig – umgekehrt funktioniert das auf keinen Fall..
Deshalb: Danke an unsere Teams im Rathaus, im Bauhof, in den Reinigungsgruppen. Sie geben jeden Tag das Beste und suchen immer nach den besten Lösungen.
Danke an meine Stellvertreter –Rudi Hirz und Christoph Amsl! Mich freut der vertrauensvolle Kontakt und eure Einsatzbereitschaft – nach 2 Jahren Corona sind auch sie im echten Vertreter-Modus angekommen.
Danke an die Fraktionssprecherrunde – auf dem Wunschzettel für das neue Jahr steht, dass ich, dass wir in der Verwaltung uns noch mehr Rückmeldung im Vorfeld von Sitzungen wünschen. Aber es ist gut und wichtig, dass wir uns regelmäßig über Tagesordnungspunkte austauschen und größere Themen vorbereiten können.
Seit gut einem Jahr haben wir ja auch einen Abgeordneten des Bundestages in unserem Stadtrat. Ich war gespannt, wie das funktioniert. Ich bedanke mich bei Johannes Schätzl für eine wirklich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In einem Café lag dieses Zuckerpäckchen auf meinem Teller: „Wenn du glücklich bist, dann informiere dein Gesicht darüber.“ Das nehme ich mir vor, da sieht man besser aus und es gibt hoffentlich auch im neuen Jahr viele gute Gründe, zufrieden und glücklich zu sein – informieren wir darüber nicht nur unser Gesicht sondern auch uns gegenseitig.
Euch und uns allen wünsche ich noch einen kraftvollen Start in das neue Jahr. Packen wir es mit Zuversicht, Optimismus und Tatkraft an. Viele Aufgaben und Projekte warten auf uns alle und brauchen unser Miteinander.
Ihre Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
3 Amtsblatt | 50.01 Jahresrückblick
Ich wünsche allen ein gelingendes, von Gesundheit und guten Zeiten geprägtes neues Jahr 2023.
eburten 08.11.2022
Elisabeth Fisch Julia und Maximilian Fisch, Im Dorf 23, Hauzenberg
26.11.2022
Magdalena Blab Stefanie und Dominik Blab Adolph-Bessel-Straße 4, Hauzenberg
17.12.2022
13.11.2022
Lukas Tobias Balzer Andrea Fürst-Balzer und Andreas Balzer, Richard-Miller-Str. 9, Hauzenberg
26.11.2022
Anna Franziska Hirz Maria und Franz-Josef Hirz Marktplatz 16, Hauzenberg
22.12.2022
14.11.2022
Emily Maria Brigitta Frei Sabrina und Tobias Frei, Steinbergstraße 17, Hauzenberg
29.11.2022
Ella Marie Rauch Tanja und Ludwig Rauch Eitzingerreut 8, Hauzenberg
25.11.2022
Toni Christoph Duschl Marina und Christoph Duschl Niederbrünst 26, Hauzenberg
06.12.2022
Leonie Pilsl Stefanie und Michael Pilsl Raßberg 34, Hauzenberg
31.12.2022
Max Zillner Karin und Simon Zillner Thyrnauer Straße 28, Hauzenberg
Ludwig Raab Stefanie und Andreas Raab, Oberholz 9, Hauzenberg
25.11.2022
02.12.2022
Julia Irich und Christoph Pfeil Am Kalvarienberg 8, Hauzenberg 16.11.2022
Andrea Liebl und Simon Wagner Petzenbergstraße 11, Hauzenberg
19.11.2022
30.11.2022
Elias Kleinert Lisa und Tobias Kleinert, Edwiese 2, Hauzenberg b und fürs l eben wir trauern
02.12.2022
Hedwig Weimar Duschlbergstraße 17, Hauzenberg 80 Jahre
Elfriede Fröhler Riedlweg 17, Hauzenberg 76 Jahre
Erich Leeb Tiemostraße 25, Hauzenberg 76 Jahre
18.12.2022
Else Sprich Grundwiesenweg 5, Hauzenberg 86 Jahre
07.12.2022
Klara Rutzhofer Kusserstraße 14, Hauzenberg 90 Jahre
Berta Fuchs Hochreutweg 6, Hauzenberg 85 Jahre
Theresia Wullner Schulweg 14, Hauzenberg 80 Jahre 02.12.2022
08.12.2022
Anna Kickner Kussersiedlung 10, Hauzenberg 86 Jahre
19.12.2022
Elfriede Hoffmann Tiessenhäusl 28, Hauzenberg 86 Jahre
20.12.2022
Rupert Scherz Sonneneck 2, Hauzenberg 74 Jahre
12.12.2022
Johann Fuchs Berbing 32, Hauzenberg 82 Jahre
21.12.2022
Siegmund Holzner Hauptstraße 6, Hauzenberg 67 Jahre
Amtsblatt | 50.01 Standesamt
4
g
HI nwe I s
22.12.2022
Katharina Veit Redling 28, Hauzenberg 84 Jahre
23.12.2022
Franz Schätzl Rothmahd 5, Hauzenberg 81 Jahre
24.12.2022
Johann Grübl Sickling 17, Hauzenberg 67 Jahre
03.01.2023
Ludwig Fenzl Leitenweg 13, Hauzenberg 84 Jahre
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.
b ekanntmachungen
e rlass e I ner
Ortsabrundungssatzung für b auz I ngKussers I edlung; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 06.12.2022 beschlossen, für BauzingKussersiedlung eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umgrenzt den nördlichen zusammenhängend bebauten Teil von Bauzing-Kussersiedlung und soll östlich unmittelbar angrenzende unbebaute Flächen einbeziehen. Die genaue Abgrenzung wird das Verfahren ergeben. Plan des voraussichtlichen Verfahrensgebietes:
Verfahrensart:
Für die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung gilt das Verfahren nach § 13 BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem Erlass der Satzung soll der bebaute Bereich als Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB abgegrenzt werden.
Gleichzeitig werden Außenbereichsflächen im unmittelbaren Anschluss Richtung Osten in die Abgrenzung einbezogen.
Stadt Hauzenberg, 16.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
a ufstellung der Ortsabrundungssatzung Hag H äusel; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 07.02.2022 beschlossen, für Haghäusel eine Ortsabrundungssatzung aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Mit dem Erlass der Satzung soll der bebaute Bereich als Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB abgegrenzt werden. Gleichzeitig werden zwei Außenbereichsflächen einbezogen und können dann im Rahmen des § 34 BauGB bebaut werden.
Das Verfahren zur Aufstellung der Ortsabrundungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 01.02.2023 bis einschließlich 02.03.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden.
5 Amtsblatt | 50.01
Amtliche Bekanntmachungen
wir trauern
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 15.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Geltungsbereich:
Unmittelbar betroffen ist eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr.460 Gemarkung Hauzenberg an Bayerwaldstraße/Böhmerwaldstraße. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Plan des Verfahrensgebietes:
a ufstellung des v O r H abenbez O genen b ebauungsplanes „ s O sO larpar K Ja H rd O rfersc H ac H t“; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage „SO Solarpark Jahrdorferschacht“ aufzustellen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Parallel ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Geltungsbereich:
Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
ä nderung des b ebauungsplans „ s auwe IH er“ m I t d ec K blatt n r. 11; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Sauweiher“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 11. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt. Im Anschluss ist der Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der bestehende Bebauungsplan soll für den Neubau des Kindergartens St. Josef in Hauzenberg geändert werden.
Stadt Hauzenberg, 16.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Plan des Verfahrensgebietes: (siehe Seite 6)
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die dargestellte Fläche soll für eine Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden.
Amtsblatt | 50.01 Amtliche Bekanntmachungen
6
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Geltungsbereich:
Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der nachfolgende Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Plan des Verfahrensgebietes:
a ufstellung
v O r H abenbez O genen b ebauungsplanes „ s O sO larpar K g l O tz I ngrOH rfeld“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Stadt Hauzenberg, 29.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
ä nderung des f läc H ennutzungsplans m I t d ec K blatt n r. 121 („ s O sO larpar K Ja H rd O rfersc H ac H t“); hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf zu ändern (Deckblatt Nr. 121). Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Verfahrensart:
Der Flächennutzungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB geändert.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die dargestellte Fläche soll für eine Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden.
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 116.
Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung
schaftliche Kraft
e.V. in Teilzeit – bei Wochenend- und Feiertagsdienst im Wechsel mit entsprechendem Freizeitausgleich. Ausführliche Informationen zu Stelle unter www.caritas-passau.de oder scannen Sie den nebenstehenden QR-Code. Die Verbundenheit mit den Werten der Caritas und die Identifikation mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche setzen wir bei unseren Mitarbeitenden voraus.
Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. sucht für das Caritas Seniorenheim St. Josef in Hauzenberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ihre schriftliche Bewerbung bitte an: Caritas Wohn- und Pflegegemeinschaft St. Josef Frau Ulrike Moser, Kusserstr. 14, 94051 Hauzenberg, (Tel. 08586 605-103)
7 Amtsblatt | 50.01 Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Hauzenberg, 29.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin e I nes
car itas
Caritasverband für die Diözese Passau
(m/w/d)
Hauswirt
für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf.
Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Januar-Amtsblattes in der Zeit bis 03.03.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 29.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
nutzungsplanes
I t d ec K blatt n r. 116 ( sO larpar K g l O tz I ngrOH rfeld)
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,7 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Januar-Amtsblattes in der Zeit bis 03.03.2023. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anre-gungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“.
Mit der Bauleitplanung soll südwestlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 811 Gemarkung Jahrdorf.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weite-re Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich-ten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 29.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Amtsblatt | 50.01 Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Erscheinen des Januar-Amtsblattes in der Zeit bis 28.02.2023. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Datenschutz:
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 118.
Mit der Bauleitplanung soll östlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 836 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt ca. 4,7 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 11.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
ä nderung des f läc H ennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 118
( sO larpar K g l O tz I ngl angfeld)
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks bei Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde
bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Mit der Bauleitplanung soll östlich von Glotzing die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 836 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt ca. 4,7 ha.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Januar-Amtsblattes in der Zeit bis 28.02.2023. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
9 Amtsblatt | 50.01 Amtliche Bekanntmachungen a ufstellung des v O rH abenbez O
genen b ebauungsplans „ sO larpar K g l O tz I ngl angfeld“ hier:
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflich-ten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 11.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
ändern. Auf dem Grundstück Flur-Nr. 125 Gemarkung Hauzenberg westlich der Josef-Greschniok-Straße soll ein Getränkemarkt verwirklicht werden. Hierzu ist der Bebauungsplan zu überarbeiten.
ä nderung des b ebauungsplans „ wI n K elfeld“ m I t d ec K blatt n r. 6 hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 13.12.2022 das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 01.02.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 02.03.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich gel-tend gemacht werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: Oberflächenwasserableitung-/ Versickerung
Gewährleistung des Hochwasserabflusses
Lärmschutz gemäß Schallschutzgutachten Notwendige Ausgleichsflächen Artenschutzrechtliche Bewertung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Der Stadtrat hat am 04.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Winkelfeld zu
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 12.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Amtsblatt | 50.01 Amtliche Bekanntmachungen
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ä nderung des b ebauungsplanes „ f r I tz- w e I d I ngers trasse/H O pfgartenweg“ m I t d ec K blatt n r. 10; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a, § 13 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Im Verfahren zur erneuten Beteiligung werden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden verkürzt. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt.
Wesentliche Änderungen: Anpassung der Baugrenzen Anpassung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich: Bauweise, Eingrünungsmaßnahmen, Stützmauern und Abgrabungen
s atzung über l age, g rösse, b esc H affen H e I t, a usstattung, u nter H altung und a blöse v O n K I ndersp I elplätzen der s tadt Hauzenberg (K I ndersp I elplatzsatzung) v O m 10.01.2023
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan„Fritz-Weidinger-Straße/Hopfgartenweg“ mit Deckblatt Nr. 10 zu ändern.
Mit der Änderung sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplans westlich der Eckmühlstraße Festsetzungen zur Nachverdichtung geändert werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 263/2, 263/1, 263, 263/5 und 268/2 jeweils Gemarkung Hauzenberg.
Wesentliche Änderungen sind Vergrößerung der Baufelder, Festlegung größerer Wandhöhen mit drei zulässigen Geschossen, Anpassung von Dachformen und Festlegung der Zulässigkeit von Stellplätzen.
Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 10 erfolgt nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Bauausschuss hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in der Sitzung am 14.11.2022 befasst und beschlossen, die Planung in Teilen anzupassen und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen nach § 13 a, § 13 und § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 01.02.2023 bis einschließlich 27.02.2023 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend machen.
Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Hauzenberg, 12.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), die zuletzt durch§ 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBI. S. 74) geändert worden ist, und Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art 7 Abs. 3 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBI. S. 286) geändert worden ist, folgende Satzung:
§1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Herstellung, Ausstattung und den Unterhalt von mit Spieleinrichtungen ausgestatteten, privaten Grundstücksflächen, auf denen Kinder im Freien spielen können (Kinderspielplätze). Sie regelt auch die Übernahme der Kosten für die Herstellung notwendiger Kinderspielplätze durch den Bauherrn gegenüber der Stadt Hauzenberg (Ablösung).
(2) Diese Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Hauzenberg, soweit nicht in Bebauungsplänen, in Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie in anderen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch abweichende Regelungen enthalten sind. Sie gilt bei der Neuerrichtung oder Erweiterung/Nutzungsänderung von Gebäuden, wenn mehr als drei neue Wohneinheiten entstehen. Sie gilt nicht für bestehende bauliche Anlagen und deren Dachgeschossausbau.
§2 Allgemeine Anforderungen, Lage (1) Kinderspielplätze müssen für Kleinkinder in der Altersgruppe bis zu sechs Jahren und für Kinder von sechs bis zwölf Jahren geeignet, dementsprechend gegliedert und ausgestattet sein.
50.01 Amtliche Bekanntmachungen
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(2) Kinderspielplätze sollen von Bäumen beschattet, windgeschützt und abgeschirmt gegen öffentliche Verkehrsflächen angelegt werden.
(3) Sie müssen für die im Haus wohnenden Kinder gefahrlos erreichbar und benutzbar sein. Sie dienen nicht der Allgemeinheit.
§3
Größe des Spielplatzes
(1) Die Fläche des Kinderspielplatzes muss je 25 m2 Wohnfläche 1,5 m 2, jedoch mindestens 60 m 2 betragen.
(2) Bei der Ermittlung der Wohnfläche werden nur Flächen berücksichtigt, die dem dauerhaften und selbstbestimmten Wohnen dienen. Wohnungen, die wegen ihrer Art oder Lage keinen objektiven Bedarf nach einem Spielplatz auslösen, wie z. B. Einzimmerwohnungen oder Appartements in einem Studentenwohnheim/ Seniorenheim/Boardinghouse bleiben außer Betracht.
§4 Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung
(1) Der Kinderspielplatz ist mit einer abgegrenzten Sandspielfläche von 1 m 2 je Wohnung auszustatten. Der Spielsand muss in der Qualität dem Verwendungszweck angemessen sein und ist auf wasserdurchlässigem Untergrund in einer Höhe von mindestens 0,40 m aufzuschütten. Er ist je nach Erfordernis zu reinigen oder zu erneuern; mindestens jedoch einmal jährlich.
(2) Der Kinderspielplatz ist außerdem mit zwei ortsfesten Spielgeräten, wie z. B. Federwippe, Schaukel, Rutsche, Wippe, Klettergerüst usw. und jeweils mit einem geeigneten Fallschutz auszustatten.
(3) Auf dem Kinderspielplatz sind ausreichend ortsfeste Sitzbänke aufzustellen.
Bei Bedarf sind Einrichtungen für eine Beschattung zu erstellen.
(4) Der Kinderspielplatz ist vom Eigentümer entsprechend seiner Zweckbestimmung dauerhaft den Kindern zum Spielen zur Verfügung zu stellen und so zu erhalten und zu pflegen, dass ihn die Kinder gefahrlos und bestimmungsgemäß benutzen können. Schadhafte Spielgeräte sind umgehend instand zu setzen oder zu erneuern.
Wartungsarbeiten und Sicherheitskontrollen sind regelmäßig durchzuführen. Die Verkehrssicherungspflicht ist ordnungsgemäß wahrzunehmen.
§5
Erfüllung der Spielplatzpflicht
Die Pflicht zur Anlegung eines Kinderspielplatzes kann erfüllt werden durch 1. Herstellung des Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück (vorrangig), 2. Herstellung des Kinderspielplatzes auf einem geeigneten Grundstück in kinderfußläufiger Nähe zum Baugrundstück, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber der Stadt Hauzenberg rechtlich gesichert ist, oder
3. Übernahme der Kosten für die Herstellung eines ausreichend großen Kinderspielplatzes durch den Bauherrn gegenüber der Stadt Hauzenberg mittels Spielplatzablösungsvertrag.
Bei den Alternativen unter Nrn. 1 und 2 (Realherstellung) ist der Kinderspielplatz spätestens mit der Nutzungsaufnahme des Gebäudes fertig zu stellen. §6
Spielplatzablösungsvertrag
(1) Die Entscheidung über den Abschluss eines Ablösevertrags liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt Hauzenberg. Der Bauherr hat keinen Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrages; dies gilt auch dann, wenn der Spielplatz nicht auf dem Baugrundstück oder in der Nähe des Baugrundstücks tatsächlich hergestellt werden kann.
(2) Der Ablösevertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Ist keine Baugenehmigung erforderlich, so ist der Vertrag dem Genehmigungsfreistellungsantrag beizulegen.
(3) Der Ablösebetrag setzt sich zusammen aus 30 Prozent des · jeweils gültigen Bodenrichtwertes, den durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Kinderspielplatz in Höhe von 70 €/m 2 , multipliziert mit der erforderlichen nutzbaren Spielfläche.
Die Formel für die Berechnung des Ablösebetrages lautet wie folgt: Ablösebetrag = ( B + H ) x F
B 30 % des jeweils gültigen Bodenrichtwertes des Baugrundstückes je m 2 in Euro
H Herstellungskosten des Kinderspielplatzes je m2 in Euro, diese sind mit 70,00 €/m 2 angesetzt
F erforderliche Spielplatzfläche in m 2 nach § 3 dieser Satzung
(4) Die Stadt Hauzenberg hat den Geldbetrag für die Ablösung des Kinderspielplatzes für die Herstellung oder Unterhaltung einer städtischen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden.
§7
Abweichungen
Über Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBO entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben im Sinne der BayBO die Stadt Hauzenberg. Zudem können in begründeten Fällen Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Hauzenberg zugelassen werden. Die Abweichung ist gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen.
§8
Ordnungswidrigkeiten
Gern. Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen nach dieser Satzung erforderlichen Kinderspielplatz nicht anlegt, nicht in der erforderlichen Größe, Beschaffenheit und Ausstattung anlegt, nicht ordnungsgemäß unterhält oder ohne Genehmigung der Stadt Hauzenberg ganz oder teilweise entfernt.
§9
Inkrafttreten
Diese Satzungung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt machung in Kraft.
Stadt Hauzenberg, 10.01.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
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nformationen aus dem s itzungsdienst
s c H ulverband, sI tzung v O m 01.12.2022
Erlass einer öffentlich-rechtlichen Satzung für die Benutzung der Turnhallen des Schulverbandes sowie über die Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren – Abstimmung 7:1 Die Schulverbandsversammlung beschloss, die Turnhallengebühren unverändert (5,00 € pro 45 Minuten im Winterhalbjahr, Tagespauschale 50 €, Halbtagespauschale 25 €) in einer entsprechenden Satzung festzulegen. Die vorgelegte Satzung wurde beschlossen.
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1; diverse Vergaben – einstimmig beschlossen
Die einzelnen Gewerke wurden elektronisch über das Bauamt ausgeschrieben. Die einzelnen Angebote wurden formal und rechnerisch geprüft. Die Vergaben mit Beschluss in der Bauausschusssitzung erfolgten wie folgt: Heizungsarbeiten: Fa. Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme 123.355,40 € Sanitärarbeiten: Fa. Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme 39.064,11 € Lüftungsarbeiten: Fa. Schanzer GmbH, Hauzenberg, Angebotssumme 390.854,31 € Trockenbauarbeiten: Fa. Veicht GmbH, Untergriesbach, Angebotssumme 294.017,64 € Estricharbeiten: Fa. Mühlehner, Kirchdorf, Angebotssumme 32.156,22 € Fenster- und Türelemente: Fa. Eggerstorfer GmbH, Jandelsbrunn, Angebotssumme 201.009,80 € Aufzugsanlagen: Fa. Schmitt + Sohn GmbH & Co.KG, Regensburg, Angebotssumme 51.610,30 € Elektro- und Nachrichtentechnik: Fa. Hazod, Hauzenberg, Angebotssumme 715.622,60 €
s tadtrat, sI tzung v O m 06.12.2022
Erlass einer Kinderspielplatzsatzung – Abstimmung 20:3
Durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2021 wurde die Rechtsprechung zur Spielplatzpflicht maßgeblich verändert. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit die kommunale Spielplatzpolitik sinnvoll auszugestalten. Mit der Änderung im Jahr 2021 ist grundsätzlich ein Kinderspielplatz ab 4 Wohnungen anzulegen. Die vorgenannten Ausnahmen sind ersatzlos entfallen. Auf die Ablösemöglichkeiten analog zur Stellplatzpflicht wurde jedoch verwiesen (Art. 47 Abs. 3 BayBO). Die Kinderspielplatzsatzung wurde beschlossen.
Bauleitplanung für den Neubau des Kindergartens Hauzenberg; Änderung Bebauungsplan Sauweiher und Anpassung Flächennutzungsplan –einstimmig beschlossen Am 26.07.2021 wurde beschlossen, den Neubau des Kindergartens St. Josef Hauzenberg auf der Fläche „Sauweiher“, FlurNr. 460 Gemarkung Hauzenberg, umzusetzen.
Im Bebauungsplan ist die für den Kindergarten vorgesehene Fläche als Spielplatz festgesetzt. Für den Neubau des Kindergartens St. Josef am derzeitigen Spielund Bolzplatz Sauweiher wurde die Änderung des Bebauungsplanes Sauweiher beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen.
Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Jahrdorf; Aufstellung-/Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen Auf dem Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf im südöstlichen Bereich des Industriegebietes in Jahrdorf wurde eine Freiflächenphotovoltaikanlage beantragt. Als voraussichtliche Erzeugungsleistung werden ca. 1,5 MWp angegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde beschlossen. Die Kosten trägt der Vorhabensträger.
| 50.01 Informationen aus dem Sitzungsdienst
Antrag der Fraktionen SPD und CSU auf Erlass einer Innenbereichssatzung für einen Teilbereich von Bauzing – 20:3
Seitens der SPD und CSU-Fraktionen wurde der Erlass einer Innenbereichssatzung für einen Teilbereich von Bauzing in Form einer EinbeziehungssatzungKlarstellungssatzung beantragt. Durch die Genehmigung der Bauanträge für die Grundstücke 1184/2 und 1175/5 und 1175/6 sollen diese Flächen einbezogen werden. Ebenso sollen die Grundstücke 1181/1 – 1181-4 – 1175/5 mit in die Satzung aufgenommen werden, da gute Möglichkeiten mit der bereits vorhandenen Erschließung gesehen werden. Ebenfalls beantragte Stadtrat Bernd Thiele im Vorfeld den Aufstellungsbeschluss bzw. den Erlass einer Innenbereichssatzung. Der Stadtrat beschloss die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Teilbereich von Bauzing in Anlehnung an den Vorschlag des Landratsamtes Passau vom 06.12.2022, welcher auch 2 Wohngebäude im südl. Teil enthält.
Dorferneuerung Haag, Bereich Pisling; Anpassung Kostenvereinbarung Nr. 22 – einstimmig beschlossen Am 07.11.2022 wurde die vom Amt für Ländliche Entwicklung erstellte Kostenvereinbarung beschlossen. Da die Vertragsunterzeichnung noch 2022 geplant ist und die Zahlung der vereinbarten Kostenbeteiligung der Stadt 2023 vorgesehen ist, handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges kreditähnliches Rechtsgeschäft. Weiterhin ist keine Kostenbegrenzung vorgesehen, hierfür kann keine Genehmigung erteilt werden. Mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und der Kommunalaufsicht wurde eine Ergänzung der Vereinbarung abgestimmt. Den vorgelegten Ergänzungen wurde zugestimmt. Kostenmehrungen sind zu den in der Vereinbarung genannten voraussichtlichen Kosten bis maximal 20% ohne Anpassung der Vereinbarung möglich.
Konzept zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; Durchführung – einstimmig beschlossen Zur Energieeinsparung in der Straßenbe -
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leuchtung empfiehlt sich im gesamten Gemeindegebiet die Umrüstung auf LED-Technik bei den Straßenbeleuchtungsanlagen. Betroffen von einer Umrüstung sind ca. 1.251 Leuchten. Der derzeitige Jahresstromverbrauch beträgt 456.184 kWh (Stromkosten: 152.821,61 €). Durch die Umrüstung kommt es zu einer Energieeinsparung von 374.514 kWh, der Verbrauch reduziert sich auf 81.670 kWh (Stromkosten: 27.359,44 €). Miteingerechnet ist eine Leistungsreduzierung auf 50 % in der Zeit von 1:00 bis 5:00 Uhr. Der voraussichtliche Gesamtbetrag für die Umrüstung beträgt 436.883,37 € netto. Mit einer Amortisierung der Kosten ist mit Förderung nach 2,7 Jahren, ohne Förderung nach 3,5 Jahren zu rechnen. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde beschlossen.
Breitbandausbau im Zuge des BV Sturm Kolle 2023, außerhalb des Baubereichs; Durchführung –einstimmig beschlossen Die Durchführung der Deckensanierung Einmündung „Unterer Gießübl/Lindbüchl“ bis Kreuzungsbereich „Raßreuth“ wurde im Zuge der Maßnahme „Sturm Kolle“ beschlossen.
Die Gesamtlänge dieser Maßnahme von Raßreuth bis Geiersberg beträgt 2.900 m. Um den Breitbandausbau an den angrenzenden Gebieten vollständig abzuschließen, ist die Breitbandverlegung auch außerhalb des Baubereichs geplant. Hierfür ist eine zusätzliche Ausbaulänge von 3.050 m in den Bereichen Unterer Gießübl, Oberer Gießübl, Lindbüchl und Neustift notwendig. Die Durchführung der Maßnahme wurde wie vorgeschlagen beschlossen. Gem. Vorgabe des WWA werden verschiedene Varianten geprüft.
Errichtung eine RÜB an der Kläranlage Kaindlmühle; Durchführung –einstimmig beschlossen Die Errichtung des RÜB an der Kläranlage Kaindlmühle ist für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Mischwasserbehandlung zwingend erforderlich. Der Neubau des RÜB’s ist auf dem Grundstück FlNr. 305 Gemarkung Oberdiendorf geplant. Die Durchführung
der Maßnahme Errichtung eines RÜBs an der Kläranlage in Kaindlmühle mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 350.000 € Brutto wurde beschlossen.
b auaussc H uss, sI tzung v O m 13.12.2022
Änderung des Bebauungsplans Winkelfeld mit Deckblatt Nr. 6; Billigung und Öffentliche Auslegung – Abstimmung 8:1
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Vorhabens zur Errichtung eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Flur-Nr. 125 Gemarkung Hauzenberg westlich der Josef-Greschniok-Straße geschaffen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gingen Hinweise, Anregungen und Einwendungen ein.
Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte die Planung unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
8. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Aubach; Abwägung und Satzungsbeschluss –einstimmig beschlossen Die Ortsabrundungssatzung soll im Nordwesten erweitert werden. Dadurch wird Baurecht für ein Baugrundstück auf einer Teilfläche des Grundstückes FlurNr. 756 Gemarkung Windpassing geschaffen. Auch erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung auf den Flurnummern 756/1, 776/1 und 776/2 Gemarkung Windpassing nach Norden. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die 8. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Aubach“ als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist nach Vorliegen der jeweiligen Grunddienstbarkeiten und geschlossenen städtebaulichen Verträgen bekanntzumachen.
Bauleitplanung der Gemeinde Thyrnau zur Errichtung eines Solarparks bei Kelchham; Beteiligung –einstimmig beschlossen
Die Gemeinde Thyrnau beteiligt die Stadt Hauzenberg im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Bauleitplanung für das „Sondergebiet Erneuerbare Energien/Photovoltaik Kelchham“. Gemäß Begründung zum Flächennutzungsplan soll ein 8,1 ha großes Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Einsehbarkeit aus dem westlichen Stadtgebiet von Hauzenberg wird als bedingt bzw. geringfügig beurteilt. Es wurde beschlossen, keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Thyrnau zur Errichtung eines Solarparks bei Kelchham zu erheben.
Budget Straßenunterhalt und Anlagen; Planung 2023 –einstimmig beschlossen Für das Haushaltsjahr 2023 ist das Budget „Straßenunterhalt und Anlagen“ wieder neu zu bilden. Für 2023 ist ein Budget mit insgesamt 515.000 € (minus 62.000 € ggü. dem Vorjahr). Es beinhaltet 376.000 € für Straßenunterhalt, 57.000 € für Feld- und Waldwege Unterhalt, Gewässerunterhalt mit 40.000 €, Spielplätze mit 24.000 € sowie Parkanlagen allgemein 18.000 €. Der Bauausschuss empfiehlt dem Hauptund Finanzausschuss sowie dem Stadtrat die Bereitstellung des Budgets wie vorgeschlagen.
a ntragsfr I sten
für sI tzungen
— Am 25.01. für die Sitzung des Bauausschusses am 06. Februar 2023
— Am 27.01. für die Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 09. Februar 2023
— Am 01.02. für die Sitzung des Stadtrates am 13. Februar 2023
— Am 03.02. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Februar 2023
— Am 16.02. für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Februar 2023
— Am 22.02. für die Sitzung des Stadtrates am 06. März 2023
Amtsblatt | 50.01 Informationen aus dem Sitzungsdienst
14
a nmeldung für das K I ndergarten J a H r 23/24 der K I ndergärten I m r aum Hauzenberg
Der Stichtag für eine telefonische Vormerkung im jeweiligen Kindergarten ist der 24. Februar 2023.
Eltern, die Ihr Kind bereits in einem der Kindergärten vorgemerkt haben, werden vom jeweiligen Kindergarten kontaktiert.
Eine Zu- oder Absage des Kindergartenplatzes wird zeitnah mitgeteilt. Reichen die Kapazitäten der Einrichtung nicht aus, werden unsere Aufnahmekriterien angewandt.
Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und Ansprechpartner für eine telefonische Vormerkung und das Datum für die jeweiligen Anmeldetage (Hierfür wird ein Termin nach telefonischer Vormerkung vergeben):
Kindergarten Fürsetzing:
Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren Telefonnummer: 0 85 86 - 69 73 E-Mail: kiga-fuersetzing@caritas-pa.de
Ansprechpartner: Andrea Duschl, Einrichtungsleitung
Anmeldetage: Montag, 06. März 2023 und Dienstag, 07. März 2023
Kindergarten Germannsdorf:
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren
Telefonnummer: 0 85 86 - 97 67 70
E-Mail: kita.germannsdorf@caritas-passau.de
Ansprechpartner: Carina Meisinger, Einrichtungsleitung
Anmeldetage: Dienstag, 07. März 2022 und Mittwoch, 08. März 2022
Kindergarten Hauzenberg
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren Telefonnummer: 0 85 86 - 9 79 39-0
E-Mail: kita.hauzenberg@caritas-passau.de
Ansprechpartner: Nina Kinadeter, Einrichtungsleitung
Anmeldetage: Dienstag, 07. März 2022 und Mittwoch, 08. März 2022
Kindergarten Oberdiendorf
Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren Telefonnummer: 0 85 86 - 10 34
E-Mail: kiga-oberdiendorf@caritas-pa.de
Ansprechpartner: Regina Klement, Einrichtungsleitung Anmeldetage: Montag, 06. März 2023 und Dienstag, 07. März 2023 Kindergarten Raßreuth
Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren Telefonnummer: 0 85 86 - 9 16 67
E-Mail: kiga-rassreuth@caritas-pa.de
Ansprechpartner: Eva-Maria Stefan, Einrichtungsleitung
Anmeldetage: Montag, 06. März 2023 und Dienstag, 07. März 2023
eI nladung des v ere I ns der g önner und f örderer der s p O rt- mI ttelsc H ule Hauzenberg
Der Verein der Gönner und Förderer der Sport-Mittelschule Hauzenberg lädt zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 10.02.2023 um 19.00 Uhr im der Mensa Sport Mittelschule Eckmühlstraße 10 | 94051 Hauzenberg sehr herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Rechenschaftsbericht der Kassiererin 4. Kassenprüfbericht der Kassenprüfer
5. Satzungsänderungen
6. Bericht des Schulleiters
7. Wünsche und Anträge Alle Mitglieder und auch Nichtmitglieder, die Interesse an einem Beitritt haben, sind hierzu herzlich eingeladen.
Martin Veit, 1. Vorsitzender
s c H öffenwa H l 2023 Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Bewerbungsbögen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind im Rathaus, Bürgerbüro (Zimmer E 04) abzuholen oder können unter www.hauzenberg.de heruntergeladen werden.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 schriftlich (Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg) oder per E-Mail (tina.risinger@hauzenberg.de) an uns richten oder persönlich abgeben.
Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gerne zur Verfügung (Fr. Risinger, Tel. 08586/3064).
15 Amtsblatt | 50.01 Informationen i nformationen
Als Abschluss des Christkindlmarktes „Hauzenberger Lichterzauber“ wurden Ende Dezember noch die drei Gewinner der Aktion „WeihnachtsPass“ ermittelt. In der Zeit vor dem Weihnachtsmarkt konnte man in vielen teilnehmenden Geschäften in Hauzenberg Stempel sammeln. Wer sich beim „Lichterzauber“ mit seinem Stempelpass einen gratis Glühwein holte, nahm damit am Gewinnspiel teil. Unter allen abgegebenen Pässen wurden drei Gutscheine im Wert von 150, 100 und 50 Euro ausgelost, die der Gewerbeverein „H!aktiv“ gesponsert hatte. Petra Rosenberger, Harald Hoyer und Patricia Loos freuten sich über ihre Gewinne, die ihnen Sandra Pongratz und Christina Falkner von „Kleinstadtliebe Hauzenberg“, Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer, Birgit Reichenberger von „H!aktiv“ und Theresa Lenz von der Stadtverwaltung überreichten.
Hauzenberg, 23.12.2022
als 1. Vorstand des SV „Glückauf“ Kropfmühl e.V. zurückblicken. Als Ehrenvorsitzender und Berater steht er seinem Verein auch in der Zukunft weiterhin zur Seite. Mit großem Engagement leitete Frau Mathilde Rauch als 1. Vorsitzende in der Zeit von 2004 bis 2021 den Zweigverein Germannsdorf des Katholischen Deutschen Frauenbundes. Als Seele der städtischen Bücherei Hauzenberg war sie zudem Groß und Klein weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Stets zur Stelle war Herr Georg Hellauer bei der Freiwilligen Feuerwehr Windpassing in der Zeit von 1994 bis 2006 als 2. Kommandant sowie als 2. Vorsitzender von 2003 bis 2022. Die Feuerwehr Windpassing ohne Georg Hellauer – es wäre undenkbar. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt.
Hauzenberg als e I ne v O n dre I mO dellKO mmunen be I m Inn O vat IO nspr O gramm „Kreat I ve z entren“ ausgewä H lt Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die drei Modellkommunen für das neue Pilotprojekt „Kreative Zenten“ bekannt gegeben. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert betonte bei der Auftaktveranstaltung: „Mit Bad Neustadt an der Saale, Bayreuth und Hauzenberg haben wir drei erfolgsversprechende Städte für das Innovationsprogramm ‚Kreative Zentren‘ ausgewählt. Vor allem kulturelle Besonderheiten und Kreativität machen Zentren einzigartig und attraktiv für Wirtschaft und Bevölkerung. Wir unterstützen die drei Modellkommunen dabei, ihr besonderes und kreatives Potenzial durch maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte und umsetzungsreife Modellprojekte optimal auszuschöpfen.“
Eine bewährte Tradition setzte sich in der Weihnachtssitzung des Stadtrates nach zweijähriger Coronapause endlich wieder fort. Besondere Aufmerksamkeit gebührt in dieser feierlichen Abschlusssitzung verdienten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich zum Wohle der Allgemeinheit langjährig ehrenamtlich bei Feuerwehren, Vereinen oder Verbänden engagierten bzw. noch immer voller Leidenschaft ihr Ehrenamt ausüben. 17 Jahre lenkte Herr Josef Eggl (2004–2021) als 1. Vorstand die Geschicke des Gartenbauvereins Raßberg-Oberkümmering. Herausragend war sicherlich die Teilnahme von Oberkümmering beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Auf stolze 20 Jahre (1997–2013 sowie 2017–2021) konnte Herr Otto Resch
In den kommenden Monaten werden die drei Städte in Zusammenarbeit mit jeweils einem Gutachterbüro Konzepte und erste Umsetzungsschritte erarbeiten. Ein Projektbeirat aus Expertinnen und Experten wird den Modellkommunen dabei zur Seite stehen. Das Innovationsprogramm knüpft an das im Frühjahr 2022 erfolgreich abgeschlossene Fitnessprogramm „Starke Zentren“ an und wird das Netzwerk von Modellkommunen aus beiden Programmen erweitern und vertiefen.
Für das Innovationsprogramm konnten sich die 138 bayerischen Mittel- und Oberzentren im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bewerben. Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden die drei Kommunen aufgrund der Qualität ihrer Bewerbung sowie der Repräsentativität für bayerische Kommunen ausgewählt.
Hauzenberg, 09.12.2022 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
16 Amtsblatt | 50.01 Informationen Hauzenberger w e IH nac H ts p ass- aK t IO n ausgel O st
v erle IH ung v O n d an K ur K unden
Josef Eggl, Otto Resch, Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer mit Mathilde Rauch und Georg Hellauer. Foto: PNP
kurse Januar– m ärz vhs hauzenberg
29.01. Tanzkurs für Jugendliche und Erwachsene So, 15:00 - 17:00 Uhr, 3 x 11.02. Nähtag Kinderkleidung Sa, 09:00 - 16:00 Uhr, 1 x 01.03. Nähen am Mittwoch Mi, 19:00 - 22:00 Uhr, 5 x 04.03. Seife sieden Sa, 14:00 - 17:00 Uhr, 1 x
07.03. Fit für die Abschlussprüfung im Fach Englisch Di, 14:30 - 16:00 Uhr, 10 x 07.03. Förderkurs im Fach Englisch Di, 16:15 - 17:45 Uhr, 10 07.03. Englischkurs – Fit für den Urlaub Di, 18:00 - 19:30 Uhr, 10 x 09.03. Vortrag ZEN-Meditation Do, 19:00 - 20:00 Uhr, 1 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unter: www.vhs-passau.de Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de
des r at H auses
Das Rathaus der Stadt Hauzenberg ist am Faschingsdienstag, 21. 02.2023 ganztägig geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten: Mo – Frei 08 – 12 Uhr Di, Do 13 – 17 Uhr
Qualifizierung im Beruf „Industrieelektriker*in“
Qualifizierung im Beruf „Solarmonteur*in“
Dauer: 7 Monate mit berufsbezogenem Deutsch, Schulungsort: Passau, in Vollzeit, Beginn: März 2023, IHK-Abschluss
Qualifizierung im Beruf „Schutz und Sicherheit“
Dauer: 8 Monate mit Deutschunterricht & Praktikum, Schulungsort: Passau, in Vollzeit, Beginn: Februar 2023, incl. IHK-Sachkundeprüfung (§34a GewO), Ersthelfer, Brandschutzhelfer
Das komplette Kursprogramm sowie weitere Information bzw. Anmeldung bei Dipl. Kfm. Franz Angerer I 0851 95625-34 I franz.angerer@bfz.de I www.bfz.de
wichtige rufnummern
stadtverwaltung H auzenberg Vorwahl: 08586 Rathaus, Marktplatz 10, Vermittlung 30-0 Bauamt, Sekretariat 30-50 Bürgerbüro 30-60 Standesamt 30-64 Finanz- und Grundstücksverwaltung 30-40 Kämmerei 30-41 Sekretariat Hauptamt 30-20 Stadtkasse 30-35 Information für Tourismus und. Kultur 30-30
Bauhof Jahrdorf 967550 Kläranlage Aubach 1484 Kläranlage Kaindlmühle 5782 Wassermeister 0171-7374332
stadtinfo@hauzenberg.de www.hauzenberg.de
17 Amtsblatt | 50.01 Informationen
Qualifizierungskurse - Umschulungen 2023 (Förderung über Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter)
DEN BERUF Dauer: 23 Monate mit berufsbezogenem Deutsch, in Vollzeit, Schulungsort: Vilshofen,
;
Umschulung „Konstruktionsmechaniker*in“ Dauer: 35 Monate, Schulungsort: Passau, in Teilzeit Beginn: Februar 2023 ; Steuerberaterkammer-Abschluss Umschulung „Steuerfachangestellte*r“ Dauer: 5 Monate
ZURÜCK IN
Beginn: März 2023
IHK-Abschluss
mit Deutschunterricht & Praktikum, incl. Staplerschein, Schulungsort: Pocking, in Vollzeit, Beginn: April 2023, vbw-Zertifikat Qualifizierung im Beruf „Hochbaufacharbeiter*in“ Dauer: 5 Monate mit Deutschunterricht & Praktikum, Schulungsort: Passau, in Vollzeit, Beginn: Januar 2023, vbw-Zertifikat
s c H l I esstage
Wichtige Adressen & Öffnungszeiten
aa OK
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr Do: 8.30 – 17.30 Uhr
b au HO f Ja H rd O rf
Industriestraße 9 Telefon: 08586/3055 Telefax: 08586/30-155 Wasserwart: 0171/7374332
b ayer I sc H es rO tes Kreuz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5 Telefon: 08586/970-93 Mobil: 0176/10222044
b eratungs- und b egegnungsterm I n der b ayer. b l I nden- und s e H be HI ndertenbundes e. v . Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner Leitung: Egid Mühlberger Telefon: 08584/638
b rennpun K t –O ffener Jugendtreff Pfarrstraße 3 Leitung: Jugendpflegerin Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
c ar I tas Eckhofkeller 6
• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige: Beratung und Entlastung Pflegender Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung Telefon 0851/5018-762
f l ändl I c H er f am I l I end I enst dI özese p assau Leitung Maria Eder Tel. 08592/1888 Mobil: 0160/4532412
w aldbauerngen O ssensc H
s te I nberg Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95 Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
b h p c
Hallenbad Hauzenberg ( e c K mü H lstr. 28)
Das Hallenbad ist geöffnet: Di. + Fr.: 17:00 – 20:00 Uhr Sa.: 14:00 – 17:00 Uhr
k
Kfz- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18
Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 07:30 – 11:30 Uhr Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
Kre I smus IK sc H ule Telefon: 08586/9 10 47
pO l I ze II nspe K t IO n Florianstraße 8 Telefon: 08586/96050
pO stagentur – fI l I ale Hauzenberg Pfarrer-Zellbeck-Weg 4 Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr Sa: 07:30 – 13:00 Uhr Telefon: 08586/97626614
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r at H aus Hauzenberg Marktplatz 10 Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120 E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
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s tadtbüc H ere I Hauzenberg Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080 Mo 16:00 – 18:30 Uhr Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr Sa 10:00 – 11:30 Uhr E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
t tüv - p rüfstelle
Fritz-Weidinger-Straße 38
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr Telefon: 08586/91557
w ertst O ff HO f Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408 Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr
s prechtage im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.09)
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:
g esund H e I tsamt p assau –sO z I aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841
vdK- s prec H stunde Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
b KK zf + p artner Tel. 0851/213733-2010 Fax 0851/213733-222010
b eratung für w aldbes I tzer Telefon: 08586/3090 Mobil: +49 (0)162/1316070 per E-Mail: Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
b eratungsstelle der l ebensHI lfe p assau für m ensc H en m I t b e HI nderung e. v . Telefon: 08 51/949 94-710
s prec H tag des s en IO renbe I rat Jeden 1.Dienstag im Monat von 9-11 Uhr
07. Februar: Renate Krieg, Tel.1793 07. März: Erich Matthei, Tel.4644
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