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Amtsblatt 39/02

Bekanntmachungen / Informationen

STADT HAUZENBERG

Satzungen

Bauberatung

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hauzenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gemeinsame Bauberatung durch Landratsamt und Stadt Sprechtag im Rathaus Hauzenberg Die Bauabteilung des Landratsamtes Passau bietet auch dieses Jahr für die Hauzenberger Bürger vor Ort eine persönliche Bauberatung an. Hier können Bau- aber auch Gestaltungsfragen mit kompetenten Fach-

vom 11. Dezember 2001

leuten im Hauzenberger Rathaus abgestimmt werden.

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostenge-

Sprechtag Bauberatung

setzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgen-

am Donnerstag, 22. März 2012

de Satzung:

ab 13.00 Uhr §1

Rathaus, Kleiner Sitzungssaal, 1. OG

Die Satzung der Stadt Hauzenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung

Zur Vorbereitung und zur Vermeidung un-

ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für

nötiger Wartezeiten werden interessierte

damit in Zusammenhang stehenden Amts-

Bürger gebeten, in der Bauabteilung der

handlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Stadt bis 20. März 2012 eine Terminverein-

vom 11.12.2001 wird wie folgt geändert:

barung zu treffen.

und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristge-

§ 3 Absatz 2 Buschstaben f und g erhalten

Ansprechpartner im Bauamt Hauzenberg:

rechte Geltendmachung etwaiger Entschä-

folgende Fassung:

»» Andrea Andorfer, Tel. 08586-3050,

digungsansprüche für Eingriffe in eine bis-

(2) Die Gebühr für das Benutzungsrecht an

her zulässige Nutzung durch diese Satzung

einem Familiengrabplatz (einschließlich

und über das Erlöschen von Entschädi-

der Gruften und Mausoleen) beträgt

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die

f) Abdeckplatte Urnennische einfach 101 € g) Abdeckplatte Urnennische doppelt 148 €

Vorschriften für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-

§2

schriften und von Mängeln der Abwägung

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom

sowie die Rechtsfolgen nach §§ 214 und 215

01.01.2012 in Kraft.

BauGB wird hingewiesen.

Hauzenberg, 12. Dezember 2011 STADT HAUZENBERG Federhofer, 1. Bürgermeister

STADT HAUZENBERG, 25.01.2012 Josef Federhofer, 1. Bürgermeister

margita.schaetzl@hauzenberg.de »» Alois Stockinger, Tel. 08585-3051,

gungsansprüchen wird aufmerksam gemacht.

andrea.andorfer@hauzenberg.de »» Margita Schätzl, Tel. 08586-3053,

alois.stockinger@hauzenberg.de Stadt Hauzenberg, 16.01.2012 Josef Federhofer, 1. Bürgermeister

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