Amtsblatt 39/02
Bekanntmachungen / Informationen
STADT HAUZENBERG
Satzungen
Bauberatung
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hauzenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Gemeinsame Bauberatung durch Landratsamt und Stadt Sprechtag im Rathaus Hauzenberg Die Bauabteilung des Landratsamtes Passau bietet auch dieses Jahr für die Hauzenberger Bürger vor Ort eine persönliche Bauberatung an. Hier können Bau- aber auch Gestaltungsfragen mit kompetenten Fach-
vom 11. Dezember 2001
leuten im Hauzenberger Rathaus abgestimmt werden.
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostenge-
Sprechtag Bauberatung
setzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgen-
am Donnerstag, 22. März 2012
de Satzung:
ab 13.00 Uhr §1
Rathaus, Kleiner Sitzungssaal, 1. OG
Die Satzung der Stadt Hauzenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
Zur Vorbereitung und zur Vermeidung un-
ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für
nötiger Wartezeiten werden interessierte
damit in Zusammenhang stehenden Amts-
Bürger gebeten, in der Bauabteilung der
handlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Stadt bis 20. März 2012 eine Terminverein-
vom 11.12.2001 wird wie folgt geändert:
barung zu treffen.
und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristge-
§ 3 Absatz 2 Buschstaben f und g erhalten
Ansprechpartner im Bauamt Hauzenberg:
rechte Geltendmachung etwaiger Entschä-
folgende Fassung:
»» Andrea Andorfer, Tel. 08586-3050,
digungsansprüche für Eingriffe in eine bis-
(2) Die Gebühr für das Benutzungsrecht an
her zulässige Nutzung durch diese Satzung
einem Familiengrabplatz (einschließlich
und über das Erlöschen von Entschädi-
der Gruften und Mausoleen) beträgt
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die
f) Abdeckplatte Urnennische einfach 101 € g) Abdeckplatte Urnennische doppelt 148 €
Vorschriften für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
§2
schriften und von Mängeln der Abwägung
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom
sowie die Rechtsfolgen nach §§ 214 und 215
01.01.2012 in Kraft.
BauGB wird hingewiesen.
Hauzenberg, 12. Dezember 2011 STADT HAUZENBERG Federhofer, 1. Bürgermeister
STADT HAUZENBERG, 25.01.2012 Josef Federhofer, 1. Bürgermeister
margita.schaetzl@hauzenberg.de »» Alois Stockinger, Tel. 08585-3051,
gungsansprüchen wird aufmerksam gemacht.
andrea.andorfer@hauzenberg.de »» Margita Schätzl, Tel. 08586-3053,
alois.stockinger@hauzenberg.de Stadt Hauzenberg, 16.01.2012 Josef Federhofer, 1. Bürgermeister
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