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Das jedermannsrecht

Schwedens einzigartiges Jedermannsrecht – das Recht auf öffentlichen Zugang zur Natur – ermöglicht es Einheimischen sowie Urlaubern, auf abgelegenen Pfaden zu radeln und sich frei in den Wäldern und durch das Land zu bewegen. Mit Rechten kommen bekanntlich auch Pflichten: Nimm stets Rücksicht auf Natur, Tiere und andere Menschen. Halte dich an die Faustregel „Nicht stören und nichts zerstören” und hinterlasse nichts als Fußabdrücke und Reifenspuren.

In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Jedermannsrecht oft eingeschränkt und Dinge wie Radfahren, Zelten und Feuermachen können untersagt sein. Die jeweiligen Vorschriften entnimmst du den (oft mehrsprachigen) Informationstafeln vor Ort. Du erfährst auch bei der Gemeinde und auf Länsstyrelsen.se, was in einem bestimmten Naturgebiet gilt (auf Schwedisch).

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