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BTV intern

Kein BTVVerbandstag 2020!

Das Präsidium und der Verbandsausschuss des Bayerischen Tennis-Verbandes haben sich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden, den 71. Ordentlichen Verbandstag vom 28. November 2020 auf den 24. April 2021 zu verschieben!

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71. Ordentlicher Verbandstag des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.

neuer einreichungstermin für Anträge zur änderung der Satzung, der Beitragsordnung, der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung, der wettspielbestimmungen, des Bußgeldkataloges und der Spiellizenzordnung

AnSchRifT: Bayerischer Tennis-Verband e.V. Geschäftsstelle, Im Loh 1, 82041 Oberhaching

Die BTV-Geschäftsstelle bittet um Mitteilung der Änderungsanträge für • die Satzung • die Beitragsordnung • die Rechts- und Schiedsgerichtsordnung • die Wettspielbestimmungen • den Bußgeldkatalog • die Spiellizenzordnung und • die Disziplinarordnung bis Samstag, 27. februar 2021 zwecks Veröffentlichung im Sonderheft zum 71. Verbandstag gemäß § 12 I 10. der Satzung des Bayerischen Tennis-Verbandes. Die Anträge müssen acht Wochen vor dem Verbandstag bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Tennis-Verbandes eingegangen sein. Jedem Antrag ist laut Satzung des BTV eine Begründung beizufügen. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge oder Anträge ohne Begründung sind zurückzuweisen.

münchen, im Oktober 2020, BTV-Geschäftsstelle

EINLADuNG ZuM VERBANDSTAG 2020

Sehr geehrtes Verbandsmitglied, als Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. lade ich Sie zum 71. ORdenTLichen VeRBAndSTAg am Samstag, den 28.11.2020, vormittags um 11.00 uhr in das Hotel »The Monarch«, Kaiser-Augustus-Str. 36, 93333 Bad Gögging, Telefon: + 49 9445-98-0, Telefax: + 49 9445-98-888, E-Mail: welcome@monarchbadgoegging.com herzlich ein. TAgeSORdnung 1. Begrüßung und Eröffnung. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit. 3. Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer. 4. Entlastung des Präsidiums. 5. Neuwahl laut BTV-Satzung § 12 I 2. – Mitglied des Präsidiums, hier Vizepräsident/in VERBANDSTAG 2020 cORONABEDINGT VERScHOBEN! NEuER TERMIN: 24.4.2021 und Leiter/in der Ressorts Vereinsberatung, Ausbildung und Entwicklung. 6. Ehrungen. 7. Genehmigung des Gesamthaushaltsplans für die Geschäftsjahre 2021/2022. 8. Anträge auf Änderung: a. der Satzung; b. der Beitragsordnung; c. der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung; d. der Wettspielbestimmungen; e. des Bußgeldkataloges; f. der Spiellizenzordnung; g. Sonstiges – redaktionelle Änderungen gemäß BTV-Satzung § 12 I. 4 b. 9. Verschiedenes.

– Änderungen vorbehalten – münchen, im September 2020

Helmut Schmidbauer, Präsident

Anmerkung: Angesichts der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Abstandsregelungen u.a.) ist die Planung rund um den Verbandstag 2020 nur vorläufig. Wir werden die Migliedsvereine entsprechend informieren, sollten Planungsänderungen erforderlich sein.

Der derzeitige Verlauf der Corona-Pandemie lässt eine für alle Beteiligten sichere, reibungslose und planbare Präsenzveranstaltung leider nicht zu. Wir hoffen sehr, dass sich die lage im April 2021 beruhigt hat und wir dann den 71. Verbandstag in Bad Gögging, hier im hotel „Monarch“, mit möglichst vielen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsvereine durchführen können. Schließlich stehen einige wichtige Entscheidungen auf der Agenda, so zum Beispiel die Strukturreform des Verbandes, die damit verbundene neufassung der Satzung und die Wahl des/der Vizepräsidenten/in für Vereinsberatung, Ausbildung und Entwicklung.

Bitte merken Sie sich den 24. April 2021 schon einmal in Ihrem terminkalender vor. Selbstverständlich erhalten Sie satzungsgemäß einige Wochen vorher eine neuerliche Einladung.

BiTTe BeAchTen Sie die neBenSTehenden hinweiSe zum einReichungSTeRmin deR AnTRäge.