Kap.6 ORDENTLICHE WARTUNG 1. Alle Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsarbeiten an der Maschine dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn der Strom ausgeschaltet und das Gerät abgekühlt ist (siehe Tabelle mit Wartungsintervallen und zuständiger Person). 2. Die Wartungsarbeiten müssen an einem geeigneten Ort unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften vorgenommen werden. 3. Vor der Wartung muss die Maschine sorgfältig gereinigt werden (siehe Abschnitt 8.01). 4. Bei allen Wartungsarbeiten müssen geeignete persönliche Schutzeinrichtungen verwendet werden.
AM ENDE JEDER WARTUNGSMASSNAHME AN DER MASCHINE IST SICHERZUSTELLEN, DASS DIE SCHUTZEINRICHTUNGEN WIEDER IN IHRER POSITION EINGESETZT UND RICHTIG INSTALLIERT SIND.
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