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RegelfRagen
Mit den schiRis auf deR Piste
Stellen sich an internationalen Turnieren viele Regelfragen?
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Schaut man den Pros zu, könnte man das oft meinen. Anlässlich der Internationalen Schweizer Amateur-Meisterschaften im G&CC
Zürich in Zumikon war Golf Suisse mit zwei internationalen Referees unterwegs.
Zwei Fälle haben sich ereignet, die auch in jedem Clubturnier landauf, landab jederzeit passieren können.
Ein Spieler haut seinen Abschlag in einen Fairway-Bunker; als er dort ankommt, stellt er eine unangenehme Lage des Balles fest. Dieser liegt nämlich direkt an einem «Schnitzel», also an einer Grasnarbe, welche ein Spieler in einer vorangehenden Gruppe herausgehauen und anschliessend nicht zurückgelegt hat. Das ist eine Unsportlichkeit, eine Verletzung der Etikette sicher – aber was kann der betroffene Spieler vor seinem Schlag aus dem Bunker tun? An den Internationals von Zumikon rief er als erstes den Schiedsrichter, Mark Bruppacher. Nach Inspektion der Situation musste ihm der Ref aber bescheiden, dass er den Ball so spielen müsse, wie er liegt. Eine herausgeschlagene Grasnarbe ist gemäss Definition ein «loser hinderlicher Naturstoff», welcher gemäss Regel 23 straflos fortbewegt werden kann, ausser wenn der Ball und der lose hinderliche Naturstoff im selben Hindernis liegen.
Anders verhält es sich in dem Fall, wo der Partner, Gegner oder Mitbewerber einen Schlag in Bunkernähe spielt und die dabei herausgeschlagene Grasnarbe nahe beim Ball des Spielers, der bereits im Bunker liegt, zur Ruhe kommt. Entscheidung 13-4/18 besagt, dass der Spieler Anspruch auf die Lage hat, die er sich erspielt hat. Daher darf das Divot straflos fortbewegt werden.
Wieder anders läge der Fall, wenn es sich beim Gegenstand im Hindernis um etwas Künstliches gehandelt hätte – zum Beispiel einen Ausrüstungsgegenstand oder auch eine PET-Flasche – dann wäre dieser Gegenstand nach Definition als bewegliches Hemmnis einzustufen und dürfte nach Regel 24-1 straflos fortbewegt werden.
Wenn dieser erste Fall sicher vor allem Pech ist, so muss beim zweiten Vorkommnis schon eher von Nachlässigkeit oder gar Dummheit gesprochen werden. Dass man mit einem Approach das Green verfehlt und chippen muss, das ist wirklich alltäglich und ist auch in Zumikon einem Spieler passiert. Darauf marschierte dieser mit seinem Bag im Schlepptau zu seinem Ball, der einige Meter ausserhalb des Greens im Rough lag. Er zog ein Eisen aus dem Bag und überlegte sich, den Ball damit zu chippen. Weil ihm ein anderer Club besser geeignet schien, stellte er dieses Eisen an seinen Bag, zog ein anderes heraus und chippte den Ball damit – das dichte Gras lenkte das Clubface ab, der Ball berührte den am Bag lehnenden Schläger und blieb daneben liegen. Ratlosigkeit – also rief man den Ref, im konkreten Fall Jürg Angehrn. Dieser war mit der Lösung auch rasch zur Hand: ein Spieler, der mit seinem
Ball versehentlich seine eigene Ausrüstung trifft, zieht sich einen Strafschlag zu, gemäss Regel 19-2. Das würde genauso gelten, wenn er seinen eigenen Partner oder einen ihrer Caddies getroffen hätte, inklusive deren Ausrüstung. Und wie weiter? Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, ist also weder zu droppen noch zurückzulegen. Regel 19-2 macht davon bloss eine Ausnahme: bleibt der Ball auf einem Kleidungsstück der weiter oben erwähnten Personen – Spieler, Partner, Caddies – liegen, kann dieses immerhin unter dem Ball hervor entfernt werden, und dieser muss so nahe wie möglich an dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Gegenstand zur Ruhe kam, regelkonform gedroppt (und auf dem Green hingelegt) werden.
Und die Lehren daraus: Golfschiedsrichter sind wohl zur Einhaltung der Regeln eingesetzt, aber auch vor allem Helfer der Spieler in kritischen Regelsituationen.
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