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Arbeitssicherheit

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Pflegemaßnahmen

Pflegemaßnahmen

Um den Anforderungen des Golfclubs beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz voll gerecht werden zu können, ist die Expertise von fachkundigem Personal notwendig. Laut dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in seinem Betrieb zu bestimmen. Der Nutzen einer Fachsicherheitskraft liegt insbesondere in der präventiven Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Durch die frühzeitige Einbindung werden mögliche Defizite oder potenzielle Gefährdungen im Arbeitsschutz rechtzeitig erkannt. Dadurch können aufwendige Nachbesserungen und somit Zusatzkosten für das Unternehmen vermieden werden.

Seit gut zwei Jahren arbeitet unser Golfclub mit der externen Fachsicherheitskraft Herrn Bandner zusammen. Dieser befindet sich im engen Austausch mit der Geschäftsführung und dem Personal und soll auf vorhanden Sicherheitslücken aufmerksam machen und uns beim Einhalten aller möglichen Vorschriften unterstützen. In jährlichen Mitarbeiterunterweisungen gibt er den Mitarbeitern in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich hilfreiche Hinweise und sensibilisiert sie für mögliche Gefahren. Zudem tätigt Herrn Bandner regelmäßige Hausbesuche, um sich ein Bild vor Ort machen zu können.

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In den vergangenen beiden Jahren haben wir gemeinsam mit seiner Hilfe vor allem unsere Dokumentation maßgeblich verbessert. Wir haben eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und alle nötigen Dokumente und Nachweise in einem separaten Ordner abgelegt. So hat jeder Mitarbeiter Einsicht über Vorschriften, Ansprechpersonen und Sicherheitsvorkehrungen

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