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Ausgleichsflächen
Das Bayerische Naturschutzgesetz sieht vor, dass für den Bau einer Golfanlage Naturflächen als Ausgleich geschaffen werden müssen. Hintergrund dessen ist, dass aus Sicht der Behörden durch den Bau einer Golfanlage in den Naturhaushalt eingegriffen wird. Golfanlagen wie der Riedhof gehen mit gutem Beispiel voran und zeigen auf, dass ein modern geführter Golfplatz ebenso eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt sein kann. Die Ausgleichsflächen des Riedhofs liegen zum teil auf dem Golfplatz (ca. 7,6 ha) und größtenteils außerhalb (ca. 21 ha). Die Ausgleichsflächen machen ein Drittel der Gesamtfläche des vom Golfclub bewirtschafteten Geländes aus.
Der Vorteil von Ausgleichsflächen liegt in deren Bewirtschaftung. Die Flächen dürfen und werden teils selten und nicht vor Mitte Juni gemäht. Tiere wie Hasen oder Wild werden in ihrer Brut- und Setzzeit bis zur ersten Mahd nicht gestört. Da die Flächen außerdem nicht gedüngt werden, enthalten sie kaum Nährstoffe und sind deswegen abgemagert. Trockene Magerwiesen sind in den Zeiten der exzessiven Landwirtschaft sehr selten und weisen eine große diverse Anzahl an Arten auf. Auf diesen Flächen finden sich viele Insekten. Die Flächen bei Neufahrn liegen dicht beieinander und hängen teilweise zusammen. Ein Wald mit Eichenhain ist ebenfalls enthalten. Die nördlichste Fläche ist die nährstoffreichste. Wiesenschwingel und Knaulgras stehen hier hüfthoch. Schafgarbe, Klappertopf und Wiesen-Glockenblume kommen vor.
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Im vergangenen Jahr hat der LBV mit einigen fleißigen Helfern zwei Hecken verjüngt, in dem diese auf ca. einem Drittel der Länge auf Stock gesetzt wurden. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte nicht mehr zurückgeschnitten werden, um diesen Lebensraum zu erhalten.


Die in rot gekennzeichneten Flächen zeigen einige Ausgleichsflächen des Riedhofs außerhalb des Golfplatzes bei Neufahrn