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Anhang per 31. Dezember 2022

Grundsätze zur Jahresrechnung

Allgemein

Die vorliegende Jahresrechnung wurde nach den Bestimmungen des neuen Schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts OR) erstellt.

Um den Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts Rechnung zu tragen, wurden seitens der Finanzmarktaufsicht (FINMA) für die Mindestgliederung der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) vom OR abweichende Bestimmungen erlassen. Diese standardisierten Mindestgliederungsvorschriften richten sich nach Art. 5a bis 6a der Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA, AVO-FINMA vom 15. Dezember 2015 und weichen von den Artikeln des Obligationenrechts1 ab.

Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben.

Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Bewertung allgemein

Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Die Bewertungsgrundsätze gelten einheitlich für alle Einzelpositionen der jeweiligen Bilanzposition.

Bewertung der Aktiven allgemein

Bei ihrer Ersterfassung sowie in der Folgebewertung werden die Aktiven höchstens zu den Anschaff ungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust wird durch Abschreibungen berücksichtigt. Anderweitige Wertverluste werden als Wertberichtigungen erfasst. Abschreibungen sowie Wertberichtigungen erfolgen nach kaufmännischen Grundsätzen direkt zulasten der Erfolgsrechnung.

Die Bewertung wird periodisch überprüft und bei Anzeichen für eine Überbewertung der Aktiven oder zu geringer Bewertung der Rückstellungen gegebenenfalls angepasst.

Kapitalanlagen

Immobilien werden zu Anschaff ungswerten zuzüglich des wertvermehrenden Anteils von Renovationen und abzüglich angemessener Abschreibungen bilanziert. Der ausgewiesene Bilanzwert der Liegenschaften wird mittels einer anerkannten Bewertungsmethodik (Discounted-Cashflow-Methode) regelmässig überprüft.

Beteiligungen werden zu Anschaff ungswerten abzüglich angemessener Abschreibungen bilanziert.

Obligationen werden zu Amortized-Cost Werten bewertet. Dies bedeutet, dass die Differenz zwischen Anschaff ungspreis und Rückzahlungswert gleichmässig über die Restlaufzeit verteilt wird. Weitere festverzinsliche Anlagen werden höchstens zu Anschaff ungskosten abzüglich angemessener Wertberichtigungen bewertet.

Darlehen werden zu Nominalwerten aufgeführt.

Hypotheken werden zu Anschaff ungswerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen wegen erkennbarer Verluste bilanziert.

Die Bewertung der Aktien, Fondsanteile und übrigen Kapitalanlagen erfolgen zu Anschaffungswerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen. Spätere positive Wertenwicklungen bis maximal zum Anschaff ungswert werden erfolgswirksam als Zuschreibung auf Kapitalanlagen erfasst.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel (inkl. Geldmarktanlagen) sind zu Nominalwerten bewertet. Sie umfassen Kassabestände, Post- und Bankguthaben sowie Sichtund Depositengelder mit einer Fristigkeit von maximal drei Monaten.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sach- und immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert und gemäss ihrer Nutzungsdauer (3 – 5 Jahre) abgeschrieben. Die immateriellen Werte bestehen hauptsächlich aus Software und Lizenzen, die von Dritten entwickelt oder erworben wurden.

Forderungen

Forderungen werden zum Nennwert abzüglich des aufgrund der historischen Ausfallwahrscheinlichkeit begründeten Delkredere bilanziert. Für spezifisch bekannte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals entspricht den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes und den Statuten vom 29. März 2008. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalnachweis ersichtlich.

Versicherungstechnische Rückstellungen Rückstellungen für Versicherungsleistungen beinhalten Rückstellungen für eingetretene und gemeldete Schäden sowie für eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schadenereignisse. Der Ausweis erfolgt brutto, vor Selbstbehalten oder allfälliger Rückversicherung.

Die Schwankungsrückstellungen werden für Unsicherheiten im Schadenaufwand über die Zeit gebildet.

Nicht versicherungstechnische Rückstellungen

Diese Position beinhaltet einerseits Rückstellungen für Prämienrückvergütungen, diese sind vertraglich nicht zugesichert. Andererseits werden zulasten der Erfolgsrechnung nicht versicherungstechnische Rückstellungen gebildet, sofern vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten lassen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung enthält die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

Fremdwährungsumrechnung

Die Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Auf fremde Währungen lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (EUR) werden zum Tagesendkurs des Bilanzstichtags umgerechnet (2022: EUR = CHF 0.9875; 2021: EUR = CHF 1.0362). Die Währungseffekte bei den Kapitalanlagen werden in der Erfolgsrechnung im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen. Währungseffekte aus der Konsolidierung werden in der Erfolgsrechnung unter «Sonstige finanzielle Aufwendungen bzw. Erträge» ausgewiesen.

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