bauSICHERHEIT August 2017

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Wer den weißen Hautkrebs vermeiden will, sollte verschiedene Maßnahmen ergreifen. Etliche davon werden von der BG Bau bezuschusst.

»Bei den notwendigen Maßnahmen liegt der Vorrang auf technischen Lösungen, wie das Beschatten von Arbeitsplätzen«, so Professor Werner. Hierfür können etwa Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme dienen. Außenarbei-

Allein im Jahr 2016 wurden der BG Bau fast 2 700 neue Verdachtsanzeigen der Berufskrankheit »weißer Hautkrebs« gemeldet.

ten sollten in den sonnenintensivsten Zeiten – im Hochsommer zwischen 11 Uhr und 15 Uhr – ausschließlich gut geschützt ausgeführt und Pausen nur im Schatten gemacht werden. Persönlicher UV-Schutz bedeutet kopf- und körperbedeckende Kleidung aus dicht gewebtem Material, also langärmelige Hemden und lange Hosen. Außerdem müssen Kopf, Nacken

Fünf neue Berufskrankheiten anerkannt [ dGuV ] Anfang Juli hat der Bundesrat einer Änderung der

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. das teilt die deutsche Gesetzliche unfallversicherung in ihrem newsletter »dGuV Kompakt« mit.

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amit werden aktuell fünf Krankheiten neu in die »Anlage 1« zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen. Die Anpassung trägt neuen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnissen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats »Berufs-

SICHERHEIT

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krankheiten« (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Rechnung und soll seit August in Kraft sein. Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehört Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt

und Ohren bedeckt sein, denn der weiße Hautkrebs tritt zu fast 87 % in der Kopf-Hals-Region und zu fast 8 % an Armen und Beinen auf. Außerdem sollten Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden. Auf alle Körperregionen, die nicht mit Textilien geschützt werden können, wie beispielsweise

Handrücken oder Gesicht, müssen alle zwei Stunden UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 aufgetragen werden. Beim Kopfschutz, insbesondere Helme mit UV-Schutz und individuellem Sonnen- und Hitzeschutz, fördert die BG Bau einen ganzen Warenkorb an Maßnahmen zur Prävention mit ihren Arbeitsschutzprämien. a

vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung. Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung »Kehlkopfkrebs« und Berufskrankheit 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um »Eierstockkrebs«. Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der

Erkrankung zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. a

RAineR StuRm / pixelio.de

Technische Lösungen und persönlicher Schutz

2 700 Verdachtsfälle BG BAu / tHomAS lucKS

Auch darauf hat die BG Bau hingewiesen. Hilfreich beim Festlegen der nötigen Schutzmaßnahmen sind die vorhergesagten Werte für den UV-Index. Er gibt die sonnenbrandwirksame solare Bestrahlungsstärke an. In Deutschland ist zwischen April und Oktober mittags ein Index zwischen fünf und acht üblich. Ohne Schutz geht dann gar nichts. Der UV-Index wird in den Wettervorhersagen angegeben und kann online aktuell abgerufen werden.

Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehört Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt auch im Straßenbau.

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