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Im QTA-Kollektivvertrag steckt mehr drin

Als die Grundidee des Kollektivvertrags entwickelt wurde, ahnte noch niemand etwas von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Das letzte Jahr hat jedoch gezeigt, wie wichtig garantierte Provisionen auch ohne Mindestumsätze sind. Das ist aber bei Weitem nicht der einzige Grund, warum sich der Kollektivvertrag immer größerer Beliebtheit erfreut. So werden etwa die QTA Specials, die Kunden und Reisebüros gleichermaßen Vorteile bieten, gerne als willkommenes kostenloses Marketinginstrument genutzt. Im Kollektivvertrag steckt allerdings noch viel mehr drin, das erst nach und nach von den Reisebüros entdeckt wird.

Über den Kollektivvertrag unterhält man sich im rtk Vertriebsteam besonders gerne. „Da kommen wirklich viele positive Rückmeldungen von den Reisebüros“, freut sich Teamleiterin Tanja Kiep, „das ist in dieser schwierigen Zeit durchaus nichts Alltägliches. Viele Reisebüros kämpfen mit Umsatzrückgängen einerseits und akutem Personalmangel andererseits. Da ist natürlich eine bedingungslose Mindestprovision ein echter Segen – genau das schätzen die Reisebüros!“ Gleichzeitig ist aber die aktuelle prekäre Situation auch der Grund dafür, dass bei Weitem noch nicht alle Chancen des Kollektivvertrags erkannt und genutzt werden. Einer der großen Vorteile des Kollektivvertrags liegt ja in der Möglichkeit, Kunden ganz neutral und ohne Notwendigkeit einer Umsatzsteuerung beraten zu können. Oft bieten kleine, weniger bekannte Veranstalter ein Leistungspaket an, das man bei den Leitveranstaltern vergebens sucht. Da es für Kollektivvertragsprovisionen keine Mindestumsätze gibt, könnte man problemlos derartige Veranstalter buchen und damit sogar ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Mitbewerb erreichen. Diese Chance wird derzeit allerdings noch viel zu selten genutzt. „Wenn man unter Druck steht, neigt man natürlich dazu, eine gewisse Komfortzone nicht zu verlassen“, zeigt Tanja Kiep Verständnis dafür, „dann verkauft man eher ein Produkt, das man schon gut kennt. Denn es fehlt schlichtweg die Zeit, sich ausführlich mit neuen Angeboten zu befassen.“

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Mit speziellen B2B-Newslettern soll diesem Umstand entgegengetreten und die Bandbreite des Angebotes nachdrücklich aufgezeigt werden. „Es liegt an uns, das Vertrauen in unsere kleineren und unbekannteren Kollektivvertragspartner zu wecken. Dort lassen sich ganz tolle Angebote finden, auch in punkto Service leisten sie vielfach Außergewöhnliches!“, weiß Tanja Kiep. Tatsächlich decken die zahlreichen Vertragspartner die gesamte Palette der Urlaubsmöglichkeiten ab und bieten den beteiligten Reisebüros viele Alternativen in der Beratung – und das weltweit! Somit wird sich das rtk Vertriebsteam nicht mit den positiven Rückmeldungen über den Kollektivvertrag zufriedengeben. Denn auch wenn derzeit die Fixprovision noch im Mittelpunkt des Interesses steht, so sind es doch die vielfältigen anderen Möglichkeiten des Kollektivvertrags, die den Reisebüros in der Zukunft Beratungsqualität und Angebotsbreite sichern helfen.

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