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QTA-Kollektivvertrag: Aufbruchsignal an die Reisebranche

QTA-Kollektivvertrag

als Aufbruchsignal an die Reisebranche

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Seit Anfang März liegt er fertig auf dem Tisch: der neue Kollektivvertrag, den die Quality Travel Alliance (QTA) für ihre Reisepartner finalisiert hat. Er wird künftig den teilnehmenden Reisebüros auch in stürmischen Zeiten Mindestprovisionen und Buchungssicherheit garantieren und darüber hinaus den Zugang zu exklusiven QTA-Specials öffnen. Für das erste Geschäftsjahr konnte die QTA bereits 22 hochkarätige Partner für dieses Projekt gewinnen.

Eine Provision von mehr als 10%, das war eine der am häufigsten geäußerten und wirtschaftlich wichtigsten Forderungen der Reisebüros bei einer großen Umfrage. Mit dem neuen Kollektivvertrag kann dieser Wunsch erfüllt werden. Eine Grundprovision von 10% *, die je nach Performance und

Marketingaktionen auch deutlich höher liegen kann, wurde mit beinahe allen Vertragspartnern fix vereinbart. Da die teilnehmenden Reisebüros gemeinsam veranlagt werden, entfallen künftig bei den einzelnen Veranstaltern Mindestumsätze oder Steigerungsverpflichtungen, deren Nichterreichen in der Vergangenheit oft zu verringerten Provisionen geführt hat.

Für QTA-Sprecher Thomas Bösl stellt der Start des Kollektivvertrages Anfang März ein wichtiges Aufbruchsignal für die gesamte Reisebranche dar: „Selbst wenn wir noch nicht wissen, wann Reisen insgesamt uneingeschränkt erlaubt ist, wollen wir mit der Veröffentlichung der Verträge Mut machen, die Ärmel hochzukrempeln und gemeinsam einen erfolgversprechenden Neustart einzuleiten. Der QTA-Kollektivvertrag bietet Reisebüros neue Möglichkeiten, unter den sich rasant verändernden Marktbedingungen und im harten Wettbewerb des OnlineUmfeldes wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben!“

Zu den Kollektivvertragspartnern der ersten Stunde zählen unter anderem Pauschalreiseveranstalter wie TUI und FTI, Reedereien wie Costa Kreuzfahrten, DCS-Touristik und nicko cruises, Anbieter von Hotelzimmern wie Orascom sowie Vermittler von Ferienwohnungen und -häusern, aber auch Unternehmen aus den Bereichen Mietwagen sowie ergebundenes Reisen und sogar die Nachhaltigkeitsinitiativen Atmosfair und Futouris. Alles in allem decken die Veranstalter, die sich aktuell am Kollektivvertrag beteiligen, rund 60% des gesamten derzeitigen QTA-Sortiments-Umsatzes ab.

Die Reisebüros dürfen sich aber nicht nur über gute und sichere Provisionen freuen, sondern sie partizipieren auch vom rasanten

Ausbau des Omnichannel-Programms

TecOff Spider und den damit verbundenen anspruchsvollen Kommunikationskampagnen. Mit diesen neuen digitalen

Vermarktungsstrategien sind gemeinsam mit den Vertragspartnern diverse Marketingaktionen geplant, die mithelfen werden, sowohl stationär als auch online bestmögliche Präsenz zu zeigen. Daher ist eine Teilnahme am Kollektivvertrag verbindlich mit einem TecOff Spider-

Vertrag verknüpft und sichert einen gut vorbereiteten Re-Start in die Zukunft des

Reisens!

10 Gründe

für die Teilnahme am QTA-Kollektivvertrag

1. DIE V.I.P.-FORMEL

Mit starken Veranstaltern, frischen Impulsen und top Provisionen starten wir gemeinsam in eine neue Ära des erfolgreichen Reisevertriebs! Bündeln wir unsere Kräfte und stärken wir gemeinsam unsere Verhandlungsposition.

2. GUTE UND SICHERE PROVISIONEN

Eine Grundprovision von 10%*, losgelöst von Umsatz- und Steigerungszahlen, erlaubt den Reisebüros eine sichere Kalkulation und unabhängige Kundenberatung. Dazu gibt es On-Top-Provisionen sowie Sonderbonifikationen im Rahmen der mit den Partnern vereinbarten „QTA-Specials“.

3. ATTRAKTIVE VERANSTALTER UND PARTNER

Bereits im ersten Jahr haben 22 wichtige touristische Leistungsträger ihre Teilnahme am Kollektivvertrag zugesichert. Diese sind: Ameropa, Anex Tour, A-ROSA Flussschiff, Belvilla, Costa Kreuzfahrten, DanCenter, DCS, driveFTI, DS Destination Solutions, FERIEN Touristik, FTI, Gebeco, I.D. Riva Tours, Mondial, MP Hotels, nicko cruises, Orascom, TraveLeague, Troll Tours, TUI sowie die Nachhaltigkeitsinitiativen Atmosfair und Futouris.

4. QTA-SPECIALS

Gemeinsam mit Hotels, Destinationen und Veranstaltern wird es exklusiv für die teilnehmenden Reisebüros Aktionen geben. Diese können Zusatzprovisionen ebenso beinhalten wie exklusive Angebote oder kostenlose Extraleistungen für die Kunden.

5. DIGITALES OMNICHANNEL-MARKETING

Marketing wird auf höchstem Niveau geplant. Das für Kollektivvertrags-Teilnehmer obligatorische OmnichannelProgramm TecOff Spider sorgt mit modernster Technik und Nutzung von künstlicher Intelligenz für optimale Wettbewerbsfähigkeit und gezielte, effiziente Kundenansprache.

6. BENEFITS FÜR BÜRO UND EXPEDIENTEN

Ob Deko oder Give-aways, Webinare oder Roadshows, InfoReisen oder Expi-Ermäßigungen – all das steht selbstverständlich auch weiterhin allen Reisebüros und Mitarbeitern zur Verfügung. Die Abwicklung wird allerdings einfacher, da sie ebenso wie der Katalogversand zentral organisiert wird.

7. ONE-STOP-SERVICE

Für alle Buchungen, die über den Kollektivvertrag laufen, gibt es eine zentrale Ansprechstelle: die rtk Buchungszentrale in Burghausen. Hier kümmert man sich zum Beispiel um Kulanzanfragen und hilft bei Problemen, ohne dass die einzelnen Veranstalter kontaktiert werden müssen.

8. FAIRE SPIELREGELN FÜR ALLE

Versteckte Klauseln, Sonderregelungen oder heimliche Zusatzvereinbarungen gibt es beim Kollektivvertrag nicht. Alle Reisebüros erhalten dieselben Vorteile und Chancen. Daher lässt sich eine Teilnahme auch nicht auf bestimmte Veranstalter einschränken, es zählt immer der Gesamtumsatz.

9. SELBSTÄNDIGKEIT UND DATENSICHERHEIT

Trotz der gemeinsamen Veranlagung bleibt der Handelsvertreterstatus der einzelnen Reisebüros voll und ganz gewährleistet. Das betrifft natürlich auch die Kundendaten. Die TecOff Spider-Technologie garantiert absolute Datensicherheit, die Kundendaten verbleiben zu 100% beim jeweiligen Reisebüro.

10. FLEXIBLE MÖGLICHKEIT ZUR TEILNAHME

Die Teilnahme am Kollektivvertrag ist freiwillig und jährlich kündbar. Wenn ein Reisebüro den Kollektivvertrag nicht unterschreiben möchte, bleiben die bisherigen Konditionen bestehen. Eine Teilnahme an Sonderaktionen im Rahmen des Kollektivvertrages ist dann allerdings nicht möglich.

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