Dorf-Blitz
Brütten
02/2017
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Aus Behörde und Verwaltung Finanztechnische Prüfung Die Firma PROVIDA Wirtschaftsprüfung AG hat in der Zeit vom 23. bis 24. November 2016 eine finanztechnische Prüfung des Geldverkehrs 2016 durchgeführt. Die Revision erfolgte gemäss den allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen. Aufgrund der stichprobenweisen Überprüfung bestätigen die Revisoren, dass der Geldverkehr mit den massgebenden Bestimmungen konform ist. Der Revisionsbericht ist inzwischen eingetroffen und wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Strassenbeleuchtung Brüelgasse Entlang der Brüelgasse ist die öffentliche Strassenbeleuchtung im Dezember 2016 ausgefallen. Nach der Problemlokalisierung durch die EKZ vor Ort wurde festgestellt, dass die vier Leuchtkörper nicht lokal repariert werden können und Grabarbei-
ten für eine neue Kabeltrassee notwendig würden. Es wurden zwei Varianten ausgearbeitet: Variante A mit vier Kandelabern, Variante B mit drei Kandelabern. Der Gemeinderat hat sich für die Variante B im Betrage von 28 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer entschieden.
Verpachtung Jagdrevier Brütten Mit Beschluss vom 7. Februar hat der Gemeinderat Brütten das Jagdrevier Brütten für die Jagdpachtperiode 2017–2025 zum Revierschätzwert von 4313 Franken an die Jagdgesellschaft Brütten verpachtet. Da keine weiteren Bewerbungen eingegangen sind, konnte auf eine Versteigerung des Jagdreviers verzichtet werden.
Teilweise Unterschutzstellung
Kernzone K1. Das sich auf dem betroffenen Grundstück befindende Vielzweckbauernhaus Vers.-Nr. 84 ist im einstweiligen Inventar kunst- und kulturhistorischer Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Gemeinde Brütten geführt. Der Gemeinderat möchte sicherstellen, dass das Gebäude bezüglich Volumetrie und Lage erhalten bleibt. Deshalb beschloss er, dass die Gebäudevolumetrie bezüglich Lage und Situationswert sowie die südlich vorgelagerten Freiräume beim Wohnhausteil vom Schutzumfang betroffen sein sollen. Ein Ersatzbau gemäss den Kernzonenbauvorschriften oder auch Renovationen oder Umbauarbeiten sind allesamt zulässige bauliche Änderungen. Die teilweise Unterschutzstellung stützt sich auf das Fachgutachten der IBID AG ab und wurde in den amtlichen Publikationsorganen publiziert.
Das Grundstück Kat.-Nr. 336, Unterdorfstrasse 38, befindet sich in der
Gemeinderat Brütten
on i t a l u t a r G Wir gratulieren zum 101. Geburtstag am 28. Februar Margarithe Schäpper Strubikonerstrasse 8
zum 80. Geburtstag am 4. März Gertrud Meili Alpenblick 17
Steuererklärungsverfahren im Jahre 2017
Geburten
Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2016 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 13. Januar 2017 veröffentlicht.
26. Dezember 2016 Ava Koller
Die Gemeindesteuerämter haben die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde verlangen. Zusammen mit diesen Formularen haben Sie auch ein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erhalten. Damit können Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen.
Termin zur Einreichung: 31. März 2017 Die Steuererklärung und das Wertschriftenverzeichnis sind bis Ende
März einzureichen. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche benötigte Hilfsformulare verfügen. Fehlende Formulare können unter www.steueramt. zh.ch heruntergeladen oder beim Gemeindesteueramt verlangt werden. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Ob bereits eine Fristerstreckung bewilligt ist, sehen Sie im Originalformular auf Seite 1 (rotes Kästchen «Von Steuerpflichtigen nicht
Tochter von Matthias und Nora Koller-Leuthold Säntisstrasse 94C
auszufüllen», Feld «Frist erstreckt bis»).
Den Eltern gratulieren wir herzlich zum Nachwuchs! Gemeinde Brütten
Wegleitung mit nützlichen Tipps Wegleitungen zur Steuererklärung gehören für viele Bürgerinnen und Bürger nicht zur bevorzugten Lektüre. Unsere Wegleitung verdient jedoch Ihre Aufmerksamkeit. Mit Farben, Beispielen und vielen nützlichen Tipps führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Formulare. Auf Seite fünf der Wegleitung finden Sie nützliche Hinweise, mit welchen Hilfsmitteln Sie Ihre Steuererklärung erstellen können. Ihr Gemeindesteueramt
Abschied Ernst Ball
ist am 7. Februar 2017 verstorben.
Den Angehörigen sprechen wir unser herzliches Beileid aus. Gemeinde Brütten