1 minute read

Ordentlich daneben

„Eine ordentliche Kündigung wirkt erst zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.“

Der Verstand gebietet: alles andere wäre nicht „ordentlich“, bzw. juristisch besser: „außerordentlich“. Das trifft auch auf eine Änderungskündigung zu – also das Angebot, zu veränderten Bedingungen im Betrieb zu verbleiben.

Advertisement

Arbeit mit Kindern oder Besen

Für eine Erzieherin in Erfurt sollte das allerdings nicht gelten. Nach der ausgesprochenen ordentlichen Kündigung zum Ende des Jahres legte der Arbeitgeber ihr eine direkte Weiterbeschäftigung als Reinigungskraft nahe. Und wollte dafür offensichtlich sogar noch „gefeiert“ werden. Denn vor Gericht ließ er keinerlei Verschlechterungsabsichten erkennen.

Die Abgruppierung von der Entgeltgruppe 7 im öffentlichen Dienst in Thüringen auf Entgeltgruppe 2 zeigte das aber sehr wohl. Ein vermeintlich schlauer Kniff, um für in diesem Fall fünf Monate Kosten während der Kündigungsfrist zu sparen. Das ging ordentlich daneben und war für die Richter*innen ein lupenreiner Fall einer sozial ungerechtfertigten und daher unwirksamen Kündigung.

Dass die betroffene Erzieherin langfristige Erkrankungen hatte und dadurch viele Fehlzeiten, durfte unbeachtet bleiben. Denn von einem sozialen Umgang mit seiner langjährigen Mitarbeiterin verstand der Arbeitgeber definitiv nichts. Gut für die Klägerin, der Dank der Kolleg*innen im DGB Rechtsschutz Büro Erfurt knapp 11.000 Euro zugesprochen wurden.

Betroffene sollten sich in jedem Fall für eine Beratung und Besprechung mit den Büros der DGB Rechtsschutz GmbH in Verbindung setzen.

Tatjana Dette, Rechtsschutzsekretärin/Teamleiterin DGB Rechtsschutz Büro Ludwigshafen

Erziehen oder Fegen? Oder einfach während einer Kündigungsfrist Geld sparen.

Arbeitsgericht Erfurt am 26. August 2022, Az.: 2 Ca 1138/21

Jubiläumsprämie

This article is from: