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Die gelbe Karte des Arbeitgebers

NACHGEFRAGT. Abmahnungen können der Fingerzeig dafür sein, dass sich ein Arbeitsverhältnis seinem Ende nähert. Daher stellen sich Betroffenen viele Fragen. Einige davon klären wir.

Verhalten auffordern – also quasi die gelbe Karte zeigen. Das beanstandete Verhalten muss dabei konkret benannt werden. Die Pflichtverletzung muss ausdrücklich gerügt und eindringlich zu einem künftig vertragsgetreuen Verhalten aufgefordert werden. Schließlich muss in dem Abmahnungsschreiben die Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen (zum Beispiel die Kündigung, also die rote Karte) enthalten sein. Eine Frist für die Erteilung einer Abmahnung besteht nicht. Je später jedoch die Abmahnung ausgesprochen wird, umso mehr kann sie an Wirkung verlieren.

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Was kann ich gegen eine Abmahnung unternehmen?

lung (§§ 84,85 BetrVG). Auch kann eine Klage auf Löschung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erhoben werden.

Habe ich Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn die Abmahnung einen unrichtigen Sachverhalt darstellt oder unzutreffende Bewertungen enthält. Eine Abmahnung darf nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen (nicht mit „Kanonen auf Spatzen schießen“).

Ich habe eine Abmahnung erhalten, was bedeutet das?

Eine Abmahnung hat verschiedene Funktionen. Sie kann zur Vorbereitung einer Kündigung dienen oder zu vertragsgemäßem

Eine sinnvolle Reaktion ist eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen, die zu der Personalakte genommen wird. Möglich ist außerdem eine Beschwerde beim Betriebsrat wegen ungerechter Behand-

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