Nachhaltigkeitsbericht 2021

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Angaben zu den taxonomiefähigen Investitionsausgaben (CAPEX) Die Definition der Investitionsausgaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung folgt den Definitionen von IAS 16, IAS 38, IAS 40, IAS 41 und IFRS 16, wobei IAS 41 im Konzern der Raiffeisenlandesbank OÖ AG derzeit keine Anwendung findet. Für die Einstufung der Investitionsausgaben als taxonomiefähig sieht die EU-Taxonomie-Verordnung folgende drei Möglichkeiten vor: 1. Die Investition bezieht sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. 2. Die Investition ist an einen CAPEX-Plan* gebunden. 3. Die Investition bezieht sich auf einzelne Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. * Plan zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.

Da die direkte Zuordnung der Investitionen zu den Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2021 nicht ermittelbar war und in den Nichtfinanzunternehmen des Konzerns der Raiffeisenlandesbank OÖ AG derzeit keine CAPEX-Pläne bekannt sind, wurden die im Geschäftsjahr 2021 getätigten Investitionen gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung nach Punkt 3. der oben angeführten Möglichkeiten beurteilt und eingestuft. Im Zuge der Ermittlung des CAPEX wurden aus Konzernsicht für alle Nichtfinanzunternehmen die Investitionen, die Zugänge ins Sachanlagevermögen, die aus Unternehmenserwerben resultieren, sowie die Zugänge aus Modifikationen i. Z. m. IFRS 16 gesichtet und beurteilt, ob diese gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung als „taxonomiefähig“ einzustufen sind. Im Anteil an taxonomiefähigen Investitionsausgaben sind vorwiegend folgende Wirtschaftsgüter enthalten: (Nutzungsrechte an) Finanzimmobilien (Nutzungsrechte an) Immobilien (Nutzungsrechte an) PKWs und Kombis (Nutzungsrechte an) Staplern Server Angaben zu den taxonomiefähigen Betriebsausgaben (OPEX) Die Definition der Betriebsausgaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung begrenzt sich auf nachstehende Liste potenziell relevanter und nicht aktivierter Betriebsausgaben: Forschungs- und Entwicklungskosten Gebäudesanierungsmaßnahmen kurzfristige Leasingaufwendungen Wartung und Reparaturen

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Nachhaltigkeitsbericht 2021

Für die Einstufung der Betriebsausgaben als taxonomiefähig sieht die EU-Taxonomie-Verordnung folgende drei Möglichkeiten vor: 1. Die Betriebsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, einschließlich Schulungen und sonstiger Anpassungserfordernisse bei den Arbeitskräften sowie direkter nicht kapitalisierter Kosten in Form von Forschung und Entwicklung. 2. Die Betriebsausgaben sind an einen CAPEX-Plan* gebunden. 3. Die Betriebsausgaben beziehen sich auf einzelne Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sowie auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen. * Plan zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.

Bei der Ermittlung des OPEX wurde wie bei der Ermittlung des CAPEX nach Punkt 3. eine unabhängige Beurteilung der einzelnen Betriebsausgaben auf ihre ökologische Nachhaltigkeit durchgeführt. Im Anteil an taxonomiefähigen Betriebsausgaben sind vorwiegend folgende Aufwendungen enthalten: Aufwendungen für Finanzimmobilien Gebäudesanierungsmaßnahmen Instandhaltungen für Stapler, PKWs und Kombis

6.3. Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Raiffeisenlandesbank OÖ AG bilden die wesentliche Basis für den Unternehmenserfolg und haben vor allem in den letzten beiden Jahren ihre fachliche und persönliche Kompetenz einmal mehr unter Beweis gestellt. Im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird vor allem auf die Rechte und Prinzipien im Rahmen der Arbeit geachtet. Insbesondere die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und der gewählten Vertretung, dem Betriebsrat, stellt einen der wichtigsten Erfolgsfaktoren im Umgang mit der Belegschaft dar. Die Freiheit, gewählte Vereinigungen zu etablieren, wird gefördert, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert, aktiv mitzuwirken. Die Werte in der Arbeitswelt ändern sich, die traditionellen Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben lösen sich auf, auch die Einstellungen und Haltungen zu Themen wie Leistung und Karriere sind anders geworden. Die Attraktivität eines Arbeitgebers wird nicht mehr allein durch Vergütung und Aufstiegsmöglichkeiten bestimmt. Es sind vielmehr Themen wie variable Voll- und Teilzeitsysteme, Mobile OfficeModelle, konkrete Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, horizontale Veränderungsmöglichkeiten im Unternehmen, Auszeiten zur Weiterbildung oder zur Erweiterung des persönlichen Horizonts und die Bereitschaft des Unternehmens, auf persönliche Lebensphasen (Kindererziehung,


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