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3.3. Governance

Gemäß unseren Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität innerhalb der RBG OÖ rückt die Selbstständigkeit des Einzelnen immer dann in den Hintergrund, wenn übergeordnete Ziele der gesamten Gruppe verfolgt und dadurch Synergieeffekte für die gesamte RBG OÖ erzielt werden können. Als Leitinstitut der RBG OÖ sind wir uns der wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber unseren Eigentümerinnen und Eigentümern bewusst und verstehen uns innerhalb der RBG OÖ als proaktives Bindeglied zwischen den einzelnen Raiffeisenbanken und als Netzwerkknoten nach außen.

Die Verbundenheit mit der Region, Subsidiarität und Solidarität sind neben der besonderen Kundenorientierung die wichtigsten Grundsätze, die die Raiffeisenbankengruppe OÖ erfolgreich machen. Die enorme Gestaltungskraft für den Kundinnen und Kunden und den Wirtschaftsstandort Oberösterreich liegt dabei vor allem auch in der starken und modern umgesetzten Verbundarbeit, bei der das genossenschaftliche Handeln im Mittelpunkt steht.

Nachhaltige Projekte für die Regionen

Die RBG OÖ ist als wichtigster finanzieller Nahversorger tief in den Orten, Gemeinden und Städten verankert. Die oberösterreichischen Raiffeisenbanken sind Partner zahlreicher Regionalentwicklungsprojekte und Kooperationen, setzen gestalterische Akzente, bauen innovative Kommunikationszentren für Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner und gestalten Orts- und Stadtkerne aktiv mit. Damit erzeugt Raiffeisen Oberösterreich eine Sogwirkung für Innovationskraft und Lebensqualität.

Eine solide Unternehmensführung setzt eine klare Aufgabenverteilung, vordefinierte Berichtswege und Kompetenzregelungen voraus. Gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben muss zu jeder Zeit entsprochen werden, um das von unseren Kundinnen und Kunden entgegengebrachte Vertrauen zu bewahren.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates der Raiffeisenlandesbank OÖ AG wurde ein Nominierungsausschuss eingesetzt, der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dafür Sorge trägt, dass die allgemeinen Voraussetzungen und persönlichen Anforderungen, die das Bankwesengesetz (BWG) an die Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. der Aufsichtsorgane stellt, erfüllt werden.

Zu diesem Zweck wurde eine schriftliche Fit & Proper Konzernrichtlinie erlassen. Darin werden die Strategie für die Auswahl und der Prozess zur Eignungsbeurteilung für freiwerdende Positionen in der Geschäftsleitung, im Aufsichtsrat sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen festgelegt.

Der Nominierungsausschuss der Raiffeisenlandesbank OÖ AG bekennt sich zu einer geschlechtsneutralen Personalpolitik unter Berücksichtigung von Aspekten der Diversität und legt die Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht im Vorstand mit 20 % und im Aufsichtsrat mit 30 % fest.

Zur Erreichung der Zielquoten bis ins Jahr 2025 wurde für das unterrepräsentierte Geschlecht im Vorstand festgelegt, dass unter gleich geeigneten Bewerbungen Frauen der Vorzug gewährt wird. Weiters werden Frauen in der Raiffeisenlandesbank OÖ AG gezielt unterstützt, insbesondere durch die Maßnahmen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bei der Vergabe der Aufsichtsratsmandate sind sowohl die Eigentümerinteressen als auch die Eigentümerstruktur abzubilden. Der Nominierungsausschuss ist jedoch bestrebt, bei den Nominierungen der künftigen Wahljahre ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen.

Zur operativen Unterstützung des Nominierungsausschusses wurde in der Raiffeisenlandesbank OÖ AG ein Fit & Proper Office eingerichtet, welches für die Unterlageneinholung und -aufbereitung im Eignungsbeurteilungsprozess sowie die Sicherstellung einer zentralen Dokumentation und Aktualisierung der Richtlinie verantwortlich zeichnet.

Um die erforderliche fachliche Eignung für alle Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen laufend zu gewährleisten, werden sowohl externe als auch interne Schulungen angeboten. Über regelmäßige Fit & Proper Schulungen werden auch aktuelle Nachhaltigkeitsthemen abgedeckt (z. B.Fit & Proper Schulung Herbst 2021 mit Frau Univ.-Prof. Dr. Kalss mit dem Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“). Die Aufsichtsratsmitglieder unterliegen einer jährlichen bzw. anlassfallbedingten Reevaluierung, wobei u. a. auch auf die Kenntnisse betreffend Nachhaltigkeitskriterien und -risken Bezug genommen wird.

Über die allgemeinen Informationsschulungen hinaus gab es im Geschäftsjahr 2021 besonders im Hinblick auf die operative Auswirkung der Nachhaltigkeitsthemen diverse Informationstermine und Klausuren mit dem Vorstandsteam.

Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Leitung der Raiffeisenlandesbank OÖ AG. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Umsetzung der festgelegten Strategie und trägt die Letzt- und Gesamtverantwortung für das Institut. Er hat die Interessen des Unternehmens, der Aktionärinnen und Aktionäre und deren Mitgliederinnen und Mitglieder im Sinne des Gesellschaftszweckes unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen, der Beschlüsse der Hauptversammlung, des Aufsichtsrates sowie der für ihn geltenden Geschäftsordnung wahrzunehmen.

Die Verantwortungsbereiche unserer Vorstandsmitglieder sind dem Geschäftsbericht zu entnehmen.

In der Raiffeisenlandesbank OÖ AG werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Bei der Auswahl und Bestellung von Vorstandsmitgliedern

stellt die Raiffeisenlandesbank OÖ AG sicher, dass die in der Fit & Proper Konzernrichtlinie festgeschriebene Strategie, ihre Regeln und Verfahren für die Auswahl und Bestellung eingehalten werden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Raiffeisenlandesbank OÖ AG setzt sich aus 20 Kapitalvertretern und zehn Arbeitnehmervertretern zusammen und deckt die Stakeholdergruppen Eigentümervertreter (oberösterreichische Raiffeisenbanken), Arbeitnehmervertreter sowie Privatkundinnen und Privatkunden als auch Firmenkundinnen und Firmenkunden ab. Alle Mitglieder sind Non-Executive members. Details zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Alter- und Geschlechtsstruktur, Unabhängigkeit, Zugehörigkeit, etc.) sowie die Kompetenzmatrix sind den Anhängen A.4. und A.5. zu entnehmen. Der Auswahlprozess ist in der Fit & Proper Konzernrichtlinie festgelegt.

Der Nominierungsausschuss ist bemüht, im Rahmen der Vergabe der Aufsichtsratsmandate in Bezug auf den Bildungs- und Erfahrungshintergrund, Branchenwissen, Geschlecht und Alter etc. ein angemessenes Maß an Diversität sicherzustellen.

Bei der Auswahl von Aufsichtsräten ist sowohl die individuelle Eignung der Person für die konkrete Position zu beurteilen als auch deren Bedeutung für die Erfüllung der Anforderungen an den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit (kollektive Eignung). Im Zuge der individuellen Eignungsbeurteilung werden folgende Aspekte näher betrachtet: „ Fachliche Kompetenz und Fähigkeiten sowie erforderliche

Erfahrung „ Persönliche Zuverlässigkeit „ Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit „ Unvoreingenommenheit „ Unabhängigkeit

Die kollektive Eignungsbeurteilung wird als Basis für die Nachfolgeplanung des Instituts herangezogen, um im Zuge einer Neubestellung das erforderliche Profil eines neuen Mitglieds zu bestimmen.

Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse wird insbesondere auf die dafür notwendigen Spezialkenntnisse und eventuelle Unabhängigkeitsanforderungen Rücksicht genommen.

Folgende Ausschüsse befassen sich unter anderem mit der Entscheidungsfindung bzw. Überwachung des Managements hinsichtlich der Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen: „ Präsidium „ Informations- und Zustimmungsausschuss „ Prüfungsausschuss „ Vergütungsausschuss „ Nominierungsausschuss „ Risikoausschuss

Umgang und Vermeidung von Interessenkonflikten

Die „Interessenkonflikt-Richtlinie für Aufsichtsratsmitglieder“ innerhalb der Fit & Proper Konzernrichtlinie regelt die Vorgehensweise mit Interessenkonflikten, sofern nicht eine gesetzliche Vorgabe dazu besteht.

Auf der Homepage der Raiffeisenlandesbank OÖ AG finden sich die Offenlegungen im Zusammenhang mit möglichen Interessenkonflikten.

Vergütungspolitik

Zur Einhaltung der §§ 39b, 39c und der Anlage zu § 39b BWG hat der Aufsichtsrat der Raiffeisenlandesbank OÖ AG eine Vergütungsrichtlinie implementiert und einen Personal- und Vergütungsausschuss eingerichtet. Der Personal- und Vergütungsausschuss genehmigt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken, überprüft sie regelmäßig und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Details zur Vergütungspolitik finden sich im Kapitel Vergütungspolitik der letztjährigen Jahresoffenlegung1 .