Generalversammlung Kollerschlag

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ANKÜNDIGUNG der schriftlichen Abstimmung

Gemäß § 4 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV) kündigt der Vorstand der Raiffeisenbank Kollerschlag eGen – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – hiermit an, dass anstelle der ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine schriftliche Abstimmung über die nachfolgend genannten Beschlussanträge erfolgt. Die Abstimmung findet am 30. Oktober 2020 statt.

Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Ergebnis der Revision über das Geschäftsjahr 2019, dem Jahresabschluss 2019 und dem Lagebericht ausführlich befasst. Der für die Revision und Jahresabschlussprüfung verantwortliche Verbandsrevisor hat die vom Aufsichtsrat gewünschten Aufklärungen ausreichend gegeben. Der Aufsichtsrat hat den vom verantwortlichen Verbandsrevisor geprüften – und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen – Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Ferner hat der Aufsichtsrat auch den Revisions- und Jahresabschlussprüfungsbericht, die Kurzfassung des Revisionsberichtes und die Anlage zum Prüfungsbericht behandelt und zustimmend beschlossen. Der Aufsichtsrat schlägt der Generalversammlung vor, den vorgelegten und geprüften Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht zu genehmigen und den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von EUR 502.500,66 der satzungsmäßigen Rücklage zuzuweisen

Beschlussgegenstände: 1. Wahl des Protokollmitfertigers1 über den Auszählungsvorgang und der Stimmenzähler1 Zur Wahl des Protokollmitfertigers über den Auszählungsvorgang wird Herr Martin Simmel, geb. 02.01.1975, Bankangestellter, Birkenfeld 34, 4154 Kollerschlag und zu Stimmenzählern werden Herr Heinz Reischl, geb. 01.11.1966, Gemeindebediensteter, Birkenfeld 35, 4154 Kollerschlag und Heinrich Pfoser, geb. 29.01.1963, Gemeindebediensteter, Stift am Grenzbach 5, 4155 Nebelberg vorgeschlagen. 2. Kenntnisnahme des Revisionsberichtes 3. Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes 4. Verwendung des Bilanzgewinnes: Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 502.500,66 wird der satzungsmäßigen Rücklage zugewiesen. 5. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates 1

Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Beruf und genaue Anschrift sind anzuführen


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