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Pepi Fauster: „Eine Pause ist gleich wichtig wie eine Note“

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PEPI FAUSTER „Eine Pause ist gleich wichtig wie eine Note“

Die Musik begleitet Pepi Fauster schon ein ganzes Leben lang. In seiner Arbeit als Grundschullehrer, als Musikant und Kapellmeister oder im Beirat des Bereichs Musikschulen: Immer ging es darum, die richtigen Töne zu treffen. Nach 15 Jahren als Obmann hat der Niederdorfer nun den Verband der Musikkapellen verlassen, doch, wie sollte es anders sein, der Musik bleibt er verbunden. Im Interview erzählt er, was die Stille mit Musik zu tun hat, wie er seine Zukunft gestalten will und warum die Blasmusik lange ein schlechtes Image hatte.

PZ: Was brauchen Sie, damit der Sound des Lebens stimmt?

Pepi Fauster: Wenn ich zurückblicke, dann sind es drei Dinge: Familie, ein guter Beruf und ein Hobby. Ich bin sehr verwurzelt in meiner Familie. Meinen Beruf als Grundschullehrer habe ich mit viel Freude ausgeübt. Und mein Hobby, die Musik, begleitet mich auch schon ein ganzes Leben.

Wie ist die Musik in Ihr Leben gekommen?

Mein Vater und hauptsächlich meine Onkel haben sehr viel musiziert, waren in der Musikkapelle und im Kirchenchor und haben auch sonst viel gesungen. Es gibt da ein nettes Foto, auf dem ich mit meinen Onkeln zu sehen bin. Sie spielen mit zwei Topfdeckeln Schlagzeug und ich mit der Trommel voraus. Zu meinen Kindheitserinnerungen gehört die Musik dazu. Im Kindergarten habe ich den Krämersmann gesungen und Mundharmonika gespielt. Dann folgte Blockflötenunterricht bei einer Nachbarin und so ging es weiter.

Sie sind auf einem Bauernhof aufgewachsen. Hatte die Musik neben der vielen Arbeit trotzdem ihren Platz?

Pepi Fauster, Jahrgang 1958, wächst mit drei Brüdern auf einem Bauernhof in Niederdorf auf. Instrumente gehören in der musikbegeisterten Familie von Anfang an dazu. Mit zehn Jahren kommt der Nachwuchsmusikant zur Musikkapelle Niederdorf, ab dem Alter von zwölf Jahren ist er bei Auftritten dabei. Klarinette, Trompete, Posaune, Horn, Kontrabass: Im Laufe seiner musikalischen Entwicklung spielt er verschiedene Instrumente und singt im Kirchenchor. Fauster besucht die Lehrerbildungsanstalt in Meran und arbeitet von 1976 bis 2009 als Lehrer und Fachberater für Musik an der Grundschule. Seine Stationen in den 36 Jahren als Kapellmeister: Prags, 7 Jahre, Toblach, 15, und aktuell Reischach, 10, und dann noch jeweils zwei Jahre in St. Georgen und Niederdorf. Als Musikant ist er heute noch Mitglied der Musikkapelle Toblach. Von 2008 bis 2019 ist Fauster zudem Mitglied des Beirates des Bereichs Musikschulen und des Deutschen Kulturbeirates Südtirol, seit 2020 im Vorstand des Dienstleistungszentrums DZE. 36 Jahre arbeitet er ehrenamtlich im Verband der Südtiroler Musikkapellen, zwölf Jahre davon als Verbandsjugendleiter und zuletzt 15 Jahre als Obmann. Im Mai dieses Jahres übernimmt sein Nachfolger Pepi Ploner. Fauster ist Vater von drei Töchtern und lebt mit seiner Frau in Niederdorf. //

Das war meinen Eltern neben der Arbeit immer wichtig. Sie waren musikalisch und hätten wohl gar nicht anders gekonnt. Die Musikkapelle hatte bei meinem Vater einen besonderen Stellenwert. Wenn es nur irgend möglich war, war er bei den Proben dabei – dieses Verpflichtungsgefühl habe ich ganz sicher mitgenommen.

Im Takt: Beim 60-jährigen Jubiläum des Verbands der Südtiroler Musikkapellen wagt Fauster ein Tänzchen. Im Einklang: Fauster (l.) mit Kollegen des Österreichischen Blasmusikverbands auf einem Treffen.

Am Ende ist es im Leben von Pepi Fauster die Blasmusik geworden. Warum?

Den Schlüsselmoment habe ich heute noch vor Augen: Der damalige Obmann kam eines Tages zu uns und fragte, ob ich nicht zur Musikkapelle „gehen” will. Da war ich neun Jahre alt. Die Klarinette war mein Einstieg in die Blasmusik.

Das war aber nur der Anfang?

Ich bin durch verschiedene Instrumente durchmarschiert. Nach der Klarinette habe ich Trompete gelernt. Damals besuchte ich die Lehrerbildungsanstalt in Meran, im Haus gleich gegenüber war die Musikschule untergebracht. Und weil für die Musikkapelle ein Trompeter gesucht wurde, dachte ich ganz pragmatisch: Dann lerne ich halt Trompete! Und dann hat mich dieses Instrument vom Klang nicht mehr so fasziniert, und ich bin zur Posaune gekommen. Damit war ich aber immer noch nicht am Ende, sondern beschloss, Horn zu lernen. Dazu habe ich Unterricht in der Musikschule genommen und teilweise im Konservatorium. Das ist das Instrument, bei dem ich geblieben bin. Es ist aber noch eins mehr geworden: Horn und Kontrabass sind nun meine Hauptinstrumente.

Treibt Sie Neugier an?

Es ist sicher nicht üblich, dass man vom einen zum anderen Instrument wandert. Heute bin ich aber froh, denn als Kapellmeister hilft mir dieses Wissen enorm. In dieser Funktion braucht es Verständnis für jedes Instrument, und da bringe ich einiges an Erfahrung mit. Ja, ich scheue die Abwechslung sicher nicht. Das passt ganz grundsätzlich zur Musik. Es ist so ein großer Bereich, nicht nur, was die unterschiedlichen Instrumente betrifft, sondern die Zeitepochen, Komponisten, Werke. Da hat man nie ausgelernt. Im Gegenteil. Je mehr ich konnte, umso mehr habe ich verstanden, dass ich im Grunde immer noch nichts weiß. In diesem Sinne habe ich immer gerne Neues ausprobiert.

Ihr Brotberuf war Grundschullehrer: Wollten Sie immer schon Lehrer werden? Es gab wohl schon in der Mittelschule den einen oder anderen Tipp von Lehrern, in diese Richtung zu gehen. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, je etwas anderes im Sinn gehabt zu haben. Unterricht ist Miteinander – wie beim Singen und Musikmachen: Das hat mich immer angesprochen. An mein erstes Jahr als Lehrer in Innichen erinnere ich mich noch genau. Ich durfte eine erste Klasse unterrichten. Das war eine Herausforderung, und es brauchte gar einige mütterliche Gefühle, um die Aufgabe zu meistern. Noch heute habe ich Kontakt mit einigen Schülerinnen und Schülern dieser Klasse.

Wie wichtig ist die Schule als Ort der

Musikvermittlung?

Wir haben damals ja am Anfang alle Fächer unterrichtet, außer Religion und Italienisch. Später konnte man sich spezialisieren und so habe ich neben Sport, Deutsch, Mathematik und Sachkunde auch immer Musik unterrichtet. Als Fachberater für Musik war ich dann auch an vielen Grundschulen unterwegs, um über das zu sprechen, was wichtig ist beim Musikunterricht. Es geht in erster Linie ja darum, den Kindern Freude zur Musik zu vermitteln. Die Methode ist dabei nicht so wichtig. Wenn man es schafft, dass sie aufspringen, hat man als Lehrer schon den richtigen Weg eingeschlagen. In den ersten Grundschulklassen finde ich es wichtig, dass die Kinder zunächst einmal singen. Und dann ist es der richtige Zeitpunkt, mit einem Instrument anzufangen. Kinder, die mit drei Jahren Klavier spielen, sind die Ausnahme. Und das ist auch gut so.

Sie waren lange in einer interessanten

Doppelfunktion tätig: Im Verband der

Südtiroler Musikkapellen und als Mitglied des Beirats des Bereichs Musikschulen.

Das Ziel war, dass beide Bereiche zusammenarbeiten. Aber das klappte am Anfang nicht. In meiner Zeit als Verbandsjugendleiter waren die Musikkapellen und -schulen auf unterschiedlichen Gleisen unterwegs.

Fuhr man wenigstens in eine Richtung?

Ja, aber nicht auf Augenhöhe. Eigentlich sind die Musikkapellen und Musikschulen aufeinander angewiesen. Die Blasmusik wurde aber lange wie ein Stiefkind behandelt und als wenig wichtig angesehen, obwohl damals schon viele Blas- und Schlaginstrumente unterrichtet wurden. Erst ab 2000 hat sich das verändert, weil man endlich verstanden hat, dass es ohne Miteinander nicht geht. Inzwischen ist die Zusammenarbeit sehr gut und das in vielen Bereichen – etwa in der Ausbildung der Musikanten oder in der Kapellmeisterausbildung, die nun ja ganz selbstverständlich an den Musikschulen angesiedelt ist. Auch die Leistungsabzeichen konnten wir übergeben.

Warum haftete der Blasmusik lange ein negatives Image an?

Das hängt vielleicht wohl mit der Qualität von damals zusammen. Unterricht gab es wenig. Da war es üblich, dass die guten Musikanten die Jungen „abgelernt” haben. Wenn einer zum Beispiel gut Flügelhorn gespielt hat, dann kam er aber auch bei Klarinette oder Schlagzeug als Lehrer zum Einsatz. Wie soll so jemand instrumentenspezifische Infos weitergeben? Das hat dazu geführt, dass unsere Blasmusik als minderwertig eingestuft worden ist. >>

Kontrabassist Pepi Fauster als Musikant der Musikkapelle Toblach, als Kapellmeister der Musikkapelle Reischach und bei einer Winterwanderung (v.l.).

Die Ausbildung in den Musikschulen mit den qualifizierten Lehrern hat uns dann einen echten Niveausprung verschafft. Wie manche Musikkapellen heute spielen, ist fantastisch. Das kann man teilweise mit dem Profibereich vergleichen.

Sie waren 36 Jahre lang im Verband und

Bezirk tätig, davon zwölf Jahre als Jugendleiter und zuletzt 15 Jahre als Obmann. Woher kommt die Lust, sich eine so lange Zeit des Lebens ehrenamtlich zu engagieren?

Zunächst einmal ist es eine Herausforderung. Besonders die Tätigkeit als Obmann im Verband kommt fast einem Beruf gleich. Einmal abgesehen von der Verantwortung, braucht es dafür viel Zeit und Bereitschaft, auf vielen Ebenen unterwegs zu sein. In anderen Sparten sind das Managerjobs, die gut bezahlt sind. Vielleicht muss sich diesbezüglich in Zukunft auch etwas ändern. Meine Lust, mich einzusetzen, mache ich an zwei Punkten fest. Da ist zum einen die Begeisterung, die Musik immer in mir ausgelöst hat. Und dann die Zusammenarbeit mit den Kollegen im Vorstand. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Leute eine gute Ausbildung bekommen. Das ist eine Grundlage für vieles andere. Wenn die Blasmusik heute gut dasteht und aus den Musikkapellen immer wieder gute Leute rauskommen wie Andrea Götsch, um nur ein Beispiel zu machen, dann spornt das natürlich an.

Haben Sie einen Lieblingskünstler?

Simon Rattle. Der ehemalige Dirigent der Berliner Philharmoniker hat eine Vitalität und Kreativität, die mich faszinieren. Wann immer möglich, habe ich versucht, ihn live zu erleben.

Welches Stück hat sich in Ihre musikalische Erinnerung eingebrannt?

Sinfonien von Gustav Mahler faszinieren mich besonders. In seinen Werken sind das Schöne, das Leid und der Schmerz der Welt enthalten. Manchmal klingt es bei Mahler ja nach verrückter Musik. Aber so ist das Leben. Bunt und abwechslungsreich. Mit ganz vielen Überraschungen gespickt und tausend verschiedenen Klängen. Es tun sich immer neue Türen auf. Das ist etwas, das ich in meinem Leben sehr gerne mag, vielleicht gefällt mir Mahler deshalb so gut.

Haben die Musikkapellen in der Pandemie Mitglieder verloren?

Die letzten zwei Jahre waren auch für die Musikkapellen sehr hart. Es haben sich landesweit unter den Musikkapellen drei Gruppen gebildet. Da waren jene, die sehr euphorisch an die Sache herangegangen sind, die versucht haben, aufzutreten, wo es nur ging, sei es online, auf dem Balkon oder bei kleinen Feiern. Andere hatten über viele Monate keine Tätigkeit. Und dann gab es natürlich auch jene, die ihre Tätigkeit reduziert und in kleinerem Rahmen weitergeführt haben. Wenn es Mitglieder gekostet hat, dann vor allem bei jenen, wo nichts passiert ist. Etwa 100 bis 200 Leute landesweit werden ihre Musikkapelle schon verlassen haben.

Wenn Sie zurückblicken: Was ist Ihnen in der Zeit als Obmann besonders gelungen?

Zuallererst waren wir ein tolles Team, das ist die Grundvoraussetzung. Besonders gelungen ist uns die Vernetzung zwischen den einzelnen Fachbereichen und die daraus entstandenen tollen Initiativen. Und dann haben wir es erreicht, einen Ausbildungslehrgang für Kapellmeister am Konservatorium zu initiieren. Das war sehr schwierig und klappte auch dank der großen Unterstützung durch Direktor Felix Resch.

Was hätte besser klappen können?

Mit 210 Vereinen in Kontakt zu bleiben, ist schwierig. Und man kann es nie allen recht machen. Das sehe ich aber nicht als etwas, das nicht gelungen ist, denn das ist wohl in allen Bereichen so. Gewünscht hätte ich mir, dass jene, die manchmal gegen die Verantwortlichen im Verband waren, mehr Verständnis für unsere Entscheidungen gehabt hätten. Es ist uns in manchen Fällen nicht gelungen, sie davon zu überzeugen, dass wir den besten Weg für die Musikkapellen wollten.

Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

Ich möchte nicht etwas lassen und gleich mit etwas Neuem anfangen. Es gibt ein paar Angebote, aber das gehe ich in Ruhe an, weil ich mich noch nicht auf etwas festlegen will. Musikalisch werde ich weiter tätig sein, sei es als Kapellmeister und auch als Musikant und Sänger. Im Verband hingegen werde ich mich zurücknehmen. Ich möchte nicht der sein, der es nicht lassen kann mitzumischen und das große Wort zu führen. Das hat auch mein Vorgänger nicht getan. Jetzt sind erst einmal meine Enkelkinder dran. Meine Töchter mussten viel auf mich verzichten, weil ich oft unterwegs war. Zwischendurch sagten sie schon: die blöde Musik! Jetzt möchte ich ihnen zurückgeben, was sie mir viele Jahre zugestanden haben.

Bringt Opa die Enkel schon musikalisch in Stellung?

Ja, sie haben Musik im Blut. Sie machen alle möglichen Anstalten, dass ihnen die Musik gefällt (lacht).

Können Sie die Stille aushalten?

Ja, kann ich. Da ich oft unter vielen Menschen bin, ist es mir auch wichtig, den Ausgleich zu suchen, alleine unterwegs zu sein, sei es mit dem Rad oder auf einer Wanderung. Auch die Musik selbst ist nicht immer nur in Aktion, sie kann auch sehr ruhig sein. Man sagt ja auch, in der Musik ist eine Pause gleich wichtig wie eine Note. Und so ist es wohl auch im Leben. In der Stille entsteht viel. Die Gedanken brauchen Platz, sich zu

ZEITWEILIGE UNTERBRINGUNG

VON PERSONAL IN DEN

§GEWERBEGEBIETEN

RA Dr. Daniel Ellecosta Schramm-Tschurtschenthaler Mall-Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

Ich habe bereits in einer früheren Ausgabe über die Dienstwohnungen in Gewerbegebieten berichtet, wobei auf die Landesbestimmungen (LG Nr. 9/2018) und den Beschluss der Landesregierung Nr. 1144 vom 28.12.2021 eingegangen wurde.

Im Amtsblatt der Region Nr. 3 vom 20.01.2022 wurde auch das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 2 vom 11.02.2022 (Verordnung über die Räumlichkeiten für die zeitweilige Unterbringung von Personal in den Gewerbegebieten) veröffentlicht. Diese Verordnung stützt sich auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 1145/2021 und legt die entsprechenden Kriterien und Parameter fest. Mit dem Durchführungsplan wird festgelegt, ob im jeweiligen Gewerbegebiet Unterkünfte für die zeitweilige Personalunterbringung errichtet werden dürfen und für welche Baulose, wobei die Unterkünfte ausschließlich in Gewerbegebieten mit akustischer Klasse bis max. IV errichtet werden dürfen und die Unterkünfte frei von Belastungen durch Staub, Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch oder Flüssigkeiten sein müssen, die durch die Produktionstätigkeit verursacht werden. Die Zweckbestimmung der Unterkünfte bleibt „produktiv“ und sie können ausschließlich in Liegenschaften mit Zweckbestimmung „Handwerk, Industrie usw.“ gemäß Art. 23, Abs. 1, Buchst. f) LG 9/2018 errichtet werden. Die Verordnung präzisiert ausdrücklich, dass die Unterkünfte nicht gesondert von der betreffenden Produktionsstätte veräußert werden dürfen und dass die Verordnung nicht für die Realisierung von zeitweiligen Unterkünften für landwirtschaftliche Saisonarbeiter in Wirtschaftsgebäuden und von Basislagern für große infrastrukturelle Vorhaben gilt. Was die Höchstzahl des unterzubringenden Personals anbelangt, setzt die Verordnung fest, dass in den besagten Räumen maximal die Hälfte der im Betrieb Beschäftigten - bis maximal 10 Personen - untergebracht werden können. Sind in einem oder in verbundenen Gebäuden mehrere Betriebe untergebracht oder im Falle von Unternehmenskooperationen beträgt die maximale Personenzahl 30. In jedem Fall zulässig ist die Verwirklichung eines Raumes für eine/n Mitarbeiter/in. In Art. 3 der Verordnung wird die Größe der Räume geregelt: z.B. Einzelschlafzimmer mit sanitären Einrichtungen aber ohne Kochnische haben eine Fläche von 15 bis 20 m2. Eine Trennung zwischen Wohnen und Produktion muss gewährleistet werden, d.h. die Räume müssen von Lärm, Vibrationen und Immissionen abgeschirmt sein. Lediglich Personen mit einem regulären Arbeitsverhältnis können die Unterkünfte besetzen, wobei die maximale Dauer der Besetzung von 6 Monaten nicht überschritten und/oder verlängert werden darf. Beschäftigte mit Lehrverträgen dürfen die Räume für die gesamte Dauer des Lehrvertrages nutzen. Der Unternehmer muss der Gemeinde im Voraus die Nutzung der Unterkünfte melden. //

DIVIDENDENBESTEUERUNG - ÜBERGANGSREGELUNG ENDET MIT 2022

€Dr. Lukas Aichner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Aichner Steuerrecht GmbH www.aichner.biz

Im Jahr 2018 wurde die Besteuerung der Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) an Privatpersonen abgeändert. Im Wesentlichen wurde die Unterscheidung der Besteuerung zwischen qualifizierten (mehr als 25% Beteiligung am Kapital oder mehr als 20% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung) und nicht qualifizierten Beteiligungen abgeschafft und einheitlich eine Abgeltungssteuer von 26% vorgesehen. Gleichzeitig wurde für Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen, welche bis zum Jahr 2017 erwirtschaftet wurden, eine Übergangsbestimmung bis zum 31.12.2022 eingeführt. Gewinne aus einer qualifizierten Beteiligung, welche bis zum Jahr 2017 entstanden sind und innerhalb 2022 ausgezahlt werden, unterliegen dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass nur ein Teil der ausgeschütteten Gewinne (40% für entstandene Gewinne bis 2007, 49,72% für Gewinne zwischen 2008 bis 2016 und 58,14% für Gewinne aus dem Jahr 2017) in der Steuererklärung des Gesellschafters zum Gesamteinkommen zählt und progressiv besteuert wird. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung (also ab 2023) werden hingegen alle verbliebenen Gewinne, welche an eine Privatperson ausgezahlt werden, einheitlich für qualifizierte und nicht qualifizierte Beteiligungen, mit einer Abgeltungssteuer von 26% belastet. Diese Abgeltungssteuer führt insgesamt nicht nur zu einer höheren Steuerlast, sondern hat auch den Nachteil, dass diese Art von Erträgen nicht zum Gesamteinkommen zählt und somit beim Fehlen von weiteren Einkommen eventuell bestehende abzugsfähige Ausgaben und Steuerabschreibungen nicht mehr genutzt werden können. Bei einem IRPEF-Grenzsteuersatz von 43% (für Einkommen von über € 50.000) und einem Regionalzuschlag von 1,73% beträgt die Steuerlast für Gewinne bis 2007 17,89% (43% von 40% und 1,73% von 40%), für Gewinne von 2008 bis 2016 22,24% (43% von 49,72% und 1,73% von 49,72%) und für Gewinne aus dem Jahr 2017 26,01% (43% von 58,14% und 1,73% von 58,14%). Vergleicht man diese Steuerbelastung mit der fixen Abgeltungssteuer von 26%, resultiert für Gewinne bis 2016 eine Mehrbelastung zwischen 3,76% und 8,11% und fällt bei geringeren Einkommen noch höher aus. Für Gewinne aus dem Jahr 2017 ergeben sich hingegen keine nennenswerten Einsparungen. Vor allem beim Vorhandensein von älteren Gewinnrücklagen (Jahr 2016 und vorher) sollten Privatpersonen, welche qualifizierte Anteile von Kapitalgesellschaften halten, Überlegungen für einen Beschluss zur Ausschüttung bis Ende 2022 mit ihrem Steuerberater anstellen. Die effektive Auszahlung dieser Gewinnrücklagen muss hingegen nicht zwingend im Jahr 2022 erfolgen – die Besteuerung beim Gesellschafter erfolgt erst im Jahr der effektiven Auszahlung. Zu berücksichtigen sind letztlich aber auch eventuelle Nachteile für die sogenannte besondere Eigenkapitalförderung von 15% für das Jahr 2021 (Super-ACE), welche eine Sperrfrist des Reinvermögens zum Stand 31.12.2021 vorsieht. Wird dieser Betrag des Reinvermögens durch Ausschüttungen in den Jahren 2022 und 2023 unterschritten, geht die genannte Begünstigung verloren. //

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