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11 Technische Normen
from Anwendungshilfe Gebäudeenergiegesetz (GEG)
by HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.
Das GEG nimmt die DIN V 18599:2018-09 für Nichtwohngebäude und gekühlte Wohngebäude in Bezug. Alternativ ist die Verwendung der DIN V 4701-10 bzw. der DIN V 4108-6 für nicht gekühlte Wohngebäude bis zum 31.12.2023 zulässig.
11.1 Vergleich DIN V 18599 und Normduo DIN V 4701-10 / DIN V 4108-6
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Bedingt durch die grundsätzliche Berechnungssystematik führen beide Bewertungsverfahren z. T. zu unterschiedlichen Bedarfswerten für das gleiche Gebäude. Mit DIN V 18599 werden tendenziell höhere Bedarfswerte berechnet. Da sowohl das Referenzgebäude als auch das zu bewertende Gebäude mit gleichem Bewertungsverfahren gerechnet werden, spielt dieser Aspekt bei den Erfüllungsoptionen zunächst keine Rolle.
Die Wahl des Bewertungsverfahren kann jedoch in Einzelfällen die Erfüllung des jeweiligen Standards in Kombination mit der ausgewählten Anlagenvariante bei sonst gleichen Randbedingungen beeinflussen. Dies zeigten bereits die Untersuchungen für die EnEV 2013 mit dem ab 01.01.2016 geltenden Anforderungsniveau5 und die in Bezug genommene Fassung der DIN V 18599:2011-12 anhand eines freistehenden EFH-Neubaus mit ca. 150 m² Wohnfläche.
Beim Vergleich der nach beiden Bewertungsverfahren berechneten Primärenergiebedarfswerte ist auffällig, dass die Abweichung vom Anforderungswert je nach Berechnungsmethodik unterschiedlich ausfallen kann. Die Abweichung vom Anforderungswert der EnEV 2016 für die damals betrachteten Technologien stellt die Abbildung auf der folgenden Seite dar. Dabei wird die Überschreitung der EnEV-Anforderung mit „Plus“ und die Unterschreitung des Anforderungswertes mit „Minus“ ausgewiesen.
Die Wahl des Berechnungsverfahrens kann die Erfüllungsmöglichkeit der jeweiligen Anlagenvariante in Einzelfällen beeinflussen. Besonders sichtbar ist das am Beispiel eines Brennwertkessels mit solarer Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Bei der Berechnung mit DIN V 4701-10 unter Verwendung der Standardwerte unterschreitet diese Variante den Anforderungswert der EnEV. Bei der Berechnung mit der DIN V 18599:2011-12 unter Verwendung der Standardwerte überschreitet diese Anlagenvariante den EnEV-Anforderungswert.
Kommt ein Pelletkessel oder eine elektrische Sole/ Wasser-Wärmepumpe zum Einsatz, ist die Übererfüllung der EnEV-Anforderung bei der Berechnung mit DIN V 18599:2011-12 höher als bei der Berechnung mit DIN V 4701-10. Für das Einhalten der primär-
Berechnung mit DIN V 4701-10
Berechnung mit DIN V 18599 Abweichung vom Anforderungswert nach EnEv 2016
Abweichung vom Anforderungswert in % -0,6 7,0
-10,3 -2,9 -0,6 7,2
-1,5 -8,8
-18,9 -18,1
-33,2
-42,1
-53,6
-62,6
Gas-Brennwert + solare Trinkwassererwärmung/ Heizungsunterstützung
MikroKraft-WärmeKopplung Öl-Brennwert + solare Trinkwassererwärmung/ Heizungsunterstützung Fernwärme Kraft-WärmeKopplung Pelletheizung
elektrische Luft-WasserWärmepumpe
elektrische Sole-WasserWärmepumpe
Gegenüberstellung der EnEV-Normen – Abweichung vom Anforderungswert der EnEV 2016 rens könnte in Einzelfällen die GEG-Erfüllung von
energetischen Anforderung des jeweiligen Standards spielt das jedoch keine Rolle. Beim Einsatz einer elektrischen Luft/Wasser-Wärmepumpe scheint das Berechnungsverfahren die EnEV-Erfüllungsmöglichkeiten und darauf aufbauende Regelungen zu KfWEffizienzhäusern nicht zu beeinflussen.
Darüber hinaus gibt es bei den Anlagenvarianten mit einem Brennwertkessel marginale Unterschiede hinsichtlich des Primärenergiebedarfes zwischen den Energieträgern Erdgas und Heizöl, wenn die Berechnung mit DIN V 18599 erfolgt. Bei der Bewertung mit DIN V 4701-10 werden für beide Energieträger die Die Erkenntnisse aus dem Vergleich zwischen dem Normduo DIN V 4701-10 / DIN V 4108-6 und der bisherigen Fassung der DIN V 18599 vom Dezember 2011 können weitgehend auf die novellierte Normfassung der DIN V 18599 vom September 2018 übertragen werden. Die Wahl des Berechnungsverfah-
gleichen Primärenergiebedarfswerte errechnet. konventionellen Anlagenvarianten beeinflussen, eine eindeutige Tendenz kann allerdings aus dem Vergleich nicht abgeleitet werden.