VINSCHGER GESELLSCHAFT
Foto: LPA
Land kauft „Englisch Moos“
Eingriffsgebühr, Servicestelle und mehr Neues Gesetz „Raum und Landschaft“ beschäftigt den Gemeinderat von Latsch.
Das Biotop in Naturns aus der Vogelperspektive
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NATURNS - Das Land Südtirol kann zwei Biotope ankaufen, und zwar das „Englisch Moos“ in Naturns und eine Fläche im Schilfgürtel des Kalterer Sees. Dies hat die Landesregierung am 7. Juli auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung und Landschaftsschutz Maria Hochgruber Kuenzer beschlossen. Beide Gebiete sind nach Einschätzung der Fachleute von außerordentlichem biologischem Wert und sollen langfristig als Biotope erhalten und dafür auch aufgewertet werden, so die Landesrätin. Das Landesgesetz Raum und Landschaft ermögliche den Ankauf von besonderen Gebieten auch, „um die Landschaft als Ressource und als unser Kapital wertzuschätzen.“ Das Landesamt für Natur wird nun gemeinsam mit dem Vermögensamt den Ankauf abwickeln. Das Biotop „Englisch Moos“ gehört den Englischen Fräuleins. Sie sind bereit, die Flächen abzutreten. Auf der Fläche von rund 7.600 Quadratmetern befinden sich ein Auwald und Schilfflächen. Das Amt für Natur wird nach dem Ankauf Renaturierungsarbeiten vornehmen: Mit Tümpeln und kleinen Gräben können Laichgewässer entstehen, in denen Amphibien und Insekten Nistplätze finden. Pflegemaßnahmen für das Schilf kommen dem angrenzenden Auwald, aber auch den umliegenden Flächen zugute. LPA
Lageplan des Biotops in Naturns
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DER VINSCHGER 25/20
LATSCH - Bei der aller Voraussicht nach vorletzten Sitzung des amtierenden Latscher Gemeinderates Mitte Juli mussten im Hinblick auf das am 1. Juli in Kraft getretene neue Landesgesetz „Raum und Landschaft“ einige Entscheidungen getroffen werden, u.a. was etwa die Baukostenabgabe im Rahmen der so genannten Eingriffsgebühr betrifft. Mit der Regelung der Eingriffsgebühr hatte die Landesregierung im Juni nämlich eine weitere Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Raum und Landschaft genehmigt. Davor konnte jede Gemeinde selbst bestimmen, wer bei welchem Projekt oder Eingriff wieviel an Gebühren an die Gemeinde abgibt. Nun greifen alle Gemeindeverwaltungen für die Festlegung der Erschließungsgebühren auf dieselben Bestimmungen zurück. Die Eingriffsgebühr setzt sich aus der primären und sekundären Erschließungsgebühr und aus der Baukostenabgabe zusammen. Bei der Baukostenabgabe gebe es hingegen nach wie vor die Möglichkeit, dass diese der Gemeinderat selbst festlegt bzw. mitentscheiden kann. „Da haben wir etwas Spielraum“, erklärte Bürgermeister Helmut Fischer. Für den Bau von Wohngebäuden könne die Baukostenabgabe laut Landesgesetz auf maximal 15 Prozent festgelegt werden, für den Bau von Gewerbeimmobilien auf maximal 3 Prozent.
Auch diese Gemeinderatssitzung fand im CulturForum statt, um die Einhaltung der Corona-Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten.
wir haben im Ausschuss gesagt, dass wir auf der Suche nach Einnahmequellen sind“, begründete Gemeindereferent Mauro Dalla Barba eine eventuelle Erhöhung. Zudem hätten viele andere Gemeinden im Lande die Baukostenabgabe bereits auf zehn bis teils 15 Prozent festgelegt. Vier Gemeinderäte wären insgesamt für eine Erhöhung gewesen, die Mehrheit stimmte jedoch dagegen. Einig war sich der Gemeinderat hingegen, die primäre Erschließungsgebühr bei landwirtschaftlichen Gebäuden für die Viehhaltung zu streichen. Hierbei wäre die Gebühr nämlich für eine Baumasse von 12 Kubikmeter je Großvieheinheit geschuldet. Dies wurde auf 0 gesetzt. „Es betrifft fast ausschließlich Viehbauern auf St. Martin, die es ohnehin schon schwer haben“, betonte Bürgermeister Fischer.
Bauherr in spe alle Unterlagen, hier reicht er alle Anträge ein, hier steht man für Informationen zur Verfügung. Zudem koordiniert die Servicestelle die Verfahren gemeindeintern, holt also alle notwendigen Gutachten ein und achtet auf die Fristen“, heißt es auf der Internetseite des Landes. Wenig begeistert zeigten sich einige Gemeinderäte in Latsch von den Bestimmungen. Von einem Mehraufwand an Bürokratie war dabei die Rede. „Einiges wird teurer und komplizierter“, meinte auch Bürgermeister Fischer. Mit den neuen Bestimmungen brauche es etwa einen Techniker auch für „geringfügige landschaftliche Eingriffe“, die bisher als „Bagatelleingriffe“ bezeichnet wurden. Hier gebe es aber auch künftig viel Ermessensspielraum. Trotz einiger Kritik aus dem Gemeinderat an den Landesbestimmungen war man sich einig, dass eine Ablehnung lediglich zu Stillstand führe Mehr Bürokratie und man damit dem Bürger nichts durch Servicestelle? Gutes tue. Bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme ging Baukostenabgabe wird nicht erhöht Auch über die, durch neue Be- auch dieser Tagesordnungspunkt stimmungen notwendig geworde- durch. - Die letzte Sitzung des In Latsch liegen diese Gebühren ne Einrichtung einer Servicestelle amtierenden Gemeinderates soll bei sieben bzw. einem Prozent. wurde abgestimmt. So müsse mit Ende August stattfinden. Bei den Im Latscher Gemeinderat wurde dem neuen Landesgesetz in allen Gemeinderatswahlen am 20. und schließlich über eine Erhöhung Gemeinden eine Servicestelle für 21. September treten für die SVP der Baukostenabgabe „für Ge- Bau- und Landschaftsangelegen- Helmut Fischer und Mauro Dalla bäude mit Zweckbestimmung heiten eingerichtet werden. Diese Barba als BürgermeisterkandidaWohnen“ von 7 auf 10 Prozent dis- solle als einzige Anlaufstelle für ten gegeneinander an. kutiert. „Eine Gemeinde ist auch Bürger dienen, wenn es um diese auf Einnahmen angewiesen. Und Bereiche geht. „Hier bekommt der MICHAEL ANDRES