VINSCHGER GESELLSCHAFT
Ball geht an die Parteileitung SVP Vinschgau analysiert die Vorwahlen VINSCHGAU - Im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung befasste sich die SVP-Bezirksleitung mit den Ergebnissen der SVP-Vorwahlen im Vinschgau. Im Besonderen wurden die Ergebnisse der SVP-Bürgermeister-Vorwahlen in Latsch, Stilfs, Laas und Mals analysiert sowie die SVP-GemeinderatsVorwahlen in der Fraktion Graun. „Die Wahlbeteiligung im Bezirk war lobenswert“, sagte Bezirksobmann Albrecht Plangger. Die Anträge an die Parteileitung, am 3. Mai mit zwei Bürgermeisterkandidaten/innen in die Wahl zu gehen, müssen bis spätestens 9. März vorgelegt werden. In Graun, Glurns, Schluderns, Stilfs, Laas, Latsch und Naturns will die SVP mit jeweils zwei BM-Kandidaten/ innen antreten, obwohl Oppositionsparteien mit eigenen BMKandidaten vor die Wählerschaft treten. Auch Anträge für die Kandidatur Unabhängiger auf den SVP Listen müssen innerhalb 9. März in Bozen sein. Es liegt dann
an der Parteileitung, die Anträge bzw. Ausnahmeregelungen zu beschließen. Bereits festgelegt hat die Parteileitung, dass in Naturns und Latsch jeweils zwei SVP-Bürgermeisterkandidaten antreten. Besonders bemühen sollte sich die Parteileitung laut dem Bezirksobmann um die SVP Prad und den neuen BM-Kandidaten. Aussprache mit Kompatscher Ausführlich informiert wurde bei der Bezirksleitungs-Sitzung auch über die Ergebnisse der Aussprache der „SVP Vinschgau Kontaktgruppe mit dem Landeshauptmann“. Das Treffen hatte Ende Jänner stattgefunden. Die Begradigung eines Teilstücks der Landesstraße Prad/Stilfser Brücke für die leichtere Realisierung der Radroute Stilfserjoch und die für heuer geplanten Arbeiten im Bereich der „Latschander“ waren ebenso Themen wie das Projekt „Kriechspuren“ (Überholspuren)
an die Primärkabine Nauders zur Versorgungssicherheit des Obervinschgaus), ein Dienstleistungsbüro für die Fraktionsverwaltungen und nicht zuletzt Veranstaltungen bzw. Initiativen zur Vinschgerbahn, speziell was die Anbindung an die Schweiz (Scuol) betrifft. SVP-Bezirksobmann Albrecht Plangger
entlang einiger Abschnitte der Staatsstraße durch den Vinschgau, präventive und kontinuierliche Lawinensprengungen am Stilfser Joch zur Sicherheit der Arbeiten im Frühjahr, ein Direkt-Bus für Studenten von Mals zum Bahnhof Landeck und umgekehrt am Wochenende, zusätzliche Kreuzungspunkte der Vinschgerbahn für Direkt- bzw. Schnellzüge, das Schülerheim Mals, die Interconnector-Leitung Nauders-Glurns (Anschluss der Mittelspannung
Bürgerversammlung zur Gesundheitsversorgung Geeinigt hat sich die Bezirksleitung darauf, am 12. März in Schlanders zusammen mit der Gemeinde Schlanders und der Bezirksgemeinschaft Vinschgau eine Informations- und Bürgerversammlung zum Thema „Gesundheitsversorgung in Südtirol - Ausblick und Perspektiven im Vinschgau“ zu organisieren. Erwartet werden dazu Landesrat Thomas Widmann, Generaldirektor Florian Zerzer und die Verantwortlichen des Krankenhauses Schlanders. RED
RATGEBER WIRTSCHAFT
Steuern sparen durch Privatisierung von Immobilien Unternehmer können betrieblich genutzte Immobilien wieder begünstigt privatisieren. Damit soll v.a. das folgende Problem gelöst werden, das Unternehmern sonst oft „teuer“ zu stehen kommt: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen bei Verkauf oder bei Auflassung der Tätigkeit zum Marktwert verkauft oder in das Privatvermögen überführt werden. Die Differenz zwischen dem Marktwert und dem steuerlich anerkannten Restbuchwert, der i.d.R. dem Anschaffungspreis minus Abschreibungen entspricht, muss der Einkommensteuer unterworfen werden. Man kann sich leicht ausrechnen, wie hoch die Steuern sind, wenn Immobilien, die vor langer Zeit erworben wurden und (fast) komplett abgeschrieben sind, privatisiert werden. Mit der begünstigten Privatisierung kann die volle Besteuerung vermieden werden: statt der (hohen) Einkommenssteuer ist eine Ersatzsteuer zu entrichten. Die Ersatzsteuer im Ausmaß von 8% auf den steuerlichen Mehrwert ersetzt die Einkommensteuer IRPEF und die Wertschöpfungsteuer IRAP. Es fallen auch keine proportionalen Register-, Hypothekar-oder Katastersteuern an (!), nicht mal die Fixgebühren (!).
Es kann aber sein, dass ein Teil der beim Erwerb oder Bau abgezogenen MwSt. „zurückgegeben“ werden muss. Das ist genauestens zu prüfen und muss exakt berechnet werden. Außerdem kann als Mindestwert der Privatisierung der Wert der Immobilie aufgrund des Katasterwertes ermittelt werden, und dieser ist bekanntlich meist deutlich niedriger als der Marktwert. Die begünstigte Privatisierung ist aber nicht nur für Unternehmer interessant, die an die Auflassung der Tätigkeit denken. In Kombination mit einer „Sale-Lease-Back“ Operation oder anderer, strukturierterer Vertragskonstrukte, können auch andere Unternehmen erheblich Steuern sparen. Leider ist die begünstiget Privatisierung ausschließlich Einzelunternehmen vorbehalten. Gesellschaften und Körperschaften können die Vorteile nicht nutzen. Diese haben dafür, genauso wie alle anderen Unternehmen, die Möglichkeit, den steuerlichen Restwert von Anlagegütern aufzuwerten Es ist, wie immer, eine Analyse der individuellen Situation sehr angeraten, denn die Unterschiede in der steuerlichen Belastung ob man den einen oder anderen Weg wählt sind erheblich. WALTER GASSER
Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana
DER VINSCHGER 08/20
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