VINSCHGER GESELLSCHAFT
Neues Auto für die Krebshilfe SCHLANDERS - Das Hauptanliegen der Südtiroler Krebshilfe Vereinigung EO (Ehrenamtliche Organisation) ist es, für Krebspatienten bestmögliche Bedingungen in der Vorsorge, Therapie und Nachsorge zu schaffen. Um die vielseitigen Hilfen anbieten zu können, muss die Krebshilfe mobil sein. Der Bezirk Vinschgau der Südtiroler Krebshilfe kann sich seit kurzem über ein neues Fahrzeug freuen. Es handelt sich um einen Peugeot 2008, der das bisherige alte Diesel-Fahrzeug ersetzt, „mit dem wir nicht mehr in die Bozner Innenstadt fahren durften“, wie die Bezirksvorsitzende Helga Schönthaler Wielander am 5. November bei der Vorstellung und Segnung des neuen Autos vor dem Sitz der Krebshilfe in der Krankenhausstraße Nr. 13 in Schlanders erklärte. Das Fahrzeug dient vor allem der Therapeutin, wenn sie zu Krebspatienten fährt, um Lymphdrainagen durchzuführen. Aber auch für die Beförderung von Krebspatienten zu Kursen, Veranstaltungen, Vorträgen und geselligen Veranstaltungen dient das Auto. Angekauft werden konnte es dank einer großzügigen Unterstützung der Raiffeisenkassen Obervinschgau, Prad-Taufers, Laas, Schlanders, Latsch und Untervinschgau. Helga Schönthaler Wielander dankte den Raffeisenkassen, die bei der
Gruppenfoto vor dem neuen Auto (v.l.): Josef Tschenett, Elisabeth Platzgummer Heel, Margareth Telser Kurz, Dekan Mathew Kozhuppakalam, Michael Grasser, Erich Ohrwalder, Helga Schönthaler Wielander und Rebekka Wallnöfer.
Fahrzeug-Übergabe mit dem Obmann und Direktor der Raika Schlanders, Erich Ohrwalder und Michael Grasser, vertreten waren, für die wertvolle Unterstützung. Den kirchlichen Segen erteilte der Dekan P. Mathew Kozhuppakalam. Die Zahl der Mitglieder (Betroffene und unterstützende Mitglieder) der Krebshilfe im Vinschgau beläuft sich derzeit auf rund 2.600. Besorgnis erregend sei, dass die Patienten immer jünger werden. Die Krebshilfe bemüht sich, neben den Betroffenen
auch die Angehörigen nach Möglichkeit zu unterstützen. Krebspatienten haben ein Anrecht auf eine bestmögliche Unterstützung im sozialen, gesundheitlichen, psychologischen und finanziellen Bereich. Die Krebshilfe setzt sich dafür ein, für Patienten optimale Bedingungen zu schaffen. Aber auch die Angehörigen brauchen oft Information, Beratung und Unterstützung. Die Krebshilfe ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe in einer Zeit der Umund Neuorientierung brauchen.
Patienten, die in Geldnot geraten, erfahren eine finanzielle Soforthilfe. Auch die Prävention und die Forschung sind für die Krebshilfe wichtige Anliegen. Im Bezirksvorstand arbeiten neben der Bezirksvorsitzenden auch Margareth Telser Kurz, Katharina Pichler Doná, Elisabeth Platzgummer Heel, Bernhard Staffler, Rebekka Wallnöfer, Josef Tschenett und Hermann Zingerle ehrenamtlich SEPP mit.
RATGEBER WIRTSCHAFT
Firmenfahrzeug oder KM-Geld Rückvergütung – was zahlt sich aus? Weitere Einschränkungen geplant: der Gesetzgeber hat die Absetzbarkeit der Kosten von Firmenwagen immer stärker eingeschränkt. Die betreffenden Kosten können nur im Ausmaß von 20% steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt für die Anschaffungskosten (auch mittels Leasing) eine Obergrenze von 18.075,99 Euro. Für die Miete beträgt die jährliche Obergrenze 3.615,20 Euro. Die MwSt. kann i.d.R. im Ausmaß von 40% abgesetzt werden. In diesem Bereich will der Gesetzgeber jetzt weiter die Steuerschraube anziehen: während das Gesetz bisher vorsah, dass die Privatnutzung durch den Arbeitgeber (vom Gesetz mit 15.000 KM pro Jahr festgelegt) nur zu 30% in Rechnung gestellt werden muss, soll dieser Prozentsatz ab 2020, je nach Schadstoffklasse des PKW, auf bis zu 100% erhöht werden. Das Unternehmen muss dann mehr Einkommen versteuern und mehr
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MwSt. abführen. Als Alternative können die Fahrten für den Außendienst von den Mitarbeitern und Verwaltern mit dem Privat-Pkw erfolgen. Die entsprechenden Kilometer-Kosten werden dann vom Mitarbeiter gemäß ACI-Tarif an das Unternehmen weiterbelastet. Innerhalb gewisser Grenzen können die betreffenden Kosten vom Unternehmen abgesetzt und müssen vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die durchgeführten Fahrten sind ordnungsgemäß zu belegen (Fahrtenbuch). Diese Regelung ist in vielen Fällen steuerlich günstiger. Bei einem Kaufpreis von 25.000€ für das Fahrzeug und 40.000 KM im Jahr, die beruflich mit dem PKW zurückgelegt werden, beträgt der Steuervorteil, den wir für unsere Kunden simuliert haben, bis zu 9.000€ über einen Zeitraum von 5 Jahren. Bei Gebrauchtwagen ist der Vorteil u.U. sogar noch höher. WALTER GASSER
Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana