VINSCHGER GESELLSCHAFT
Deckchen für Sternenkinder SCHLANDERS - Eine Tragödie für Eltern und das Umfeld: Ein Kind stirbt im Bauch, während oder kurz nach der Geburt. Es ist ein Sternenkind. Rund 500 Mal passiert dies jährlich in Südtirol. Um Eltern in dieser schwierigen Situation nicht allein zu lassen wurde in Südtirol das Netzwerk Sternenkinder ins Leben gerufen. Initiiert von Landesrat Philipp Achammer und seiner Frau Nicole Uibo fungiert der Katholische Familienverband Südtirol als Träger. Im Vinschgau engagieren sich neben dem KFS unter anderem auch die Frühen Hilfen Vinschgau bzw. die Bezirksgemeinschaft, das Krankenhaus und die Sozialdienste für das Projekt. Vor rund einem Jahr hatte der KFS den Aufruf zum Nähkurs „Engelskleider für Sternenkinder“ mit der engagierten Näherin Michaela Bacher gestartet. Ziel dabei war es, aus nicht mehr verwendeten Hochzeitskleidern schöne Kleidchen zu nähen, in denen die Sternenkinder gehüllt und so würdig verabschiedet werden können. 15 fleißige ehrenamtliche Frauen nähten schlussendlich rund 300 Einschlagdecken. Einige
Bei der Übergabe im Krankenhaus (v.l.): Elisa Berger, Priska Theiner, Angelika Weichsel Mitterrutzner, Näherin Alzbeta Kuppelwieser, Sonja Gorfer von der AG Frühe Hilfen Vinschgau, Sibylle Kaserer von der Geburtenabteilung im KH Schlanders sowie Markus Seppi von der Krankenhausseelsorge.
Angelika Weichsel Mitterrutzner präsentierte die aus Brautkleidern angefertigten „Kleidchen“ für die Sternenkinder.
wurden kürzlich im Krankenhaus tiroler Krankenhäuser bei Bedarf Schlanders sowie Vertretern von mit weiteren Einschlagdecken in Bestattungsunternehmen über- verschiedenen Größen beliefern. geben. „Brauchen Unterstützung von allen Seiten“ Für Tabu-Thema sensibilisieren Das Netzwerk der Initiative Sternenkinder will die Menschen für dieses Tabu-Thema sensibilisieren und in die Öffentlichkeit bringen. Es hält auch die Kontakte zu den verschiedenen Krankenhäusern, Frauenärzten und -ärztinnen, Hebammen und Bestattern. Das Nähprojekt soll auch in Zukunft weitergeführt werden und die Süd-
Familien in einer solch schwierigen Situation da sein“, unterstrich Mitterrutzner die Idee des Projekts und des Netzwerks. „Familien brauchen Unterstützung von allen Seiten“, betonte auch Projektleiterin Elisa Berger. Der KFS stelle als „Das Vorbereiten der Braut- Organisation Ehrenamtliche zur kleider ist eine große Arbeit. Es Verfügung, diese stellen wiederum müssen weiche Stoffe sein, die einen Teil ihrer Zeit zur Verfügung, Kleidchen müssen ganz weich sein. „um Familien zu begleiten“, so BerAußen sind den Gestaltungsmög- ger. KFS-Bezirksleiterin Priska lichkeiten keine Grenzen gesetzt“, Theiner bedankte sich für die werterklärte Angelika Weichsel Mitter- volle Arbeit und den wichtigen rutzner, die Präsidentin vom KFS, Austausch. bei der Vorstellung. Es handle sich immer um Unikate. „Wir wollen für MICHAEL ANDRES
RATGEBER WIRTSCHAFT
Immobilien – die Spekulationsfrist wird verlängert Im kürzlich veröffentlichen Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 werden wesentliche Änderungen bei der Spekulationsfrist für die Immobilien eingeführt. Dies auch als Nachwirkungen des Steuerbonus 110%. Wie bekannt, gilt für Privatpersonen beim Verkauf von Immobilien (ausgenommen Baugrundstücke) eine Spekulationsfrist von 5 Jahren, im Sinne, dass bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren ab Erwerb der Immobilie, der Mehrerlös versteuert werden muss. Wird hingegen die Immobilie nach 5 Jahren ab Erwerb verkauft, so ist ein eventueller Mehrerlös steuerfrei. Ausnahmen gibt es für die Immobilien, die als Hauptwohnung dienen und die mittels Erbschaft erworben wurden. Nun soll mit dem Haushaltsgesetz 2024 ein neuer Spekulationstatbestand eingeführt werden. Dieser betrifft Eigentümer von Immobilien, auf welchen Wiedergewinnungsarbeiten mit Steuerbonus 110% durchgeführt worden sind und dieser durch den Abzug in der Rechnung oder durch Abtretung beansprucht wurde. Für diese Immobilien gilt ab 2024 eine Spekulationsfrist von 10 Jahren ab Durchführung der Arbeiten mit Steuerbonus 110%. Bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist ist ein eventueller Mehrerlös steuerpflichtig. Dazu kommt noch, dass bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren ab Durchführung der Arbeiten mit Steuerbonus 110% und
Abtretung desselben oder Anwendung des Abzugs in der Rechnung, bei der Ermittlung des Mehrerlöses die Kosten für die Wiedergewinnungsarbeiten mit Anwendung des Bonus 110% nicht abgezogen werden dürfen. Ab dem sechsten Jahr dürfen diese Kosten zu 50% berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber will mit diesen Maßnahmen erreichen, dass Spekulanten (es trifft aber auch Personen, welche eine Immobilie schon sehr lange halten) neben den Vorteilen der Steuerbegünstigung bei Wiedergewinnungsarbeiten mit dem Bonus 110% noch zusätzlich steuerfreie Mehrerlöse beim Verkauf von Immobilien erzielen. Die Mehrerlöse innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren unterliegen einer Abgeltungssteuer von 26%. Die ganze Geschichte hat einen sehr faden Beigeschmack: zuerst möchte der Gesetzgeber die energetische Sanierung und Wiedergewinnung von Immobilien fördern und die Wirtschaft ankurbeln und über die Hintertür werden dann später neue steuerliche Tatbestände geschaffen, welche in gewissen Fällen massive steuerliche Belastungen hervorrufen. Es soll wohl ein Teil der Kosten für den Steuerbonus 110% wieder hereingeholt werden. Abzuwarten ist, wie der definitive Text des Haushaltsgesetztes aussehen wird. MARTIN EDER
Martin Eder martin.eder@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen
DER VINSCHGER 23/23 23