VINSCHGER GESELLSCHAFT
„Wasserstreit“ in Naturns NATURNS - Ein nicht alltäglicher „Wasserstreit“ hat unlängst in Naturns seinen Lauf begonnen. Es geht um die „Haselbrunnquellen“, die seit 4 Jahrzehnten den Großteil des Trinkwasserbedarfs der Gemeinde Naturns decken. Um das Recht für einen unbegrenzten Trinkwasserbezug vom „Haselbrunn“ zu erlangen, hatte die Gemeinde zu Beginn der 1980er Jahre eine Vereinbarung mit dem Bonifizierungskonsortium Vinschgau abgeschlossen. Laut Bürgermeister Zeno Christanell wurde damals im Wesentlichen festgelegt, dass die Gemeinde als Gegenleistung zur Wasserkonzession einen Tiefbrunnen in Tschirland für Beregnungszwecke baut und auch die Führungskosten übernimmt. Über den Daumen gepeilt sei im Laufe der Jahre über eine Million Euro in die sogenannte „Lorenzi-Pump“ geflossen. 1997 wurde eine weitere Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bonifizie-
rungskonsortium abgeschlossen. Nach dem Verfall der Konzession nach 30 Jahren wurde 2013 ein neues Konzessionsdekret erlassen, und in diesem befindet sich laut Christanell keinerlei Verweis auf eine Vereinbarung mit dem Bonifizierungskonsortium. Man war daher der Meinung, dass die Gemeinde nun von sämtlichen, seinerzeit festgelegten Vereinbarungs-Verpflichtungen befreit sei.
im Dekret von 2013 keine Rede mehr war“, so der Bürgermeister. Auch der Gemeinderat - Landwirtschaftsvertreter inklusive hat sich bei der Sitzung am 30. November einhellig hinter die Vorgangsweise des Ausschusses gestellt. Mit dem Bonifizierungskonsortium sei laut Christanell im Vorfeld zwar gesprochen und verhandelt worden, „doch die Gespräche haben nicht zu einem für die Gemeinde zufriedenstellenden Ergebnis geführt.“
Überraschendes Dekret aus Bozen Ende August 2022 aber übermittelte das Amt für nachhaltige Gewässernutzung der Gemeinde ein von Landesrat Giuliano Vettorato unterzeichnetes Dekret, in dem verfügt wird, dass das Konzessionsdekret von 2013 dahingehend zu ergänzen ist, dass die Vereinbarung mit dem Bonifizierungskonsortium einzuhalten sei. Die Gemeinde hält dieses Dekret des Landesrates „für un-
„Wir legen Wert auf unbelastete Konzession“ Bürgermeister Zeno Christanell
rechtmäßig und nicht gerechtfertigt.“ Der Gemeindeausschuss hat bereits im Oktober einstimmig beschlossen, das Dekret gerichtlich anzufechten und von der Vereinbarung mit dem Bonifizierungskonsortium mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, „wenngleich von dieser Vereinbarung
Die Gemeinde vertrete das öffentliche Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für sicheres Trinkwasser und lege somit großen Wert auf eine unbelastete Konzession. Sollte das Gericht die Position der Gemeinde bestätigen, „würde auch der Trinkwassertarif entsprechend sinken“, stellt der Bürgermeister in Aussicht. SEPP
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DER VINSCHGER 23/22
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