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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Die VideoĂŒberwachung kommt 4 fixe Standorte plus mobile Kamera in Latsch LATSCH - Im Mittelpunkt der jĂŒngsten Sitzung des Gemeinderates von Latsch stand das heikle und sensible Thema der VideoĂŒberwachung im öffentlichem Raum. Zur VideoĂŒberwachung hatte es bereits im Vorfeld eine informelle Ratssitzung mit intensiven und teils kontroversen Diskussionen gegeben. Zum Auftakt der Sitzung am 29. August verlas BĂŒrgermeister Mauro Dalla Barba eine Interpellation der Ratsfraktion „Mitanond – Insieme“ (Sepp Kofler und Agnes Steger Trafoier). In der Interpellation war eine Reihe von Fragen aufgeworfen und von der Gemeindeverwaltung gefordert worden, „sĂ€mtliche in ihre ZustĂ€ndigkeit fallende Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Information, Mitwirkung und Entscheidung der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zu ermöglichen.“ Ebenfalls vorgetragen wurde ein Schreiben der Bezirksgemeinschaft, das Major Christian Carli (Ortspolizei) verfasst hat. Darin nahm Carli, der zusammen mit der Latscher Ortspolizistin Tanja Plörer zur Ratssitzung eingeladen worden war, einerseits ausfĂŒhrlich zu sĂ€mtlichen Aspekten rund um die VideoĂŒberwachung Stellung und ging andererseits auch auf spezifische Fragen ein, wie sie Sepp Kofler in der Interpellation sowie teilweise auch im Zuge der Ratssitzung aufs Tapet brachte. Laut dem BĂŒrgermeister liege der Verwaltung auch bei der VideoĂŒberwachung ein transparentes Vorgehen sehr am Herzen. Er kĂŒndigte zudem entsprechende

Zur jĂŒngsten Sitzung des Latscher Gemeinderates waren auch Major Christian Carli sowie die Latscher Ortspolizistin Tanja Plörer (Zweiter und Dritte v.l.) eingeladen worden.

Informationen auf der Homepage der Gemeinde und ĂŒber weitere Info-KanĂ€le an. Wie Christian Carli ausfĂŒhrte, kann eine VideoĂŒberwachung ausschließlich aus SicherheitsgrĂŒnden zum Schutz der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie des Gemeindevermögens eingefĂŒhrt werden. Ziel sei es, die Bevölkerung vor MikrokriminalitĂ€t zu schĂŒtzen, vor Vandalismus, illegalen MĂŒllablagerungen und vor mutwilligen Zerstörungen öffentliches Gutes. „Niemand braucht Angst zu haben, verfolgt zu werden“, sagte Carli. Jeder, der mit einem Handy in der Tasche unterwegs ist, sei leichter „erfassbar.“ Der Major klĂ€rte auch ĂŒber den streng geregelten Zugang zu den Videodaten und ĂŒber weitere Bestimmungen zum Schutz der Daten und PrivatsphĂ€re auf. Videodaten können nur fĂŒr die AufklĂ€rung bestimmter Straftaten sowie fĂŒr weitere, genau definierte Zwecke auf Antrag weitergegeben werden. In punkto Verkehrsvergehen prĂ€zisierte Carli, dass der Zugang zu den Videodaten nur in Bezug auf Versicherung und Fahrzeugrevision erlaubt ist. Die Video-

ĂŒberwachung habe hauptsĂ€chlich prĂ€ventiven Charakter. Die aufgenommenen Daten bleiben 7 Tage gespeichert und werden dann automatisch ĂŒberschrieben. Beantragen können den Zugang zu den Daten die Staatspolizei, die Carabinieri sowie auch Ortspolizeibeamte, sofern sie vom BĂŒrgermeister dazu ermĂ€chtigt werden. FĂŒr den Einstieg in das digitale Programm braucht es ein eigenes Passwort, das alle 3 Monate geĂ€ndert wird. Jeder Zugang muss dokumentiert und registriert werden. „Ein nicht berechtigter Zugang zu den Daten durch die OrdnungskrĂ€fte kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, aber auch aufgrund der hohen Strafen im Falle eines Missbrauchs ausgeschlossen werden“, gab sich Carli ĂŒberzeugt. Die VideoĂŒberwachung sei als Hilfe zur Vorbeugung und AufklĂ€rung von Straftaten und VerwaltungsĂŒbertretungen zu sehen sowie als Integration zur PrĂ€senz der PolizeikrĂ€fte vor Ort. Die Verordnung ĂŒber die VideoĂŒberwachung hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung (Thomas

An diesen 4 Standorten in der Gemeinde Latsch werden fixe Überwachungskameras angebracht.

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Patscheider) genehmigt. ZusĂ€tzlich zu 4 fixen Überwachungsstandorten (Kreuzungsbereich bei der Talstation der Seilbahn St. Martin; Kreuzung Marktstraße in der Ortsmitte in Latsch; Kreuzung in der Industriezone; Kreisverkehr Goldrain) ist auch die Anschaffung einer mobilen Videokamera vorgesehen. Diese kann bei Bedarf zeitweilig oder fĂŒr bestimmte ZeitrĂ€ume punktuell und zielgerichtet in abgegrenzten Siedlungszonen innerhalb des Gemeindegebietes eingesetzt werden. Wie schon bei den fixen Standorten ist auch beim Einsatz der mobilen Kamera die Anbringung entsprechender Hinweisschilder verpflichtend vorgeschrieben. Bis zur Umsetzung der Verordnung wird noch einige Zeit vergehen. Es wird nĂ€mlich an einem bezirksweiten Video-Überwachungskonzept gearbeitet, an dem natĂŒrlich auch die Gemeinde Latsch beteiligt ist. Ziel ist es, mit Hilfe eines gemeinsamen Vorgehens ein untereinander abgestimmtes Überwachungsnetz aufzubauen. Die HĂ€lfte der Kosten dafĂŒr soll SEPP das Land ĂŒbernehmen.


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