VINSCHGER GESELLSCHAFT
Ein gutes Wort VINSCHGAU - „Sie sind einen langen Weg durch die Jahre gegangen. Die Spuren der Anstrengung zeigen sich in den müden Gliedern. Sie haben raue Landschaften gesehen und allen Wettern standgehalten. Sie haben Gefahren getrotzt und Schwierigkeiten gemeistert. Sie haben Verantwortung getragen und Treue bewiesen. Nun neigt sich ihr Leben dem Ende zu.“ In dieser Situation holt der langjährige Seelsorger und Prediger P. Robert Gamper seine Leserinnen und Leser ab. Mit seinen Texten, Gebeten und Gedanken möchte er durch die letzten Lebensjahre begleiten. Sie sind geprägt von der Sorge um Menschen, denen Alter und Krankheit zusetzen, aber auch von der Dankbarkeit gegenüber jenen, die uns und unsere Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten geprägt haben. Kurze Impressionen, die direkt an das Gegenüber gerichtet sind, bieten Orientierung und Halt an und möchten Mut, Zuversicht und Gottvertrauen stärken. Da geht es um Kleines und Alltägliches, wie den Augenblick zu würdigen, sorgende Mitmenschen zu schätzen oder jeden Tag als Geschenk zu sehen. Es geht um das Bewahren von Freude und darum, den Lebenshunger zu nähren, um die Wichtigkeit von Vertrauen und Freude. Aber auch das Alleinsein, das Loslassen, Krankheit, Kummer und die Schwere des Alters werden nicht ausgespart. Der Autor verknüpft sie jedoch mit erhellenden Gedanken, die in jeder Prüfung auch den Beistand und die Liebe Gottes erkennen lassen. Liebevoll bebildert wird so diese Sammlung an Texten, die ursprünglich für eine Serie im „Katholischen Sonntagsblatt“ der Diözese BozenBrixen geschrieben wurden, zu einem ermutigenden Geschenkbuch für ältere und kranke Menschen. Das Buch „Ein gutes Wort - Gedanken für den Lebensabend“ mit einem Vorwort von Bischof Ivo Muser ist kürzlich im Tyrolia-Verlag erschienen. P. Robert Gamper gehört der benediktinischen Klostergemeinschaft von Muri-Gries in Bozen an. 2018 erhielt er das Verdienstkreuz des Landes Tirol. RED
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DER VINSCHGER 13-14/21
Corona-Unterstützung Für Tourismus und Gastronomie BOZEN/VINSCHGAU - Der Tourismus und die Gastronomie sind neben dem Handel von der Corona-Krise besonders hart betroffen. Welche Maßnahmen für das Gastgewerbe und den Tourismus aus Rom zu erwarten sind und welche zusätzlichen Hilfen die Landesregierung beschließen kann, darüber berichtete Tourismuslandesrat Arnold Schuler am 13. April in der Sitzung der Landesregierung. Schuler bezifferte die landesweiten coronabedingten Verluste im Gastgewerbe und Tourismus mit 2,5 Milliarden Euro. „Die Regierung in Rom erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Regionen und Autonomen Provinzen die Kriterien für die Unterstützungsmaßnahmen im Sektor Tourismus“, so Schuler. In der entsprechenden Tourismuskommission hat der Tourismuslandesrat die besonderen Bedürfnisse der Südtiroler Betriebe vertreten. Der erste Vorschlag aus Rom liege vor, „für Südtirol sieht es derzeit nicht schlecht aus“, so Schuler. Neben von der Regierung bereits beschlossenen Verlustbeiträgen „arbeiten Regierung und Regionen derzeit an dem 700-Millionen-Euro Hilfspaket für Wintersportgebiete.“ Auch das Land werde jene Betriebe, die unter den Einschränkungen des Covid-Notstandes besonderen Schaden genommen haben, weiter unterstützen. Schuler: „Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Überlebenssicherung, nicht zum Verlustausgleich.“ Ende März hatte die Landesregierung das 500 Millionen Euro schwere Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Am 13. April verständigte sie sich auf die Spielregeln für die Vergabe der sogenannten Fixkostenbeiträge an Wirtschaftstreibende, die von den Landesräten Schuler und Philipp Achammer gemeinsam ausgearbeitet worden waren. Gemäß den von der Landesregierung grundsätzlich gutgeheißenen Kriterien können Unternehmen der
Der Tourismus und die Gastronomie sind von der Corona-Krise besonders hart betroffen.
Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft um einen Fixkostenbeitrag ansuchen. Demnach können sich Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 30.000 Euro und einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 um diese Corona-Hilfen bewerben. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 40 Prozent beträgt der Beitrag 30 Prozent der Kosten. Liegt der Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent, gibt es einen Beitrag von 40 Prozent und bei mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang wird der jeweilige Betrieb mit dem maximalen Zuschuss von 50 Prozent der Fixkosten bezuschusst. Neugründer können mit 30 Prozent der Fixkosten bezuschusst werden. Der Höchstbetrag an möglichem Zuschuss liegt bei
100.000 Euro. Das zur Verfügung stehende Landesbudget beträgt 280 Millionen Euro. Da bis zur Möglichkeit der Gesuchstellung beziehungsweise der Auszahlung einige Monate vergehen werden, ist mit den Banken vereinbart worden, dass mit Bestätigung der Daten seitens der jeweiligen Wirtschaftsprüfer inzwischen 90 Prozent als Vorschuss ausgezahlt werden können. Im Anschluss an die Anpassung der Informationstechnik sollen die Ansuchen baldmöglichst eingereicht werden können. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden. Sie werden dann chronologisch bearbeitet. Die Auszahlungen sollen innerhalb eines Monats nach Antragstellung erfolgen. Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes. LPA