Philtrat Ausgabe 107

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Ouvertüre

Demnächst vielleicht: die Redaktion beim Rektor-Casting.

Lang ist’s her, da wurde der Rektor der Universität Köln im Senat gewählt; aus den Reihen der hiesigen ProfessorInnen, natürlich mit ein bisschen Klüngeln im Hintergrund, ist ja schließlich Köln. Aber er war zumindest theoretisch doch so eine Art primus inter pares, ein „Erster unter gleichen“, für alle, die auch nur das uni-interne Latinum haben. Beim letzten Mal hat uns das Verfahren den Axel beschert und das Ende seiner Amtszeit ist nun absehbar. Denn zum ersten April 2015 sucht die Uni per Stellenanzeige auf der Homepage eineN NachfolgerIn. „Hervorragende wissenschaftliche Qualifikationen“ soll der Wunschkandidat haben und „mehrjährige Managementerfahrung“, gerne in einer „leitenden Position einer Universität“, es darf aber auch eine „außeruniversitäre Forschungseinrichtung“ sein, wahrscheinlich möglichst wirtschaftsnah. Immerhin sind wir ja jetzt ein Spitzenstandort, weil wir soviel Erfolg in der „Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder“ hatten, da muss natürlich jemand ran, der uns mit „Durchsetzungsvermögen“ im „nationalen und internationalen Wettbewerb“ noch weiter nach vorne managet. Aber Papier, auch das auf dem Bewerbungen geschrieben werden, ist geduldig. Weiß man da wirklich, was man für sein Geld bekommt? Warum machen wir auf dem Weg vom Wahlverfahren hin zur Ausschreibung im Internet nicht noch einen weiteren Schritt zur „IN-Bewerbung“ überhaupt – dem Casting. Sowas wie KSDS, Köln sucht den Superrektor, oder Köln’s got Talent, oder wir folgen gleich in den Fußstapfen von Donald Trumps „The Apprentice“. Da kann man direkt sehen, wie sich die KandidatInnen in der Praxis schlagen, mit entsprechenden Aufgaben wie „Setze die Streichung eines Orchideenfaches durch“ oder „Werbe die meisten dubiosen Drittmittel ein“ oder „ersetze den Mittelbau durch ZeitarbeiterInnen“. Und im großen Finale kommt dann der PR-Test, der beweist, dass man das Prinzip der wirtschaftlichen Uni verstanden hat „Verkaufe deine Kürzungen so, dass alle glauben, sie dienen der Verbesserung der Lehre“. In gespannter Erwartung rekelt sich auf der Castingcouch die Redaktion

Fortsetzung von Seite 1 Die Mitglieder der AG organisieren Informationsveranstaltungen und stellen die zuständigen Ansprechpartner­ Innen an der Uni vor. Da es keine zentral zuständige Abteilung für die verschiedenen Probleme der Betroffenen gibt, kann es passieren, dass Studierende sowohl beim Fachbereich als auch bei der Zentralen Studienberatung und dem Prüfungsamt vorstellig werden müssen. „Wenn man mehr wissen will, muss man in die persönliche Sprechstunde gehen“ sagt eine betroffene Studentin, die lieber anonym bleiben möchte. „Da sind aber nur total schwer Termine zu bekommen.“ Ein weiteres Projekt der AG ist ein Info-Schreiben, welches per Post an die betroffenen Studierenden versendet werden soll. Darin sollen unter andem Informationen zu einem geplanten Online-Fragebogen enthalten sein. Die Universität versucht außer-

dem, mit den verschiedenen Ministerien des Landes NRW in Kontakt zu bleiben, um Ratschläge bei Problemfällen zu bekommen. Auch die Studierendenvertreter­ Innen der Uni Köln wurden aktiv. In einem offenen Brief an das Landesschulministerium und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung fordert das Studierendenparlament (StuPa) die Abschaffung der Auslauffrist, weil dies die Studierenden zu stark unter Druck setzt. Dass in einer solchen Situation keine Zeit mehr bleibt für studentische Projekte oder Kurse, die nicht direkt studiumsrelevant sind, ist einleuchtend. „Man läuft den Scheinen hinterher und versucht, so schnell wie möglich alles hin zu kriegen“, erklärt eine betroffene Studentin aus dem siebten Semester. Sollte die Auslaufordnung bestehen bleiben, so wünscht sich das StuPa zumindest die Möglichkeit, leichter

in den Bachelor zu wechseln. Derzeit ist nach einmal erfolgter Prüfungsanmeldung ein Wechsel nicht mehr möglich. Konkret bedeitet dies, dass Studierende, die beispielsweise eine der neun Prüfungsleitungen bereits abgelegt haben, .nicht mehr in den Bachelorstudiengang wechseln können. Legen sie dann nicht erfolgreich alle neun Prüfungen ab, zählt dies in jedem Fall wie ein nicht bestandenes erstes Staatsexamen. Auch Härtefälle werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr berücksichtigt. Das gilt auch für Studierende mit Kind, die bislang oftmals Härtefallanträge bewilligt bekommen haben. Das Problem liegt jedoch auf landespolitischer Ebene, meint Janine Jonelat: „Die Uni hat schon das Beste für uns Studenten rausgeholt“ - mehr Spielraum bleibt aufgrund der Landesgesetze nicht. Alina Finke


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