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Magie in Antam

Bote von Karcanon 79 – Jahr der Katzen 442 n.P. - Seite 17

Kodifizierung der Rechtspraxis im Umgang mit Magiewirkenden im Priesterfürstentum Antam. Aufbewahrt in den Archiven der Zunft der Stimme, verfasst von den Rechtslegaten Charos Hylar und Bendra Janat.

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Seit jeher ist jede Person in Antam für die Folgen ihrer Taten verantwortlich, und kann für sie vor Gericht gestellt werden. Die aktuellen Entwicklungen im Priesterfürstentum, aber auch auf ganz Karcanon veranlassen uns, dem Wunsch des Zunftrats nachzukommen und die aktuelle Rechtsauffassung der Rechtslegaten zu Chnum-Antam in Bezug auf Magie zu dokumentieren. Wer die Fähigkeit Magie zu wirken besitzt, jedoch nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift sie zu kontrollieren, oder gar aus eigenem Antrieb schadhaft verwendet, vernachlässigt die mit dieser Gabe einhergehende Sorgfaltspflicht und macht sich folglich einem Friedensbruch 5. Ordnung schuldig. Um sich präventiv mit dieser Rechtslage auseinanderzusetzen, sehen wir als Rechtslegaten zu Chnum-Antam folgende Möglichkeiten für Magiewirkende einen Friedensbruchs 5. Ordnung zu vermeiden: Wer magische Kräfte als Geschenk des Göttervaters oder einer anderen Lichtgottheit sieht, kann dies durch eine religiöse Weihe bekräftigen. So die Weihe vom Oberhaupt eines Tempels durchgeführt wurde, fungiert dieses Oberhaupt bei künftigen Prozessen als Leumund für die Redlichkeit der geweihten Kräfte. Weiterhin gelten alle magischen Kräfte der Novize und Priester:innen von Antam als von ihren Göttern gewollt und gesegnet. Als Lichtgottheiten gelten alle Gottheiten, die keine erklärten Gottheiten der Finsternis sind. Kann sich eine Person nicht der Gunst einer Lichtgottheit versichern, bleibt ihr noch immer die Option der Ausreise. Wer im Mündigkeitsjahr glaubhaft machen kann, über magische Kräfte zu verfügen und bisher ein produktives Mitglied der Dorfgemeinschaft war, erhält für den Neubeginn an einer der Magieschulen Karcanons künftig den dreifachen Jahreslohn eines Handwerkers (3 Talente) als Ausbildungssold. Alle auf diese Weise Begünstigten verpflichten sich nach Ende ihrer Ausbildung den Fünften Teil ihres Gehalts an einen Tempel des Göttervaters zu spenden, und im Gegenzug von ihm die Weihe seiner Kräfte erhalten. Die drastischste Möglichkeit dem Verdacht des Friedensbruch 5. Ordnung zu entgehen, ist das Blenden. Wer immer einem solchen Friedensbruch schuldig gesprochen wurde, oder aber derartige Furcht vor der Unberechenbarkeit seiner magischen Kräfte hat, kann sich durch Urteil der Rechtslegaten „Blenden“ lassen. Blenden bezeichnet dabei als Sammelbegriff alle Schädigungen des Körpers der Magiewirkenden, welche in der Lage sind, ihnen die Fähigkeit Magie zu wirken dauerhaft zu nehmen. Das tatsächliche Blenden ist dabei nur die historisch am häufigsten überlieferte Methode. Magiewirkende welche sich freiwillig dieser Prozedur unterziehen, dürfen die Art der Blendung selbst auswählen.

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