Corona Regeln in Hessen werden verschärft
Aktuelles
24 Stunden im Corona-Alltag eines ehrenamtlichen Vorstands
Wir trainieren in Hessen und spielen als Verein des Badischen Sportbundes in Baden-Württemberg. Seit dem 5.11. hat die Landesregierung in Baden-Württemberg die Corona Regeln verschärft. Wir haben dies aus dem hessischen Birkenau genau verfolgt. Im Gegensatz zu Hessen musste man dort bei einem Spiel als Zuschauer Masken tragen und als „Nicht-immunisierter“ einen PCR-Test nachweisen. Für Trainer, Betreuer reichte im Trainingsbetrieb, wenn nicht geimpft oder genesen, ein „Schnelltest“. Spieler hingegen benötigen einen PCR-Test, außer sie sind Schüler. Für sie reichen die regelmäßigen Tests in der Schule. So weit so gut, das hatten wir verstanden, da wir in Hessen trainierten brauchten wir uns um PCR-Test (noch) nicht zu kümmern. Am 10.11. um 10:11 erhielt die Geschäftsstelle ein E-Mail der Gemeinde zur Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (gültig ab 11.11.2021). Hierin wurde uns mitgeteilt, dass die gemeindeeigenen Einrichtungen (u.a. LBH) nur mit Negativnachweis in Form von Impfausweis, Genesenennachweis oder Testnachweis genutzt werden können. Die Vereine sind für die Umsetzung der Schutzverordnung verpflichtet. Als Testnachweis ist nur noch ein PCR Test zulässig. Ausdrücklich ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. Das E-Mail wurde gleich an den Vorstand mit der Frage weitergeleitet: „An wen soll das alles geschickt werden?“ Jetzt ging das Rätselraten los: Sind jetzt nur noch PCR-Test zulässig?
Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen, aber was ist mit den Kindern von 6 – 12? Die haben doch noch keine Impfempfehlung und was ist mit Schülern/ Jugendlichen zwischen 13 – 17, die haben vielleicht noch keine Chance gehabt sich zu impfen. Schüler werden doch alle in der Schule getestet. Und die sollen jetzt, wenn sie getestet werden müssen, einen PCR-Test machen? Wir beschließen, bevor wir etwas rausgeben, nochmal Rücksprache mit der Gemeinde zu nehmen. Um die Mittagszeit liegt uns die Information der Gemeinde vor: Kinder ab 6 Jahren, obwohl sie 3 x in der Schule getestet werden, benötigen für den Vereinssport einen PCR Test. Ab 11.11., also bis morgen soll das umgesetzt sein, noch 18 Stunden Zeit. Wir sind alarmiert. Wenn das so ist, können wir bis zum möglichen Impfalter ab 12 Jahren das Training erst einmal einstellen. Jetzt wollen wir uns dies auf der einen Seite vom hessischen Sportbund bestätigen lassen und auf der anderen Seite wissen, wieviel Kinder und Jugendliche bei uns davon betroffen sind. Wir nehmen Kontakt mit den Jugendkoordinatoren auf. Diese mit den Trainern. Es wird telefoniert, ge“chatet“ und ge“emailt“ was da Zeug hält. Es kommt die Diskussion auf, woher die Informationen stammen. Einige haben die Information, dass die Schultests ausreichen. Eltern beschweren sich, dass ihre Kinder nach dem 3G-Status gefragt werden. Dies geht den ganzen Nachmittag lang bis um 17:30
im Internet die Ergebnisse der Pressekonferenz von Ministerpräsident Bouffier veröffentlicht werden. Dort ist schwarz auf weiß zu lesen: „Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss … beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus. … Nur für Kinder und Jugendliche… ist weiterhin ein Antigen-Testnachweis ausreichend.“ Damit ist eine unserer Fragen vom Vormittag geklärt: Kinder und Jugendliche können weiterhin Sport machen, für sie hat sich nichts geändert. Der Trainingsbetrieb kann also weiterlaufen. Was ist aber mit den Trainern und Betreuern? Müssen sie, wenn sie nicht immunisiert sind, bei jedem Training einen PCR-Test machen? Diese Frage konnten bzw. wollten wir jetzt, es war inzwischen Abend geworden, nicht mehr klären. Dies haben wir uns für den nächsten Tag vorgenommen.
Test, wie sie für aktive Sportler/ innen in gedeckten Sportstätten und bei Sportveranstaltungen gilt, findet bei ihnen also keine Anwendung. So jetzt ist auch diese Frage geklärt und die ganze Aufregung war umsonst. Es bleibt für uns als Verein jetzt noch die Verpflichtung die Zuschauer bei unseren Heimspielen zu informieren, dass sie, wenn sie nicht immunisiert sind, einen negativen PCR-Testnachweis benötigen, den wir kontrollieren müssen. Obwohl es der 11.11. war, hätten wir auf dieses „närrische Treiben“ gut und gerne verzichten können. Bericht: Paul Böhm
Am Vormittag des 11.11. informiert uns ein Trainer, mit dem wir am Vortag über die Situation gesprochen haben, dass zwischenzeitlich auf der Homepage des Landessportbundes Hessen unter der Rubrik FAQ bei der Frage „Welche Tests sind für nicht geimpfte/genesene Trainer/innen und Übungsleitende vorgeschrieben?“ zu lesen ist: Für Beschäftigte von Vereinen und Co. gilt – unabhängig, ob angestellt oder ehrenamtlich tätig – eine Testpflicht nach § 3a. Sie müssen also, soweit nicht geimpft oder genesen, zweimal wöchentlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Nachweispflicht per PCR15