31.7.2021 3
RatsbeschlĂźsse kurz gefasst Ăber 22 TOPs im Aufrufteil hatten die Stadträtinnen und Stadträte in der jĂźngsten Gemeinderatssitzung zu votieren In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag in der Reithalle standen 22 Tagesordnungspunkte im Aufruf zur Abstimmung an. Der Gemeinderat beschloss in jĂźngster Sitzung eine Ănderung der Besetzung im Technischen Ausschuss: Auf Wunsch der SPDFraktion wird Stadtrat Gerhard SchrĂśder an Stelle von Loretta BĂśs Stellvertreter im Gremium. GrĂźnes Licht gab es fĂźr den Erweiterungsbau der Astrid-Lindgren-Schule â ein solitärer Neubau in Modulbauweise. Die Ganztagsgrundschule wird bis zum Schuljahr 2022/23 um zwei ZĂźge zu erweitert. Parallel soll das AuĂengelände der Schule sowie des angrenzenden Oken-Gymna-
Astrid-Lindgren-Schule siums aufgewertet werden. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in HĂśhe von 3,5 Millionen Euro werden ĂźberplanmäĂig zur VerfĂźgung gestellt. Die Deckung erfolgt mit 1,05 Mio Euro aus den avisierten Mitteln der SchulbaufĂśrderung und mit 2,45 Mio Euro aus der Ergebnisverbesserung des Haushaltsjahrs 2020. Zustimmung erfolgte zum Städtebaulichen Vertrag âSpitalbĂźhndâ auf Gemarkung Waltersweier, zur Ănderung der Markt- und GebĂźhrenordnung der Wochenmärkte der Stadt Offenburg wie auch zum âForsteinrichtungswerk 2021 bis 2030â, dem periodischen Betriebsplan fĂźr den Stadtwald. Im Thema Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof nahm der Gemeinderat den Bericht zu den Ergebnissen der BĂźrgerbeteiligung zur Kenntnis, beauftragte die Verwaltung, den Planungswettbewerb fĂźr das Bahnhofsquartier vorzubereiten und durchzufĂźhren sowie eine Machbarkeitsstudie zum vollständig barrierefreien Ausbau der Bahnsteig-NordunterfĂźhrung erstellen zu lassen. Auch das Konzept des ADFC zu einem Fahrradzentrum und der Bericht der Verwaltung zum Sachstand
und zur BerĂźcksichtigung in der Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb wurden zur Kenntnis genommen. Einen Offenlagebeschluss gabâs zur Aufhebung der Stellplatzverpflichtung fĂźr das Gebiet der Offenburger Altstadt (Stellplatzsatzung Altstadt): Dem Satzungsentwurf samt BegrĂźndung wurde zugestimmt, der Entwurf soll Ăśffentlich ausgelegt werden. Der Gemeinderat stimmte zudem den Rahmenbedingungen fĂźr die weitere städtebauliche Entwicklung des Baugebiets âIn den Matten IIâ in Bohlsbach zu. Der geplante städtebauliche Wettbewerb soll erarbeitet werden. Ein Aufstellungsbeschluss erfolgte zum Bebauungsplan âGewerbegebiet Waltersweierâ, 7. Ănderung, sowie zum Bebauungsplan âGĂźterbahnhof-SĂźdâ, 2. Ănderung â dazu eine Veränderungssperre im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans. Beschlossen wurden weiter die BetriebskostenzuschĂźsse an kirchliche und freie Träger: Der Zuschuss fĂźr das Jahr 2020 wurde festgesetzt auf 50 400 Euro/Vollzeitstelle fĂźr die katholische Kirche, auf 47 800 Euro/Vollzeitstelle fĂźr die evangelische Kirche und auf 49 100 Euro/Vollzeitstelle fĂźr die freien Träger â zuzĂźglich der jeweiligen SonderzuschĂźsse von insgesamt 202 000 Euro fĂźr 2020. Vorauszahlungen auf den Betriebskostenzuschuss fĂźr das Jahr 2021: 50 800 Euro/Vollzeitstelle. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die kurz- und mittelfristigen Vorgehensweisen und Planungen im städtischen Bildungs- und Betreuungsbereich, um Corona-Folgeschäden entgegen zu wirken: von Ferienaktionen fĂźr Kinder Ăźber Beratungsangebote bis hin zu Digitalprojekten fĂźr Senioren. Die bislang nur befristeten Stellen fĂźr das Bundesprogramm âMehrgenerationenhausâ sollen zum Doppelhaushalt 2022/23 aus formalen GrĂźnden als unbefristete Stellen angemeldet werden â ohne zusätzliche Kosten. Die Finanzie-
rung läuft wie bisher zu 80 Prozent Ăźber ZuschĂźsse, zu 20 Prozent Ăźber einen verpflichtenden Eigenanteil der Stadt, der im Haushalt eingestellt ist. Die aktuelle FĂśrderperiode dauert bis 2028. Sollte im Anschluss keine weitere FĂśrderung mĂśglich sein, kĂśnnen beide Fachkräfte in anderen Bereichen eingesetzt werden. GrĂźnes Licht gab der Gemeinderat zudem fĂźr die vorgestellten kurz- und mittelfristigen Planungen fĂźr den Bereich der Kindergärten und -krippen. In diesem Kontext erhält auch das Montessori-Zentrum einen Zuschuss zu den Baukosten in HĂśhe von 70 Prozent der Gesamtkosten (rund 28 000 Euro), um zehn weitere Plätze fĂźr Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu schaffen. AuĂerdem werden die Kita-GebĂźhren ab dem 1.9.2021 fĂźr alle Betreuungsformen fĂźr die nächsten zwei Jahre um zehn Prozent erhĂśht (fĂźnf Gegenstimmen, acht Gegenstimmen zu Ziffer 3). Die vom Land nicht gefĂśrderte Betreuungsform GT 50 wird zusätzlich im Ă3-Bereich um 17 Prozent an-
GebĂźhrenanpassungen gehoben. Die neuen GebĂźhren liegen weiterhin teilweise deutlich unter den Empfehlungen des Städtetags und der Kirchen. Den Kirchen wird eine Anpassung an die städtischen GebĂźhren empfohlen. Ab dem Kita-Jahr 2023/24 sollen Ăźber den Gemeinderat alle zwei Jahre Anpassungen der GebĂźhrensätze entsprechend der Tarifsteigerung vorgenommen werden. Das Gremium stimmte weiter der Einrichtung des Moduls A im Rahmen des âSchulversuchs Informatikâ (Kursstufe) am OkenGymnasium zu â eine Bereicherung des Unterrichtsangebots. Die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen dafĂźr sind vorhanden. Auch die Umwandlung des Sekundar-Schulbetreuungsbudgets in Stellenanteile stand auf der Tagesordnung: Die Sekundar-
schulen mit einem Ganztagsangebot werden ab dem Schuljahr 2022/23 â alternativ zum Ganztagsbetreuungsbudget â mit Stellenanteilen in Abhängigkeit der bestehenden Ganztagsklassen bzw. Ganztagsgruppen fĂźr sozialpädagogische Fachkräfte des Ganztagsbetriebs ausgestattet. Die benĂśtigten Stellenanteile werden
Schulbudget durch die Verwaltung zum Doppelhaushalt 2022/23 angemeldet. Die jährliche Bereitstellung von Betreuungsbudgets in Form von Anpassungen der Schulbudgets erfolgt ab dem Schuljahr 2022/23 nur noch fĂźr Schulen mit externem Partner. Bei Ăbernahme der Aufgabe durch die Stadt erfolgt keine Auszahlung mehr. Die Einrichtung von Planstellen verursacht somit keine Mehrkosten. Per formalem Satzungsbeschluss erfolgte die Ănderung der Grundschulbezirke der AstridLindgren- und der Georg-MonschSchule. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung auĂerdem, einen Prozessvorschlag zur DurchfĂźhrung einer ganzheitlichen kommunalen Sportentwicklungsplanung zu ermitteln und einen Finanzierungsvorschlag zu erstellen. Der vom Rat erteilte Auftrag und die bereits bestehenden Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Messehalle 1a zu einer Multifunktionssporthalle mit Ăźber 1000 Zuschauerplätzen sollen in die Planung eingebunden und im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Auch der Beschluss zur EckgebĂźhr fĂźr die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagsgrundschulen erfolgte. Diese wird ab dem Schuljahr 2022/23 entsprechend der Tarifsteigerungen alle zwei Jahre angepasst. Entsprechend wird die Satzung abgeändert. Die GebĂźhren sowie die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses werden kĂźnftig in separaten Ordnungen geregelt.