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Notarin Mag. Gabriele Hathaler: „Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll – vor allem in der Familie. Deshalb ist es wichtig, sich über seinen Nachlass rechtzeitig Gedanken zu machen.“
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Damit der letzte Wille auch wirklich zählt Was Sie beim Errichten eines Testaments beachten sollten.
Marketingleiter Wolfgang Niederhauser, Geschäftsführer Manfred Kalcher und Thermenleiter Walter Stattmann bei der großen Abrissparty: Mit dem Vorschlaghammer wurde eine Mauer eingerissen und die eine oder andere Fliese als nostalgisches Erinnerungsstück eingepackt.
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uch wenn es in der Natur des Menschen liegt, das eigene Ableben zu verdrängen – die rechtzeitige Errichtung eines Testaments kann späteren Familienstreitigkeiten vorbeugen. Damit es auch gilt, müssen Formvorschriften eingehalten werden. Mag. Gabriele Hathaler, öffentliche Notarin in Traun, ist kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartnerin, wenn es um den letzten Willen geht.
Abrissparty in der Sauna
Testament. „Bevor man ein Testament errichtet, sollte man sich ein paar Fragen stellen. Etwa: Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen? Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben? Oder sollen vielleicht einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weitergeben werden?“, erklärt die Notarin. Wenn das Testament eigenhändig erstellt wird, ist es nur gültig, wenn es vom Errichter selbst von Hand geschrieben und auch unterschrieben ist. Wird der Text von jemand anderem oder zum Beispiel per Computer geschrieben, so sind drei Zeugen notwendig, die zum Errichter nicht verwandt sind und die das Testament ebenfalls unterschreiben müssen. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen und mit zwei Zeugen gültig.
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it einer großen Abrissparty und rund 100 Stammgästen wurde der Startschuss für die Neuerrichtung der Saunawelt in der Therme Geinberg gefeiert. „Diesen Sommer schwitzen wir auch so genug. Und ab Herbst heizen wir unseren Gästen wieder ein“, sagte Geschäftsführer Manfred Kalcher lachend. „Wir investieren in dieses Projekt rund 3,5 Millionen Euro und freuen uns, ab Herbst das Thema Karibik in unsere Sauna zu holen.“ Der große Erfolg der Karibiklagune im Sommer war einer der Gründe für die „Vamed Vitality World“, dieses Thema auch intensiv in die neue Sauna miteinfließen zu lassen.
E N T G E LT L I C H E E I N S C H A LT U N G
Pflichtteil. Wenn Ehegatten, eingetragene Partner oder Kinder nicht im Testament berücksichtigt werden, stellt das gesetzliche Pflichtteilsrecht sicher, dass sie auch Anspruch auf einen Erbteil haben. „Nach meiner Erfahrung aus der Praxis ist es von Vorteil, auch den Pflichtteilsanspruch noch zu Lebzeiten zu regeln“, empfiehlt Hathaler. Verbunden mit einem Erb- oder Pflichtteilsverzicht können zum Beispiel einzelne Kinder bereits früh mit einem Geldbetrag abgefunden werden. Damit solche Verträge gültig sind, müssen sie unter Einbeziehung eines Notars abgeschlossen werden. Nach Abschluss des IN IV E X K LU S S TE N Sozialversicherungspflichtiges könH C DEN N Ä B EN nen Sie dann über das restliche VerA G AUS mögen per Testament frei verfügen. „So sind die Fronten geklärt und e n m skolu einem langen Erbschaftsstreit wird Die Recht nen in r a t o N bereits im Vorfeld der Wind aus den r de Segeln genommen.
Über den Sommer wird die Saunawelt der Therme Geinberg neu errichtet.
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Massageliegen & offener Kamin. Eines der Highlights wird die „Sunset Lounge“, welche mit Infrarotliegen, Massageliegen und offenem Kamin ausgestattet wird. Das neue Aromadampfbad soll an einen Vulkan erinnern. Grundsätzlich soll aber auch künftig alles „klein und fein“ bleiben. Was vergrößert wird, ist die Aufguss-Sauna, da bei den Themenaufgüssen der Platz häufig schon knapp wurde. Dort werden künftig 45 Besucher Platz haben. Die Eröffnung der neuen Saunawelt ist übrigens für Ende September geplant.