Migros-Magazin-05-2022-d-OS

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38 | 31.1.2022 | MIGROS BANK

Homeoffice von den Steuern absetzen? FRAGE Bald flattert die Steuererklärung ins Haus. Ich habe 2021 fürs Homeoffice im Schlafzimmer einen Computerarbeitsplatz eingerichtet. Kann ich den von den Steuern absetzen, obwohl die Homeoffice-Pflicht nicht das ganze Jahr galt? Haben Sie für einen Angestellten im Kanton Zürich weitere Tipps für Abzüge? ANTWORT Es ist keine Frage der ­ auer von Homeoffice-Pflicht, sonD dern eine des Arbeitsplatzes: Das Schlafzimmer als Büro wird von der Steuerbehörde nicht toleriert. Diese setzt für den Arbeitszimmerabzug einen mehrheitlich beruflich genutzten Raum voraus; nur eine von mehreren Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Dafür können Sie wie vielerorts bisher schon Fahrt- und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung abziehen –

egal, ob sie im vergangenen Jahr am Arbeitsplatz waren oder nicht. Die meisten Steuerbehörden blenden die Pandemie nämlich einfach aus. Das haben sie 2020 bereits getan, so in den Kantonen Zürich und Luzern. Künftig könnte es eine Homeoffice-Pauschale für den Abzug geben. Eine solche ist zumindest in Diskussion, wie es bei diversen Steuerbehörden heisst. Neben Berufs- und Weiterbildungskosten sind für Angestellte die Abzüge für die Vorsorge am wichtigsten. Nachbezahlte AHV-Beiträge – bis fünf Jahre nachträglich möglich – können Sie von der Einkommenssteuer abziehen. Ebenfalls absetzen lassen sich Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a. Angestellte konnten 2021 bis zu 6883 Franken einzahlen, als Selbständigerwerbender ohne zweite Säule 20 Prozent des

­ etto-Erwerbseinkommens, maximal N 34 416 Franken. Im laufenden Jahr bleiben diese Beträge unverändert. Die Definition der Vorsorge ist breit. So lassen sich auch Krankenkassenund Versicherungsprämien sowie Sparzinsen von der Einkommenssteuer abziehen, bei Bund und Kantonen. Das macht schnell mehrere Tausend Franken aus. Auch selbstbezahlte Krankheitskosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommenssteuer absetzen. Daneben gibts weitere Abzugsmöglichkeiten: wenn Sie Kinder oder Schulden haben oder Immobilien besitzen. Tipp: Fragen Sie Ihre Bank um Rat. Lesen Sie die Wegleitung der Steuererklärung oder die Merkblätter. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Die Übersicht aller Abzüge finden Sie auf www.migmag.ch/steuerabzug

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