Migros-Magazin-05-2022-d-OS

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36 | 31.1.2022 | FAMILIE

Notbetreuung für zu Hause

Text: Silja Kornacher

Nachts um zwei Uhr werden die Eltern aus dem Schlaf gerissen: Die kleine Malea hat erbrochen. Bis zum Morgen sind drei Ma­ schinen Wäsche durch – die Worte aus der E-Mail der Kita hallen nach, «Momentan hat uns das Magen-Darm-Virus voll im Griff». Die Eltern informieren die Betreuerin: Malea kommt heute nicht. Sie sind nicht die Ersten, die halbe Gruppe ist ­zu Hause. Magen-Darm, RS-Virus, Bronchitis – Krankheiten ver­ breiten sich in Kleinkindergrup­ pen rasend schnell. Die CoronaSchutzmassnahmen haben dem natürlichen Abwehrsystem nicht geholfen. Seit der Coronapandemie sind viele Kinderkrippen auch vorsichtiger geworden: Die Kita von Maleas Freund Leon bei­ spielsweise nimmt Kinder nicht, wenn sie pro Tag mehr als dreimal husten. Immerhin, bei der Arbeit fällt Maleas Mutter Sonja heute nicht ganz aus. Sie loggt sich vom

­ omeoffice aus in die Sitzung H ein. Für einmal bleibt die Kame­ ra aus. Das Kind sitzt auf ihrem Schoss. Just als sie aufgerufen wird, erbricht ihr das Kind in den Ausschnitt. «Sonja? Wie sieht es aus mit den Quartals­ zahlen?», fragt der Chef. Das Kind plärrt. Ein Arbeitskollege schreibt ihr eine private Chat­ nachricht: «Fühle mit dir. Musste meine Tochter gerade wieder aus der Krippe abholen, weil sie eine

Es hilft ein gutes Netzwerk aus Grosseltern, Götti oder Freunden, die übernehmen können.

Bindehautentzündung hat. ­Meine Frau ist an einer Weiter­ bildung – ich hätte heute eine wichtige Präsentation gehabt. Nun bricht das ganze System zu­ sammen», schreibt er. Was nun? So wie Sonja und ihrem Arbeitskollegen geht es vielen ­Eltern. Das Kind ist krank, in die Kita kann es nicht. Da kann man nur darauf hoffen, dass ein Elternteil Homeoffice macht und das Kind etwas mehr schläft als sonst – oder man hat ein ­gutes Netzwerk aus Grosseltern, Göttis oder Freunden, die über­ nehmen können. Selbst krank melden

Gibt es niemanden im Umfeld, der einspringen und unterstüt­ zen kann, meldet man sich mit dem Kind beim Vorgesetzten krank: Nach dem Schweizer ­Arbeitsgesetz muss der Arbeit­ geber bis zu drei Tage pro Krank­ heitsfall für die Betreuung des Kindes freigeben. Er kann dafür ein Arztzeugnis verlangen.

Bild: Getty Images/Westend61/Vasily Pindyurin

Wenn das Kind krank wird, muss oft die Betreuung improvisiert werden. Und in Zeiten von Corona haben viele Kitas strengere Regeln eingeführt. Mit externer Hilfe können sich berufstätige Eltern organisieren.


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