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Anträge zur Mitgliederversammlung

Alle Informationen zur MV und ausführliche Begründungen zu den Anträgen finden Sie unter:

ippnw.de/bit/jahrestreffen

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Diskussion über die Vereinsöffnung für Angehörige des Gesundheitsbereiches

Antrag an die Mitgliederversammlung

Hilfeleistung für die Uranbergbauarbeiter nach Art. 6 Atomwaffenverbotsvertag

Antrag an die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, im Verein eine Diskussion darüber zu führen, ob die Möglichkeit der ordentlichen Mitgliedschaft für Angehörige anderer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich in die Satzung aufgenommen werden soll. Bei der Mitgliederversammlung 2022 werden die Argumente der Diskussionen vorgestellt. Es können gegebenenfalls Anträge zur Satzungsänderung gestellt werden.

Als Diskussionsanregung stellt der Vorstand folgende Formulierung vor:

§3 Zur ordentlichen Mitgliedschaft sind zugelassen a) … b) … c) … d) Menschen mit einer Berufstätigkeit im Gesundheitsbereich: Psycholog*innen, Pflegende, medizinische Fachangestellte, medizinisch technische Assistent*innen, Apotheker*innen, Beschäftigte im Rettungsdienst sowie Auszubildende in den genannten Berufen. Eingeschlossen sind auch Tätige, Studierende und Forschende in den Gesundheitswissenschaften, der öffentlichen Gesundheitspflege (Public Health) und der globalen Gesundheit (Global Health). Mitglieder weiterer Berufsgruppen im Gesundheitsbereich können auf Einzelantrag aufgenommen werden. Die Entscheidung über ihre Aufnahme trifft der Vorstand. Bis zu drei Sitze im Vorstand können von NichtÄrzt*innen und Nicht-Medizinstudierenden besetzt werden. Die IPPNW fordert die Bundesregierung auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten. Als ersten Schritt vor diesem Beitritt soll die Bundesregierung dessen Artikel 6 anerkennen und die Opfer des Uranbergbaus in Deutschland entschädigen.

Die Bundesregierung hat in Bezug auf das ehemalige Uranbergbaugebiet der Wismut AG in Thüringen und Sachsen bereits Maßnahmen zur Sanierung der Umwelt der kontaminierten Gebiete unternommen. Darüber hinaus wäre die Bundesregierung gemäß Artikel 6 des AVV verpflichtet, in angemessener Weise eine Hilfe, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung für alle Personen zu leisten, die vom Einsatz oder von der Erprobung von Atomwaffen betroffen sind.

Da die Wismut-Bergbauarbeiter*innen für das sowjetische Atomwaffenprogramm Uran abgebaut haben und diese Atomwaffen zum Teil bei Atomwaffenversuchen zum Einsatz kamen, sind diese Personen berechtigt, Hilfeleistung der Bundesregierung zu erhalten.

Antragsteller: IPPNW-Vorstand

Klimaziele des Pariser Abkommens einhalten

Gegen die Bewaffnung von Drohnen

Antrag an die Mitgliederversammlung Antrag an die Mitgliederversammlung

Die IPPNW-Mitgliederversammlung fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine konsequente Verfolgung der Klimaziele des Pariser Abkommens. Dies bedingt eine nachhaltige, im Einklang mit Umwelt und Natur stehende Energiewirtschaft, auf der Basis eines sparsamen und effizienten Umgangs mit Energie, einer Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen mit einer möglichst positiven ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Bilanz. Dazu gehören:

» der schnellstmögliche Ausstieg aus der Gas-, Öl- und Kohleverbrennung sowie aus der gefährlichen Atomenergie,

» die Förderung des Ausbaus einer dezentralen erneuerbaren Energiewirtschaft, die unabhängig ist von fossilen und atomaren Rohstoffimporten,

» massive Investitionen in die Forschung und Entwicklung von effizienten Speichertechnologien, Smart Grids und Demand Side Management sowie in Maßnahmen zur Sektorenkopplung, zur überregionalen Vernetzungen und zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie,

» über die nötigen Umbauten in der Energiewirtschaft hinaus ein gesellschaftliches und politisches Umdenken, das Wachstum nicht mehr als Selbstzweck versteht und Konsum- und Mobilitätsverhalten kriisch hinterfragt und nachhaltigere Alternativen erprobt. Jede bewaffnete militärische Drohne ist eine Gefahr für die Menschen im Einsatzgebiet und für das Drohnenpersonal, die wir als Menschen aus Gesundheitsberufen nicht akzeptieren können. Die Mitgliederversammlung spricht sich gegen die Bewaffnung der Heron-TP-Drohnen der Bundeswehr, gegen die geplante Eurodrohne sowie gegen bewaffnete Drohnenschwärme im FCAS-System (Future Combat Air System) aus.

Bewaffnete Drohnen töten auch Zivilist*innen und bedeuten schwere psychische Belastungen für die Menschen im Einsatzgebiet sowie für das Drohnenpersonal. Sie verschwenden Ressourcen, die an anderer Stelle gebraucht werden.

Dieser Aufrüstungsschritt in Richtung autonomer Kriegsführung muss gestoppt werden. Stattdessen soll sich die Bundesregierung für eine völkerrechtliche Ächtung von voll-autonomen Waffen einsetzen.

Antragsteller: IPPNW-Vorstand

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