Innsbruck informiert (September 2021)

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Rathausmitteilungen

Start der Generalsanierung Innbrücke Baumaßnahmen bis Ende Juni 2022

Neue Fahrbahn- und Gehwegbelag Zu Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen werden halbseitig die Fahrbahnoberflächen und Randbalken samt den Gehsteigen und Geländern abgetragen. Die Gestaltung sieht neben der Neugestaltung des Geländers die Angleichung des Rad- und Fußwegniveaus vor. Der bestehende Porphyr-Plattenbelag wird durch einen Beton-Terrazzo-Belag ersetzt. Das Rudi-Wach-Kreuz bleibt bestehen, muss jedoch während den Bauarbeiten abgebaut werden.

Verkehrsführung Die Brücke wird während der Arbeiten halbseitig gesperrt, da diese in zwei 56

INNSBRUCK INFORMIERT

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ie heutige Innbrücke wurde in den 1980er-Jahren errichtet. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte entstanden allerdings Schäden an den tragenden Teilen und Fahrbahnbelägen, die eine Generalsanierung der Brücke notwendig machen. So müssen das Tragwerk neu abgedichtet und der Fahrbahnaufbau sowie die Fahrbahnübergänge erneuert werden. Neben der Generalsanierung des Brückenbauwerks werden die Anbindungen der Brückenköpfe im unmittelbaren Brückenbereich gestalterisch adaptiert, um den Blick in die Altstadt und den Waltherpark von der Brücke aus zu öffnen. Der erste Teil der Sanierungsarbeiten erfolgt von 13. September 2021 bis voraussichtlich Jänner 2022. Die zweite Bauphase wird anschließend bis Ende Juni 2022 durchgeführt. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Für die gestalterische Detailplanung des Projektes wurden das Architekturbüro Rainer Köberl und das Ingenieurbüro Wolfgang Philipp beauftragt.

Bauphasen durchgeführt werden. In der „Bauphase 1“ wird die unterwasserseitige Hälfte der Brücke erneuert und der Verkehr oberwasserseitig geführt. Mit Jänner 2022 erfolgt die Bauphasenumstellung. Während beiden Bauphasen wird es dieselben Verkehrseinschränkungen geben: Sperre eines Fahrstreifens und Auflassung der beiden Radwege. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Das Linksabbiegen von der Innbrücke in die Herzog-Otto-Straße ist in dieser Zeit verboten. Zudem gilt ein Rechtsabbiegeverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen von der Herzog-OttoStraße auf die Innbrücke. Für FußgängerInnen steht durchgehend ein Gehweg auf einer Brückenseite zur Verfügung. MF

Fragen & Antworten Fragen und Anregungen aller Art können BürgerInnen an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter www.buergermeldungen.com anbringen. Unter www.innsbruck.gv.at , Baustellen steht außerdem ein Baustellenplan, der kontinuierlich aktualisiert wird, zum Abrufen bereit.


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