Erste Hilfe bei Hitzeopfer: Kopf hoch oder doch besser Beine in die Luft?
Der Sommer ist da. Und mit ihm die Hitze. Das durstige Wetter ist für den Getränkeumsatz gut, kann aber auch zu Unwohlsein und echten Gesundheitsproblemen führen.
Der 27. Juni wird als Siebenschläfertag bezeichnet. Eine Bauernregel besagt: «So wie das Wetter am Siebenschläfertag, so es sieben Wochen bleiben mag!» Gemäss Meteo Schweiz stimmt diese Regel zu knapp 70 Prozent, wenn man die letzte Juniwoche betrachtet und nicht bloss den 27. Juni. Demnach können wir uns auf eine Hitzeperiode mit 30 bis 36 Grad einstellen. Der Bund warnt bereits u nd rät, direkte Sonne sowie körperliche Anstrengungen tagsüber möglichst zu ver meiden.
100 Prozent Leistung bei 36 Grad im Schatten
Während die Gäste im Schatten ein kühles Getränk oder eine leichte Mahlzeit geniessen, geht es in Küche und Service wortwörtlich heiss zu und her. Die Hitze ist eine zusätzliche Belastung für den Körper. Trotzdem sollen die Mitarbeitenden bei hohen Temperaturen leistungsfähig bleiben. Um das zu ermöglichen, sollten saisonangepasste Berufskleidung, Sonnenschutz – von überdachtem Aussenarbeitsplatz bis Schirmmütze und Sonnencreme – sowie ei ne angepasste Mitarbeiterverpflegung selbstverständlich sein. Die Mitarbeitenden selbst können auch einiges tun, damit sie bei hohen Temperaturen frisch

bleiben. Das Wichtigste ist, viel zu trinken, am besten Wasser oder gekühlten Tee. Die Getränke sollten nicht eisgekühlt sein, da der Körper als Gegenreaktion auf den Kältereiz zusätzliche Wärme produziert. Auf Koffein und Alkohol g ilt es zu verzichten. Kaffee regt zwar den Kreislauf an, lässt ihn aber schnell wieder absacken. A lkohol wiederum belastet den Kreislauf und entzieht dem Körper Flüssigkeit. Das Arbeiten in der Hitze wird erträglicher, wenn man öfters mal eine Gurkenscheibe oder ein Stück Wassermelone knabbert und hinter den Kulissen kurz einen feuchten, kühlen Lappen auf den Nacken legt. Ebenfalls
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er frischt, sich kaltes Wasser über die Innenseite der Handgelenke laufen zu lassen. Beim Duschen ist kaltes Wasser unvorteilhaft, da sich die Blutgefässe verengen. Der Körper kann dann die angestaute Wärme nur langsam abgeben.
Eine kalte Dusche gaukelt dem Körper ausserdem vor, dass es kalt ist und er sich aufwärmen muss.
Dieser Effekt wird bei einer lauwarmen Dusche verhindert.
Sonnenstich und Kreislaufkollaps
Allen Vorsichtsmassnahmen zum Trotz kann es vorkommen, dass ein Mitarbeitender oder auch Gast Opfer der Hitze wird. Ist es einer Person schlecht geworden und
besteht der Verdacht auf einen Sonnenstich oder auf Kreislaufprobleme, sollte man sie sofort in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen. Dort soll sie sich hinlegen. Zudem muss enge Kleidung gelockert werden. Also Kragen- und Hosenknöpfe sowie Gürtelschnallen öffnen. Zudem muss f ür die Zufuhr frischer Luft gesorgt werden. Mit einer Serviette oder Speisekarte kann man der Person Luft zufächeln. Hat die Person einen Sonnenstich erlitten, gilt es, ihr die Stirn z u kühlen und den Oberkörper hochzulagern. Einen Sonnenstich erkennt man in der Regel daran, dass die Person über Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und/
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Die Serie «Arbeitssicherheit» erscheint in loser Folge. An dieser Stelle wird über Präventions- und Schutzmassnahmen berichtet.
oder Nackensteifheit klagt. Ihr Kopf ist rot und heiss, während der Körper kühl bleibt. Bei einem Kreislaufkollaps hingegen müssen die Beine in die Höhe, damit das abgesunkene Blut schneller zum Gehirn fliessen und dieses wieder besser mit Sauerstoff versorgen kann. Ein kühler Lappen auf der Stirn wirkt erfrischend. Ein solcher Kollaps kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden. Hitze, zu wenig Essen oder Trinken, aber auch übermässiger Alkoholkonsum und langes Stehen können zu so einem Schwächeanfall führen. Zu den Symptomen zählen: plötzliches Zusammensinken, Blutdruckabfall, aussergewöhnlich schneller oder extrem verlangsamter Puls sowie kurze Bewusstlosigkeit. Selbst wenn es der betroffenen Person nach den Erste-HilfeMassnahmen besser geht, sollte trotzdem die Ambulanz avisiert werden. Gastgewerbler sind keine Mediziner. Sie sollten die Beurteilung von Gesundheitszuständen unbedingt den Fachleuten überlassen. RICCARDA FREI
Erste Hilfe fängt mit Alarmieren an
unter: samariter.ch
Mehr Informationen
Die Notfallnummer 144 wählen. Ruhig und fokussiert melden, wo, wem, was passiert ist. Zum Beispiel: Im «Rössli» in Nienikon klagte ein Gast über Unwohlsein. Auf dem Weg zum WC brach er z usammen und war kurz b ewusstlos. Es handelt sich um einen Mann, mittleren Alters. Er ist ansprechbar, aber etwas verwirrt, und er hat Probleme beim Atmen.» Es ist zudem hilfreich, wenn ein Mitarbeitender vor dem Haus auf die Rettungssanitäter wartet, um diese auf schnellstem Weg zum Patienten zu brin gen.

