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INFO & RAT Recht
Berechnung Handelskammer-Gebühr
Vorteile für alle HGV-Stornoschutz über neues Businessportal abschließbar Verfügung stehen und auch die Schadensabwicklung in Bozen in diesen Sprachen erfolgt, ist das Produkt optimal für unsere Gäste geeignet.
Marlies Pabst vom Familotel »Alpenhof«, Meransen, berichtet über ihre Erfahrungen mit dem HGVStornoschutz und dem neuen Businessportal der Europäischen Reiseversicherung. Frau Pabst, Sie arbeiten nun seit Jahren mit der Europäischen Reiseversicherung im Bereich Stornoschutz für Ihre Kunden zusammen. Welchen Vorteil haben Sie dabei? Pabst: Durch das Angebot eines Versicherungsschutzes für unsere Gäste wurde das leidige Thema der Bezahlung von Stornokosten und das Einbehalten des Angeldes wesentlich entschärft. So bleiben die guten Beziehungen zu unseren Gästen gewahrt, was uns speziell bei unserem großen Stammkundenanteil sehr wichtig ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass für unseren Betrieb keine Kosten anfallen. Seit Sie Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, den HGV-Stornoschutz gleich mit dem Angeld mit zu bezahlen, hat sich die Abschlussquote um ein Vielfaches gesteigert. Lohnt sich dieser Kundenservice für Sie? Pabst: Ja. Wir wissen im Falle eines Stornos gleich, ob
JUNI 2013
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Abwicklung der Schäden?
Marlies Pabst, Familotel »Alpenhof«, Meransen. die Gäste die Versicherung abgeschlossen haben oder nicht und können gleich entsprechend reagieren und die Schadensabwicklung in die Wege leiten. Es ist für den Gast wesentlich bequemer in einem Zahlungsweg Angeld und Versicherungsprämie einzuzahlen. Bei dieser Variante schalten wir die Entschuldigungen »Wir haben vergessen ...«, »Wir wussten nicht wo ...« usw. gleich von vornherein aus. Wie reagieren die Gäste auf diese einfache Möglichkeit eines Versicherungsabschlusses? Pabst: Die Gäste, die keinen anderen gleichwertigen Versicherungsschutz besitzen, nehmen das Angebot gerne an. Je einfacher für den Gast der Abschluss gemacht wird, desto besser funktioniert es. Da die Versicherungsunterlagen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch zur
Pabst: In den meisten Fällen handelt es sich um krankheitsbedingte Stornierungen. In diesem Falle reichen wir die Unterlagen des Gastes direkt bei Assiconsult in Bozen ein und erhalten die anfallenden Stornogebühren von der Versicherung, ohne den Gast mit Forderungen verärgern zu müssen. Auch das Angeld kann dem Gast rückerstattet werden. Durch die Schadensabwicklung direkt in Südtirol über Assiconsult ist ein perfekter Service auch für unsere italienischen Gäste gewährleistet. Seit letztem Sommer ist das Businessportal der Europäischen Reiseversicherung in Betrieb. Welche Vorteile bietet das Portal für Sie? Pabst: Die Versicherungsabschlüsse über das Portal sind einfach durchzuführen. Außer dem Reisepreis, dem Reisedatum, der Personenzahl und einem Namen sind keine weiteren Daten vom Gast erforderlich. Es bietet eine gute Übersicht über die erfolgten Abschlüsse. Der größte Vorteil ist die sofortige Erstellung der Polizzen für unsere Gäste.
Informationen zum HGV-Stornoschutz »Das Businessportal funktioniert sehr gut und wir bekommen von unseren Partnern sehr positive Rückmeldungen«, ist Bettina Dolezal von der Europäische Reiseversicherung (ERV) erfreut. Das Portal ist einfach und effizient zu bedienen und zugleich ein Service- und Informationsportal für die Partner der ERV. Kontakt und Information Die persönliche Betreuung ist der ERV sehr wichtig. Auf Wunsch werden die Partnerbetriebe und Interessenten vor Ort besucht, um Hoteliers und Rezeptionsmitarbeiter zu schulen und mit ihnen über das Stornohandling und das optimale Angebot eines Versicherungsschutzes zu sprechen. Weitere Informationen zum HGV-Stornoschutz bei Bettina Dolezal, E-Mail bettina.dolezal@europaeische.at.
IRAP: Umsatzklassen Jahr 2012 von Euro bis Euro 0,00 100.000,00 100.000,00 250.000,00 250.000,00 500.000,00 500.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 10.000.000,00 10.000.000,00 35.000.000,00 35.000.000,00 50.000.000,00 ab 50.000.000
Prozentsätze 2013 200 € (Fixbetrag) 0,015 0,013 0,010 0,009 0,005 0,003 0,001 bis max. 40.000 €
Jahresgebühr 2013 Betrifft Handelskammer-Beitrag Alle am 1. Januar 2013 im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen bis 17. Juni die Jahresgebühr für die Handelskammer für 2013 bezahlen. Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2013 eingetragen wurden/werden, zahlen diese Gebühr anlässlich ihrer Eintragung direkt an die Handelskammer und brauchen sie deshalb nicht noch einmal zu entrichten. Es muss darauf geachtet werden, ob ein Unternehmen in der Sondersektion oder in der ordentlichen Sektion des Handelsregisters eingetragen ist. Das ist auf jedem Auszug aus dem Handelsregister angemerkt.
Sektionen In der Sondersektion sind in der Regel alle Einzelfirmen eingetragen. Die Jahresgebühr für den Rechtssitz beträgt 88 Euro. In der ordentliche Sektion sind Personengesellschaften (KG, OHG), Genossenschaften, Konsortien und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) eingetragen. Die Jahresgebühr für den Rechtssitz hängt vom Umsatz gemäß IRAP-Jahreserklärung für 2012 ab. Für die exakte Berechnungsgrundlage müssen, je nach verwendeter Übersicht, unterschiedliche Zei-
len der jeweiligen IRAPErklärung herangezogen werden (siehe dazu auch die obenstehende Tabelle). Unternehmen, die neben der Tätigkeit beim Rechtssitz auch eine oder mehrere Tätigkeiten außerhalb desselben ausüben, bezahlen für jede dieser im Handelsregister eingetragenen Betriebseinheiten eine Jahresgebühr in Höhe von 20 Prozent der geschuldeten Gebühr für den Rechtssitz. Der Höchstbetrag pro Betriebseinheit ist 200 Euro. Die Jahresgebühr für Betriebseinheiten ist zusammen mit der Jahresgebühr für den Rechtssitz an die Handelskammer zu überweisen.
Modalitäten Die Handelskammer hat ein Schreiben verschickt, das dem jeweiligen Wirtschaftsberater übergeben werden soll. Dieser erledigt die Überweisung zu den Terminen 17. Juni 2013 bzw. 16. Juli 2013 mit dem Aufschlag von 0,40 Prozent. Die Einzahlung kann nur telematisch mit Vordruck F24 oder Homebanking erfolgen.
Befreiungen Betriebe, welche die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2012 beendet und den Antrag auf Streichung bis spätestens 30. Januar 2013 bei der Handelskammer eingereicht haben, sind von der Jahresgebühr befreit. ak