April-Ausgabe der HGV-Zeitung

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1962

–2012

I.P.

Jahre

HGV

48. Jahrgang · Bozen, April 2013 · Nr. 4

www.HGV.it

Preis und Abgabe getrennt ausweisen Gemeindeaufenthaltsabgabe ist wichtiges Thema bei den HGV-Ortsversammlungen haltsabgabe bei der Abreise kassiert werden.

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE Bolzano

Mit 1. Januar tritt in Südtirol die Gemeindeaufenthaltsabgabe in Kraft. Der HGV bereitet seine Mitglieder darauf vor. In den letzten Wochen und Monaten hat der HGV seine Mitglieder in ganz Südtirol zu den Ortsversammlungen eingeladen. Auch wenn im Mittelpunkt dieser Versammlungen die Neuwahl des Ortsobmannes bzw. der Ortsobfrau und des Ortsausschusses standen, so spielte die Einführung der Gemeindeaufenthaltsabgabe trotzdem eine zentrale Rolle. Denn mit 1. Januar muss jeder Gast, welcher in Südtirols Urlaubsquartieren nächtigt, diese Abgabe zahlen. Befreit sind die Gäste der Schutzhütten und Kinder unter 14 Jahren sowie Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schulen und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen.

Freiwillige Beiträge

Ab 1. Januar 2014 muss jeder Gast in Südtirol eine Gästeabgabe bezahlen.

In der März-Ausgabe der »HGV-Zeitung« wurden die technischen Details der Gemeindeaufenthaltsabgabe erläutert. Genauso wichtig ist auch, wie und wann der Betrieb den Gast über diese Abgabe informiert. Der HGV rät seinen Mitglie-

dern, bei allen Anfragen und Buchungen, die bereits das Jahr 2014 betreffen, diese neue Gästeabgabe zu berücksichtigen. Im betrieblichen Internetauftritt, beim E-MailVerkehr, auf den Drucksorten und bei weiteren Kommunikationsmitteln soll transparent und offen auf diese neue Abgabe hingewiesen werden. Der Gast muss verstehen, dass er zur

Zahlung dieser Abgabe verpflichtet ist und dass der Gastwirt verpflichtet ist, diese einzuheben und an die Gemeinde weiterzuleiten. Die Gemeindeaufenthaltsabgabe muss getrennt vom Unterkunftspreis angegeben werden. So erkennt der Gast auch, dass diese Abgabe nichts mit dem Unterkunftspreis zu tun hat. Zum anderen hat die ge-

Preis und Emotion im Doppelpack

Informationen speziell für Gastronomiebetriebe

Informationen über die Aktivitäten der HGJ

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Transparent informieren

trennte Angabe keine Auswirkungen auf die Suchergebnisse von Urlaubsportalen, wo der Gast seine Reisen rein nach dem Preis auswählt. Schließlich rät der HGV, die Gemeindeaufenthaltsabgabe in allen Fällen vor Ort bzw. im Betrieb zu kassieren. So wie Nebenleistungen bei der Abreise verrechnet und kassiert werden, so soll auch die Höhe der Gemeindeaufent-

Neben den technischen Details und den Handlungsempfehlungen wurde bei den Ortsversammlungen auch die Frage diskutiert, wie es mit den freiwilligen Beiträgen weitergeht. »Ein absolut berechtigtes Anliegen«, sagt HGV-Präsident Walter Meister. Der HGV hat seinen Ortsobleuten empfohlen, zuerst die konkreten Zahlen und Fakten vor Ort anzusehen und hochzurechnen, wie viel Gelder aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe dem Tourismusverein weitergeleitet werden. »Erst dann kann in Kombination mit den geplanten Dienstleistungen des Tourismusvereines die Diskussion sinnvoll geführt werden. Der HGV kann deshalb keine generelle Empfehlung aussprechen, weil die Realität von Ort zu Ort sehr verschieden ist«, unterstreicht HGV-Direktor Thomas Gruber. In jedem Fall steht der HGV in Bozen seinen Ortsfunktionären beratend zur Seite. Wichtig ist jedoch: Die HGV-Ortsgruppen müssen sich dafür einsetzen, dass eventuell zusätzliche Budgetmittel für den Tourismusverein so eingesetzt werden, dass diese zur Unterstützung des Tourismus vor Ort Anwendung finden. st


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