Broschüre arbeitsverträge

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Arbeitsvertrag auf Abruf Beschreibung des Vertrages „Arbeit auf Abruf“ Arbeitnehmer, welche gelegentlich, also nicht kontinuierlich z. B. gelegentlich an Wochenenden arbeiten, können mit diesem Vertrag beschäftigt werden. Für jeden Beschäftigten, welcher mit dem Vertrag „Arbeit auf Abruf“ eingestellt ist, muss jeweils vor Arbeitsbeginn eine Mitteilung an das Arbeitsministerium erfolgen. Diese Meldung muss vom Arbeitgeber selbst mittels eigenem Formular an die E-Mailadresse intermittenti@mailcert.lavoro.gov.it vorgenommen werden. Die Mitteilung, wann der Mitarbeiter auf Abruf seine Arbeit antritt, muss unmittelbar vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ist z. B. der Arbeitsbeginn um 11.00 Uhr, muss die Mitteilung innerhalb 10.59 Uhr erfolgen. Eine Annullierung, weil der Mitarbeiter auf Abruf kurzfristig abgesagt hat, und die Mitteilung bereits versendet wurde, muss ebenfalls unmittelbar (nicht erst am Folgetag!) vorgenommen werden. Wird die Annullierung nicht vorgenommen, so müssen für den angegebenen Zeitraum trotzdem der Lohn sowie die Sozialabgaben entrichtet werden. Das Formular und die entsprechende Anleitung sind auf unserer Internetseite www.HGV.it unter der Rubrik Lohn/Personal abrufbar.

Weitere Details Der Arbeitsvertrag muss folgendes enthalten: • Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber • Beginn des Arbeitsvertrages • Enddatum, falls es ein befristeter Vertrag sein soll • Klausel betreffend der Bereitschaftszulage • Datum und Unterschrift der Vertragspartner

Wichtig: Beim Arbeitsvertrag auf Abruf müssen die Arbeitstage sowie die individuellen Arbeitszeiten nicht im Vertrag festgehalten werden. Arbeitnehmer, welche wöchentlich regelmäßig, z. B. immer samstags oder sonst an einem beliebigen Wochentag arbeiten, müssen mit einem vertikalen oder horizontalen Teilzeitvertrag beschäftigt werden.

Mit diesem Vertragstyp können im Gastgewerbe weiterhin Arbeitnehmer ohne Altersbeschränkung angestellt werden (für andere Branchen gibt es Altersbegrenzungen).

Entlohnung/Sozialabgaben Die Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Dafür wurden Brutto-Stundenlöhne inklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14. Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) vereinbart (siehe Tabelle). Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv gearbeiteten Arbeitsstunden berechnet. Die Auszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen.

Bereitschaftszulage Wenn der individuelle Arbeitsvertrag einen fixen Bereitschaftsdienst vorsieht, dann muss eine Zusatzentlohnung von 20 Prozent bezahlt werden. Wird kein Bereitschaftsdienst verlangt, so muss dies im Arbeitsvertrag eigens festgehalten werden.

Stundenlohn seit April 2013 4. Gruppe 5. Gruppe 6s. Gruppe 6. Gruppe 7. Gruppe Sozialabgaben: ja Lohnsteuer: ja 24

13,44 Euro 12,81 Euro 12,25 Euro 12,10 Euro 11,33 Euro


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