Mitteilungsblatt Sonderausgabe Wahl

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09.11

SONDERAUSGABE · September 2011

Zugestellt durch Post.at

HERMAGOR Amtliches Mitteilungsblatt der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See

Bürgermeister STICHWAHL am 9. Oktober 2011

RONACHER Siegfried, 1965

Dipl.-Ing. ASTNER Leopold, 1961

Nähere Informationen zur Bürgermeisterstichwahl finden Sie im Blattinneren!


Bürgermeisterbrief Werte Bürgerinnen und Bürger ! Bei der Bürgermeisterwahl am 25.09.2011 konnte kein Kandidat mehr als 50% der abgegeben Stimmen erreichen. Daher findet am 09.10.2011 die Stichwahl zwischen den beiden Erstgereihten statt. Als amtierender Bürgermeister der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See freue ich mich über die hohe Wahlbeteiligung von über 80%. Vielen Dank dafür, dass Sie zur Wahl gegangen sind und Ihr Mitbestimmungsrecht wahrgenommen haben. Sie haben damit gezeigt, dass Sie Verantwortung für die Zukunft unserer Stadtgemeinde übernehmen wollen. Dieses Mitteilungsblatt beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Stichwahl. Ich darf alle Wählerinnen und Wähler auffordern, auch am 09.10.2011 von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Bitte nutzen Sie auch an diesem Tag Ihr Wahlrecht! Herzlichst Ihr geschäftsführender Bürgermeister Siegfried Ronacher

Gemeindewahlergebnis Bürgermeister-Nachwahl vom 25. Sept. 2011 Sprengel:

abgeg. Kuverts

ungült. St.

Ronacher

gült. St.

Ing. Haas

Summe:

DI. Astner

I-Hermagor 1

937

16

921

497

132

292

921

II-Hermagor 2

617

7

610

344

104

162

610

III-Vellach

504

6

498

253

71

174

498

IV-Görtschach

370

5

365

234

33

98

365

V-Egg 1

491

9

482

287

45

150

482

VI-Egg 2

267

5

262

120

16

126

262

VII-Mitschig

492

6

486

217

73

196

486

VIII-Tröpolach

409

12

397

84

23

290

397

IX-Rattendorf

387

8

379

132

48

199

379

Briefwahl

333

12

321

168

46

107

321

SUMME:

4807

86

4721

2336

591

1794

4721

Prozente BGMW 2011

49,48

12,52

38,00


Bürgermeisterbrief

Hermagor 09/2011 |

03

Wichtige Hinweise zur Bürgermeister-Stichwahl am 9. Oktober 2011 Wahlbehörde Die Leitung und Durchführung der Wahlen obliegt verschiedenen Wahlbehörden. Für unsere Gemeinde gibt es neben der Gemeindewahlbehörde noch acht Sprengelwahlbehörden. Details dazu finden Sie in den nachstehenden Rubriken.

Wer darf wählen? Nach den Bestimmungen der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sind für die Bürgermeister-Stichwahl am 09.10. 2011 alle Männer und Frauen wahlberechtigt, welche bei der Bürgermeisterwahl am 25.09. 2011 wahlberechtigt waren. Es sind dies alle Gemeindebürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EUBürger sind, spätestens am 25.09.2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in unserer Gemeinde am 23.07. 2011 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz inne hatten. Im Ausland lebende Österreicher können das Wahlrecht bei dieser Wahl nicht ausüben. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wurden alle wahlberechtigten Gemeindeund EU-Bürger in Wählerverzeichnissen für die Bürgermeister-Stichwahl erfasst. Diese Verzeichnisse bilden die alleinige Grundlage für die Ausübung des Wahlrechtes! Ein Einspruchsund Berufungsverfahren zu den Wählerverzeichnissen gibt es nicht mehr. Ist also eine Person in keinem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen, so kann sie die Wahlbehörde, auch wenn ihr Wahlrecht zweifellos feststeht, nicht zur Abstimmung zulassen. Eine Ausnahme bilden nur Wähler, denen auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses eine Wahlkarte ausgestellt wurde. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Wahlkartenwähler“.

Wahlkartenwähler Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen

Ort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See als dem ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die jeweilige Wahlkarte selbst ist als Briefumschlag gestaltet und enthält den amtlichen Stimmzettel für die Stichwahl des Bürgermeisters und ein Wahlkuvert. Die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarte ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich; und zwar: a) am Wahltag bei einem Wahllokal für Wahlkartenwähler durch Mitnahme und Übergabe der unbenützten Wahlkarte an den dortigen Wahlleiter oder b) mittels Briefwahl – siehe dazu gesonderte Ausführungen in der Rubrik „Briefwahl“ HINWEIS: Wahlkartenwähler für die Stichwahl des Bürgermeisters, welche ihr Wahlrecht vor einer Wahlbehörde ausüben wollen, müssen dafür am Wahl-

tag ein Wahllokal in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See aufsuchen. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor, 3. Stock – Meldeamt (Telefax – 04282/2333-65 oder per E-Mail: hermagor.meldeamt@ktn.gde.at) eingebracht werden. Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 05.10.2011 und bei mündlichen Anträgen bis Donnerstag, den 06.10.2011 möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwahl Mit der letzten Wahlrechtsnovelle wurde die Briefwahl auch für die Bürgermeisterwahl neu eingeführt. Die Briefwahl kommt insbesondere für Wähler/innen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten.

Die Briefwahl ist aber auch durch Wähler/innen möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können. Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu können, benötigt der jeweilige Wahlberechtigte eine Wahlkarte. Ausstellungserfordernisse für Wahlkarten siehe in der Rubrik „Wahlkartenwähler“. In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum Zwecke der Briefwahl • den ausgefüllten Stimmzettel in das der Wahlkarte beigefügte Wahlkuvert zu legen, • das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu legen und diese zu verschließen, • durch Unterschrift unter Angabe von Ort und Zeitpunkt eidesstattlich zu erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und

Wahlsprengel

Einzugsbereich

Wahllokal

Wahlzeit

I-Hermagor 1

Stadtgebiet von Hermagor mit Ausnahme der Siedlung „Neue Heimat“ und des „Siedlerweges“

Hermagor, Rathaus – Parterre, großer Stadtsaal

07.00 bis 16.00 Uhr

II-Hermagor 2

Aigen, Grünburg, Guggenberg, Kraß, Kreuth ob Möschach, Kühwegboden, Liesch, Möderndorf, Neuprießenegg, Obermöschach, Radnig, Radnigforst, Untermöschach sowie vom Stadtgebiet Hermagor die Siedlung „Neue Heimat“ und der „Siedlerweg“

Hermagor, Rathaus – Parterre, mittlerer Stadtsaal

07.00 bis 16.00 Uhr

III-Vellach

Braunitzen, Eggforst, Khünburg, Presseggersee, Obervellach und Untervellach

Gasthaus Domenig in Untervellach 2

07.00 bis 14.00 Uhr

IV-Görtschach

Förolach, Görtschach, Presseggen, Siebenbrünn, Schinzengraben, Wittenig und Zuchen

Gasthaus „Zum Rubenthaler“ in Förolach 48

07.00 bis 13.00 Uhr

V-Egg 1

Brugg, Egg, Fritzendorf, Götzing, Grafenau, Mellach, Micheldorf, Neudorf, Potschach, Süßenberg und Toschehof

Gemeinschaftshaus in Egg 60

07.00 bis 13.00 Uhr

VI-Egg 2

Dellach, Kreuth ob Mellweg, Latschach, Mellweg, Nampolach und Paßriach

Gasthaus Plamenig in Latschach 1

07.00 bis 13.00 Uhr

VII-Mitschig

Bergl, Burgstall, Kameritsch, Kraschach, Kühweg, Mitschig, Podlanig, Postran und Watschig

Gasthaus Hillepold in Postran 9

07.00 bis 13.00 Uhr

VIII-Tröpolach

Achleiten, Danz, Sonnenalpe Nassfeld, Sonnleitn, Tröpolach, Schlanitzen und Schmidt

Volksschule in Tröpolach 49

07.00 bis 13.00 Uhr

IX-Rattendorf

Jenig, Kleinbergl, Kreuth ob Rattendorf und Rattendorf

Gemeindehaus in Rattendorf 15

07.00 bis 13.00 Uhr


04 | Hermagor 09/2011

Bürgermeisterbrief

unbeeinflusst ausgefüllt hat und • die Wahlkarte für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadtgemeinde HermagorPressegger See so zu übermitteln, dass diese bis zum Stichwahltag, 09.10.2011, 16.00 Uhr, einlangt. • Die mit der Übermittlung der Wahlkarte verbundenen Risiken (Verlust, verspätete Einlangung u.ä.) gehen zu Lasten des Briefwählers. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist beispielsweise nichtig, wenn: • die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberechtigten abgegeben wurde, • bei der eidesstattlichen Erklärung das Datum, im Falle der Stimmabgabe am Wahltag auch die Uhrzeit fehlt, • die eidesstattliche Erklärung nach Schließen des letzten Wahllokales am Wahltag abgegeben wurde, • die Wahlkarte nicht unmittel-

bar oder im Postwege übermittelt wird oder • die Wahlkarte verspätet einlangt.

Vorgezogene Stimmabgabe Um allen Wähler/innen eine zusätzliche Gelegenheit zur Stimmabgabe anlässlich der Stichwahl des Bürgermeisters zu ermöglichen, besteht für alle Wähler/innen, welche in einem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See eingetragen sind, am Freitag, dem 30.09.2011 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Rathaus Hermagor, Parterre, Foyer, die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Wähler/ innen, die von der Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe Gebrauch machen, haben ihr Wahlrecht damit ausgeübt und können am Wahltag in ihrem (örtlichen) Wahllokal ihr Stimmrecht nicht mehr ausüben. Wahlkartenwähler können im Rahmen der vorgezogenen Stimmabgabe ihr Wahlrecht nicht ausüben.

Wo wird gewählt? Wie bereits ausgeführt, ist unser Gemeindegebiet in neun Wahlsprengel eingeteilt, und zwar nach regionalen Gesichtspunkten. Diese Einteilung hat sich schon seit Jahren bestens bewährt. Wir glauben und hoffen, dass jeder Wähler an Hand dieser Orientierungshilfen problemlos „sein“ Wahllokal findet. Zusätzlich erhält jeder Wahlberechtigte noch eine Wählerinformation für die Stichwahl des Bürgermeisters, aus der sein zuständiger Wahlsprengel, das Wahllokal sowie die jeweilige Wahlzeit hervorgeht. Bitte diese Verständigung zur Wahlhandlung mitnehmen; sie führt zum leichteren Auffinden im Wählerverzeichnis.

Verbotszone Von der Gemeindewahlbehörde wurde verfügt, dass als gesetzlich vorgeschriebene Verbotszone das Gebäude gilt, in dem sich ein Wahllokal befindet sowie der Umkreis von 30 Metern. Inner-

Amtlicher Stimmzettel für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See am 09. Oktober 2011

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einset einsetz setzen!

RONACHER Siegfried,, 1965 19 196

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Dipl.-In Dipl.-Ing. ng. ASTNER A Leopold, 1961 Leop Leopo

R

Für den gewählten Wahlwerber im Kreis se ein

Familien- und Vorname, Geburtsjahr des Wahlwerbers

S

halb dieser Zone ist jede Art der Wahlwerbung, jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten (ausgenommen Sicherheitsorgane).

Wählen am Wahltag im Wahllokal Das Wahlrecht für die Stichwahl des Bürgermeisters ist am Wahltag (09.10.2011) persönlich in Ihrem zuständigen örtlichen Wahllokal auszuüben, sofern nicht die Briefwahl in Anspruch genommen wird. Ausnahmen gibt es nur für Blinde, schwer Sehbehinderte und gebrechliche Wähler. Solche Personen dürfen sich im Wahllokal von einer Geleitperson, die sie sich selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen. Wählen dürfen nur Personen, die im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Am Wahltag zur Stichwahl des Bürgermeisters wird an jeden Wahlberechtigten in seinem Wahllokal ein Stimmzettel mit einem Wahlkuvert durch den Wahlleiter ausgegeben. Ein Muster des verwendeten Stimmzettels ist im Anschluss an diesen Beitrag abgedruckt. Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen eines der am Stimmzettel angeführten Bürgermeisterkandidaten in dem dafür vorgesehenen Feld erforderlich.

Informationen Für alle Anfragen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Stichwahl des Bürgermeisters stehen die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Rathaus Hermagor – 3. Stock, Meldeamt, Tel.Nr. 04282/2333, gerne zur Verfügung. Dies gilt auch für den Wahltag. Weitere Informationen zur Nachwahl des Bürgermeisters, insbesondere auch die Wahlergebnisse, ab deren Veröffentlichung am Wahltag (ab ca. 17.00 Uhr) befinden sich auf unserer Homepage unter: www.hermagor.at

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, 9620 Hermagor, Wulfeniaplatz 1, Tel. 042822333 · Druck: Seebacher GmbH, 9620 Hermagor, Tel. 04282-2171.


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